Motorrad ummelden in Hamburg

Fritzel

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03. Jan. 2010
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997
Ort
Flensburg
Hallo an alle Hamburger,

ein Hamburger möchte ein Motorrad von mir kaufen.
Meine Frage ist nun.
Wie lange dauert der Akt der Ummeldung, wenn der Käufer mein Motorrad angemeldet von mir übernimmt.
Hat einer aktuelle Erfahrung mit der Ummeldeaktion?

Gruß Friedel
 
Moin,

Aktuell hat das LBV für Zulassungstermine max. 1 Woche Vorlaufzeit.
Vor Ort ca 30- 45 min einplanen.

Gruß

Matze
 
Hallo Matze,
danke für die Meldung. Das ist für mich kein Ding. So lange kann ich warten. Mal sehen, was am Wochenende passiert.
Gruß Friedel
 
Hallo luse, bis jetzt hatte ich immer Glück. Und ich habe bestimmt ein Dutzend oder mehr verkauft. Sympathie und Menschenkenntnis entscheidet. Bis heute bin ich noch nicht enttäuscht worden.
Aber Danke für den guten Rat.

Gruß Friedel
 
Sehe ich genauso : „verkaufe nie ein angemeldetes Fahrzeug“

Ausnahme könnte man machen, wenn man Kaution in Höhe von 1 Jahr Versicherung ( Zweitfahrzeug 125%) und Kfz-Steuer hätte .

zzgl. Gebühren für Zwangsstillegung von Amts wegen .
 
Moin,

wenn der Verkäufer eines Mopeds mir grundsätzlich misstraut und nicht bereit ist, mir sein Fahrzeug angemeldet zu verkaufen, obwohl ich mich erstens schriftlich zu einer zeitnahen Ummeldung mit Datum verpflichte und mich vollständig, mit Ausweis, legitimiere:
Warum sollte ich ihm dann trauen hinsichtlich seiner Angaben zum Fahrzeug und der Besitzverhältnisse?

Ich habe in meinem Leben schon viele Fahrzeuge verkauft und unter Beachtung der obigen Maßnahmen noch nie schlechte Erfahrungen hinsichtlich Ummeldung und so gemacht.

Gruß
Axel
 
Ich entscheide auch von Fall zu Fall.
Einmal bin ich auf die Nase gefallen, meinen Roller Vespa Rallye 200 hatte ich noch ein Jahr am Hintern, irgendwann kamen für dieses Kennzeichen sogar Anzeigen, es war zuletzt dann an einem geklauten Auto montiert, wie auch immer die es gemacht haben.
Dann griff irgendwann die Zwangsstillegung.

Und ich hatte Adresse und Pers. Nr. natürlich auch einen datierten Kaufvertrag.

Die Tage habe ich wegen eines Bootstrailers, der nach einer Woche noch nicht umgemeldet war, bei der Zulassung nachgefragt. Die haben Auskunft gegeben dass er noch auf meinen Namen lief, (musste mich mit einigen Daten identifizieren) aber kümmern tun die sich nicht mehr, es bleibt dann nur der zivile Weg mit Anwalt.

Willy
 
Danke für die Kommentare. Hat sich erledigt. Das Fahrzeug wurde nicht verkauft.

Gruß Friedel
 
Servus,

das ist relativ einfach geregelt.
Kopie des Ausweises und des Führerscheines machen (Foto) und im Kaufvertrag alles mit Datum und Uhrzeit vermerken. Dann eine Kopie des Ausweises, Führerscheines und Kaufvertrages an die Zulassungsstelle senden... Ab jetzt wissen die Bescheid wer das Fahrzeug in Verantwortung hat. Das selbe gilt für die Versicherung.

So hab ich auch schon Käufer erwischt, die nicht abmelden wollten... wenn die Versicherung der Zulassungsstelle schreibt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wird das Fz ganz schnell zwangsabgemeldet.

Gruß
der Indianer
 
Bei meinen letzten Motorradverkäufen habe ich die Motorräder nach dem Verkauf selbst abgemeldet und dem Käufer anschließend die Papiere per Einschreiben zugesandt. Für mich etwas mehr Aufwand, aber auch mehr Sicherheit.

Voraussetzung ist hierbei, dass der Käufer dies vorher weiß und das Motorrad mit Hänger oder Transporter abholt.

Gruß
Carsten
 
Ich hab erst Vorgestern ein angemeldetes Fahrzeug verkauft.

Die Versicherung informiert und zu sofort gekündigt. Bearbeitungszeit soll 24Std sein.
 
Servus,

das ist relativ einfach geregelt.
Kopie des Ausweises und des Führerscheines machen (Foto) und im Kaufvertrag alles mit Datum und Uhrzeit vermerken. Dann eine Kopie des Ausweises, Führerscheines und Kaufvertrages an die Zulassungsstelle senden... Ab jetzt wissen die Bescheid wer das Fahrzeug in Verantwortung hat. Das selbe gilt für die Versicherung.

So hab ich auch schon Käufer erwischt, die nicht abmelden wollten... wenn die Versicherung der Zulassungsstelle schreibt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wird das Fz ganz schnell zwangsabgemeldet.

Gruß
der Indianer

Genauso geht das. (Und nicht anders!) Habe ich auch schon öfter so praktiziert. Hat immer funktioniert.
 
Klar geht das so , es besteht aber eine Nachhaftung für Steuer und Versicherung .

Die kann man sich dann zivilrechtlich vom Käufer erstreiten ..,,
 
Der Thomas hat natürlich recht.

Abmelden kann natürlich auch der Verkäufer, ist dann halt nur ein wenig umständlicher.
 
Und wenn da nix zu holen ist zahlst du.


Meines Wissens nach hast du das KFZ noch rund ein Jahr am Hintern.

Wer mag kann ja in Unna mal selbst nachfragen was man macht wenn der Käufer nicht ummeldet. Bekommt er eine andere Antwort als ich, dann hatte die Dame die mir die Auskunft gab, ich müsse mich privat kümmern, keine Ahnung.
Abmelden bei der Versicherung war ohne Abmeldung auch nicht zu machen, außer mit einem Jahr Kündigungszeit, danach, so sagte man mir, ging eine Mitteilung an die Zulassungsstelle.

War erst vor einigen Wochen als ich unser Boot samt Trailer verkauft habe.

Willy
 
Abmelden kann natürlich auch der Verkäufer, ist dann halt nur ein wenig umständlicher.
Diesen kleinen Mehraufwand nehme ich gern in Kauf, damit ist für mich alles erledigt und es kann nichts Unerfreuliches mehr nachkommen.

Als ich vor vielen Jahren einen QEK Junior zugelassen nach Bayern verkaufte, kam die Mitteilung der Ummeldung in meiner Zulassungsstelle nicht an, und ich erhielt nach einem Jahr den nächsten Steuerbescheid. Die Klärung war sehr aufwändig. Auch deshalb melde ich bei Verkauf an Fremde bevorzugt selbst ab.

Gruß
Carsten
 
Wenn die Kohle in deinen Händen ist, geht auch die Papiere und das Kennzeichen mitzugeben so dass er selbst ummelden kann. Die Karre bekommt er nur wenn er mit seinem neuen Kennzeichen und den geänderten Papieren wieder bei dir aufschlägt.

Gruß
Willy
 
Wenn die Kohle in deinen Händen ist, geht auch die Papiere und das Kennzeichen mitzugeben so dass er selbst ummelden kann. Die Karre bekommt er nur wenn er mit seinem neuen Kennzeichen und den geänderten Papieren wieder bei dir aufschlägt.

Gruß
Willy
Dies würde bedeuten, dass der Käufer zweimal kommen muss.
Bei größeren Entfernungen nicht so praktisch.
Mein letzter Verkauf ging z. B. nach Koblenz, Abholung mit Hänger, Abmeldung anschließend durch mich.

Gruß
Carsten
 
Abend allerseits,

ist bei uns ganz klar:
Verkauf nur abgemeldet, das steht schon so in der Verkaufsanzeige, genauso wie die vollständige Bezahlung in bar bei Abhohlung. Vorher gibt es weder Papiere noch das Fahrzeug.
Nach dem Motto: Mein Haus, meine Regeln.

Wer das nicht möchte, kauft eben nicht.
 
Klar geht das so , es besteht aber eine Nachhaftung für Steuer und Versicherung .

Die kann man sich dann zivilrechtlich vom Käufer erstreiten ..,,

Wenn man es richtig macht muss das nicht so laufen.

Die Nachhaftung des Versicherers beträgt einen Monat. Danach endet die Möglichkeit als Geschädigter die Versicherung direkt in Anspruch zu nehmen. (Da fahren in Deutschland immer so und bei 100.000 Fahrzeuge in Deutschland herum:schock:)

Die Versicherung geht auf den Käufer über und dann können Versicherung und Käufer kündigen.

Wenn die Informationen korrekt an die Zulassungsstelle gehen, wird man dort aus den Haltereigenschaften entlassen. Die Zulassungsstelle ist verpflichtet denn neuen Halter aufzufordern für den gesetzlichen Versicherungsschutz zu sorgen.

In den Fällen wo ein Verkäufer nicht aus den Haltereigenschaften entlassen wurde, ist irgendetwas nicht korrekt gelaufen.
 
Dies würde bedeuten, dass der Käufer zweimal kommen muss.

Gruß
Carsten


Stimmt, ist nur im Nahbereich praktikabel.

Fahrzeug mitgeben und Papiere nebst Kennzeichen zwecks Abmeldung zurück zu halten ist aber auch nur bei Motorrädern praktikabel, wenn der Interessent/Käufer mit einem Anhänger oder einem Transporter anreist oder die Wege kurz sind.
Auch ein Grund für mich nur in der näheren Umgebung zu suchen.

Alles nicht so einfach....i

Gruß
Willy
 
Wenn die Kohle in deinen Händen ist, geht auch die Papiere und das Kennzeichen mitzugeben so dass er selbst ummelden kann. Die Karre bekommt er nur wenn er mit seinem neuen Kennzeichen und den geänderten Papieren wieder bei dir aufschlägt.

Gruß
Willy

Aber wenn man sich hier mal in die Käuferposition reindenkt:

Ich soll den kompletten Kaufpreis abdrücken und bekomme das Fahrzeug eine Woche später wenn ich umgemeldet habe?
Würde ich als Käufer nicht bei jedem machen.
Vielleicht steht das Fahrzeug eine Woche später nicht mehr da, der Zustand hat sich geändert oder der Verkäufer erscheint nicht zum vereinbarten Termin.
 
Ich schrieb ja, alles nicht so einfach.

War auch nur so ein Gedankengang, ich selbst kaufe und nehme mit oder lasse es.
Die Four und die Suzuki habe ich sogar heim geschoben.

Gruß
Willy
 
Meine R80/7 habe ich auch nach Hause geschoben.
Waren nur 200m. :D

Ich habe mal einen Toyota Avensis gekauft, Erstbesitzer aus dem Nachbarort, gebürtig in Sibirien.
Der hatte bei der Probefahrt ein 20cm langes Bowiemesser dabei. :D
Nach dem Kauf hat er mir das Auto gebracht, hat die Nummernschilder abgemacht, ich habe ihn dann mit meinem Auto zur Bank gefahren, er hat das Geld dort eingezahlt, dann habe ich ihn zur Zulassungsstelle gefahren, er hat das Auto abgemeldet, ich habe ihn nach Hause gefahren und bin dann wieder heimgefahren.
Alles sauber. :oberl:

Das Auto habe ich immer noch, ist wirklich ganz hervorragend, noch nie was kaputt gewesen, gekauft mit 60.000km, hat jetzt 180.000km und läuft ganz hervorragend. ;)
 
…ich habe da auch schon komische Sachen gemacht.

Vor 25 Jahren hat mir jemand einen Firmenwagen auf einem Parkplatz verkauft. Fahrzeug gegen Geld, das Auto hat er mir angemeldet mitgegeben.
Würde ich heute so nicht mehr machen (Verkäufer ist nicht Eigentümer)

Einen Golf 4 mit 300.000 km habe ich an einen jungen Mann aus Polen verkauft. Beim Abholen war dann plötzlich nicht er der Käufer, sondern jemand anderes, dessen Ausweis er mit hatte. Wir waren dann gemeinsam das Auto abmelden, mit Kennzeichen wollte ich es nicht abgeben.
Würde ich heute nicht mehr so machen. (Käufer ist nicht der Unterzeichner des Vertrages)

Früher habe ich angemeldete Fahrzeuge gegen Geld abgegeben weil die Versicherung damals gesagt hat, das sei kein Problem.
Ist nie schief gegangen, würde ich nicht mehr machen.

Für meine letzten beiden Jahreswagen habe ich dem VW-Händler das Geld komplett ein paar Tage vor Abholung überwiesen.
Wahrscheinlich würde ich das noch mal machen, je nach Händler.

Ein paar mal (auch bei meiner GS) habe ich mit roter Nummer abgeholt.

Den Polo meines Vaters habe ich letztes Jahr einem Händler zum verschrotten gegeben. Als ich einen Entsorgungsnachweis haben wollte, ging das irgendwie nicht und er meinte den braucht man nicht mehr. Kann ich noch nicht einschätzen…
 
Naja,
ich bin mit Hänger nach Hamburg um meine Q anzuschauen, Probe zu fahren und bei Gefallen mitzunehmen. So ist es dann auch gewesen. Das war montags. Am darauf folgenden Freitag hatte ich einen Termin bei der Zulassungsstelle.
Der Verkäufer ist Jurist. Für ihn war das kein Problem.
Bei den hier beschriebenen Vorgehensweisen gibt es für mich aus Käufersicht nur eine Alternative: Nicht kaufen.
Der Ablauf muss ja auch einen vertretbaren Aufwand haben.

Das ist allerdings nur meine Meinung.

Liebe Grüße
Uwe
 
Alles nicht so einfach....
Eigentlich schon, wenn beide Seiten vorher im Bilde und einverstanden sind.
Ich habe nach meinem Verfahren in den letzten neun Jahren sieben eigene und zwei weitere Motorräder verkauft, und alle waren zufrieden.

Nebenbei nimmt die Abmeldung durch mich als Verkäufer dem Käufer angesichts der Terminlage in vielen Zulassungsstellen auch den Druck, das Motorrad schnell ummelden zu müssen.

Gruß
Carsten
 
Man in der Region Hannover (da weiß ich es, sollte aber bundesweit gehen) KFZ auch online direkt ab- bzw. ummelden.

i-KFZ Hannover

Der Haken ist neben e-Perso und Ausweis-App das das Fahrzeug zuletzt nach 2015 angemeldet worden sein muss, nur dann ist der Codeaufkleber in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der entsprechende Code unter der Plakette auf dem Nummernschild zum freikratzen.

Gruss
Burkhard
 
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