Es geht eindeutig um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.Original von pelle136
...Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis.
Was bedeutet das? (Betriebserlaubnis der Reifenhersteller?)...

Es geht eindeutig um die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.Original von pelle136
...Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis.
Was bedeutet das? (Betriebserlaubnis der Reifenhersteller?)...

Original von detlev
Ein BT45 DOT von 05 in 4.00-18H ist eindeutig schmaler als einer aus aktueller Produktion.
Der 120er passt problemlos an der Bremse der Zweiarmschwinge vorbei, ok, Luft muss raus, der 4.00 Bj. 05 auch noch, beim 4.00 Bj 09 muss man richtig Kraft aufwenden, den Reifen ohne Luft durch zu drücken!

Original von pelle136
Hallo, zu der Reifenfrage habe ich auch mal was? Bis jetzt war mein Wissensstand: Man kann alle Reifen aufziehen die vom Hersteller eine Freigabe haben. Ist das noch richtig?
In meiner Zulassung steht zu Reifen auser der Größe (90/90-18 51H; 120/90-18 65H) noch ein Satz: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis.
Was bedeutet das? (Betriebserlaubnis der Reifenhersteller?)
Und wie ist nun die genaue ges. Reglung? Ich wundere mich das es da so offt Probleme gibt!
Gruß pelle
