JIMCAT
gesperrt
Für die Größe gibt es keine Vorschrift, wichtig ist dass der Reflektor ein E Prüfzeichen hat, in der Mitte und mindestens 250 mm von Unterkante bis höchstens 900 mm Oberkante des Reflektors montiert ist.
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Oh je, weiss ich nicht mehr. Ich hatte das Maß mal rausgesucht und mir einen Rückstrahler für meine Suzuki entsprechend gemacht, - aus einem Fahrradstrahler. Ging auch ohne irgendwelche Linien und Zeichen anstandslos durch den TÜV.Könntest Du mir die Mindestgröße nennen und, was ganz toll wäre, auf welcher Regel (Gesetz, Paragraph) sie beruht. Danke!
Was die Größe betrifft habe ich den Kenntnisstand wie JIMCAT, daß es keine Vorgabe gibt.Rückstrahler waren zu Zeiten der StVZO seit 1954 bauartgenehmigte Teile.
Im Rahmen der Bauartgenehmigung wurden Größe und Qualität geprüft und ein Genehmigungszeichen zugeteilt.
Da seit ca. 25 Jahren das EU-Recht gilt, gibt es außer ev. raren Originalteilen heute nur noch Rückstrahler mit E-Prüfzeichen.
Dieses Prüfzeichen stellt sicher, dass die Eigenschaften passen. Da kann man dann frei wählen.
Das hier ist wieder Wasser auf die Mühlen der Prüforganisationen, dass ältere Fahrzeuge unbedingt jedes Jahr zur HU müssten.
Der Prüfer ist zu dämlich den Warnblinker einzuschalten und zu ahnungslos oder blind den Reflektor im Rücklichtglas zu finden.
Darum geht das völlig korrekte Fahrzeug als angeblich mängelbehaftet in die Statistik ein.![]()
Da können wir alle gespannt sein!... Wie hoch ist eigentlich diese Fahnenstange, deren Ende anscheinend nicht mehr in Sichtweite ist?...
Auch meine Meinung. Selber Preis hier für die 125er vom Sohnemann.Die aufgerufenen 98 € sind m.M.n. inzwischen "way over the top".
Die Anweisung sollte es schriftlich geben. Eintragungen sind hoheitliche Aufgaben.. . . bei uns haben die Dekra Leute "Anweisung" = nur noch HU machen , keine Eintragungen .Dauert zu lange und bringt kein Geld . . .
Auspuff eintragen beim TÜV.. . . bei uns haben die Dekra Leute "Anweisung" = nur noch HU machen , keine Eintragungen .Dauert zu lange und bringt kein Geld . . .
Trotzdem drücken sich viele §21 Prüfer vor freien Gutachten. "Wenn sie dazu keine Papiere haben, kann ich nichts machen". Wenn ich Papiere hätte, würde ich gar nicht fragen.Die Anweisung sollte es schriftlich geben. Eintragungen sind hoheitliche Aufgaben.
Hoheitlich ist afaik auch 35 Jahre nach der Wiedervereinigung zwischen den alten und neuen Bundesländern zu unterscheiden .Trotzdem drücken sich viele §21 Prüfer vor freien Gutachten. "Wenn sie dazu keine Papiere haben, kann ich nichts machen". Wenn ich Papiere hätte, würde ich gar nicht fragen.
Die Bandbreite bei dem Thema ist enorm.Auspuff eintragen beim TÜV.
30 Sekunden anschauen und ein Foto machen. Dann 5 bis 10 Minuten schreiben: 73,90 Teuro. Kein Geld?
Klingt gut.Moin,
heute war ich mit dem ´93er Ziegelstein beim TÜV, genauer gesagt der GTÜ bei mir um die Ecke.
Netter Chat mit dem Ing. ("2-V Boxer erheblich handlicher, besserer Klang etc..."), …
Moin,Letzten Freitag mit meinem Kälbchen beim TÜV, dieses Mal wirklich gründlich untersucht worden (inklusive Scheinwerfereinszellung, Fahr-/ Bremstest. Also nachdem ich ihm das Motorrad angemacht und er sie aufgrund der Lichtschalter-Charakteristik der Kupplung abgewürgt hat. Irgendwann teilte er mir mit, den hinterreifen dürfte ich gar nicht fahren und tatsächlich, die reifenhöhe passte nicht. Ich hatte mir vor vier Jahren metrische Reifengrößen eintragen lassen, hatte aber die Bezeichnung in den Papieren nicht mehr mit der auf dem Reifen abgeglichen.
Ich bin in den vier Jahren nicht übermäßig viel gefahren, 27 PS reißen auch nicht übermäßig viel, auf jeden Fall waren es noch DIESELBEN Reifen die ich bei der damaligen Abnahme drauf hatte!
Er fragte wo ich die Eintragung habe machen lassen und als ich ihm sagte, dass es hier in dieser Prüfstelle war, lächelte er, sagte, dass er den Vorgang dann im Archiv noch finden kann und ging ins Büro. Nach einigen Minuten kam er niedergeschlagen wieder heraus, entschuldigte sich und sagte, dass sie damals die falsche Höhe ins Gutachten geschrieben haben. Während er die Prüfung beendete, schrieb sein Kollege ein Korrekturgutachten. Quittung der Zulassungsstelle soll ich einreichen, bekomme ich erstattet.
Jetzt heißt es Termin bei der Zulassung buchen, das dauert wieder Monate….![]()
Bei meiner letzten alten Bonneville, die vom Vorbesitzer aus UK eingeführt wurde, waren die Reifengrößen vorn und hinten mit 19 Zoll identisch eingetragen, hinten hatte sie allerdings wie üblich 18 Zoll.Moin,
mit den Reifendimensionen scheinen die Herren gern mal Probleme zu haben.
Bei zwei meiner Guzzis, die als Gebrauchtmaschinen nach Deutschland importiert wurden (einmal aus Italien und einmal aus den Niederlanden), wurden im Rahmen der Abnahme für das Hinterrad falsche Rad- und damit Reifengrößen in die deutschen Papiere eingetragen.
In einem Fall war es sogar eine Größe, die es überhaupt nicht gibt.
Da ich nicht der "Importeur" war und es erst zwei Jahre später bei der nächsten TÜV-Vorführung herauskam, war es für mich sehr aufwändig, das in Ordnung zu bringen …
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