Ich lese, dass die Prüfplakette zugeteilt wurde und die nächste HU erst in zwei Jahren notwendig ist :nixw:

Gruß Bernhard
 
Komme von der Prüfstelle gerade zurück, habe den alten Brief und die Erklärung aus "heute-beim-tuev.23720/page-86#post-1499271"
vorgezeigt, nach kurzer Beratung der Prüfer "alles in Ordung" zuviel gezahltes Geld zurück :) freundlich und zuvorkommend mit der Bemerkung wieder was gelernt....

Vielen Dank füreure Unterstützung und Ratschläge.
Rudolf
 
Nur mit der Auflage den Scout in die Papiere eintragen zu lassen. ;). siehe oben
Ein im Rahmen der Prüfung behobener Mangel (der eigentlich kein Mangel war).


Komme von der Prüfstelle gerade zurück, habe den alten Brief und die Erklärung aus "heute-beim-tuev.23720/page-86#post-1499271"
vorgezeigt, nach kurzer Beratung der Prüfer "alles in Ordung" zuviel gezahltes Geld zurück :) freundlich und zuvorkommend mit der Bemerkung wieder was gelernt....

Ich finde es gut dass du da nochmal hingegangen bist und erfolgreich reklamiert hast. Vermutlich war es wirklich einfach ein Fehler.

Ganz wohl ist mir speziell beim Thema Reifen und Prüforganisationen nicht. Als vor einigen Jahren der TÜV Nord begonnen hat, die UB der Reifenhersteller nicht mehr anzuerkennen (und großzüßgigerweise kostenpflichtige Einzelabnahmen unter Hinzuziehung dieser Dokumente anbot), war das kein Irrtum. Nach meiner laienhaften Einschätzung hatten diese Wildwestmethoden keine rechtliche Grundlage. Die (unsägliche) Änderungen der Rechtslage für Reifenbindungen bei Motorädern mit alter nationaler BE über die Lobbyarbeit (Verkehrsausschuss, Veröffentlichung im Verkehrsblatt) war erst später erfolgreich. Also im Zweifel: Wehret den Anfängen!

Gruß
Marcus
 
Nur mit der Auflage den Scout in die Papiere eintragen zu lassen. ;). siehe oben

Ein im Rahmen der Prüfung behobener Mangel (der eigentlich kein Mangel war).
...
Ich habe nochmal in meinen Unterlagen bei einer Reifeneintragung nachgeschaut. R100R mit Reifenbindung. Das Dokument für HU/AU enthält keinerlei Hinweis darauf, dass es noch ein weiteres Dokument mit einer Änderung gibt. Die Plakette wurde erteilt. In meinem Fall muss ich das eintragen lassen, weil die Freigaben der Hersteller nicht mehr gelten. Aber bei einer GS ohne Reifenbindung könnte die Reifenabnahme m.E. auch einfach im Reißwolf verschwinden.

Die Klärung mit dem aaS ist natürlich die weitaus bessere Variante.

Gruß Bernhard
 
Nachtrag:
Wichtig aus dem alten Brief ist die Ziffer 20 / 21und Ziffer 22 / 23 wie beschrieben.
Die Prüfstelle hat auchZugriff auf die ABE von BMW, in der keine Reifenbindung für
dieR80GS steht, nur Reifenbindung wie unter Ziffer 22 / 23 so dieErklärung des Prüfers.

Gruß Rudolf
 
ich bekomme stets Hörner, wenn ich die Amtsschimmel dergestalt wiehern höre ...
Da wieherte nicht der Amtsschimmel.
Da hat der Finanzvorstand der ORGANISATION(*) gedachtund andere handeln lassen.
(*) das kloane Sternderl ist mit Bedacht in Klammern gesetzt.
Denn darin verbirgt sich eine ganze Reihe von
Organisationen, deren selbstgewählte Bezeichnungen wie -nur beispielhaft: cosa nostra, mafia, triaden, etc et al.
nichts gutes erwarten lassen.
 
Der Fehler seitens des Kunden war hier der Auftrag "HU + Reifenbindung austragen". So lese ich das jedenfalls oben.
Wenn der Kunde die Bindung explizit entfernt haben möchte und es existiert tatsächlich eine (hier für R-Reifen), kommt das sog.
Hüllkurvenverfahren zum Einsatz. Damit soll geprüft werden, ob jegliche Reifen verbaubar sind unter Einhaltung von Mindestabständen.
Nun wissen wir alle, dass es bei vielen 2V da auch mit Serienreifen eng werden kann.
 
Hallo Michael,

dann ist aber der HU Bericht fehlerhaft. Dort steht als Mangel eingetragen, dass die Fabrikatsbindung nicht eingehalten wurden. Montiert war aber der Heidenau Scout und der ist nicht zu beanstanden. Der Mangel wurde dann innerhalb der Prüfung durch die Eintragung behoben. Wohlgemerkt wurde hier der Scout eingetragen, der gar nicht einzutragen ist. Das ist auch falsch. Ich sehe die Fehler hier schon beim Prüfer.

Btw: Was mich immer wundert: Anscheinend tragen die "Prüfer" die abweichenden Reifen ein. Dazu sind die doch m.M. gar nicht befugt. Da es kein Teilegutachten gibt (und die Zettel der Reifenhersteller sind keine Teilegutachten), ist das doch eigentlich eine "Einzelabnahme"?

Gruß
Marcus
 
Der Fehler seitens des Kunden war hier der Auftrag "HU + Reifenbindung austragen". So lese ich das jedenfalls oben.
Die HU fällig 07 / 25.

1. Prüfstelle: HU kann nicht durchgeführt werden da Reifenbindung vorhanden muss erst geändert werden, also keine HU.

2. Prüfstelle: meine Frage, bei meinen Motorrad ist eine HU fällig muss der TX...ausgetragen werden ?
Vorlage: ZB1 und alten Fahrzeugbrief, NachPrüfung der Unterlagen Antwort „JA "

Richtig, so wurde der Auftrag erteilt, einmal HU und Reifenbindung austragen.
Hinweis auf die Eintragungen im alten Brief ....🙂

..... kommt das sog.
Hüllkurvenverfahren zum Einsatz. Damit soll geprüft werden, ob jegliche Reifen verbaubar sind unter Einhaltung von Mindestabständen.
Nun wissen wir alle, dass es bei vielen 2V da auch mit Serienreifen eng werden kann.
Ergebnis nur Scout

Gruß Rudolf
 
Nabend, ich muss ja bei meiner R100R die Reifen eintragen Lassen.
Der Prüfer im Ort meinte, wenn die Größe und Geschwindigkeits Index stimmt kannst du alles fahren.
Was ich gelesen habe stimmt das bei meinem Modell nicht.

Nun ich bin eine Zeitlang auf Unbefestigten Wegen und Co. gefahren.
Habe den Pirelli STR eintragen lassen, gleiche Größe, Index wie Original Bereifung.

Abnahme ein Witz, Größe anschauen, einmal daran drehen, keine Probefahrt mit Bremsungen.
Die Frage warum, war eigentlich mehr von Interesse .....
Vom " bescheuerten" Bürger kann man doch erwarten, dass er nicht mit schleifenden Reifen los brettert.

Da die Zeit nun vorbei ist und ich wohl den neuen Bridgestone S 23 fahren will, geht das wieder los.

So lange der " Kunde" zahlt, ist das wohl eine gute Quelle.
Beste Grüße Beem.👋
 
:

Abnahme ein Witz, Größe anschauen, einmal daran drehen, keine Probefahrt mit Bremsungen.
Die Frage warum, war eigentlich mehr von Interesse .....
Vom " bescheuerten" Bürger kann man doch erwarten, dass er nicht mit schleifenden Reifen los brettert.

Da die Zeit nun vorbei ist und ich wohl den neuen Bridgestone S 23 fahren will, geht das wieder los.

So lange der " Kunde" zahlt, ist das wohl eine gute Quelle.
Beste Grüße Beem.👋
Stimmt, reine Geldmacherei der Prüforganisationen, die sich hier in der Politik durchgesetzt haben. Bei der R100R ist das ein Rückschritt nach 1992. Damals war das auch noch so, dass man jedesmal, wenn der Reifenhersteller den Namen seines Produktes geändert hat beim Tüv eintragen lassen musste (z.B. ME 33 in ME 330, tolle Wurst). Wenn man die elenden Metzeler loswerden wollte und auf dem BT45 umsteigen wollte: Wieder Blechen. Später kamen dann gottseidank die UB von den Reifenherstellern und alles war gut. Bei Motorrädern mit EU Zulassung gibt es den Quark ja auch nicht und die haben die gleichen Reifen wie wir an unseren alten Schätzchen. Ich mach bei meinen drei R100R/Mystic gar nichts und stelle mich einfach dumm. Könnte mir vorstellen, dass das bei der HU einfach durchgeht, zumal ich da bekannter/guter Kunde bin...
 
hallo zusammen,

bei meiner R1100GS (Bj. 99) hat mich das Vergnügen mit der Reifenfabrikatsbindung auch erwischt: die in der ABE von 99 aufgeführten Reifen gibt´s nicht mehr, und die jetzigen neuen sind in der älteren ABE natürlich nicht aufgeführt.
War bei der Dekra und der Prüfingenieur mit den entsprechenden Befugnissen hatte das recht elegant gelöst, im entprechenden Änderungsgutachten steht:
ab Zeile x: "zulässige . . . " bis Zeile y: " . . . beachten*" ist/sind zu streichen.
der neue Eintrag lautet: zu 15.1 u. 15.2: Reifenpaar. bzw. Herst./Service Information beachten, Fz ohne Fabrikatsbindung**

besonders dieser letzte Eintrag ist sehr sinnvoll, damit sind alle zukünftigen Diskussionen mit Prüfern oder Rennleitung hinfällig.
was natürlich geblieben ist: die Reifenpaarung nur von einem Hersteller, sowie mit gleichem Geschwindigkeitsindex und gleicher Bauart.
viele Grüße Paul
 
Das ist schon mal ein sinnvolles Vorgehen.
Eine weitere Variante von der ich gehört habe: "Fabrikatsbindung lt. BE beachten incl. deren Nachfolger".
Ich habe Hoffnung, dass das Thema noch mal aufgegriffen wird. Würde es Autofahrer treffen, hätte der Shitstorm schon längst etwas bewegt.
 
ich hatte mal eine Reifeneintragung bei einem Auto, da war der Reifen schmäler als die Referenzfelgen der ERTRO und das Auto auch noch für damalige Verhältnisse recht schnell (>250). Da hat der AaS damals den konkreten Reifen eingetragen für den ich eine Eignungsbestätigung des Reifenherstellers besorgt hatte. Und den Nachsatz: ww. Andere Reifenfabrikate, wenn eine Verwendungsbestätigung des Reifenherstellers mitgeführt wird. Das fand ich damals sehr kulant. Könnte ein williger AaS sowas bei einer R100R eintragen? Eventuell mit dem Nachsatz ww. Andere Reifenfabrikate und Reifenbauarten, wenn eine Verwendungsbestätigung des Reifenherstellers mitgeführt wird.

Werden die vermutlich eher nicht machen, weil das dann faktisch den Stand der UB-Zettel wiederherstellen würde. Hmm Mir ist es jetzt erstmal egal, ich fahre August / September mit zwei R100R ganz normal zur HU und gehe davon aus, dass ich unbeanstandet durchkomme. Mal schauen.

Grüße
Marcus
 
Im Schein meiner Q stehen nur die Größen 3.25 H19 und 4.00 H18 drin, dann sollte das ja keine Probleme geben.
Solange ich Reifen mit passender Zollgröße montiere….

Frank
 
Ah ok, das bedeutet ich sollte die metrischen Größen eintragen lassen. Was wiederum heißt, erst montieren und dann eintragen lassen also mit etwas Risiko. Ich frag mal vorher bei meiner Prüfstelle nach, wie sie es gerne hätten.

Frank
 
Ah ok, das bedeutet ich sollte die metrischen Größen eintragen lassen.
Versuche dies möglichst ohne Herstellerbindung eingetragen zu bekommen. Also nur die metrischen Größen mit Traglast und Speedindex.
Ansonsten bekommst Du jedes Mal Probleme und es heißt "Zahlemann & Söhne plus Gerenne", sobald ein Reifenhersteller sein Reifenmodell vom Markt nimmt oder durch neuere ersetzt.
Bekanntes Bsp.: Aus Bridgestone BT45 wurden BT46

VG
Guido
 
Vielen Dank für den Hinweis, wenn ich die metrischen Reifen eintragen lasse, werde ich sehr genau darauf achten, was der Prüfer da reinschreiben will. Meiner Erfahrung nach ist auch immer zwingend nötig, den neuen Eintrag im Schein bei der jeweiligen Behörde sofort, noch an der Kasse zu kontrollieren ob auch alles richtig in den Papieren steht. Da kann man unschöne Überraschungen erleben aber zumindest gleich korrigieren lassen.

Frank
 
War grade mit dem Pkw bei der Dekra. Auf die Eintragung von metriechen Größen kam die Aussage:
Dass es trotz nicht mehr in den Papieren vorhandener Herstellerbindung wieder zu einer solchen kommen könnte, wenn die Größe der neuen metzrischen Reifen nicht denen der bisherigen entsprechen also die Maße ! ?(

Frank
 
Hallo Frank,
dann wäre mein Vorschlag, dort einen maximal umfänglichen Stapel an Serviceinformationen zu metrischen Reifen, welche für Deine Q empfohlen sind, vorzulegen und um markenungebundene Eintragung zu bitten.
Oder es gibt ggf. spätere Baujahre Deines Q-Typs, der bereits ab Werk metrische Größen nutzt und keine Markenbindung vorschreibt. Auch dies könnte ich mir als hilfreiche Argumentation für eine markenungebundene oder geringfügig einschränkende Eintragung der metrischen Größen nach Vorbild #256/#257 vorstellen.

Herzliche Grüße, Andreas
 
Meine Q ist Bj 1975 also sind nur Zöllgößen eingetragen aber ich werd mal beim Tüv nachfragen wie die das sehen ...
@Indianer
Michelin Aktive Pilot hab ich hinten schon drauf, bei Bedarf wird erstmal der passende zöllige montiert.

Frank
 
3.25-19 Reifen günstig kaufen

3.25-19 Reifen günstig kaufen <-- 4.00 18H

Sind doch einige zu finden, selbst der hoch gelobte BT, oder sehe ich mal wieder etwas falsch?

Gruß
Willy
Willy, du hast recht. )(-:
Das letzte Mal suchte ich nach 18"-Vorderreifen in 3.25 und da ist die Auswahl inzwischen recht spärllch.

Also könnte Frank durchaus bei den Zölligen bleiben. Für hinten gibt es ebenfalls genug Auswahl.
Er könnte dem Drama rund um das Thema Eintragungen somit aus dem Weg gehen.

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin
Im BMW Umrüstungskatalog steht zu Reifen und Felgen
Reifenpaarung nur von einem Hersteller mit gleicher Geschwindigkeitsbezeichnung, sowie gleicher Bauart zulässig.
Bedeutet für mich, neue Größe mit Service-Info eintragen und alle Hersteller u. Bauarten fahren dürfen.
MFG Christian