Der obige Fall ist natürlich besonders und meines Erachtens nicht ok, weil offenbar eine vorhandene Eintragung (bzw. Austragung nicht übernommen wurde. Daher würde ich hier nochmal das Gespräch mit vorgesetzten Stellen suchen


Hallo Marcus,

hatte soeben ein längeres Gespräch mit der Dame von der Zulassungsstelle, die wiederrum welche mit der Landesbehörde und dem Kraftfahrtbundesamt hatte.

Bottomline: die Austragung der Reifenbindung vor 15 Jahren war unrechtmäßig, da dies nur der Motorradhersteller veranlassen kann und ist daher nicht-existent. Die Zulassungsstelle ist seit 2006 verpflichtet, in die Papiere den ominösen Satz reinzuschreiben, er ersetzt das damals übliche "nur reifen XYZ in xxx-xx"". Ich habe mehrmals nachgefragt, der Bestandsschutz greift nicht, weil der Tüv nicht berechtigt war, dies abzunehmen.

Schöner Mist. Ich kann mir aber schon denken, warum das den Prüforganisationen garnicht ungelegen kommt (bzw. wurde das womöglich erst auf deren Betreiben so geregelt): bei einer Austragung der Reifenbindung verdienen sie nur einmal, so muss nun jede Reifenkombination per teurer Einzelabnahme eingetragen werden mmmm.

Gruß, Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch mal in Kürze, für diejenigen, die die Diskussion eher verunsichert:

Alle 2V bis einschl. Modell 90 haben keinerlei Reifenbindung!
Hier darf jedes Fabrikat unter Beachtung der vorgegebenen Daten gewählt werden.
Darüber hinaus darf montiert werden, was die Reifenhersteller für das jeweilige Modell zusätzlich freigeben.


Für die Modelle ab 91 gelten Bindungen nur für die Modelle RxxR und RxxGS (ab 94 nur für Kombinationen aus diagonal vorne/radial hinten).
Auch hier gibt es aber eine reiche Auswahl an Alternativen mit Freigaben der Reifenhersteller.

ergänzt
 
#31 Das ist so nicht richtig, wenn die Eintragung durch einen aaS nach §19.2 in Verbindung mit §19.2 erfolgt ist, dann ist diese rechtmässig.

PS: es gibt inzwischen sogar hochpreisige Moppeds wie MV Agusta ohne irgendeine Reifenbindung.
 
...
Für die Modelle ab 91 gelten Bindungen nur für die Modelle RxxR und RxxGS (ab 94).
...


In dem von Marcus im Eintrag #20 eingestellten Brief bezieht sich die Reifenbindung aber nur auf die Mischung von Diagonal (vorn) und Radialreifen (hinten). Zeile 22 und 23


Fährt man nur Diagonalreifen gibt es laut diesem Brief keine Reifenbindung. Zeile 20 und 21

Also freie Auswahl an Grobstollern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich beabsichtige meinen 90/90-18 M/C 51 H und 4.00-18 M/C 64 H eintragen zu lassen um die UB nicht mitzuführen müssen. Nun habe ich diesen Thread gelesen und bin erst mal auf die Unterschiede der Eintragungen aufmerksam geworden. Bei mir steht was von Reifenfabrikatbindung gem. Betriebserlaubnis drin. Trotz 1984er Zulassung. Wenn ich das richtig verstanden habe dürfte die überhaupt nicht drin stehen und könnte gelöscht werden? Wenn ich dieses BT Paar eintragen lassen würde, würde es sich aber nur auf Battlax Reifen beziehen, also eine Herstellerbindung oder tragen die dann nur die zusätzlich Größen ein?

schein.jpg

Viele Grüße
Peter
 
Der pauschale Satz zu den Reifen steht seit 2006(?) automatisch in jeder ZB I.
Wenn aber in der ABE keine Bindung steht, ist das ohne Bedeutung.
Praktisch heißt das für dich:
Der 90/90 vorne entspricht ja dem Standard; den 4.00 hinten könntest du dir zusätzlich eintragen lassen -aber ohne Markenbindung.
 
In dem von Marcus im Eintrag #20 eingestellten Brief bezieht sich die Reifenbindung aber nur auf die Mischung von Diagonal (vorn) und Radialreifen (hinten). Zeile 22 und 23


Fährt man nur Diagonalreifen gibt es laut diesem Brief keine Reifenbindung. Zeile 20 und 21

Also freie Auswahl an Grobstollern.

Richtig -ich korrigiere das oben noch mal. :fuenfe:
 
In dem von Marcus im Eintrag #20 eingestellten Brief bezieht sich die Reifenbindung aber nur auf die Mischung von Diagonal (vorn) und Radialreifen (hinten). Zeile 22 und 23


Fährt man nur Diagonalreifen gibt es laut diesem Brief keine Reifenbindung. Zeile 20 und 21

Also freie Auswahl an Grobstollern.


Ja, das ist richtig. Da habe ich nicht richtig hingeschaut. Ich meine aber nach wie vor, dass die späten R100GS eine "richtige" Typbindung hatten, vielleicht kann ja jemand, der eine PD Classic hat nachschauen und das positiv oder negativ bestätigen Ich hatte mal einen Rahmen einer Classic aber leider ist der bzw. seine Papiere nicht mehr im Zugriff, so dass ich selbst nicht mehr nachsehen kann.

Grüße
Marcus
 
Danke Michael,

also ich kann nur den 90/90er ohne Hersteller eintragen lassen um die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu hause zu lassen. Eigentlich ist es ja ein Pärchen aus Radial- und Diagonalreifen von BT.

Viele Grüße
Peter
 
Das war mir aus dem Stegreif nicht klar -dann müssen beide in die Papiere.

Mischbereifung ist es in den angegebenen Grössen nicht. Der einzige "Gürtelreifen" beim BT 45 ist der 140/80 mit "B" für die K1100LT.

Gürtelreifen haben immer ein "R" in der Grössenbezeichnung.

Das einzige mischbereifungsmässige bei den genannten Grössen ist die Mischung von metrisch mit zöllig.
 
Mischbereifung ist es in den angegebenen Grössen nicht. Der einzige "Gürtelreifen" beim BT 45 ist der 140/80 mit "B" für die K1100LT.

Gürtelreifen haben immer ein "R" in der Grössenbezeichnung.

Das einzige mischbereifungsmässige bei den genannten Grössen ist die Mischung von metrisch mit zöllig.

Hab ich jetzt alles nicht im Detail geprüft.
Aber was du sagst, ist korrekt-
 
Hi,

von den vielen Auskünften verwirrt, bin ja schon älter, war ich eben bei der GTÜ weil die Honda einen neuen Reifen braucht und ich wissen wollte ob ich bei der Suzuki die dieses Jahr hin muss, tätig werden soll.

Bei der Honda (1977) ist nur die Größe im KFZ Schein eingetragen, BMW (1975) und Suzuki (2001) haben dazu den Satz mit der Betriebserlaubnis in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 drin stehen.

Ich darf die eingetragenen Größen, (sind Seriengrößen) frei wählen, müssen allerdings vorn und hinten vom selben Hersteller sein. Ob ich vorn Enduro und hinten Rennreifen fahren darf habe ich nicht gefragt, falls diese Frage hier auftauchen sollte.

Es war eine mündliche Auskunft nach Blick in den Dienstrechner, von meiner Seite aus ohne Gewähr für die Richtigkeit.

Gruß
Willy