Moin,

grad war ich bei der HU und der Freundliche wollte eine Freigabe für die Metzeler sehen. Er meinte, die müsse ich ständig mitführen.

Nun habe ich grad den Originalbrief zur Hand genommen und darin sind die Metzeler eingetragen, diese hat man bei der Ausstellung der neuen Papiere nicht übernommen und statt dessen, den Satz mit der Betrieberlaunis rein geschrieben. :schimpf:

In der BA stehen auch die Metzeler.....

Nun steht aber nirgends, das ich die Freigabe mitführen muss, lediglich, das ich die Vorgabe zu beachten habe.....irgendwie vermisse ich die gute alte deutsche Ordnung, die EU verweichlicht alles.


Gruß
Willy
 
hallo genau wegen dieser blödsinnigen einitragung hätte ich beinahe nicht meinen stempel bekommen weil der prüfer meinte die metzeler reifen wären nicht zugelassen :entsetzten: wollte dann mit ihm wetten das ich alles fahren kann was sich reifen nennt für motorräder ist und den angaben für größe geschwindigkeit und tragfähigkeit endsprich(schneller hätte ich 500€ nicht verdienen können :D)hat sich das weichei aber nicht drauf eingelassen X( der unwissende hat dann im internet gegooglet und dann mir doch noch den stempel gegeben,mit der auflage die reifen freigeben in den schein eintragen zu lassen.habe ihm daraufhin gesagt das ich etwas was es nicht gibt auch nicht eintragenlassen kann :lautlachen1:.aber woher sollte er das auch wissen ,als da mopped zugelassen wurde da ging er ja gerade mal in den kindergarten.
dieter
 
Hallo zusammen,
dieses Thema ist wohl für die allermeisten hier im Forum schon längst durch. Nachdem ich letzte Woche bei der Hauptuntersuchung mit meiner R60/5 erstmals vom Prüfer auf die Reifenfabrikatsbindung aufmerksam gemacht wurde, sehe ich mich genötigt, mich damit zu beschäftigen.
In meiner Zulassungsbescheinigung steht auch der pauschale Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Inzwischen weiß ich von hier, dass es, laut der für die R60/5 geltenden ABE 6899, für dieses Motorrad keine Reifenfabrikatsbindung gibt.
Ich hab einen Tag nach dem Besuch bei meinem Prüfer angerufen und ihm das mitgeteilt, aber er schenkt nur der ABE 6899 glauben. Diese ABE 6899 hat er aber in seiner Datenbank nicht gefunden.
Habt Ihr einen Tipp, ob und wie ich als Normalbürger an diese ABE komme?
Oder haben nur TÜV, DEKRA, GTU, KÜS usw. darauf Zugriff?
Kann man die ABE vom Kraftfahrbundesamt bekommen?
Oder muss ich einfach zu einem anderen Prüfer, in der Hoffnung, dass dieser Zugriff auf die ABE 6899 hat?
Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung!
 
Meiner Meinung nach haben Prüforganisationen Zugriff darauf. Selbst die Polizei hat dies für Kontrollen im System hinterlegt.
Zusätzlich bei der Zulassungsstelle beschweren, dass dieser Satz ohne Prüfung und Grund bei der Erstellung der grünen Papiere eingetragen wurde und um Austragung bitten.

Ich würde eine andere Prüfstelle nutzen.