Guten Tag,

nach langer Zeit haben wir eine BMW R100 (EZ Mai 1980) aus der Garage meines Vaters wiederbelebt. Diese hat er vor vielen Jahren von einem Bekannten abgekauft, der bei BMW gearbeitet hat. Dieser hat sich die Maschine mit Teilen aus dem Werk zusammengebaut, teilweise mit "besonders guten Teilen" die zur Seite gelegt wurden und soll wohl knappe 80 statt den 70 PS geleistet haben (angeblich). Wie viele von diesen Pferdchen tatsächlich noch da sind, weiß ich nicht. Besondere Teile wie Michelstreben und Scherb-Verkleidung, Scherb-Heck, Nivomat-Stoßdämpfer und Akront-Hochschulterfelgen sind auch verbaut bzw. verbaut gewesen.

Allerdings geht es mir um den Fahrzeugschein. Dieser hat im Feld 22 "Bemerkungen und Ausnahmen" z.B. so Sachen stehen wie "AUS ORIG: BMW-TEILEN ZUSAMMENGEBAUT" oder "AUF ANORDNUNG DES KVA VOM 02.05.1980 WURDE DIE FAHRGESTELLNR. (ORIG.) EINGESCHLAGEN". Allgemein ist im gesamten Fahrzeugschein mit Ausnahme der erwähnten Bemerkung in den Änderungen nirgendswo BMW zu lesen.

Weiterhin steht unter Feld D.1 keine Marke und unter Feld D.2 auch kein Modell. Nur unter Feld 2 "Hersteller-Kurzbezeichnung" ist "PAH" eingetragen.

Kann mir jemand sagen, was unter "PAH" gemeint ist? Eigentlich ist geplant das Motorrad zu verkaufen, aber irgendwie tut es trotzdem weh. Der TÜV-Prüfer hat bei der Hauptuntersuchung heute sehr über den Fahrzeugschein gestaunt und gemeint, dass diese wertvoll seien und sehr viel Freiheit beim Umbau bieten würden. Ist da was dran?

Hoffentlich kann da jemand Licht ins Dunkle bringen. Vielen lieben Dank für eure Unterstützung.

Gruß
Jonas
 
Hallo, ich würde mir einen Termin bei unserer Zulassungsstelle geben lassen und vor Ort mal die Papiere auf den Tresen legen.
Da sitzen m.E. die Menschen mit Ahnung in Sachen Zulassung.
Vg Werner

PS: Bild des Mopeds ?
 
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Vorher und nachher. Wir haben, nachdem wir sie gekauft haben vor Jahren, den Lacksatz neu gemacht und die Verkleidung abgemacht. Danach stand sie nur abgedeckt in der Ecke.

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Hallo Jonas

das ist m.M. gar nicht sehr selten. Habe ich jedenfalls schon häufiger gesehen. Da wurden Motorräder aus Teilen zusammengebaut und per Einzelabnahme abgenommen. Oft waren das BMW Mitarbeiter, die Teile günstig erwerben konnten. Heute würde das nicht mehr gehen. Die Herstellernummer im Fahrzeugbrief war dann meistens "genullt" und als Hersteller Name wurde oft der Name des Erbauers oder eine Abkürzung eingetragen.

Unproblematisch ist es m.M. wenn die Stillegung <7 Jahre war. Dann ist das Fahrzeug noch in den den Datenbeständen der Zulassungsstellen. Wenn nein wird es etwas komplizierter, aber dann am Besten mit einem AaS sprechen.

Gruß
Marcus
 
Wenn ein Fahrzeug nicht im Werk, sondern aus Teilen von privat zusammengebaut wird,
kann der Hersteller zu Recht dafür nicht die Verantwortung übernehmen.
Das hat es durchaus öfter gegeben. Ich habe selbst mal eine RT geschlachtet, die aus einem neuen
Rahmen und den Teilen einer verunfallten Maschine entstanden war. Hier stand der Erbauer als
Hersteller in den Papieren.
 
ich finde die "nackt" mit der grauen Lackierung hübscher. Geschmackssache. Bei der derzeitigen Marktlage würde ich ich das mit dem Verkauf gar nicht erst versuchen. Bringt nur Enttäuschung. Wenn es irgendwie geht: Selbst fahren und Freude daran haben´!