Heute beim TÜV

..... da hast Du Recht. Schließlich muss ja nicht jeder wissen, das ich nichts zu verbergen habe :D

Ich habe mir mal den Spaß gemacht und an das komplett identische MAX-Modell die möglichen Schildergrößen aus Papier drangemacht (siehe Bilder)

Es gibt noch eine amtliche Stilblüte. Im alten KFZ-Brief von 1978 hat man bei der Abschrift des alten Originalbriefs aus :

- 18 PS einfach 18 KW

umgeschrieben. !978 war die offizielle Einführung der neuen physikalischen Einheiten amtlich durchgeführt.
Nixmehr PS oder Atü usw.

Korrekterweise müsste dann im jetzt auszustellenden Brief
-13 KW
stehen.

Wie kriege ich diesen Eintrag in den neuen Brief ohne weitere Gutachten, Anträge und Genehmigungen ? ?( :nixw:
Hier hat die Behörde damals Mist gebaut.

Ich nehme auf jeden Fall alle MAX-Sachen mit : Betriebs - und Reparaturanleitungen udgl.

Andas moderne Hochkant-Krad-Schild könnte ich mich eventuell gewöhnen - wenn ich auf flexibel-wie-Beton-Leute stosse.
Kuchenblech geht gar nie nich. Da könnte man noch drauf Werbefläche vermieten :D
Liebe Grüße :wink1: und vielleicht hat noch einer eine gute Idee wegen KW/PS ???
Martin
 

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Einfach mit neuen Schein und alten Brief zum Amt, war schließlich ihr Fehler. Hab ich vor kurzem auch noch gehabt. Bei der Umschreibung habe ich darauf hingewiesen das die Leistungsangaben noch in PS sind und dies berücksichtigt werden muss, wurde trotzdem 1:1 übernommen, und bei den Geräuschwerten wurde einfach das N weggelassen!
 
Heute bei der Zulassungsstelle :
......war nett aber kleinschildertechnisch erfolglos. Keine kleine Nummer . Stattdessen die moderne Hochkant-Nummer in klein B 180 x H 200mm. Sieht komisch aus an der Max, aber es gibt schlimmeres.

Man hätte z.B. auch einen Erbschein verlangen können, weil im Kaufvertrag der Sohn und logischerweise nicht der verstorbene Vater unterschrieben hat.

Die 18 KW sind auch wieder im neuen Brief und es ist mir egal, weil die Versicherungsprämie mit 29 Euro auch wirklich schmeichelhaft günstig ist und genauso bliebe mit eingetragenen 13 KW.

Mäxchen war heute schon offiziell auf der Straße unterwegs.
Muss mich erst dran gewöhnen, die Bio-Richtungsanzeiger zu benutzen (Arme) :D
Der Sound ist fantastisch und anspringen tut das Mäxchen, das es eine wahre Freude ist.
Liebe Grüße:wink1:
SuperMaxtin
 
Hallo SuperMaxtin,

sehr schade, dass es Dir nicht gelungen ist die Damen und Herren bei der Zulassungsstelle davon zu überzeugen Dir ein kleines Kennzeichen zu "verschreiben".

Vermutlich wirst Du es überleben und - wenn Du mit dem Bock unterwegs bist siehst Du das Schild ja auch gar nicht - oder?!

Grusz

Bernd
 
Genau Bernd,
das Ding klebt hintendran und der nicht originelle/originale Anblick bleibt mir erspart.
CUX- YF 5 ist auch irgendwie eine Botschaft :
Young Forever :hurra:
Liebe Grüße :wink1:
Maxtin
 
Heute bei der Zulassungsstelle :
......
Man hätte z.B. auch einen Erbschein verlangen können, weil im Kaufvertrag der Sohn und logischerweise nicht der verstorbene Vater unterschrieben hat. ...
Ein Kaufvertrag ist bei Kauf von Privat nicht nötig, das ist nur ein juristischer Nachweis im Streitfall bei Verkauf/Nutzung/Unfall mit aktivem (alten) Kennzeichen als Versicherungs-Uhrzeit-Nachweis. Hast Du Fahrzeugschein 1 und 2, kannst Du Dich als Besitzer fühlen/eintragen lassen.
Grüße
 
Mäxchen ist heute erfolgreich adoptiert worden mit EU Schein 1 u.2 oder wie man früher zu sagen pflegte mit KFZ-Brief und KFZ-Schein auf meinen Namen.
Alles prima :wink1:
 
Ein Kaufvertrag ist bei Kauf von Privat nicht nötig, das ist nur ein juristischer Nachweis im Streitfall bei Verkauf/Nutzung/Unfall mit aktivem (alten) Kennzeichen als Versicherungs-Uhrzeit-Nachweis. Hast Du Fahrzeugschein 1 und 2, kannst Du Dich als Besitzer fühlen/eintragen lassen.
Grüße

stimmt so nicht ganz.
Die Zulassungsstelle benötigt einen Kaufvertrag zwar nicht, aber der Besitz von Schein + Brief ist kein unangreifbarer juristischer Fakt, das Eigentumsverhältnis betreffend. Die Papiere könnten ja auch geklaut sein. Ein Kaufvertrag schafft diesbezüglich Klarheit. Hat mir irgend wann mal ein Jurist erklärt (ich bin keiner).

Gruß

Walter
 
Ich kenne das so : Briefbesitz = Eigentumsvermutung ohne weitere Beweislast des Besitzers, ob er auch wirklich Eigentümer ist.
So wie früher oder immer noch beim Sparkassenbuch : wer's besitzt, kann abheben.
Deshalb sollte man solche Papiere auch wirklich sicher vor Zugriff anderer Personen aufbewahren z.B. in einem Bankschließfach odgl.
 
AW: Heute beim TÜV

Schnell noch ein schmankerl zum "Treckerschild".

Vor vielen Jahren wollte mir die Zulassungsstelle ebenfalls das kleine Nummernschild verweigern, obgleich damals noch eine Baujahr abhängige Regelung bestand. Ich habe alles versucht, der Amtsleiter war stur. Selbst Bilder mit kleiner und großer Nummer zum Nachweis der unzureichenden beleuchtung reichten nicht.

Nun hatte ich allerdings eine recht solide, persönliche Beziehung zum damaligen Verkehrsministerium des Bundes. Im wissen nichts illegales zu fordern habe ich also meine Bekannte (Vorzimmer des Verkehrsministers) angeschrieben.

Ich erhielt zunächst nur einen freundlichen Brief in dem die Rechtmässigkeit meines Anliegens bestätigt, zugleich aber auf die fehlende Zuständigkeit des Bundes hingewiesen wurde. Allerdings habe man den Vorfall an das zuständige Ministerium des Landes weitergeleitet.

Bald darauf erhielt ich einen Anruf der örtlichen Zulassungsstelle mit der Bitte meine Fotos der Ausleuchtung des Nummernschildes noch einmal zur Beurteilung vorzulegen.

Bei der Zulassungsstelle war dann plötzlich alles nur noch ein Missverständnis und..."...es wäre doch nicht nötig gewesen dies so hoch aufzuhängen..."

Meine R51/3 bekam wie meine R25/3 die kleine Nummer und wir waren wieder Freunde.

Das Erlebnis muss für den Amtsleiter recht nachhaltig gewesen sein, denn einige Jahre später hatte ich eine R51/3 aus Teilen aufgebaut und natürlich fehlte mir der damals immer geforderte "lückenlose Herkunftsnachweis" Mir fehlten einfach alle Papiere, aber BMW war so nett mir aus den Archiven alles zu senden was es über den Rahmen gab, also Auslieferungsdatum etc.etc. Flensburg bestätigte mir, dass es den Rahmen nicht bereits gab und er nicht geklaut war. Das hätte ausgereicht als ich begonnen habe die Kiste zusammen zu bauen, aber die Verordnungslage hatte sich geändert.

Also bin ich mit Demut und Hoffnung zur Zulassungsstelle gepilgert. Mit dabei eine dicke Dokumentation der Restauration mit allen Unterlagen die ich auftreiben konnte, aber ohne Brief und Herkunftsnachweis.

Die junge Dame vom Amt bewunderte die Dokumentation und zuckte dann mit den Schultern..." das reicht aber nicht als Herkunftsnachweis, haben sie denn keinen Kaufvertrag....?"
So ein Quatsch, was soll der denn ändern?

Nach kurzer Diskussion dreht sie sich um und geht zum Leiter der Truppe. Die Tür ist auf und ich kann alles mit anhören. Offensichtlich schaut er sich die Doku gründlich an, dann höre ich meinen Namen und den kurzen Kommentar..".ach so, der hat die Maschine aufgebaut, dann ist das in Ordnung der Herr ist vertrauenswürdig."

Bin ich ja auch, wollte ja nichts illegales....warum muss der deutsche Michel bei Auslegungssachen immer zunächst einmal versuchen dagegen zu sein?

Die Maschine hat dann übrigens auch ohne weitere Diskussion das kleine Nummernschild bekommen.

Gruß
Volker

P.S.....warüm stresst mich dieser Umlaut etc Mist...geändert!
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Heute beim TÜV

Schnell noch ein schmankerl zum "Treckerschild".


Nun hatte ich allerdings eine recht solide, persönliche Beziehung zum damaligen Verkehrsministerium des Bundes. Im wissen nichts illegales zu fordern habe ich also meine Bekannte (Vorzimmer des Verkehrsministers) angeschrieben.


Gruß
Volker

Hallo Volker,

was kann man sich unter einer "soliden persönlichen Beziehung" zu der Vorzimmerdame des Verkehrsministers vorstellen???:D:D:D:D:D:D:D:D

und...

wieso benutzt Du einen gälischen Zeichensatz auf dem Rechner??:D:D:D

Gruß

Kai

PS: nimms nicht so ernst.. aber deine Formulierung befeuert jegliche Phantasie, da konnte ich nicht widerstehen!
 
Ich kenne das so : Briefbesitz = Eigentumsvermutung ohne weitere Beweislast des Besitzers, ob er auch wirklich Eigentümer ist.
So wie früher oder immer noch beim Sparkassenbuch : wer's besitzt, kann abheben.
Deshalb sollte man solche Papiere auch wirklich sicher vor Zugriff anderer Personen aufbewahren z.B. in einem Bankschließfach odgl.

Dann ließ mal was auf dem neuen Brief Kleingedruckte steht!

Zulassungsbescheinigung Teil II. C.4c "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."
 
Zuletzt bearbeitet:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."

Das war schon bei den alten Lappen so. Es ist nur die Eigentumsvermutung.

Der Brief wird immer nur deshalb hinterlegt, weil ohne Brief ein
gutgläubiger Erwerb des Fahrzeugs nicht möglich ist, wenn das Fahrzeug
"abhanden gekommen", also geklaut ist.

Der Sparbuchvergleich "hinkt".
Das Sparbuch ist ein hinkendes Inhaberpapier.
Das Eigentum am Sparbuch hinkt dem Eigentum am Geld hinterher.
Deswegen kann (nicht muss) die Bank die Auszahlungsberechtigung
prüfen und kann auch verweigern.

ffritzle
 
Ich dachte immer immer dem Recht aus dem Papier folgt das Recht auf das Papier....
 
Beim hinkenden Inhaberpapier gibt´s kein Recht daraus,
weil das Geld durch Forderungsabtretung an den Begünstigten
übertragen wird; nicht oder nicht allein durch Übergabe des Papiers.

Wenn die Oma ihr Leben lang auf den Enkel spart,
das Sparbuch auf ihn lautet,
gehört ihm allein deswegen weder Geld noch Papier.
Sie kann immer noch ne Schiffsreise daraus buchen.
 
mann,alles ganz schön kompliziert......?(

aber lieber ein hinkendes Inhaberpapier als ein hinkender Papierinhaber :D

Was die kleine Nummer betrifft - ein Riesengeschiss um nichts :---) . Echt D........... ich kann nur die Vorschriften befolgen, mir sind die Hände gebunden udgl. Sprüche mehr. Das ein unpassendes Blech ein historisches Liebhaberfahrzeug/ einen echten Oldtimer verschandelt ist ja wurscht :---)

Ich habe mir noch ein Blech 130x255 besorgt. Das befestige ich ...in der Garage ???????:aetsch::nixw:

Ich werde keine weitere Energie verschwenden an die urdeutsche, obrigkeitshörige Stoffeligkeit. Da fahr ich lieber Motorrad und lass den kleinen Nummern ihre großen !!!:wink1:
Martin
 
AW: Heute beim TÜV

Hallo Volker,

was kann man sich unter einer "soliden persönlichen Beziehung" zu der Vorzimmerdame des Verkehrsministers vorstellen???:D:D:D:D:D:D:D:D

und...

wieso benutzt Du einen gälischen Zeichensatz auf dem Rechner??:D:D:D

Gruß

Kai

PS: nimms nicht so ernst.. aber deine Formulierung befeuert jegliche Phantasie, da konnte ich nicht widerstehen!

Alles gut....so isses halt im Leben, manchmal hat man Freunde und die haben Partner und die den richtigen Kontakt.....und warum diese blöden Umlaute kommen...keine Ahnung, passiert in letzter zeit immer nach dem Absenden...
 
mann,alles ganz schön kompliziert......?(

aber lieber ein hinkendes Inhaberpapier als ein hinkender Papierinhaber :D

Was die kleine Nummer betrifft - ein Riesengeschiss um nichts :---) . Echt D........... ich kann nur die Vorschriften befolgen, mir sind die Hände gebunden udgl. Sprüche mehr. Das ein unpassendes Blech ein historisches Liebhaberfahrzeug/ einen echten Oldtimer verschandelt ist ja wurscht :---)

Ich habe mir noch ein Blech 130x255 besorgt. Das befestige ich ...in der Garage ???????:aetsch::nixw:

Ich werde keine weitere Energie verschwenden an die urdeutsche, obrigkeitshörige Stoffeligkeit. Da fahr ich lieber Motorrad und lass den kleinen Nummern ihre großen !!!:wink1:
Martin

Richtige Grundeinstellung....nur wenn man dann einen riesen Ami-Schitten mit winzigem Treckerschild sieht, dann bekommt man das K....

aber das Leben ist zu kurz um sich daran auf zu reiben und manchmal erreicht man mit etwas Geschick und Verständnis mehr.

Bis denne...viel Spaß mit der Max
Volker
 
Aber das mit dem Eigentumsnachweis würde mich dann doch im Detail interessieren. Ich habe mir letztens ein Moped, dass zum Verkauf stand, angesehen. Im Brief war der Käufer nicht eingetragen (nach 2Jahren!). Woher soll ich wissen, dass ihm das Moped gehört und das er es demgemäß verkaufen darf? Angemeldet war es nicht, Fahrzeigschein gab es demgemäß auch nicht. Juristen sagen, es muss einen Eigentumsnachweis geben. Aber Kaufverträge kann doch nicht wirklich jemand ernst nehmen... Den kann ich ja auch selber ausschreiben und von Omma-Heinze unterzeichnen lassen.
Und dass der Verkäufer das Moped und den Brief hat (in dem er gar nicht drin steht) heißt ja noch lange nicht, dass es ihm gehört. Kann ja auch sein, dass er sich im Streit von seiner Ische getrennt hat und ihr jetzt mächtig einen auswischen will.
Was gibt es also, das wirklich rechtswirksam ist? Und by the way: Warum trauen Verkehrsbehörden ihren eigenen Papieren nicht (mehr)? ?(

In einem anderen Thread hat doch jemand hier im Forum über einen Verkauf eines Autos (angemeldet) berichtet und das nie umgemeldet wurde, obwohl der Verkäufer sofort nach dem Verkauf der Zulassungsstelle und der Versicherung den Kaufvertrag zugeschickt hat. Der war aber für keinen was wert und der Käufer ist lustig weiter mit dem Fahrzeug gefahren und hat es dann sogar weiterverkauft. Die Steuern durfte weiter der erste Verkäufer zahlen, weil er der Letzte war, der im Brief eingetragen war.

Also wieviel ist ein Kaufvertrag und ein KFZ-Brief wirklich wert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also in einem Kaufvertrag kann man zumindest die Personalnr. aus dem Ausweis des Verkäufers und natürlich die FIN eintragen/angeben. Der Gebrauchtwagenhändler steht ja auch selten als Halter im Brief und verkauft trotzdem das Fahrzeug!
 
Also in einem Kaufvertrag kann man zumindest die Personalnr. aus dem Ausweis des Verkäufers und natürlich die FIN eintragen/angeben. Der Gebrauchtwagenhändler steht ja auch selten als Halter im Brief und verkauft trotzdem das Fahrzeug!

Das ist ja richtig. Aber wie soll ich kontrollieren, ob die Perso-Nr. und die Unterschrift auf dem Kaufvertrag stimmen? Sorry, aber die kann ich mir ja auch ausdenken. Und die Vorbesitzerin anrufen ohne Tel.-Nr.? Und selbst, wenn die Tel.-Nr. auf dem Kaufvertrag angegeben wäre...Vlt. klingelts da nur bei der "neuen" Freundin des Verkäufers und die sagt mir dann natürlich, dass sei alles super in Ordnung? Also sicher ist da erst mal nicht viel, oder?
 
Aber das mit dem Eigentumsnachweis würde mich dann doch im Detail interessieren....
Also wieviel ist ein Kaufvertrag und ein KFZ-Brief wirklich wert?

Ein weites Feld. Juristisch Klingendes ist hier wenig gelitten.
Eigentum wird anhand von Eigentumsübergängen, nicht statisch geprüft.
Da hast Du selbst Interesse daran, weil man an geklauten Sachen
kein Eigentum erwerben kann; auch nicht gutgläubig;
die ganze folgende Eigentümerkette nicht.
Also bleibt nichts anderes als die Historie anzuschauen;
das ist ja auch in anderen Branchen so (wertvolle Münzen oder
Mineralien, bei letzteren läuft fast nichts ohne label.).
Zur Not eben die Voreigentümer namhaft machen lassen und telefonieren
und den Eigentumsübergang hinterfragen.
Die Halter hast du im Brief.
Wenn´s dick kommt: Flensburg. Sachfahnungsregister.
 
Hallo,
Ich hatte das ganze Programm mal vor Jahrzehnten bei der Zulassung meiner Laverda.
Das war ne krumme Unfallmaschine mit einem Ersatzrahmen aus Italien.
Es hat damals zwei Tage gedauert bis die Zulassungsstelle alle Nachweise zusammen hatte, dass das Ding nicht geklaut war. Italien war damals noch Ausland!!
Und dabei hatte ich alles an möglichen Unterlagen dabei.
Da fühlt man sich irgendwann wie ein Verbrecher.:D

Gruß

Kai
 
AW: Heute beim TÜV

...bis die Zulassungsstelle alle Nachweise zusammen hatte, dass das Ding nicht geklaut war...

Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Zlassungsstelle überhaupt das Eigentum prüfen darf.
Erstens schreibt sie nur den Halter in den Brief/Schein, zweitens sind Eigentumsfragen nicht selten äußerst schwierig ound die Behörde damit ohnehin genau dann überfordert, wenn´s drauf ankommt.

Um auf up64 zurückzukommen:

Der Kaufvertrag besiegelt nur, dass der eine den Kaufpreis zahlen muss, der andere das Eigentum übertragen muss (so stehts in § 433 BGB). Die Urkunde besagt also nichts, ob diese Pflichten, insbesondere die Übereignung erüllt wurden. Da kö¶nnte gemotzt werden.

Für den Eigentumsübergang ist ein zweites Geschäft, das Übereignungsgesch¤aft erforderlich: erstens muss der Kaufgegenstand übergeben werden und zweitens müssen sich die Parteien dabei einig sei, dass das Eigentum übergeht (§ 929 ff BGB).

Wer den Nachweis des Eigentumsübergangs narrensicher haben will, schreibt auch letzteres in die Urkunde oder gesondert als Quittung.

Wenn die Urkunde keine äußerlichen Mängel aufweist, gilt die gesetzliche Vermutung der Vollstä¤ndigkeit und Richtigkeit der Urkunde. Das gilt auch für die Behörde jedenfalls im bürgerlichen Vertragsbereich.
Wenn einer behauptet, eine Unterschrift, die keine äußerlichen Auffälligkeiten aufweist, sei gefälscht, hat er die Beweislast.
Auch an diesen Rechtsgrundsatz ist die Behörde gebunden.

Wenn im Kaufvertrag oder separat auch das Übereignungsgeschä¤ft dokumentiert ist, kann eine Behörde, ohne Willkür nicht daran vorbei

ffritzle
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Recht war einstmals wie ein leckerer Kuchen.
Dann kamen Maden. Haben überall Löcher reingefressen und heute weist Du nicht mehr, was wirklich lecker, original und gut ist :

die Löcher oder der Rest dazwischen :D

Ich tue niemandem weh und lebe einfach......nach meiner selbst gefundenen und selbst erdachten Erkenntnis :

I don't know where I come from,
I don't where I go to,
meanwhile I'm alive and conscious .......
let's be good to each other!

(frei nach Martin Schlingensiepen :D )

oder

Ich weis nicht woher ich komme,
ich weis nicht wohin ich gehe
die Lebenszeit bei Bewusstsein lebe ich nach dem Motto : seid gut zueinander !)

Wo ist der der den ersten Stein wirft ??:nixw:

Lets be good to each other and have a good motorcycling livetime.

Gott segne die auf diesem Globus zahlreich vertretenen Kleingeister und helfe Ihnen, über Ihren eigenen Schatten zu springen !
Liebe Grüße :wink1:
Martin

PS :
Falls ich jemals zu schnell fahren werde, weis ich nicht. Ist mit der Bj.60'er Max schwer möglich. Die Ziffern auf dem Nummernschild wird die Polizei nicht deshalb nicht lesen können, weil das H auf dem Kennzeichen fehlt .
Bei einem mit H bestückten Kennzeichen wird durch die reine Präsenz des H's die Sicht- und Lesbarkeit wohl auch kaum unterscheidbar verbessert, oder ??? :nixw:
Liebe -ich-hab-meinen-eigenen Kopp-und bin-trotzdem-bestimmt-auch-ein- guter-Mensch-Grüße :wink1:
SuperMaxtin
 
Ich war damals so um die 23 und sah etwas wild aus.
Verranzte Lederjacke, lange Haare, ne verwohnte Kombihose mit deutlichen Schleifspuren an den Knien.....
Ich fand das schon beunruhigend ins Nebenzimmer gebeten zu werden. Dann haben die in meinem Beisein die Polizei angerufen und eine Diebstahlsabfrage gemacht.
Das hat gedauert und irgendwann bin ich heimgeschickt worden.......Immerhin!:D:D:D
Am nächsten Tag konnte ich dann problemlos anmelden.

Gruß

Kai
 
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