boxerhans

Leben und leben lassen
Ich hätte da mal eine Frage an die Wissenden:

auf meinen Moppeds ist derzeit die Kombination CCR 2 vorne 100/90 18 und CCA hinten 120/90-18, wie von Conti freigegeben, verbaut.

Dass ich die beim nächsten TÜV-Termin eintragen lassen kann ist soweit klar, sind ja montiert.

Ginge in diesem Zusammenhang auch die Eintragung der ebenfalls freigegebenen Kombination CCA-3 vorne 100/90-18 und CCA-3 hinten 130/80-18 und zwar ohne dass diese montiert sind - nur auf Grund der Freigabe von Conti?

Oder trägt der AaS trotz vorliegender Freigabe vom Reifenhersteller nur das ein, was auch am Fahrzeug montiert ist??:nixw:
 
Moin!

Gute Frage, kann mir allerdings nicht vorstellen, das die dir pauschal irgendwas eintragen. Aber sehr Interessant, wird bei mir ja auch irgendwann bei der Monolever anstehen.

Grüße kimi
 
Meines Wissens muss der TÜVi das an- oder eingebaut sehen können, um was einzutragen. Je nach Projekt, werden ja Bilder gemacht.

Bei Reifen sollte er ja die Freigängigkeit beurteilen können. Offensichtlich, nach neuester Gesetzgebung, wird da ja den Reifenherstellern, seitens TÜV nicht getraut.


Stephan
 
Ich hätte da mal eine Frage an die Wissenden:

auf meinen Moppeds ist derzeit die Kombination CCR 2 vorne 100/90 18 und CCA hinten 120/90-18, wie von Conti freigegeben, verbaut.

Dass ich die beim nächsten TÜV-Termin eintragen lassen kann ist soweit klar, sind ja montiert.

Ginge in diesem Zusammenhang auch die Eintragung der ebenfalls freigegebenen Kombination CCA-3 vorne 100/90-18 und CCA-3 hinten 130/80-18 und zwar ohne dass diese montiert sind - nur auf Grund der Freigabe von Conti?

Oder trägt der AaS trotz vorliegender Freigabe vom Reifenhersteller nur das ein, was auch am Fahrzeug montiert ist??:nixw:
Hallo Hans,
bei mir hat der TÜV nur die Größe der Radialreifen eingetragen, keine Fabrikate :D, hier nachzulesen
 
Ich hätte da mal eine Frage an die Wissenden:

Ginge in diesem Zusammenhang auch die Eintragung der ebenfalls freigegebenen Kombination CCA-3 vorne 100/90-18 und CCA-3 hinten 130/80-18 und zwar ohne dass diese montiert sind - nur auf Grund der Freigabe von Conti?

Oder trägt der AaS trotz vorliegender Freigabe vom Reifenhersteller nur das ein, was auch am Fahrzeug montiert ist??:nixw:

N'Abend,

grundsätzlich darf der oder die AaS nur eintragen was persönlich in Augenschein genommen wurde; und das ist wörtlich zu nehmen.

Also: Was Einzug in die Fahrzeugpapiere halten soll muss zum Zeitpunkt der Begutachtung angebaut/montiert sein. Nur ein Stück Papier in Form eines Gutachtens oder Freigabe oder was auch immer reicht nicht.

Werner )(-:
 
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Ginge in diesem Zusammenhang auch die Eintragung der ebenfalls freigegebenen Kombination CCA-3 vorne 100/90-18 und CCA-3 hinten 130/80-18 und zwar ohne dass diese montiert sind - nur auf Grund der Freigabe von Conti?

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Ein aaS, der motorradfirm ist (sind ja nur wenige), sollte kein Problem haben, wahlweise auch Reifenkombis einzutragen, die zwar nicht montiert, aber durch eine Herstellerfreigabe belegt sind. Aber das muss -wie fast immer- im Einzelfall besprochen werden.
 
Ich würde eher sagen, dass ein Prüfer der sich auskennt nur das einträgt was er auch tatsächlich vor Augen hat.
Reifen fallen von Hersteller zu Hersteller verschieden aus.
Gerade bei der Freigängigkeit am Kardan gibt's schonmal erstaunte Gesichter.
Gruß Martin
 
Die Freigaben sind, soweit ich gelesen habe, unter dem Vorbehalt der Originalität des Motorrads. Eine Blanco-Eintragung ohne Ansehung des Motorrads aufgrund der Freigabe dürfte also nicht gedeckt sein.
ffritzle
 
Bei mir wurde ohne Begutachtung die Reifenkombi eingetragen, die BMW anstelle der 3.25 und 4.00 freigegeben hatte. War glaube ich 100/90-19 und 110/90-18.
 
Bei mir wurde ohne Begutachtung die Reifenkombi eingetragen, die BMW anstelle der 3.25 und 4.00 freigegeben hatte. War glaube ich 100/90-19 und 110/90-18.

Das ist der Knackpunkt. Gibt der Hersteller eine Größe frei ist sie sozusagen im COC-Dokument und damit ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapieren nicht nötig.

Alles was an Reifengrößen nicht im COC steht, aber gefahren werden will, bedarf einer Begutachtung und Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Ab spätestens 2025 gibt es nirgendwo mehr eine sogenannte Reifenbindung. Größe und Bauart müssen Herstellerseits im COC stehen oder eben per Einzelabnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Hierbei sind die Reifen-Herstellerfreigaben hilfreich, aber nicht Bedingung.

Und:
Jeder Prüfer trägt nur das ein, was er vor sich am Fahrzeug vorfindet. Will man mehrere Größen eintragen lassen, heißt es öfters antanzen, oder vor Ort ummontieren.

Ich habe jetzt beim GTÜ die Kombination vorne 100/90 R18 und hinten 120/90 R18 als "auch genehmigt" abnehmen lassen.
Eintrag in die Fahrzeugpapiere steht noch aus, da lt. telef. Auskunft der Zulassungsstelle derzeit Termine nur für absolut notwendige Dinge vergeben werden.
Ein abgenommener Umbau/Umrüstung muss spätestens 18 Monate nach Abnahme in die Papiere eingetragen sein, und eilt somit nicht.
So die Auskunft.:oberl:
 
Zuletzt bearbeitet:
So richtig sind die sich alle nicht einig.
Auf dem Opel meiner Frau wollte ich eine Größe (Winterreifen) fahren die ich in den Papieren die beim Wagen waren, nicht fand. Es gibt den Wagen aber mit exakt dieser Größe neu zu kaufen, nur in unserer Ausstattung nicht.
Opel sagt nein, TÜV sagt nein, GTÜ druckt mir eine Bescheinigung aus, wo diese Größe für unser Fahrzeug aufgeführt ist.

Der Jeep hat 225/75 16 eingetragen, drauf sind 245/70 16 und der Prüfer schaut in seinen PC und sagt, "245 sind doch Serie".

Dürfte bei den Motorrädern kaum anders sein, bei meinen Motorrädern schaut man immer nur auf die richtige Größe, eine Marke ist auch nicht eingetragen, Nur kam bei der BMW irgendwann der Zusatz, "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" in die Papiere, bei der Honda und der MZ stehen nur die Reifengrößen drin.
Leider habe ich kein Exemplar der Betriebserlaubnis, nur eine Betriebsanleitung.

Willy