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Hallo zusammen, ich suche und hoffe hier noch mal um aktullen Erfahrungsaustausch.
Vorweg , ich habe mir aus der Datenbank und sonstigen Quellen versucht mir weitere Informationen zu holen.

Nun zum Thema.

Ich habe ja eine R100 RS Bj 1981 (siehe andere Beiträge von mir).
Beim Umbau musste ich ja feststellen, das ein Fallert Umbau stattgefunden hat. Ist auch in den Fallertunterlagen zu erkennen.
Umbausatz auf 80 PS. Kennzeichnungen Zyl., Kolbengröße, Vergaser, kurze Stösselstangen usw, stimmt alles überein.

Dann habe ich die offenen Ansaugfilter an den Vergaser.
Dazu Endschalldämpfer mit Prüfunterlagen vom TÜV Nord

So und jetzt das ganze soll ja eingetragen werden.

Dazu meine Fragen;

1. Hat jemand aktuelle Erfahrungen bezüglich der Eintragungen zu solchen oder vergleichbaren Umbauten ?

2. Wie wurde es beim TÜV Prüfer gehändelt bzw auf welcher Grundlage mit der Eintragung Endschalldämpfer mehr als 80 / 84 dB

Ich weiß, dass alles vom Prüfer abhängt, dennoch wären aktuelle Erfahrungen interessant, evtl. mit Nachweis Eintragungen oder Info
die wir dann alle mit verwenden könnten.

Danke im schon mal

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Moin Namenloser.

Zuerst einmal verstehe ich die Fragen nicht wirklich, kann mir aber zusammen reimen, was Du möchtest:
Vermtl. eine Eintragung des Fallertsatzes, der 80 PS, der offenen Ansaugung und der Auspuffanlage.
Für den Fallertsatz brauchst Du die ABE von Fallert.
Die TÜV-Nord-Messung des Auspuffes bei einer anderen R 100 wird einen seriösen aaS nicht interessieren, da mit anderem Motorentyp gemacht.
Also wirst Du um eine erneute Geräuschmessung nicht drum herum kommen.
Macht 4-500 €. Und nicht jede Prüfstelle macht sowas.
Sollte sich dabei herausstellen, daß das Geräusch oberhalb der Grenzwerte liegt, dann mußt Du was verändern.
Aus meiner Sicht kann das Ansauggeräusch ohne Ansauggeräuschdämpfer (vulgo: Luftfilterkasten) da schon ein Problem darstellen, abgesehen davon, daß die Bings nicht sonderlich gut harmonieren mit den Trichtern/Filtern.
Darüber hinaus vernichtest Du mit denen einen teil der Leistung, die Du mit dem Fallertsatz aufbaust.
Aber das wiederum ist Deine Sache.
 
ABE von Fa. Fallert ?
Woher könnte man diese noch beziehen. Fa.Fallert wie damals gibt es ja nicht mehr ?
Auf den Leistungsprüfstand möchte ich ungern mit dem alten Mädchen :-
Der Umbausatz war schon verbaut und nicht eingetragen. Hatte ich erst bei der Zerlegung festgestellt.

Geräuschmessung würde ich in kauf nehmen.
 
Meinen dezenten Hinweis auf einen mir fehlenden Namen als Ansprache, hast Du augenscheinlich nicht wahrgenommen.