Dieter 62

Teilnehmer
Liebe Freunde,

ich habe vor Jahren ein Y-Rohr mit EG-ABE bei Boxup gekauft. Mitbekommen habe ich nur so ein kleines Kärtchen mit einer Nummer drauf und die Adresse des Inverkehrbringers (Boxup).

Nun wollte ich die Sache beim TÜV eintragen lassen. Aber der findet die ABE in seiner Datenbank nicht. Und ohne das ausführliche Gutachten kann keine Eintragung erfolgen.

Anscheinend ist die eingeätzte e4-Nummer auf dem Rohr und das Kärtchen nicht viel Wert und der Inverkehrbringer hat mir sogar unterstellt, dass ich die Nummer evtl. selbst angebracht haben könnte! Von ihm stammt sie jedenfalls nicht, sagt er. Mir fehlten die Worte!

Es steht e4*00044G auf dem Y-Rohr.

Hat jemand schon mal so ein Y-Rohr von Boxup eintragen lassen oder hat jemand die richtige ABE?

Ich bin um jeden Hinweis dankbar.

Gruß

Dieter

P1280877.JPG
 
Ich habe nur noch den Lieferschein. Dort steht eindeutig: mit EG-ABE. Den Begriff gibt es lt. TÜV übrigens gar nicht. Aber das ist halt fachspezifische Terminologie, an der ich mich nicht stören möchte.
Es geht mir nicht darum irgend jemanden zu diskreditieren, sondern nur um die Sache der Eintragung in den Schein.
 
Moin,

ist zwar nicht Boxup, aber guckst du hier!

Kurzfassung:
nix ABE sondern europäische Betriebserlaubnis =>EG-BE
Eintragung weder nötig noch möglich
keine zusätzlichen Papiere mitzuführen

Grüße,
Jörg.
 
dein tüv prüfer hat keine ahnung...
hatte lang exakt das gleiche...die nummer und die karte völlig ausreichend
deswegen braucht man das aber auch nicht eintragen lassen..??
 
dein tüv prüfer hat keine ahnung...
Das gleiche Problem hatte ich Anfang der 90er mit Sito-ESDs, die mit dieser damals neuen EG-BE versehen waren. Der TÜV benötigte mehrfache Telefonate, bis ich endlich (ohne überflüssige Eintragung) den HU-Papper bekam.
Es sollte sich doch nach mehr als 30 Jahren langsam auch dort herumgesprochen haben? :nixw:
 
Ich habe die Ausführung von Boxup seit 2018 an meiner R100R montiert.
Musste bisher bei keiner HU das EG ABE vorzeigen. Hat die Prüfer bisher nicht interessiert....
 
Vielen dank für euer Feedback.
Es ist sicherlich alles richtig, was ihr da schreibt. Bei einer Verkehrskontrolle oder bei einer regelmäßigen HU ist eine ausführliche ABE nicht zwingend von Nöten und das Y-Rohr wird akzeptiert.
Und es ist auch richtig, dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht zwingend notwendig ist, falls das Teil eine ABE hat..
Aber des Pudels Kern bleibt. Die kleine Karte ist nicht die ABE und hat genaugenommen überhaupt keine Aussagekraft und reicht auch absolut nicht aus, die Sache formell eintragen zu lassen. Bei allen anderen Anbauteilen, wie Fußrasten, Lenkerhebel oder Verkleidungen bekommt man ein richtiges Büchen mit mit dem ausführlichen Gutachten und Typenliste.

Meine Frage war: Hat jemand schon mal so ein Y-Rohr von Boxup eintragen lassen oder hat jemand die richtige ABE?
Warum hat nicht einmal Boxup eine solche ABE, wozu er m.E. verpflichtet gewesen wäre, wenn er es schon mit ABE anbietet. Warum ist das Gutachten nicht in der Datenbank des TÜVs.
Ich habe gestern bei einer zweiten TÜV Stelle mit einem anderen Ingenieur gesprochen. Der sagte mir das ganz ähnlich so. Und das sind doch keine Deppen.
Ich darf gespannt sein, ob sich jemand findet, der die Sache eingetragen hat.
Gruß
Dieter
 
Hallo Dieter,

eigentragen wird das kaum einer haben, weil das ja eine EG-Betriebserlaubnis hat.

Aber: Ich habe auch so BSM Y-Rohre hier liegen mit dem roten Kärtchen von Boxup (die eigentlich bei EG Betriebserlaubnis nicht erforderlich ist). Interessanterweise ist die Nummer und die Kennzeichnung auf den Bauteil komplett anders als bei dir.

Das hattest du direkt bei Boxup gekauft?

Hast du mal ein Foto von dem Y-Rohr?

Gruß
Marcus
 
Noch mal:
Es ist zu unterscheiden zwischen
ABE - eine deutsche Betriebserlaubnis für Teile oder Fahrzeuge. Bei Teilen muss der Hersteller das Papier dazu geben.
EG-BE - eine EG Betriebserlaubnis für Teile, zu der der Hersteller nix mitgeben muss und i.d.R. auch die Überwachungsvereine nix haben.
Daher ist ein Eintrag auch i.d.R nicht möglich.
 
Hallo Marcus, ja direkt bei Boxup gekauft. Ein Foto vom ganzen Rohr will ich gerne machen am WE. Moped steht gerade wo anders.
Habe nur ein Foto von der eingeätzten Nummer.
Wie lautet denn die Nummer auf deinem Y-Rohr? Wäre interessant, ob sich hierzu vielleicht ein Gutachten finden ließe.

Gruß
Dieter

P1280876.JPG
 
Wenn es notwendig wäre, müsste es auch möglich sein. Ein Teil mit ABE muss ja auch nicht eingetragen werden.
Da der Verwender nix mitführen muss, hat er von einer Eintragung auch nix.
Aus Sicht der Prüfenden ist dieses EG-Recht sehr unbefriedigend.
Da man üblicherweise an keine Dokumente kommt, kann man auch nicht feststellen
- ob die angebrachte Kennzeichnung überhaupt existiert oder nicht ein Fake ist
- ob die Verwendung an einem ansonsten nicht mehr serienmäßigen Fzg. passt oder nicht.
 
Hallo Marcus, ja direkt bei Boxup gekauft. Ein Foto vom ganzen Rohr will ich gerne machen am WE. Moped steht gerade wo anders.
Habe nur ein Foto von der eingeätzten Nummer.
Wie lautet denn die Nummer auf deinem Y-Rohr? Wäre interessant, ob sich hierzu vielleicht ein Gutachten finden ließe.

Gruß
Dieter

Anhang anzeigen 384581
Hallo Dieter,

Nummer für die GS ist: e9*97/24/9/III*2006/120*1389*
Kennzeichnung auf dem Teil: E9 1389

Das Kärtchen dazu hatte ich hier mal geteilt, als ein Kollege das verloren hatte.

Interessant noch: ich habe drei von den Teilen (2x RxxGS, 1x RxxR) die Kennzeichnung auf dem Teil ist jedes mal andres. Mal massiv gestempelt, mal dünn und kaum leserlich graviert, mal mit BSM Logo, mal ohne.

Vielleicht ist deines ein anderer Versionsstand und hat deshalb eine andere Nummer. Aber Herr Winter müsste die Nummern kennen. e4 ist auch ein anderes Land, das die EG-BE ausgestellt hat als bei e9.

Gruß
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke, Michael.
Auch eine Kombi mit einem anderen ABE-Endtopf könnte zusätzlich kritisch begutachtet werden.
Änderungen die sich gegenseitig beeinflussen, z.B. MSD und ESD müssen gemeinsam bewertet und begutachtet werden. Das ist dann eine Einzelabnahme mit Stand und Fahrgeräuschmessung, wenn es richtig gemacht wird. Die ganzen ABEs und EG-Betriebserlaubnisse beziehen sich auf ein sonst serienmäßiges Fahrzeug. Wobei Änderungen die keine Wechselwirkung haben wie ein Slip on ESD und ein Federbein natürlich nicht gemeinsam begutachtet werden müssen. So mein Stand nach jahrelangem K(r)ampf mit dem TÜV weg. diversen Umbauten an Autos und Motorrädern.

Gruß
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
e9*97/24/9/III*2006/120*1389*

EU-Mitgliedstaat, in dem die Genehmigung betrieben wurde (hier Spanien; e4 ist Niederlande)
Maßgebende EU-Verordnung mit Stand
Laufende Genehmigungsnummer
 
Danke Marcus. Auf deinem Kärtchen ist wenigstens ein Hersteller vermerkt.
Interessantes Detail: Die Nummer "134" auf meinem Kärtchen bezieht sich angeblich auf "Auspuffanlagen" im Allgemeinen. Das habe ich schon mal herausgefunden.
Jedenfalls sieht mein Y-Rohr auch etwas anders aus. Die Machart ist so, dass das längere Rohr direkt an das kürzere angeschweißt ist und nicht via so einem Formteil wie bei dem auf deinem Kärtchen.
Ich mache mal ein Foto am Sonntag.
 
hallo
Jedenfalls sieht mein Y-Rohr auch etwas anders aus. Die Machart ist so, dass das längere Rohr direkt an das kürzere angeschweißt ist und nicht via so einem Formteil wie bei dem auf deinem Kärtchen.
Hallo Dieter,

Dann hast du eine andere Bauart. Das würde die andere EG-Betriebserlaubnis erklären.

Meine schauen aus wie unten im Bild. Auch nicht 100% gleich wenn man die Eingangsrohre und den Übergang zum ESD anschaut, aber grob schon. Unten noch ein Bild der Kennzeichenung. Einmal ok, einmal ganz schlecht lesbar. Darüber könnte ich ich gerade schon wieder aufregen. Der Hersteller / Vertreiber liefert eine mangelhafte Kennzeichnung und der Käufer hat dann den Ärger wenn Polizei oder TÜV das nicht erkennen kann. Herr Winter/Boxup: Das ist meiner Meinung nach Murks, was Sie hier geliefert haben!

Aber das löst dein Problem nicht, Dieter. Aktuell bietet Boxup diese Bauform an >Boxup< allerdings wohl ohne EG-BE.

Gruß
Marcus

49872148lk.jpg


49872150er.jpg
 
Noch mal:
Es ist zu unterscheiden zwischen
ABE - eine deutsche Betriebserlaubnis für Teile oder Fahrzeuge. Bei Teilen muss der Hersteller das Papier dazu geben.
EG-BE - eine EG Betriebserlaubnis für Teile, zu der der Hersteller nix mitgeben muss und i.d.R. auch die Überwachungsvereine nix haben.
Daher ist ein Eintrag auch i.d.R nicht möglich und auch nicht nötig!
(rote Ergänzung von mir)

Anbauen, fahren und gut.

Grüße,
Jörg.
 
Eintragen nur aus Bestandsschutz. Was eingetragen ist, kann dir keiner mehr nehmen. Klingt vielleicht doof, aber die Brüsseler Bürokraten lassen sich ja immer wieder was neues einfallen und die Zeiten werden rauer.
Aber das mit dem Eintragen werde ich wohl vergessen können, weil der deutsche Inverkehrbringer (so der juristische Ausdruck) angeblich keine weiteren Unterlagen hat.
Zufälligerweise habe ich heute Morgen mit meinem Nachbarn gesprochen, der sich beruflich mit solchen EU-rechtlichen Sachen auseinandersetzt. Der kennt sich zwar jetzt nicht spezifisch mit Fahrzeugtechnik aus, aber der meinte, dass jeder Inverkehrbringer (also Händler) eigentlich ein entsprechendes dazugehöriges Gesamtgutachten haben MUSS. Sonst dürfte er es nicht so anbieten. Aber ich weiß es eben auch nicht und der Händler hilft mir nicht weiter.
 
Im Zusammenhang mit dem Y-Rohr hätte ich eine Frage: (sorry, wenn ich den Thread hierfür kurz kapere)

Als ich Mitter der 90er in Australien unterweGS war, waren dort alle 2V-GSen, welche mir vor die Linse kamen, mit dem Y-Rohr statt Sammler ausgestattet. Auf meine Nachfrage hieß es, dass sie so ab Werk nach Australien geliefert wurden.
Stimmt das?

@hg_filder: Was hatte Deine australische Leih-GS damals drunter?

VG
Guido
 
Im Zusammenhang mit dem Y-Rohr hätte ich eine Frage: (sorry, wenn ich den Thread hierfür kurz kapere)

Als ich Mitter der 90er in Australien unterweGS war, waren dort alle 2V-GSen, welche mir vor die Linse kamen, mit dem Y-Rohr statt Sammler ausgestattet. Auf meine Nachfrage hieß es, dass sie so ab Werk nach Australien geliefert wurden.
Stimmt das?

@hg_filder: Was hatte Deine australische Leih-GS damals drunter?

VG
Guido
Hi,
Ich habe nur Modelle (gut, so viele waren es nicht) mit dem klassischen Mittel-Töpfen gesehen. Meine (und die zweite) ebenfalls, jedoch es gab kein SLS (auch auf Nachfrage):

1753529625187.png

Hans

Nachtrag: War ein 93/94'er Modell, Bild 02-1996
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Hans. :gfreu:

Jetzt könnte es natürlich sein, dass entweder neuere Modelle mit Sammler ausgeliefert wurden, jene Leih-GSen ein Direktimport durch den Anbieter waren oder ich damals schlichtweg die Unwahrheit erzählt bekommen habe.
Wäre ich damals mit ner GS dauerhaft auf den von Caterpillar geschobenen Erdpisten im australischen Outback unterweGS gewesen, hätte ich vermutlich ebenfalls dem Sammler misstraut und auf ein Y-Rohr gesetzt. Heute wohlwissend, dass die Sorge eher unbegründet ist und ein dementsprechender Steinschlagschutz unterm Hauptständer mehr hilft.
Der kleinere Sammler meiner G/S überlebte die Steinschläge damals ja auch "irgendwie". :pfeif:

VG
Guido
 
jene Leih-GSen ein Direktimport
Ne, hatte Zwangslichtschaltung (kein Lichtschalter am Lenker), KM-Tacho. Die Amis hatten ebenfalls Zwangslicht, jedoch einen Meilentacho.

Das die Jungs aber da unten gerne umbauen, kann ich so bestätigen (wie sonst kann man mit einer RS über Schotterpisten so rasen).

Hans