LED Scheinwerfer

Das habe ich anfangs auch immer vermutet. Es ist aber die Referenzzahl für die Lichtstärke des Scheinwerfers :oberl:

Als Beispiel:
https://www.hella.com/techworld/de/Technik/Beleuchtung/Scheinwerfer-219/

Gruß

Werner

Allerdings nur für Fernscheinwerfer relevant (hier darf die Summe aller Scheinwerfer am Fahrzeug den Wert 100 nicht überschreiten, siehe auch den Link) steht auf H4 Scheinwerfen nur drauf weil die eben auch als Fernscheinwerfer genutzt werden. Beim Moped in der Regel nicht relevant da man die 100 mit einem Scheinwerfer kaum erreichen kann, außer er ist vom Modell Varta Volkssturm :)
 

Diese Kennzeichnung "E4" bedeutet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht, dass eine "Straßenzulassung" besteht.

Warum?

a) "E4" ist nur ein Teil eines ECE-Prüfzeichens und gibt den Staat an, der die Genehmigung erteilt hat. Ohne die dazugehörende Nummer der Typgenehmigung ist es KEIN Nachweis einer Typgenehmigung.

b) Das ECE-Regelwerk für Beleuchtungsanlagen mit auswechselbaren Lichtquellen erlaubt (nach meinem Wissen) bei auswechselbaren Leuchtmitteln ausschließlich Glühlampen bestimmter, ebenfalls exakt definierter Typen. Eine Typzulassung enthält zugleich eine Festlegung der einsetzbaren Glühlampe(n).

Ob und nach welchen Kriterien diese Einschränkung auf Glühlampen einmal aufgehoben werden wird, ist m.W. noch komplett offen.

Beleuchtungsanlagen mit LED werden daher zur Zeit nur als kompletter Beleuchtungskörper (Scheinwerfer/Rücklicht/Blinker/Tagfahrlicht etc.) zugelassen.

Selbst die wirklich sauber entwickelten H4-LED-Replacements von Philips haben daher - trotz Einhaltens der lichttechnischen Bedingungen - im Moment keine Chance auf Zulassung.

Viele Grüße

Stefan

PS: Was ich auch erst seit kurzem weiß: Selbst der Verkauf unterliegt nach §23 STVG Einschränkungen. (Das dürfte der Grund sein, warum die Philips-LED-Replacements nicht mehr bei Amazon gelistet sind.)
 

Ich habe mir solch ein Teil ebenfalls bestellt. Heute kam es an. Welche Enttäuschung :schock:! Ich habe es noch nicht montiert, wage aber zu behaupten, dass so etwas gar nicht funktionieren kann! Mir war nicht klar, dass die LEDs nur nach oben strahlen, weil der untere Teil komplett aus Kühlkörper besteht. Mag sein, dass das Abblendlicht akzeptabel ist (hoffentlich ist es asymmetrisch :pfeif:), doch wie effizient soll das Fernlicht sein, wenn nur die obere Reflektorhälfte angestrahlt wird?

Beste Grüße, Uwe
 
Diese Kennzeichnung "E4" bedeutet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht, dass eine "Straßenzulassung" besteht.

Warum?

a) "E4" ist nur ein Teil eines ECE-Prüfzeichens und gibt den Staat an, der die Genehmigung erteilt hat. Ohne die dazugehörende Nummer der Typgenehmigung ist es KEIN Nachweis einer Typgenehmigung.

b) Das ECE-Regelwerk für Beleuchtungsanlagen mit auswechselbaren Lichtquellen erlaubt (nach meinem Wissen) bei auswechselbaren Leuchtmitteln ausschließlich Glühlampen bestimmter, ebenfalls exakt definierter Typen. Eine Typzulassung enthält zugleich eine Festlegung der einsetzbaren Glühlampe(n).

Ob und nach welchen Kriterien diese Einschränkung auf Glühlampen einmal aufgehoben werden wird, ist m.W. noch komplett offen.

Beleuchtungsanlagen mit LED werden daher zur Zeit nur als kompletter Beleuchtungskörper (Scheinwerfer/Rücklicht/Blinker/Tagfahrlicht etc.) zugelassen.

Selbst die wirklich sauber entwickelten H4-LED-Replacements von Philips haben daher - trotz Einhaltens der lichttechnischen Bedingungen - im Moment keine Chance auf Zulassung.

Viele Grüße

Stefan

PS: Was ich auch erst seit kurzem weiß: Selbst der Verkauf unterliegt nach §23 STVG Einschränkungen. (Das dürfte der Grund sein, warum die Philips-LED-Replacements nicht mehr bei Amazon gelistet sind.)

Alles völlig korrekt, Stefan!

Die meisten schauen auf ein lichttechnisches Objekt aus dem Zubehör und meinen, sobald ein "E." im Kreis zu sehen ist, wäre alles gut.
Leider ist die Realität sehr viel komplexer.
 
Ich habe mir solch ein Teil ebenfalls bestellt. Heute kam es an. Welche Enttäuschung :schock:! Ich habe es noch nicht montiert, wage aber zu behaupten, dass so etwas gar nicht funktionieren kann! Mir war nicht klar, dass die LEDs nur nach oben strahlen, weil der untere Teil komplett aus Kühlkörper besteht. Mag sein, dass das Abblendlicht akzeptabel ist (hoffentlich ist es asymmetrisch :pfeif:), doch wie effizient soll das Fernlicht sein, wenn nur die obere Reflektorhälfte angestrahlt wird?

Beste Grüße, Uwe

Und dazu kommt noch dieser drollige Lüfter ganz vorne dran! Der wälzt dann die Luft im abgeschlossenen Raum zwischen Reflektor und Streuscheibe um - wie beim Plätzchenbacken im Ofen....mmmm

Da gefallen mir diese wesentlich besser - sind zwar sauteuer aber von sehr guter Qualität, vor allem auch was die Lichtverteilung, Hell/Dunkelgrenze etc. angeht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe diese China-Latüchte eben am Labornetzgerät ausprobiert. Seltsamerweise zieht sie, wenn beide Chips leuchten, weniger Strom (1,45 A) als mit nur einem aktiven Chip (1,8 A, jeweils an 12 V). Das soll mal einer verstehen :nixw:.

Beste Grüße, Uwe
 


ich lasse es da mal mit zwei zitaten bewenden...

Boxerhans:
"Da gefallen mir diese wesentlich besser - sind zwar sauteuer aber von sehr guter Qualität, vor allem auch was die Lichtverteilung, Hell/Dunkelgrenze etc. angeht."



dl6dx:
"Selbst die wirklich sauber entwickelten H4-LED-Replacements von Philips haben daher - trotz Einhaltens der lichttechnischen Bedingungen - im Moment keine Chance auf Zulassung.

Viele Grüße

Stefan

PS: Was ich auch erst seit kurzem weiß: Selbst der Verkauf unterliegt nach §23 STVG Einschränkungen. (Das dürfte der Grund sein, warum die Philips-LED-Replacements nicht mehr bei Amazon gelistet sind.)"


unser örtlicher autozubehörfritze verkauft die PhilipsLED-H4 Einsätze auch nicht. begründung: darf ich nicht.
Ralf

 
Hallo,
ich habe den Hersteller des LED Einsatzes gefunden, den Hr. 7Rock verbaut:
Wie findet man einen Dealer für so einen Einsatz?
 
Zurück
Oben Unten