Hallo zusammen,
Nach langer Pause ein kurzes Update:
Habe die Maschine mittlerweile auf mich zugelassen und vergangenes Wochenende im Saarland abgeholt und nach Frankfurt gefahren - mit einigen Umwegen, da ich nicht aufhören wollte zu fahren. Seit Samstag habe ich 500 km draufgepackt, wahrscheinlich mehr, als die Maschine die letzten 10 Jahre gesehen hat

Macht super Freude, das Teil.
Nun möchte ich nochmal auf ein altes Thema zurückkommen: die Verkleidung.
Ich habe einen Beratungstermin beim TÜV vereinbart, um dessen Anforderungen für eine Einzelabnahme zu besprechen. Ich habe trotzdem auf eigene Faust weiterrecherchiert und bin mehrfach auf Aussagen gestoßen, dass eine Einzelabnahme u.U. nicht erforderlich ist, da es die R80 RT eben auch als nackte Variante gab. Hier folgende Indizien, die dafür sprechen:
- Als Modellbezeichnung steht im Schein zu meinem Moped "BMW 247" und ferner "BMW R 80, -RS, -RT", also nicht konkret beschrieben
- Alle Varianten Teilen sich die ABE-Nummer A339 bzw. A339/3
- Weiter steht im Schein: "B. Ausr. M. Vollverkleid., Typ RS1 od. RS5"; hier meinten einige, dass die RT ohne Ein- bzw. Austragung mit oder ohne Verkleidung gefahren werden kann.
https://ibb.co/T0K7bBj
Selbstverständlich werde ich mir die finale Antwort beim TÜV selbst holen.
Trotzdem hätte ich gerne eure Einschätzung hierzu, da ich damit eigentlich schon nicht mehr gerechnet habe und mich schon mit einer Einzelabnahme abgefunden habe.
Beste Grüße
Philipp