Heute beim TÜV

Jein,
die Zulassungsstelle trägt ein was die Prüfer in ihren Bericht schreiben. Schreibt die Zulassungsstelle falsch ab und man kann es nicht beweisen, muss man wieder zur Prüfanlage, das greift also sehr oft ineinander. Selbst für einfache Dinge wie dem Kennzeichenabstand zum Boden, da gibts ein Mindestmaß, hat man mich zur Prüfstelle geschickt. Mit einem kleinen Schild hätte es gepasst, das wollte man mir aber nicht zuteilen weil ja kein Leichtkraftrad. Wobei ja nur die Form anders ist, die Ziffern sind gleich groß.

Gruß
Willy
 
Die „Verkleinerten Kennzeichen“ an Leichtkrafträdern (ab 1980) sollten ja die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h signalisieren. Diese Begrenzung ist aber längst aufgehoben.
Daher verstehe ich nicht, dass man die „Verkleinerten“ nicht für alle Motorräder zulässt, zumal, wie Du richtig schreibst, die Schriftgröße und damit die Lesbarkeit dieselbe ist wie bei den aktuellen „Motorradkennzeichen“, die optisch nicht Jedem gefallen.
Mein diesbezüglicher Vorschlag an den neuen Bundesverkehrsminister blieb bislang unbeantwortet.
Vielleicht sollte man wieder mal eine Petition starten …

Grüße
Carsten
 
Es hat keiner Lust sich damit zu befassen, die sind alle mit anderen Dingen beschäftigt.
Für meinen Roller habe ich ein "großes" Kennzeichen genommen weil sich die Form besser an das Rollerheck anpasst, bei der Kreidler fand ich das übrigens auch.

Gruß
Willy

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Hallo Gemeinde.

Heute beim TÜV bzw. KÜS.
Ich möchte meine Reifenfabrikationsbindung austragen lassen.
Dazu die Prozedur einer Einzelabnahme für 120.- €.
Da ich im wunderschönen Hessenland lebe, darf ich nun den Vorgang zu der Bündelungsbehörde in Marburg senden.
Die prüfen für nur 39,80 € den Prüfingenieur.
Sollte Marburg grünes Licht geben, darf ich danach zur Zulassungsstelle, um mir einen neuen Kfz-Schein machen zu lassen.
Solange ist meine GS ohne Betriebserlaubnis, da ich ja die falschen Reifen aufgezogen habe,
Heidenau K60 Scout.
Kosten beim Landratsamt sind mir noch nicht bekannt.
Für den Kostenaufwand hätte ich wieder einen neuen Satz Reifen bekommen!
Herzlich willkommen beim Bürokratenabbau, Sorry.

Grüße
Uwe

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Hallo Uwe,

ist bei Deinem Umbau momentan ein Reifenmodell eines Herstellers eingetragen? ?(

VG
Guido

Leider ja, Guido.

Meinen Sohn betrifft es auch an der SWT#35 bj. 92 trotz des 18" Umbau.
Wurde verpasst, das auszutragen.....
Meine ist ja eine der Letzten unserer GS-Reihe bj.95. SWT#20
Bedauerlicherweise hatte man das noch nicht auf dem Schirm, bei diesen Umbauten die Reifenbindung austragen zu lassen.
Ich habe ja noch die R 1200 ST. Diese wurde nach einem anderen EU-Recht homologiert.
Hier ist die Reifenbindungs-Austragung nur eine Formalie.
Und an den ganz neuen, z. B. deiner Teneree darfst du vorne einen Silikonreifen und hinten einen Holzreifen aufziehen, interessiert keinen, wenn du die technischen Daten des Reifen einhälst.
Ist jetzt etwas überspitz gesagt, aber ja, so ist das.
Du kennst meinen beruflichen Hintergrund.
Ich war schon bei Clermont-Ferrand bei Michelin auf der Testbahn für Reifenfreigaben für meine beruflichen Zwecke.
Hier wird mit Sachverstand dynamisch geprüft und diese Reifenfreigaben sind nun nicht mehr anerkannt.
Jetzt gehst du zum TÜV oder Ähnliches, hier wird der Umfang geprüft und das Motorrad mit Max Beladung belastet, um zu prüfen, ob was schleift, alles statisch?
Ich verstehe den Bürokratismus nicht.
Ja, okay, es gibt viele Umbauten, Bober, Chopper, Renner, Enduros, da werden schon wild Reifen montiert, dem muss man schon Einhalt gebieten.
Aber bleibe ich bei den Reifendaten, die ein Hersteller ausgiebig mit dem Hersteller statisch, dynamisch getestet hat, dieses inzwischen infrage zu stellen, dazu reicht mein Horizont leider nicht.
Ich muss es bedauerlicherweise machen lassen!
3 x Motorräder am Montag vorgeführt, 2x wegen Reifen, 1x Reifen und TÜV 399.- €
Ohne die Nachfolgekosten:pfeif:
Zum Glück betrifft es nicht alle, das mit der Reifenbindung.

Grüße
Uwe
 
Ich hatte HU Termin bei der GTÜ.
Top, ein sehr netter in kooperativer Prüfer.
An meiner GS ist der berühmte Satz " Reifenbindung beachten" und der Michelin T66 jetzt raus.
Vorne die Paarung 90 90-21 und 130 80 -17 und auf der Rückseite nur 130 80 R 17.
Dann wurde noch der Text vom BBK mit SGS2 korrigiert und die 2.Stahlflex gelöscht
Nach 12 Jahren endlich mal die Papiere aktualisiert bzw. Korrigiert. Kosten 46 Euro
Auf der Zulasdungsstelle nochmal 12 Euro und da war dann der Satz Reifenbindung wieder drin, also dieses mal sofort reklamiert und jetzt ist alles i.O.
 
Hallo Uwe,

zum Glück ist keines meiner 3 derzeit angemeldeten Kräder vom Thema "Eintragung Reifen" betroffen.
Lass Dir den ganzen Quatsch austragen und dann kehrt hoffentlich etwas Ruhe ins Portmonaie ein.
Hast Du nun tatsächlich wieder einen Scout aufgezogen? War Dir der Ranger im Alltag zu kurzlebig?

VG
Guido
 
Nur Mut.
Der Prüfer wird’s Dir schon sagen, wenn der Kuh etwas fehlt.

Grüße
Carsten
Ein freundlicher Prüfer hat mich mal gefragt, ob alles original ist.
Ich sag natürlich Ja.
Er schaut den Beiwagen an und meint das Rad ist doch vom Auto - Ich ja, original VW Polo.
Und die Räder am Motorrad? Original Smart.
Weiter hat er nicht gefragt.
Alles gründlich geprüft und fertig.
 
Ein freundlicher Prüfer hat mich mal gefragt, ob alles original ist.
Ich sag natürlich Ja.
Er schaut den Beiwagen an und meint das Rad ist doch vom Auto - Ich ja, original VW Polo.
Und die Räder am Motorrad? Original Smart.
Weiter hat er nicht gefragt.
Wozu auch, Martin?
Vermutlich wusste er in dem Augenblick bereits, dass auch der Besitzer des Gespanns "ein Original" ist. :D
 
Hallo Gemeinde.

Heute beim TÜV bzw. KÜS.
Ich möchte meine Reifenfabrikationsbindung austragen lassen.
Dazu die Prozedur einer Einzelabnahme für 120.- €.
Da ich im wunderschönen Hessenland lebe, darf ich nun den Vorgang zu der Bündelungsbehörde in Marburg senden.
Die prüfen für nur 39,80 € den Prüfingenieur.
Sollte Marburg grünes Licht geben, darf ich danach zur Zulassungsstelle, um mir einen neuen Kfz-Schein machen zu lassen.
Solange ist meine GS ohne Betriebserlaubnis, da ich ja die falschen Reifen aufgezogen habe,
Heidenau K60 Scout.
Kosten beim Landratsamt sind mir noch nicht bekannt.
Für den Kostenaufwand hätte ich wieder einen neuen Satz Reifen bekommen!
Herzlich willkommen beim Bürokratenabbau, Sorry.

Grüße
Uwe

Anhang anzeigen 381467
Wo genau hast du das austragen lassen?
Ich war letzte Woche in Heppenheim, habe einen Lenker eintragen und habe meine "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" nach 19 (3) austragen lassen. 39.- € und fertig. Kein Marburg! Neuer Schein dann nochmal 13,50€. War aber eine R100 aus 1982.
 
Wo genau hast du das austragen lassen?
Ich war letzte Woche in Heppenheim, habe einen Lenker eintragen und habe meine "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" nach 19 (3) austragen lassen. 39.- € und fertig. Kein Marburg! Neuer Schein dann nochmal 13,50€. War aber eine R100 aus 1982.
Eine R100 von 82 hat defacto keine Reifenbindung, daher kann der Satz über ein simples Gutachten des Prüfers eliminiert werden.
Die GS ab 91 hat aber eine Bindung, sobald man hinten die Option R-Reifen nutzen will.
 
Eine R100 von 82 hat defacto keine Reifenbindung, daher kann der Satz über ein simples Gutachten des Prüfers eliminiert werden.
Die GS ab 91 hat aber eine Bindung, sobald man hinten die Option R-Reifen nutzen will.
Das ist mir in den Diskussionen zu dem Reifenthema schon mehrfach aufgefallen, daß Kollegen hier im Forum den Satz mit der Reifenbindung bei Modellen "austragen" lassen, bei denen es gar keine Reifenbindung in der Fahrzeug Betriebserlaubnis gibt. Der Satz in der ZBI ist dann völlig belanglos, das haben die Zulassungsstellen verbreitet bei der Ausgabe neuer Fahrzeugpapiere "standardmäßig" reingedichtet. Es erschließt sich mir nicht, warum man den nicht relevanten Satz in den Papieren dann austragen lässt....

Auch schon gesehen: Kollegen mit R100R, bei denen die dort vorhandene Fabrikatsbindung ausgetragen wurde, aber die Bauart nicht. Das ist bei der R100R eine "Mischung". Vorn Diagonal, hinten Bias Belted. Dafür gibt es derzeit m.W. keinen Reifenhersteller, der diese Kombination bei einem Reifentyp im Programm hat. Michelin hat zwar Bias belted, aber dann vorn und hinten und das entspricht dann nicht den übernommenen Bauarten der R100R. Hmm....

Gruß
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich würde irgendwie wundern wenn die RR eine derartige Mischbereifung eingetragen hätte.

Die RR hat afaik die K1100LT Bereifung ab Werk und die Telefonzelle hat afaik definitiv keine Mischbereifung ab Werk gehabt .

Was es da gibt mir „B“ war auf jeden Fall der BT45 für hinten ( gabs beim Stapellauf der LT afaik noch garnicht ) , hinten war der BT 45bei der LT auch nur mit „B“ zulässig .

Genau weiß ich das nicht mehr wei ich meine auf RS Räder umgebaut habe

Und dann bei den Paralever GSsen ab ca 92 die Kombi als Mischbereifung Michelin T66 vorn in Diagonal und hinten T66 in Radial.

Bei meiner 91er hätte ich das eintragen lassen müssen , spätere Baujahre hatten das afaik serienmäßig eingetragen.
 
Mich würde irgendwie wundern wenn die RR eine derartige Mischbereifung eingetragen hätte.

:

Und dann bei den Paralever GSsen ab ca 92 die Kombi als Mischbereifung Michelin T66 vorn in Diagonal und hinten T66 in Radial.

doch die R100R / Mystic hat bezüglich Bauweise ab Werk "Mischbereifung" Diagonal und Bias. Glaub mir, habe drei von den R100R. Bei der GS gab es am Anfang bis 1990 gar keine Reifenfabrikatsbindung (Bauweise Diagonal), die ab 1991 haben bei Bauweise Diagonal ebenfalls keine Reifenfabrikatsbindung nur wenn man hinten Bauweise Radial fahren will gilt der von dir erwähnte T66 "wahlweise" zu den weiterhin nicht fabrikatsgebundenen Diagonalreifen. So war es zumindest bis 1994 (meine "jüngste" GS). Der reifentechnische "Problembär" bei den 2V Boxern ist durch die o.g. Gründe nur die RxxR.

Gruß
Marcus
 
Eine R100 von 82 hat defacto keine Reifenbindung, daher kann der Satz über ein simples Gutachten des Prüfers eliminiert werden.
Das freut meine R100 von 82 und mich.
Aber wissen das auch die Prüfer bzw. haben sie Zugriff auf die betreffende Betriebserlaubnis?

Gruß
Carsten
 
Das freut meine R100 von 82 und mich.
Aber wissen das auch die Prüfer bzw. haben sie Zugriff auf die betreffende Betriebserlaubnis?

Gruß
Carsten
Ich war vor kurzem bei der GTÜ und habe die Papiere von der /6, (Zulassungsbescheinigung 1 mit Eintrag) der Four (KFZ Schein, kein Eintrag) und der Freewind (Zulassungsbescheinigung 1 mit Eintrag) dabei gehabt. Weil ich für die /6, die den Eintrag hat, einen neuen Hinterreifen kaufen wollte und die Freewind diesen Monat zu HU musste dachte ich sicher ist sicher.

Alle drei hat ein Prüfer in seinem PC geprüft und mir gesagt dass ich kommen kann wie die Maschinen grad sind.
Die Freewind hat die Plakette problemlos bekommen. Habe allerdings auf keiner Maschine von der Serie abweichende Reifengrößen.

Gruß
Willy
 
Das freut meine R100 von 82 und mich.
Aber wissen das auch die Prüfer bzw. haben sie Zugriff auf die betreffende Betriebserlaubnis?

Gruß
Carsten
Viel wichtiger ist doch, dass Du es im Zweifelsfall weißt. Auch wenn es bei dem ganzen Wirrwarr selbst für die "Fachleute" zunehmend schwierig wird, weiterhin den Durchblick zu behalten.

VG
Guido
 
Viel wichtiger ist doch, dass Du es im Zweifelsfall weißt. Auch wenn es bei dem ganzen Wirrwarr selbst für die "Fachleute" zunehmend schwierig wird, weiterhin den Durchblick zu behalten.

VG
Guido

Meinst Du, die Austragung wäre in diesem Fall gar nicht notwendig?

Das wäre insofern logisch, da man nur eine Reifenfabrikatsbindung beachten kann, die in der Betriebsanleitung auch tatsächlich vorhanden ist.

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Zuletzt bearbeitet:
Meinst Du, die Austragung wäre in diesem Fall gar nicht notwendig?

Das wäre insofern logisch, da man nur eine Reifenfabrikatsbindung beachten kann, die in der Betriebsanleitung auch tatsächlich vorhanden ist.

Anhang anzeigen 381480

Moin Carsten,

wenn der Prüfer Zugriff auf die ABE hat, hast Du ja gar kein Problem.

Sollte er keinen Zugriff haben und damit "unwissend" sein, kann er Dir aus dieser Tatsache doch keinen Strick drehen.
Er müsste Dir ja irgendwie nachweisen, dass Du auf Deiner Q Reifen hast, die nicht zugelassen sind.

Insofern sehe ich nach meinem Verständnis keinen Grund, diesen idiotischen Passus austragen zu lassen.
Dies natürlich nur in den Fällen, in denen die ABE wirklich keine Reifenfabrikatsbindung vorschreibt.

Grüße
Axel

Edit um 20:36: Guido war schneller...
 
Moin Axel,

bei der nächsten HU frage ich den Prüfer einfach informell, ob er die ABE einsehen und das Nichtvorhandensein einer Reifenfabrikatsbindung bestätigen kann. Austragen lasse ich den Eintrag dann natürlich nicht.

Gruß
Carsten
 
Insofern sehe ich nach meinem Verständnis keinen Grund, diesen idiotischen Passus austragen zu lassen.
Nochmal, damit "alle Unklarheiten beseitigt sind":
Dieser unsinnige Passus stand in den Originalpapieren nie drin.
Erst seit ein paar Jahren wird bei Zulassung z.Bsp. auf einen neuen Besitzer, also in neu erstellte Papiere, dieser unsinnige Passus (Textbaustein) durch das bei den Zulassungsstellen verwendete Programm in ALLE frisch erstellten Papiere gedruckt.

Und stiftet seitdem aufgrund eines generellen "Verfahrenfehlers" (Optimierung :pfeif: ) der Behörde sinnlos Verwirrung. :evil:
Fiel lediglich aufgrund zulässiger Freigaben der Reifenhersteller jahrelang nicht ins Gewicht bzw. hat sich niemand daran gestört.

VG
Guido
 
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