Diese Kennzeichnung "E4" bedeutet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht, dass eine "Straßenzulassung" besteht.
Warum?
a) "E4" ist nur
ein Teil eines
ECE-Prüfzeichens und gibt den Staat an, der die Genehmigung erteilt hat. Ohne die dazugehörende Nummer der Typgenehmigung ist es KEIN Nachweis einer Typgenehmigung.
b) Das ECE-Regelwerk für Beleuchtungsanlagen mit auswechselbaren Lichtquellen erlaubt (nach meinem Wissen) bei auswechselbaren Leuchtmitteln ausschließlich Glühlampen bestimmter, ebenfalls exakt definierter Typen. Eine Typzulassung enthält zugleich eine Festlegung der einsetzbaren Glühlampe

.
Ob und nach welchen Kriterien diese Einschränkung auf Glühlampen einmal aufgehoben werden wird, ist m.W. noch komplett offen.
Beleuchtungsanlagen mit LED werden daher zur Zeit nur als kompletter Beleuchtungskörper (Scheinwerfer/Rücklicht/Blinker/Tagfahrlicht etc.) zugelassen.
Selbst die wirklich sauber entwickelten H4-LED-Replacements von Philips haben daher - trotz Einhaltens der lichttechnischen Bedingungen - im Moment keine Chance auf Zulassung.
Viele Grüße
Stefan
PS: Was ich auch erst seit kurzem weiß: Selbst der Verkauf
unterliegt nach §23 STVG Einschränkungen. (Das dürfte der Grund sein, warum die Philips-LED-Replacements nicht mehr bei Amazon gelistet sind.)