Danke,
aber es beantwortet nicht meine Frage.
Ist ja nur ne Freigabe seitens Michelin, die wie wir ja wissen inzwischen eh nicht mehr ohne Eintragung gültig ist.
Und dort steh auch nichts drüber ob der Biasbelted nun Diagonal oder Radial ist. Da kann auch kein Scheriff bei der Kontrolle drüber.

Letzte Woche noch mit zwei /7 beim TÜV gewesen, er hat bei beiden die Reifen kontrolliert und keinen Grund gesehen diese zu monieren. Weder bei der 77er RS mit zölligen Angaben als auch bei meiner 81er Alu-Q mit metrischen Angaben.
Ich denke es sind doch einige hier vertreten, die versuchen noch genauer zu sein als der Graukittel oder der Sheriff.

Gruß
der Indianer
 
Und dort steh auch nichts drüber ob der Biasbelted nun Diagonal oder Radial ist. Da kann auch kein Scheriff bei der Kontrolle drüber.
Würde ich so ne Q mit diesem BIAS-Belted-Bullshit-ReifenverpflichtunGSgedöns besitzen, ich müsste sie ins Ausland veräußern. (oder mein Feuerzeug am geöffneten Benzinhahn ansetzen 🔥)
Kann doch nicht angehen, dass bspw. eine baugleiche GS (Rahmen, Räder) bis Mitte 90 niGS bzgl. "Sonder"-Reifen beachten muss.
Und plötzlich (gaaaaanz wichtig, weil ansonsten gefährlich! :evil: ) dieser Quatsch Einzug hält, den sowohl bei GS II sowie Rxxx R keiner mehr auf halbweGS vernünftige Art & Weise (kostenlos) los wird.

Was bin ich froh, keines dieser "Kräder mit gewissen Hindernissen" in meiner Garage zu beherbergen. ;)

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem von mir verlinkten Dokument ist der Road Classic "B"-Reifen auch gelistet. Michelin unterscheidet dort nicht zwischen mit oder ohne "B". Im Dokument steht:
"Die aufgeführten Reifengrößen stimmen mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis überein"
Dann braucht es doch keine Eintragung.

Problematisch ist aber, dass Michelin offensichtlich 2 Dokumente zum Download bereithält, die widersprüchliche Angaben enthalten...
 
Die Aussage zu den BB-Reifen ist richtig.
In den Erläuterungen zum §36 findet sich unter #45:

Bias-belted-Reifen. Es bestanden Zweifel, ob Bias-belted-Reifen im Sinne von § 36
Abs 2a Diagonalreifen oder Gürtelreifen zuzuordnen sind. In Empfehlungen von
Fz- u Reifenherstellern wird die gleichzeitige Verwendung von Bias-belted-Reifen
u Diagonalreifen an Krad zugestanden. VFM u VdK haben keine Bedenken gegen
eine solche Verwendung. (1983)
 
Grüss Dich Michael,
herzlichen Dank!

Das ist ja mal eine Aussage, die man einem übereifrigen Ordnungshüter vorhalten kann. Dazu wäre es aber wichtig zu wissen, wie die Quelle 'Erläuterungen zum §36' offiziell heisst: findet sich das in Ausführungsbestimmungen, Verwaltungsanweisungen, im Verkehrsblatt, ...?

Vielleicht kannst Du das noch nennen - dafür schon mal herrzlichen Dank,

sagt der Schrauberopa
 
Ich habe hier einen Rahmen aus 1991 247 E R100GS, also ohne reifenbindung im Schein, nur die Größen- und Lastindexangaben.
Verbaut wird im Hinterrad der original zulässige 130/80 17.
Vorne soll anstelle der GS-Gabel eine komplette Showa aus der R100R verbaut werden.
Das Vorderad soll die Originalfelge 2,50 x 18 und den passenden Pneu 110/80 18 verpasst bekommen.
z.B. den hier:
conti road attak 3 110/80 ZR 18
Hinten den 130/80 R 17
Muss das nun eingetragen werden oder nicht?
Dass der Gabelumbau getüvt wird, ist eh kloar.
Ralf
 
Da das Thema Reifen und Motorrad vor Jahren (größtenteils völlig unnötig) in Unruhe versetzt wurde, gibt es aktuell wieder Neuigkeiten.

Der ungeliebte Satz in den Papieren "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" kann jetzt relativ einfach verschwinden.
Für alle, die tatsächlich keine Bindung haben (davon sind nur GS II und RxxR ausgenommen), genügt ein einfaches Gutachten nach $15 FZV.
Für Nicht-Juristen: Das ist eine Prüfung von Unterlagen ohne Fahrzeugbegutachtung; es muss nur die Fahrzeug-BE angeschaut werden.
Hallo zusammen,

ich glaube, genau das ist bei mir heute zusätzlich zur HU geschehen. R80GS, Baujahr 88, EZ 90.
Der nette Herr hat dann die Betriebserlaubnis recherchiert (B791/1 für den Typ 247E) und hat mir den Ausdruck mitgegeben, zusätzlich zum Hinweis im Prüfbericht für die Austragung. Aber ja, mittlerweile vermutlich einigermaßen durchgekaut 😅

Anbei noch für euch die Seite aus der Betriebserlaubnis, wenn die jemand brauchen sollte


(Upload-from-mobile-1745941590)IMG_4117.jpeg
 
Die Betriebserlaubnis hätte ich für meine Boxer mal gerne komplett. Steht ja allerlei interessantes drin. In der oben gezeigten Seite 9 z.B. die exakte Kennzeichnung des Lenkers und der Ort wo man diese findet. Kommt man eigentlich als "Normalsterblicher" an so eine komplette Fahrzeug Betriebserlaubnis ran?

Gruß
Marcus
 
Hallo zusammen,

ich glaube, genau das ist bei mir heute zusätzlich zur HU geschehen. R80GS, Baujahr 88, EZ 90.
Der nette Herr hat dann die Betriebserlaubnis recherchiert (B791/1 für den Typ 247E) und hat mir den Ausdruck mitgegeben, zusätzlich zum Hinweis im Prüfbericht für die Austragung. Aber ja, mittlerweile vermutlich einigermaßen durchgekaut 😅

Anbei noch für euch die Seite aus der Betriebserlaubnis, wenn die jemand brauchen sollte


Anhang anzeigen 379399
Ist jetzt für hinten aber kein Radialreifen eingetragen worden?
 
Grüss Dich Michael,
herzlichen Dank!

Das ist ja mal eine Aussage, die man einem übereifrigen Ordnungshüter vorhalten kann. Dazu wäre es aber wichtig zu wissen, wie die Quelle 'Erläuterungen zum §36' offiziell heisst: findet sich das in Ausführungsbestimmungen, Verwaltungsanweisungen, im Verkehrsblatt, ...?

Vielleicht kannst Du das noch nennen - dafür schon mal herrzlichen Dank,

sagt der Schrauberopa
Möglicherweise hast Du meine Frage übersehen?

Auf Antwort wartet der Schrauberopa
 
Steht doch in #157.
Erläuterung Nr. 45 zum §36. Die sind Bestandteil der StVZO und somit auch im Verkehrsblatt veröffentlicht worden.
 
Herzlichen Dank, Michael!

Mit dieser Quellenangabe kann ich etwas anfangen und werde somit zukünftig vermutlich wieder Michelins meiner Q spendieren.

Mit dem 'Pilote Activ' war ich äusserst zufrieden. Michelin hat aber nur noch 'B-Reifen' im Angebot und bislang war ich der Meinung, dass diese Reifen anstelle der eingetragenen 'Strich-Reifen' nicht zulässig seien.

Einen schönen Maifeiertag und viele unfall- und vorfallfreie km wünscht Dir
der Schrauberopa
 
Warte mal noch ab.
Inzwischen haben wir gefunden, dass die ECE-R75 BB-Reifen als eigene Bauart definiert.
Ich versuche derzeit mit unseren Fachleuten hier eine klare Aussage zu bekommen.
 
Ich habe das Thema unseren Fachleuten vorgelegt.
Da die einiges zu tun haben, ist etwas Geduld nötig.
Bei meinem Fahrzeug wurde die ABE im Nachtrag II um einen Reifen ergänzt. Für diesen Reifen gibt es dann, in der Ausführung "VB", extra noch einen Nachtrag III der ABE.
Warum sonst betreibt man diesen Aufwand, wenn es sich nicht um eine andere Reifenbauart handelt?
 
Bei meinem Fahrzeug wurde die ABE im Nachtrag II um einen Reifen ergänzt. Für diesen Reifen gibt es dann, in der Ausführung "VB", extra noch einen Nachtrag III der ABE.
Warum sonst betreibt man diesen Aufwand, wenn es sich nicht um eine andere Reifenbauart handelt?
Das ist eine Situation von vor mehr als 30 Jahren.
Das muss heute nicht mehr Stand der Technik oder Bewertung sein.
 
Das ist eine Situation von vor mehr als 30 Jahren.
Das muss heute nicht mehr Stand der Technik oder Bewertung sein.
Der Aufbau der Reifenbauarten und die daraus resultierenden Eigenschaften (Vorteile, Nachteile, Funktion, ...) haben sich doch nicht geändert.
 
Doch, die Herstellungsverfahren haben sich dramatisch verbessert.
Heute ist der schlechteste Reifen besser als der beste vor 30 Jahren.
Letztlich zählt der Stand der aktuellen Bewertung von denen, die das beurteilen sollen.