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beim tüv

248er

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11. Mai 2010
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136
ich hatte gestern mit meiner 83er r65 termin zur HU und diversen eintragungen: motogadget tiny tacho, heidenau-reifen, stahlflexleitungen, 2te bremsscheibe, telefix-stummel und gabelstabi von kern, außerdem stoßdämpfer von icon.
dank ABE und sauberer verlegung waren die stahlflexleitungen kein problem.
wegen der 2ten bremsscheibe habe ich eine kopie des bmw-ersatzteilkataloges mitgebracht, aus der zu ersehen war, daß eine 15 mm handpumpe benötigt wird. da die pumpe mit einer 15 markiert ist, gab es auch hier kein problem.
bei den heidenau-reifen führte die bezeichnung 2.15-3.00 auf der freigabe zu irritationen, der prüfer klärte in einem telefonat mit dem hersteller, das felgenbreiten von 2.15 bis 3.0 gemeint sind.
für die eintragung der telefixstummel wurde der abstand der lenkerenden zum boden und die breite gemessen, auch kein problem, ein teilegutachten war ja vorhanden.
der gabelstabi ging auch mit teilegutachten anstandslos durch.
die icondämpfer hätten wegen vorhandener abe eigentlich nicht erwähnt werden müssen, allerdings viel dem prüfer auf, daß die kennzeichnung der feder nicht mit der in der abe übereinstimmt. der anruf beim importeur ergab, daß die kennzeichnung 250 aus der abe tatsächlich der kennzeichnung 222x auf der feder entspricht, man hatte zwischenzeitlich die bezeichnung geändert.
mein sorgenkind, der tacho, war unkomplizierter als gedacht, aber der reihe nach. Im vorgespräch wurde nach einer erklärung über eine elektromagnetische verträglichkeit gefragt. auf dem tacho befindet sich eine ce-kennzeichnung, wahrscheinlich hätte dies wohl ausgereicht. allerdings habe ich den hersteller angemailt, was sich als glücksfall erwies. es ist eine kba-nummer beantragt, eine vorläufige nummer existiert bereits. Die email reichte dem prüfer zur eintragung vollkommen, ich konnte das mitgebrachte navi zum tachoabgleich also wieder einpacken.
kellermannblinker mit bremslichtern waren kein problem, die nummernschildbeleuchtung mit e-zeichen auch nicht, der prüfer hat sich außerdem sehr über den rückstrahler mit e-zeichnung gefreut. kein problem war auch, daß das nummernschild jetzt als spritzschutz fungiert.
dummerweise habe ich einen spiegel nicht montiert, außerdem fehlt ein gurt an der sitzbank, beides erheblich mängel. die edelstahlschrauben an bremszangenbefestiegung und gabelbrücke erregten auch mißfallen, sodaß es vorerst keine plakette gibt. gekostet hat der vorgang 177 € inkl. HU.
 
Moin Moin,

hast du keinen oder nur einen Spiegel montiert?

Ein zweiter Spiegel ist ers abe 1990 Pflicht, d. h. deine darf legal nur mit einm linken Spiegel der eine Größe von mindestens 60 qmm aufweist fahren.

Gruß

Jogi
 
ich hatte einen spiegel (links), der ist auch groß genug. aber es müßten laut prüfer 2 sein, weil das krad schneller als 100 km/h ist.
 
Gurt auf der SitzbanK????

Nun ja,,

wenn ich das so lese mag ich den Deutschen TÜV!
Der ist so guuuut das er jetzt auch in der Türkei aufschlägt.

Habe letztens einen Bericht über einene amerikanische Tuner Legende aus gesehen.

O-Ton, ich baue in den alten Pickup aus den 50er einen v8 Bigblock, lege ihn tiefer, schne das Dach ab und die Zulassung intressiert nur welcher Motor eingebaut ist! :cool:

Tja, traumhaft .... dass nenn ich Freiheit :sabber:

Aber was sollten wir dann mit den ganzen Arbeitslosen TÜvlern machen?;)
 
Hallo,

das mit dem zweiten Spiegel bei über 100 km/h gilt auch nur für Motorräder ab Bj. 1990. Bei Motorrädern mit Bj. vor 1990 reicht definitiv ein Spiegel, sonst bekäme ich nicht seit 25 Jaher TÜV mit meiner /5 (und die ist definitiv schneller als 100 km/h :D).
Aber Diskussionen hatte ich deswegen auch schon. Wenn du so viel eintragen lassen willst und nicht noch viel diskutieren, ist es vielleicht wirklich einfacher einen Spiegel rechts anzuschrauben. Ob du den dann später dran lässt...

Gruss
Berthold
 
na ja, der gurt steht wohl in der stvo. bei dem spiegel weiß ich das nicht so genau, wäre über info mit belastbaren quellen dankbar. bzgl. der VA-schrauben ließe sich wohl diskutieren, in wieweit die niedrige zugfestigkeit gegenüber stahlschrauben relevant ist, wenn das gegenstück aus alu besteht.
 
Gurt auf der SitzbanK????

Habe letztens einen Bericht über einene amerikanische Tuner Legende aus gesehen.

O-Ton, ich baue in den alten Pickup aus den 50er einen v8 Bigblock, lege ihn tiefer, schne das Dach ab und die Zulassung intressiert nur welcher Motor eingebaut ist! :cool:

Tja, traumhaft .... dass nenn ich Freiheit :sabber:

Hallo,

traumhaft und bei der Freiheit dürfen sie 55 Mp/h fahren.

Gruß
Walter
 
Spiegel siehe z. B. hier http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Griff: für Sozius brauchste ne Haltemöglichkeit, also entweder Gurt über die Sitzbank oder Griff/Rehling am Sitz.

Wie das Serie bei der R65 ist weiß ich nicht. Meine R100 hat bzw. keinen Gurt über der Sitzbank sondern hinten nen Griff.

Wenn du auch einen Griff an der Sitzbank hast würde ich den Prüfer nochmal nett grüßen und die Gebühr für die Nachuntersuchung nicht zahlen da ein offensichtlicher Fehler vom Prüfer vorlag.

Edelstahlschrauben hab ich auch an der Bremszangenhaltung. Hat bisher keinen interessiert und funktioniert auch.

Gruß

Jogi
 
Da muss ich doch mal eine Lanze brechen fuer den deutschen TÜV. Wenn ich hier zum TÜV gehe, dann dauert die Prüfung bestenfalls 5 Minuten. Hauptlichter, Bremsen, Achsschenkel und das wars.

Das heißt aber nicht, dass man mit kaputten Achsschenkeln keinen Stempel bekommt. Man zahlt ja schließlich für den vorgeschriebene Stempel, und nicht fürs Gutachten. Mit dem Gutachten kann ich nicht fahren. Nur mit Stempel.

Also muss der Prüfer dafür sorgen, dass er seinen zahlenden Kunden nicht madig macht.

In der Konsequenz kauft keiner gerne einen Gebrauchtwagen im eigenen Lande ohne einen privaten Bekannten, der sich sehr gut auskennt.

Wenn ich mich mit Kollegen unterhalte, hoere ich immer wieder: Gebrauchtwagen? Am besten in Deutschland.

Der deutsche TÜV sorgt also in gewissem Sinne für die Verkaufbarkeit.

Und wenn ich hier sehe, wieviele abgerostete Einzelteile auf den Straßen herum liegen, dann kann ich nur sagen. Ein Hoch dem deutschen TÜV.
 
Welche Q hatte denn einen Gurt über der Sitzbank!:nixw:
Ich kenne keine. /5 vllt, aber näh, nicht mal die, oder?
Die hatten doch auch alle nur ne Reling?!?!
Aber das sollte dem TÜV reichen!
:oberl:Wenn die aber auch nicht dran war: Ganz schwerer Mangel, dafür darf es natürlich nie nich ne Plakette geben!:---)
Genau wie ein fehlender Killschalter, geht auch gar nich!
 
Hallo,
also die /5 braucht diesen Riemen wenn sie original aussehen soll (aber das ist abhängig vom jeweiligen Geschmack). Ich habe den auch. Aber wenn meine meist weiblichen Mitfahrer(innen) (Freundin und deren Tochter) sich an dem festhalten würden, würde ich doch arg protestieren. Wie soll das denn gehen ohne dass sie ganz unmöglich sitzen würden. Die Griffe (nicht alle /5 habe einen Reling) sind auch nicht besser, am besten ist halt der Fahrer zum Festhalten geeignet. Es müssen schon komische Menschen gewesen sein, die sich diese Vorschrift mit den Riemen, Griffen… ausgedacht haben:nixw:.
Grüsse
Berthold
 
Servus*
ich denke mal das kommt noch aus der Zeit als Fahrer und Sozia auf getrennten Sitzen saßen.
Zucht und Ordnung halt! Nix mit ankuscheln während der Fahrt! :oberl:
Wenn ich mich richtig erinnere, hatten die /5 li und re Bügel und Gurt, oder?
)(-:
 
Letztens bei der TÜV abnahme ....

Prüfer zum Fahrer einer alten im Renntrimm daherkommenden Yamaha

gehen die Bremsen?
Fahrer der Yammi:
ja die gehen, würde ich sonst ab und zu rennen
damit fahren?

Prüfer : Aha (Plakette drauf)

Bei 650er ähnlich ......

Mal die Bremse gezogen, Lichter kontrolliert das wars!


Haaaaallo wofür habe ich das Geld dagelassen?

Klar, sonst mekkern wir wenns zu streng ist aber soll mir keine sagen das eine Plakette ein Qualitätsmerkmal sei! Nur ne Urkunde für 2 Jahre Lange Fahrmöglichkeiten auf Dt. Strassen!:schimpf:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die aber auch nicht dran war: Ganz schwerer Mangel, dafür darf es natürlich nie nich ne Plakette geben!:---)
Genau wie ein fehlender Killschalter, geht auch gar nich!
Seit wann denn ditt?

Bei meiner letzten HU habe ich den Graukittel wegen den nicht funktionieren Killschalters meines Krades gezielt darauf angesprochen: Nicht zwingend vorgeschrieben. Aber gut, wenn man ihn hat!
(Plakette ohne Mängel zugeteilt.)

Watt denn nu?


Gruß
Hacky
 
Zuletzt bearbeitet:
R 45 1.Serie hatte diesen besagten Gurt, braucht man bei der Wahnsinnsleistung auch unbedingt
nicht nur die 1. Serie, auch am 82er-Baujahr war das noch Standard; hat man die BMW-Kofferhalter mit Gepäckbrücke montiert, ist der Gurt nicht mehr zwingend, da sich Passagier daran festhalten kann (wurde weiter vorn im thread ja schon gesagt); hat mir eine TÜV-Eminenz höchstselbst verkündet, nachdem ich die Sitzbank mal neu beziehen ließ, ohne Gurt
 
nicht nur die 1. Serie, auch am 82er-Baujahr war das noch Standard; hat man die BMW-Kofferhalter mit Gepäckbrücke montiert, ist der Gurt nicht mehr zwingend, da sich Passagier daran festhalten kann (wurde weiter vorn im thread ja schon gesagt); hat mir eine TÜV-Eminenz höchstselbst verkündet, nachdem ich die Sitzbank mal neu beziehen ließ, ohne Gurt
M.W. muss eine "Haltemöglichkeit" für den Beifahrer vorhanden sein.
Ob das nun Gurt, Reling, Rohrgepäckträger oder spezielle Griffe sind, ist ziemlich wurscht.
 
Und die Haltemöglichkeit könnte zur Not auch ein Gürtel sein, mit Schnalle nach unten.
Egal ob dann die Hose in den Kniekehlen hängt - Hauptsache die Mühle kommt durch die Prüfung.

Gruß
Hacky
 
Hallo,
traumhaft und bei der Freiheit dürfen sie 55 Mp/h fahren.

Moin Walter,

da bist Du aber nicht auf dem Laufenden :oberl:. Hier Ein Auszug aus Wikipedia:

"1987 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen außerhalb des städtischen Raums auf 65 mph (105 km/h) angehoben, sofern die Bundesstaaten dies erlaubten; im städtischen Raum wurde 55 mph beibehalten. Einige Bundesstaaten erhöhten das Tempolimit auf 70 oder 75 mph (113 bzw. 121 km/h). Der Bundesstaat Montana schaffte das Tempolimit auf Interstate Highways ab und forderte die Autofahrer zu „umsichtiger und vernünftiger“ Fahrweise auf. Diese Regelung wurde wegen ihrer schwammigen Formulierung für verfassungswidrig erklärt und stattdessen ein Tempolimit von 75 mph eingeführt.
Die höchste Geschwindigkeitsbegrenzung mit 80 mph (129 km/h) gibt es in Texas auf der Interstate 10 zwischen den Countys El Paso und Kerr und seit Januar 2009 zu Testzwecken in Utah auf zwei Abschnitten der Interstate 15 zwischen Nephi und Scipio sowie zwischen Fillmore und Kanosh."
 
Moin Walter,

da bist Du aber nicht auf dem Laufenden :oberl:. Hier Ein Auszug aus Wikipedia:

"1987 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen außerhalb des städtischen Raums auf 65 mph (105 km/h) angehoben, sofern die Bundesstaaten dies erlaubten; im städtischen Raum wurde 55 mph beibehalten. Einige Bundesstaaten erhöhten das Tempolimit auf 70 oder 75 mph (113 bzw. 121 km/h). Der Bundesstaat Montana schaffte das Tempolimit auf Interstate Highways ab und forderte die Autofahrer zu „umsichtiger und vernünftiger“ Fahrweise auf. Diese Regelung wurde wegen ihrer schwammigen Formulierung für verfassungswidrig erklärt und stattdessen ein Tempolimit von 75 mph eingeführt.
Die höchste Geschwindigkeitsbegrenzung mit 80 mph (129 km/h) gibt es in Texas auf der Interstate 10 zwischen den Countys El Paso und Kerr und seit Januar 2009 zu Testzwecken in Utah auf zwei Abschnitten der Interstate 15 zwischen Nephi und Scipio sowie zwischen Fillmore und Kanosh."

Ich meine mich zu erinnern, dass auf den kalifornischen Interstates bei dunkelheit keine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht....
Irre ich mich da oder war das eine ente ?

Gruß
Herbert
 
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