Osram stellt die erste LED mit ABE für alte Scheinwerfer vor

Nichts desto Trotz bezieht sich die Bauartfreigabe erstmal nur auf die K-Modelle und nicht Boxermodelle. Egal welcher Scheinwerfer bei beiden Modelltypen verbaut wurde.
Das ist natürlich richtig. Nur verringert es den Aufwand für eine Freigabe enorm, wenn die Messergebnisse aufgrund konstruktiver Gleichheit übertragbar sind.
 
Die Freigabe bezieht sich nur auf die K75/K100-Modelle, die auch den Scheinwerfer mit der ebenfalls im Dokument aufgeführten Prüfnummer haben.
 
Moin zusammen,

da stellt sich doch für mich die Frage, ob es nicht möglich wäre, die H4-LEDs per Einzelabnahme für die Boxer eintragen zu lassen und das dann eben Osram zukommen zu lassen... soweit mir bekannt ist, sind hier doch einige Graukittel im Forum...Freiwillige vor! :D

Gruß

Franz
 
da stellt sich doch für mich die Frage, ob es nicht möglich wäre, die H4-LEDs per Einzelabnahme für die Boxer eintragen zu lassen und das dann eben Osram zukommen zu lassen... soweit mir bekannt ist, sind hier doch einige Graukittel im Forum...
Das ist nicht mit "mal eben schauen" erledigt.

Auch wenn die EMV-Grundprüfung schon erledigt ist, benötigst du für jeden Scheinwerfer (Kombination von Reflektor und Streuscheibe) ein komplettes lichttechnisches Gutachten (Leuchtstärke, einheitliche Leuchtdichte, Hell-Dunkel-Grenze etc.). Das willst du nicht alleine bezahlen.
 
... benötigst du für jeden Scheinwerfer (Kombination von Reflektor und Streuscheibe) ein komplettes lichttechnisches Gutachten ...

Da lacht das Herz des Sachverständigen. :D
Alles muß einzeln geprüft werden !

Dabei nimmt Osram immer den gleiche LED-Leuchteinsatz und steckt in als Ersatz für die "H4-Birne"in einen Scheinwerfer.
Da bei bisher allen geprüften Scheinwerfern der LED-Einsatz die Anforderungen erfüllt hat, darf man getrost davon ausgehen, daß DIESE LED als H4 Ersatz grundsätzlich taugt.
Die eigentliche LED wird also an ähnlicher Stelle sitzen wie der H4-Glühwendel.
(Und das gilt beileibe nicht für alle Einsätze, insbesondere nicht für asiatische Billigobst.)

Aber das wäre zu einfach, da wollen Juristen, der Gesetzgeber, Berater, technische Überwachungs"vereine" und deren Angestellte ja beschäftigt werden, dafür keine Verantwortung tragen, aber mitverdienen.

Wenn ich mal irgendwann sonst keine Sorgen hab, geh ich mal zum aaS und diskutier das mal durch.
(kann dauern...):pfeif:
 
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Wenn ich mal irgendwann sonst keine Sorgen hab, geh ich mal zum aaS und diskutier das mal durch.
(kann dauern...):pfeif:

Hab ich schon durch.

Ich: Wenn das Ding ABE hat, hat 's doch auch 'ne KBA-Nr. Dann kannste mir 's doch in Einzelabnahme eintragen.

aaS: Nö, kann ich nich! Bau se einfach ein und nehm 's Gutachten mit. Wird schon, muss aber nicht, gutgehen.

:rolleyes:
 
Die Leuchtmittel haben keine ABE, sondern eine ABG (Allg. Bauart-Genehmigung).
Und zu der weiter oben geführten Diskussion:
Selbst wenn ein Sachverständiger sich dazu hinreißen ließe, an einem Einzelfahrzeug diese LM per §§ 19.2/21 positiv zu beurteilen, wäre das keine Basis für eine Serienfreigabe. Sonst würde Osram den Weg auch gehen...
 
Hallo,

gerade wollte ich auf Michaels Beitrag #104 verweisen, da hat er noch einmal auf den entscheidenden Punkt hingewiesen, nämlich auf den Umstand, dass es für dieses Leuchtmittel lediglich eine ABG gibt.

Für mich läuft es darauf hinaus, dass jeder selbst entscheiden muss, ob ihm der Sicherheitsgewinn durch den Einbau der LED-Lampe eine "Rüge" durch z.B. einen Polizisten wert ist.
 
Hallo,

gerade wollte ich auf Michaels Beitrag #104 verweisen, da hat er noch einmal auf den entscheidenden Punkt hingewiesen, nämlich auf den Umstand, dass es für dieses Leuchtmittel lediglich eine ABG gibt.

Für mich läuft es darauf hinaus, dass jeder selbst entscheiden muss, ob ihm der Sicherheitsgewinn durch den Einbau der LED-Lampe eine "Rüge" durch z.B. einen Polizisten wert ist.

Kann auch sein, dass Du mit der Rüge stehen bleibst.
Ob es das wert ist?
 
Hallo,

ich habe ja jetzt nicht geschrieben, wie ich mich entschieden habe.

Ansonsten sehe ich das wie Matthias, habe nämlich schon immer eine Ersatzlampe dabei. Sonst würde man bei Ausfall der H4-Lampe wohl auch stehen bleiben (bei Neumond).

Das mit dem Verwechseln würde ich dem Polizisten allerdings nicht anbietzen. Der käme sich dann wohl veräppelt vor.
 
Diejenigen, die das passende Teil dabei haben, stell die Rennleitung gerne hin.

Da kommt dann gleich das Wort Vorsatz.

Mit extra Konsequenzen.

Dann dürfte man auch kein Verbandzeug mitführen.
Könnte mir ja dann unterstellt werden dass ich jemand vorsätzlich verletzen möchte. :D

Ja ich weiß, Unsinn. Aber was soll man da sonst schon antworten. ;)
 
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"Dabei" haben gleich Vosatz? Du verwechselt da was.

Vorsatz wir z.B. immer vorausgesetzt wenn der DB-Eater nicht montiert ist, aber mitgeführt wird um weiter fahren zu dürfen.

Da bin ich auch der Meinung das es sich um Vorsatz handelt.

Im „Notfallkästchen“ noch eine H4-Birne zu finden, ist sicherlich erklärbar.
 
Vorsatz wir z.B. immer vorausgesetzt wenn der DB-Eater nicht montiert ist, aber mitgeführt wird um weiter fahren zu dürfen.

Da bin ich auch der Meinung das es sich um Vorsatz handelt.

Im „Notfallkästchen“ noch eine H4-Birne zu finden, ist sicherlich erklärbar.

"Vorsatz" ist nur relevant, wenn etwas getan wurde.
Ansonsten dürfte man keinen Bierkasten im Auto transportieren.
Ansonsten hab ich Probleme mit pauschalen Behauptungen wie "die Rennleitung stellt gerne hin...", ohne dass konkrete belegbare Ereignisse genannt werden.
 
Ich fahre seit 1976 Mopped, mit Klasse 1 ab 1978. Rausgezogen wurde ich von 76-78 regelmässig (Zündapp Combinette), die wurde gerne mal auf korrekte Zähnezahl am Ritzel kontrolliert.

Seit ich ein "richtiges" Mopped hab, wurde ich vielleicht 2-3 mal rausgezogen. Gerne mal nach einem überraschenden Regenschauer, wenn man nur noch nach Hause wollte und etwas flott unterwegs war. Seit ich alte BMWs fahre, nicht mehr... die Kollegen am Strassenrand interessieren sich viel mehr für Superwetzhobel, die entsprechend bewegt werden, oder großvolumige V2-Gefährte, die Rabbatz wie eine Panzerkolonne machen. Ich werde üblicherweise ignoriert...

Warum ich das schreibe: ich sehe die Gefahr für eine überraschende Kontrolle, die ausgerechnet die LED-Birne im Scheinwerfer entdeckt, als eher unwahrscheinlich an.

Martin
 
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Hallo

Beim TÜV habe wegen einer LED Lampe vorne keine Plakette bekommen.
Musste deswegen nochmal antreten.
Nun habe ich einen komplette LED Einsatz mit Zulassung drin.
Grüße
Dieter
 
Kann die LED gegen die H4 60/55W gewechselt werden? R100R Mystic, Bj. 94 ...

Hallo Heinz,

von der elektrischen Seite her und von der Befestigung der Leuchteinheit in der Fassung sollte es keine Probleme geben. Auch der Verbindungsstecker sollte sich unterbringen lassen.

Wie es mit dem Platzbedarf für das Kühlgebläse ausssieht kann ich Dir leider nicht sagen, da ich die Raumverhältnisse in dem Scheinwerferghäuse nicht kenne.

Falls sich auf der Homepage von Osram keine Maßskizze findet, könnte ich bei meinem Golf die hintere Länge ab Fassung messen.
 
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