Nordhesse

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Hallo,


vermutlich habe ich nur mal wieder nicht den richtigen Suchbegriff. Im RT Forum sind die schon vor einigen Monaten wg der Reifen "heißgelaufen" aber hier habe ich nichts gefunden.


Falls mir nicht irgendjemand freundlicherweise einen Link senden kann - das Thema sollte aber bekannt sein:


Da TüV+Dekra die Eignung von Reifen wesentlich besser als die Hersteller beurteilen können, haben der deutsche Gesetzgeber und die EU mal wieder in Ihrer unendlichen Weisheit dafür gesorgt, daß wir Ärger und Kosten haben.


Ein Freund hier aus dem Forum will es pragmatisch ignorieren, aber das kann natürlich an einem Prüfer scheitern. Von evtl. Versicherungsfolgen im "Falle eines Falles" ganz zu schweigen.


"...Solche (alte) Motorradreifen, deren DOT bis einschließlich 31.12.2019 datiert ist, unterliegen einer Schonfrist bis einschließlich 31.12.2024..." (was bei mir noch der Fall ist, aber Jahresende naht).

Danach ist Eintragung notwendig. Für Link oder Infos wäre ich dankbar.
 
Obwohl ich selbst aus dem Metier komme, kann ich über die aktuellen Regeln nur den Kopf schütteln.
Alte Motorräder wie unsere 2V mit max. 70 PS werden überreguliert, obwohl jeder aktuelle Reifen mit
Sicherheit erheblich besser ist, als was zur Bauzeit verfügbar war.
Für moderne Maschinen mit bis > 200 PS gelten liberalisierte Regeln bei der Reifenfrage.
Das verstehe wer will, aber niemand mit Sachverstand. Aber es nützt ja nix.

In deinem Fall sind die Reifen ja schon eine Weile montiert und entsprechend abgefahren. Da wäre
ich auch pragmatisch und würde die zuende fahren. Wenn Reifen am Zweirad über sechs Jahre
alt sind, hätte ich von daher eher Bedenken...
 
Kann man sicher nicht pauschalisieren.
Ich hab selber schon Reifen gefahren, die steinalt waren, aber noch wunderbar weich und griffig.
Aber ich hatte auch einen fabrikneuen, der selbst auf trockener Fahrbahn beschiXXen haftete, und das über seine gesamte Lebensdauer (also nix Bearbeitungsrückstände aus der Produktion direkt nach dem Montieren). Dabei war das ein Fabrikat mit ansonsten tadellosem Leumund...

Also Augen auf... :kue:
 
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"...Solche (alte) Motorradreifen, deren DOT bis einschließlich 31.12.2019 datiert ist, unterliegen einer Schonfrist bis einschließlich 31.12.2024..." (was bei mir noch der Fall ist, aber Jahresende naht).

Danach ist Eintragung notwendig.

Um was geht es hier eigentlich?
Um alte Reifen oder deren nachträgliche Eintragung? :nixw:

VG
Guido
 
@Nordhesse
Vielleicht hilft das! Nehme ich auch immer zur HU mit, falls der Kollege nicht im Thema drin ist.
AgF


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Das ist mir schon klar, Willy.
Aber was hat das dann mit dem Alter der DOT zu tun? Wenn ich nach Erwerb neuer Reifen jahrelang nicht zum Eintragen fahre....
Die Q steht auch auf alten "Holzreifen" gut hinten in der Ecke. ;)
Und wenn ich damit nur alle Schaltjahre zum TÜV fahre, na, dann muss ich die Kröten, welche neue Reifen kosten, halt von vornherein schlucken, ausgeben und für meine Standuhr mit einpreisen.

Ich verstehe durchaus, dass es Gründe geben kann, dass man phasenweise weniger zum Fahren kommt.

Aber immerhin habe ich nun verstanden, um was es Marc hier geht. ;)
Reifen laut Marc noch gut, dem TÜV gemäß DOT zu alt für eine Eintragung.
Vermutlich spielt auch das Thema "ehemalig akzeptierte Herstellerfreigaben" in Marc's Reifenhistorie eine Rolle.

VG
Guido
 
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......Solche (alte) Motorradreifen, deren DOT bis einschließlich 31.12.2019 datiert ist, unterliegen einer Schonfrist bis einschließlich 31.12.2024.........
Danach ist Eintragung notwendig. Für Link oder Infos wäre ich dankbar.

Moin!
M.E. gehen die bisherigen Antworten am Thema vorbei. Du hast gehört, dass Reifen eingetragen werden müssen, wenn das DOT neuer ist als 31.12.2019.
Das betrifft aber nur Motorräder, bei denen in der ABE bestimmte Reifen vorgegeben sind (und die es natürlich längst nicht mehr gibt). Das steht dann auch im Kfz-Brief. Ich weiß nicht, ob es 2V-BMWs gibt, bei denen explizit in der ABE bestimmte Reifen benannt sind.
Wenn nicht, muss auch nichts eingetragen werden, wenn der Reifen die angegebene Größe hat.
Wenn bestimmte Reifen genannt sind, fährt man zu TÜV/DEKRA usw usf, und lässt die dusselige Reifenbindung austragen. Das ist möglich, auch wenn der eine oder andere aaS das Gegenteil behauptet.
Ich habe das gerade durch mit meiner 99er R850. Die Reifenbindung wurde durch den aaS komplett herausgenommen. Es gibt jetzt nur noch die Reifengröße, die einzuhalten ist.
Wenn es um die im Avatar zu sehende R100S geht, dürfte dieses bekanckte Thema Dich also gar nicht betreffen.

Grüße
Jochen (auch in Nordhessen beheimatet)
 
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Moin!
M.E. gehen die bisherigen Antworten am Thema vorbei. Du hast gehört, dass Reifen eingetragen werden müssen, wenn das DOT neuer ist als 31.12.2019.
Das betrifft aber nur Motorräder, bei denen in der ABE bestimmte Reifen vorgegeben sind (und die es natürlich längst nicht mehr gibt). Das steht dann auch im Kfz-Brief. Ich weiß nicht, ob es 2V-BMWs gibt, bei denen explizit in der ABE bestimmte Reifen benannt sind.

Wenn es um die im Avatar zu sehende R100S geht, dürfte dieses bekanckte Thema Dich also gar nicht betreffen.

Grüße
Jochen (auch in Nordhessen beheimatet)

Hallo Jochen,

eventuell solltest Du Dich zunächst mal mit den verschiedenen 2Vs intensiver befassen, bevor Du solche Aussagen tätigst.

Aber in einem Punkt hast Du recht: Man kann, sofern man jemanden findet, der das gewillt ist zu tun, die Hersteller-Reifenbindung austragen lassen. Danach gelten weiterhin noch Dimension, Speedindex, aber auch die Bauart.

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ei, ei, ei - da habe ich etwas losgetreten - "Sorry".....

Nun der Reihenfolge nach: Also es ist zutreffend, daß es mir um die Frage der Eintragung und nicht um die Frage des Zustandes meiner Reifen ging (wobei auch das Interessant ist).

Bei meiner RT [EDIT 16.09. meint - R 1100 RT] sieht das wie folgt aus:
20240725_192010.jpg
Zu meiner Schande :pfeif:muß ich gestehen, daß ich ohne Prüfung davon ausgegangen bin, daß bei der 17 Jahre älteren R100S das gleiche Problem besteht. Zumal jemand sagte, daß er das Thema ignoriert.

Tatsächlich stelle ich jetzt aber fest: Bei meiner R100S - wie bereits Jochen "moto-schrauber" vorstehend ausgeführt hat - so aussieht:
2024-09-09_203358.jpg
Damit scheint es mich nicht zu betreffen.


Zu meinen aktuellen Reifen (es lebe mein Archiv;)): Montiert wurden
am 28.02.19 bei KM bei Stand 7.657 (= Laufleistung bisher 5.565 km):
Metzler 3.25-19 54H LASERTEC
Metzler 4.00-18 64V LASERTEC
(neue Schläuche unbekanntes Fabrikat).

Davor: 23.07.09 / KM Leistung 2.841 (aber nach 10 Jahren wollte ich in 02.19 neue)
Metzler 3.25-19 54H M/C Laser Front
Metzler 4.00-18 64H TL ME 77 PERFECT

So nun kennt Ihr meine Reifenhistorie zumindest seit 2009.
 
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Was bei der RT drinsteht, ist aber nicht ab Werk, sondern durch irgendwelche Eintragungen (beim Vorbesitzer?) entstanden, denn damals gab es keine Bindung.
 
Was bei der RT drinsteht, ist aber nicht ab Werk, sondern durch irgendwelche Eintragungen (beim Vorbesitzer?) entstanden, denn damals gab es keine Bindung.

Michael, auch nicht bei einer R1100 RT, die bei Marc im Profil steht? (steht auch im Avatar)

VG
Guido.
 
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Michael, auch nicht bei einer R1100 RT, die bei Marc im Profil steht? (steht auch im Avatar)

VG
Guido.

Die hat er mir jetzt untergejubelt; das ist natürlich etwas völlig anderes und ich nehme alles zurück.
Trotzdem noch mal grundsätzlich:
Bei allen 2V bis einschl. 1990 gibt es keine Fabrikatsbindung.
 
Hallo Jochen,

eventuell solltest Du Dich zunächst mal mit den verschiedenen 2Vs intensiver befassen, bevor Du solche Aussagen tätigst.

Aber in einem Punkt hast Du recht: Man kann, sofern man jemanden findet, der das gewillt ist zu tun, die Hersteller-Reifenbindung austragen lassen. Danach gelten weiterhin noch Dimension, Speedindex, aber auch die Bauart.

VG
Guido

Welche Aussagen? Was ich zum Reifenthema geschrieben habe, ist der geltende Stand.
Übrigens befasse ich mich mit 2V-BMWs seit 1981, als ich mit 18 meine erste BMW hatte, eine zwei Jahre alte R45.
Das heißt aber nicht, dass ich jedes kleinste Detail von allen Modellen kenne.Muss ich auch nicht bei dem Reifeneintragethema.
 
Bei meiner RT sieht das wie folgt aus:
Anhang anzeigen 350383
..........
Damit scheint es mich nicht zu betreffen.

Moin Landsmann,
doch, es betrifft Dich bei der 1100RT, wenn Du andere als die aufgeführten Reifen montieren willst. (Vermutlich gibt es diese nicht mehr?)
Mein Tipp: Lass die Reifenbindung austragen.
Und lass Dir nicht erzählen, dass das nicht möglich/zulässig sei. Es ist zulässig und daher möglich. Definitiv.

Grüße
Jochen
 
Zuletzt bearbeitet:
Die hat er mir jetzt untergejubelt; das ist natürlich etwas völlig anderes und ich nehme alles zurück.
Trotzdem noch mal grundsätzlich:
Bei allen 2V bis einschl. 1990 gibt es keine Fabrikatsbindung.

Hi Michael,

war auch bereits beim Verfassen dementsprechender Zeilen bzgl. Reifenbindung und RT, als ich mich über die eingetragenen Reifendimensionen im Schein gewundert habe. :schock:

VG
Guido
 
... doch, es betrifft Dich ...

Danke, jedoch habe auch nichts anderes behauptet (hast Du mißverstanden mit der R1100RT).

Betr. R 1100 RT - der Vollständigkeit halber:

... Mein Tipp: Lass die Reifenbindung austragen.
Und lass Dir nicht erzählen, dass das nicht möglich/zulässig sei. Es ist zulässig und daher möglich. Definitiv....

Leider ist mein "Informant" (Leiter der Zulassungsstelle) in den Ruhestand gegangen (öffentlicher Dienst müßte man sein...).
Telef. Info der Zulassungstelle "ja das hatten wir neulich, geht mit einem Gutachten".
Nun habe ich mal über den KFZ Händler welche mein TÜV Vorführungen macht gefragt, was der Prüfer dazu meint (macht er dies, Kosten?)
 
Hallo zusammen,
das Problem mit der Markenbindung habe ich auch.
bei meiner R 100 CS, Bj. 1981 habe ich 1986 einen Umbau
auf breitere Reifen machen lassen, wegen höherer Lebensdauer beim
Langstrecken-Tourenfahren.
breiterer Kotflügel von Knoscher, hintere Felge 5 mm umgespeicht.
damals im Fahrzeugschein : 100 / 90 H 19 Metzerler Rille 16 und
120 / 90 H 18 Metzeler Me 99A.
2018 habe ich die Maschine auf Saison-Kennzeichen umgestellt,
jetzt steht auf dem Beiblatt :100 / 90 H 19 Metz. und 120 / 90 H 18 Metz.
bei Metzeler im Katalog finde ich aber keinen Hinterreifen in dieser Größe.
rechtlich bei anderem Fabrikat:
es erlischt die Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug kann bei einer Kontrolle direkt stillgelegt und zur Sicherung beschlagnahmt werden.
ich habe zähneknirschend auf die "Fahrrad-Reifen" zurückgerüstet.
Nachfrage bei TÜV süd:
Eintrag nur mit Einzelabnahme, inkl Probefahrt.
zum Tourenfahren habe ich jetzt eine Monolever.

die Augsburger Rennleitung steht oft an den Wochenenden mit mehren Einheiten
im Allgäu bei Oberstaufen , Oberjoch und Riedbergpass.
eine Diskussion mit diesen Herren ist nicht möglich.
zur Freude der örtlichen Abschleppunternehmer und Taxifahrer.

mfg
Schippi
 
Hallo Thomas,

dann such dir einen motorradaffinen aaS.
Der kann dir die Fabrikatsbindung des Umbaus austragen,
denn die ist aus heutiger Sicht fachlicher Unfug.
 
Anlässlich der telef. Bestätigung durch BMW hinsichtlich meiner R1100RT (ich habe wie vermutet eine falsche schriftliche Information vom Werkstattleiter einer BMW Werkstatt erhalten) habe ich auch kurz die R100S angesprochen.

Die "R80GS" und die "R100GS" haben bei Mischbereifung eine Bindung eingetragen. Dies gilt nicht bei reiner Diagonalbereifung.

Ebenfalls sind Bindungen eingetragen bei den Mystik R100R und R80R.

Für welche dann dieses Prozedere gilt.

Er hat zwar auch schon von Austragungen gehört, ist persönlich aber skeptisch. Begründung sinngemäß "wenn es aus dem Schein ist, so ist es nicht aus der Homolgation". Erfahrung BMW ist aber auch große Unsicherheit am Markt, man hat auch Anfragen von Prüfern....
 
Ich kann hier nicht viel zum Thema mittragen weil ich in der Schweiz wohne, aber ich finde es schon ziemlich krass wie heftig in DE Reifen reguliert werden... das ganze ist ein Wahnsinn...das kann man doch wieder mit Initiativen ändern, oder nicht?:(

In der Schweiz gilt (für Motorräder) nur der Speedindex sowie die Einhaltung von Mindestabstände zu bestimmten Bauteilen - Ich finde mehr sicherheitsrelevante Vorschriften braucht es nicht.
 
Ich kann hier nicht viel zum Thema mittragen weil ich in der Schweiz wohne, aber ich finde es schon ziemlich krass wie heftig in DE Reifen reguliert werden... das ganze ist ein Wahnsinn...das kann man doch wieder mit Initiativen ändern, oder nicht?:(

In der Schweiz gilt (für Motorräder) nur der Speedindex sowie die Einhaltung von Mindestabstände zu bestimmten Bauteilen - Ich finde mehr sicherheitsrelevante Vorschriften braucht es nicht.

In der Schweiz haben sie ja bereits Geld.
Bei uns meinen gewisse Vereine es mit SICHERHEIT verdient zu haben.

In felix Austria entnimmt der Tester jährlich sogar eine persönliche Kostprobe aus dem Bremsflüssigkeitsbehälter. :schoppen:
Das nenne ich richtig krass! :kue:

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann hier nicht viel zum Thema mittragen weil ich in der Schweiz wohne, aber ich finde es schon ziemlich krass wie heftig in DE Reifen reguliert werden... das ganze ist ein Wahnsinn...das kann man doch wieder mit Initiativen ändern, oder nicht?:(

das war meiner Meinung nach erfolgreiche Lobbyarbeit der Prüforganisaitonen im Verkehrsausschuss. Allen voran der TÜV Nord, der begonnen hatte, die HU zu verweigern. Trotz damals noch gültiger UB der Reifenhersteller. Meines Erachtens war das rechtswidrig. Alles natürlich unter dem Deckmantel der angeblichen Verkehrssicherheit. Dreisterweise wurden dann für die Eintragungen die UB der Reifenhersteller zugrundegelegt, die gleichen, die bei der HU nicht anerkannt wurden und ohne das weitergehede Prüfungshandlungen wie Testfahrten. Man kann hier vermuten, dass die Generierung von zusätzlichen Prüfentgelten eine Rolle gespielt hat. Motorräder mit alter nationaler ABE werden in der komplizierten Rechtsvorgabe anders behandelt als neue mit EG-BE. Und der deutsche Michl lässt das in seiner obrigkeitshörigen Art mit sich machen. Eine Volksabstimmung in der Ausprägung wie den Schweizer "Unrnengang" gibt es in DE nicht.Eine Petition zu dem Thema gab es, wurde war aber schlecht gemacht und wurde nicht eingereicht.. So schaut es aus.

Gruß
Marcus
 
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In felix Austria entnimmt der Tester jährlich sogar eine persönliche Kostprobe aus dem Bremsflüssigkeitsbehälter. :schoppen:
Das nenne ich richtig krass! :kue:

VG
Guido

Weshalb ich immer sehr froh bin, dass nur eine meiner drei BMWs eine Scheibenbremse hat...

Was ich aber richtig hart finde ist, dass jedes Jahr beim "Pickerl" auch das Abgas gemessen wird, auch bei meiner 25/2 von 1951...
 
In der Schweiz haben sie ja bereits Geld.
Bei uns meinen gewisse Vereine es mit SICHERHEIT verdient zu haben.

In felix Austria entnimmt der Tester jährlich sogar eine persönliche Kostprobe aus dem Bremsflüssigkeitsbehälter. :schoppen:
Das nenne ich richtig krass! :kue:

VG
Guido


Also bei der HU einer serienmäßigen /6 den Tank abnehmen?

Willy
 
Also bei der HU einer serienmäßigen /6 den Tank abnehmen?

Willy

ich befürchte, ohne es genau zu wissen: Ja
Aber angeblich nehmen sie auch zur Überprüfung der Funktion des ABS bei den 4V-BMWs den Tank ab. Ich meine, Fritz (Jimcat) hätte da mal was dazu geschrieben. Er ist deshalb froh, kein ABS an seiner R1150 R zu haben.
Vielleicht liest er ja mit und kann genaueres berichten.
(auch wenn das alles zwar niGS mehr mit Reifen, aber mit internationale Prüfgepflogen- und nationalen Eigenheiten zu tun hat)

Ab und zu ein Schluck Bremsflüssigkeit ist doch der kleinste Aufwand.

Ist für die Sicherheit und beugt Korrosion vor.

Martin, generell gebe ich Dir recht. Aber jährlich halte ich selbst als Vielfahrer für übertrieben. Außerdem geht das bei modernen ABS-Kisten u.U. ganz schön ins Geld, falls man den Wechsel nicht selbst tätigen kann.

VG
Guido
 
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