remsper
Aktiv
Der obige Fall ist natürlich besonders und meines Erachtens nicht ok, weil offenbar eine vorhandene Eintragung (bzw. Austragung nicht übernommen wurde. Daher würde ich hier nochmal das Gespräch mit vorgesetzten Stellen suchen
Hallo Marcus,
hatte soeben ein längeres Gespräch mit der Dame von der Zulassungsstelle, die wiederrum welche mit der Landesbehörde und dem Kraftfahrtbundesamt hatte.
Bottomline: die Austragung der Reifenbindung vor 15 Jahren war unrechtmäßig, da dies nur der Motorradhersteller veranlassen kann und ist daher nicht-existent. Die Zulassungsstelle ist seit 2006 verpflichtet, in die Papiere den ominösen Satz reinzuschreiben, er ersetzt das damals übliche "nur reifen XYZ in xxx-xx"". Ich habe mehrmals nachgefragt, der Bestandsschutz greift nicht, weil der Tüv nicht berechtigt war, dies abzunehmen.
Schöner Mist. Ich kann mir aber schon denken, warum das den Prüforganisationen garnicht ungelegen kommt (bzw. wurde das womöglich erst auf deren Betreiben so geregelt): bei einer Austragung der Reifenbindung verdienen sie nur einmal, so muss nun jede Reifenkombination per teurer Einzelabnahme eingetragen werden

Gruß, Michael
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