Ist die höhenverstellbare nicht-Federung nicht auch ein tragendes Element? Selbst wenn nicht - um jedes Zubehörfederbein wird großer Wind gemacht. Hier sind zweckentfremdete Spannschlösser auch OK, auch wenn der Rahmen gar nicht für eine nicht gefederte Schwinge ausgelegt ist. Wahrscheinlich wird der ganze Bums halten, so wie jeder HPN oder SWT Rahmen. Der Ermessensspielraum der §21 Abnahmen scheint größer zu sein, als man mir bisher vermittelt hat.

Ich bin nicht so sicher, dass das hält. Diese Spannschlösser sind aus Guß und für statische Zugbelastung ausgelegt. Wie lange die dynamische Drucklast ertragen, ist spannend.
 
Ich bin nicht so sicher, dass das hält. Diese Spannschlösser sind aus Guß und für statische Zugbelastung ausgelegt. Wie lange die dynamische Drucklast ertragen, ist spannend.

Druckspannung ertragen spröde Werkstoffe in der Regel viel besser als Zugspannung. Das ist die Idee hinter Spannbeton. Fällt bei dem die Druckspannung plötzlich weg - siehe Carolabrücke. Es gibt auch große Spannschlösser aus Baustahl, die sogar bauamtlich zugelassen sind und z.B. für Quersteifungen verwendet werden. Da übertragen sie wechselnde Druck- und Zugbelastungen.
 
Druckspannung ertragen spröde Werkstoffe in der Regel viel besser als Zugspannung. Das ist die Idee hinter Spannbeton. Fällt bei dem die Druckspannung plötzlich weg - siehe Carolabrücke. Es gibt auch große Spannschlösser aus Baustahl, die sogar bauamtlich zugelassen sind und z.B. für Quersteifungen verwendet werden. Da übertragen sie wechselnde Druck- und Zugbelastungen.

Anyway, aus Sicht der Festigkeitsberechnung ist das kriminell, weil hier nicht nur Zug/Druckbelastung, sondern auch Knickung auftritt. Der aaS hatte entweder getrunken, gekifft und/oder in der Vorlesung „Technische Mechanik“ geschlafen.

Das Moped ist sicher originell, aber schön geht anders. Der Preis dafür ist - wie sagt man heute so schön - ambitioniert :lautlachen1: .

Viele Grüße
Frank
 
Ich bin nicht so sicher, dass das hält. Diese Spannschlösser sind aus Guß und für statische Zugbelastung ausgelegt. Wie lange die dynamische Drucklast ertragen, ist spannend.

Kleine Korrektur.:oberl:
Spannschlösser sind imho im Gesenk geschmiedet. In der Regel aus unlegiertem Baustahl (z.B.. C15 oder.ä.). Streckgrenze bei diesen Dimensionen ca.. 360 N/mm².
In diesem Einsatz, völlig ausreichend Dimensioniert.
 
Kleine Korrektur.:oberl:
Spannschlösser sind imho im Gesenk geschmiedet. In der Regel aus unlegiertem Baustahl (z.B.. C15 oder.ä.). Streckgrenze bei diesen Dimensionen ca.. 360 N/mm².
In diesem Einsatz, völlig ausreichend Dimensioniert.

Aha, C15 ist ein unlegierter Baustahl und wird zum Gesenkschmieden verwendet - interessant! Und du meinst, das hält?

Wie auch immer, ein Aspekt ist völlig untergegangen: Ein starrer Heckrahmen hat Fahreigenschaften, die nicht im entferntesten modernen Sicherheitstandards entsprechen. Wer sowas jemals gefahren ist (so wie ich), der weiß, dass die Kiste bei den kleinsten Bodenunebenheiten die Bodenhaftung verliert und wild durch die Gegend springt. Und das bei einem 2V-Boxer mit 60 oder mehr PS.

Wenn ich aaS wäre, würde ich den Burschen samt seinem Kübel vom Hof jagen, dass er die Schlappen verliert.

Viele Grüße
Frank
 
Das Ausknicken bei Drucklast wurde bereits erwähnt und das hatte ich auch im Sinn.
Abgesehen vom Fahrkomfort ist so eine ungefederte Radführung sicherheitstechnisch eine Katastrophe.
Fahrzeuge, die das historisch ab Werk haben, dürfen natürlich so bleiben; aber die haben halt auch max. 30 PS.
 
Da hat Michel Recht.
Mutig, wer das im Alltag fahren mag... ich bevorzuge ein Fahrwerk, welches die Räder am Boden hält... wo's notwendig ist.
 
Zumal der gesamte Zustand mehr als fragwürdig ist… rissige Gummis (Ansaugstutzen), Vergaser. Motor, Getriebe verdreckt usw.
kann man ja als stilvoll empfinden - Preisvorstellung und Zustand sind hier aber um Welten daneben.
 
Schreib uns doch bitte, warum das Deiner Expertenmeinung nach nicht halten sollte!

1. C15 ist ein Einsatzstahl; Baustähle beginnen mit S, z.B. S355. Diese Bezeichnungen sind nicht ganz scharf: unter Baustahl versteht man üblicherweise Stähle für den Stahlbau wie Kräne, Hallen, Eiffeltürme. C15 wird manchmal als „Maschinenbau-Baustahl“ bezeichnet, aber es ist ein typischer Einsatzstahl.

2. Die Streckgenze des C15 (in welchem Wärmebehandlungdzustand?) gibt botpower mit 360 N/mm2 an. Mag sein, aber die Streckgenze nützt nur etwas, wenn eine Festigkeitsberechnung vorliegt, gegen deren auftretende Spannungen die Streckgrenze verglichen wird.

3. Es gibt hier in diesem Fred keine Festigkeitsberechnung, daher kann hier niemand sagen (auch ich als Dipl.-Ing. Maschinenbau nicht!), ob dieser Mumpitz hält oder nicht.

4. Dies alles hätte ein ordentlicher aaS fordern und überprüfen müssen. Einfacher Augenschein nach dem Motto „Sieht stabil aus, wird halten“ reicht nicht. Jedenfalls ist der aaS im Falle eines Unfalls haftbar, wenn er diesen Schrott ohne detaillierte und beim TÜV hinterlegte Festigkeitsberechnung, Stabilitätsberechnung (das ist Knicken und Beulen) und Materialgüten durchgewunken hat.

Viele Grüße
Frank
 
Och Mann ey, über sowas ne sachliche Diskussion zu führen ist genauso zielführend wie eine Diskussion über den Anbau von Tomaten während des Sex!
Einfach nur lustig finden und gut is.