Reifenbindung bei BMW R 100 GS?

Radial- und Diagonalreifen darf man bei keinem Bj. (noch nicht mal bei der Pferdekutsche) mischen ;).

Das ist nämlich ganz böse! :entsetzten:
 
Ja, verstehe ich, aber welchen Sinn macht das.
Falle ich dann, oder explodiert was oder wie oder was.
Ich will nicht meckern, ich verstehe es wirklich nicht.

Eigentlich gibt's (zumindest bei Motorrädern) keinen vernünftigen Grund (schließlich gibt's ja eine ganze Menge legaler Ausnahmen - die das genauso als Ausnahmegenehmigung eingetragen haben).

Ich nehme an, das wurde vor Hunderten von Jahren für Pkw's und Lkw's erfunden, als Diagonalreifen noch "Ballonreifen" und Radialreifen der letzte Schrei waren. Und von selbst verschwindet ja nix aus'm Gesetz...
 
Danke für dei Erläuterung, so ähnlich habe ich mir das auch gedacht.;)
Dann mache ich mir weiterhin keine Sorgen und montiere was ich will.
 
Ich nehme an, das wurde vor Hunderten von Jahren für Pkw's und Lkw's erfunden, als Diagonalreifen noch "Ballonreifen" und Radialreifen der letzte Schrei waren. Und von selbst verschwindet ja nix aus'm Gesetz...

Gilt aber bei den Dosen nur achsweise, man darf auf derselben Achse nur entweder Diagonal- oder Radialreifen haben, darf aber auf Vorder- und Hinterachse untersvchiedliche Bauformen fahren. Da machts dann aber auch wieder Sinn, fährt sich nämlich völlig unmöglich.
 
Gilt aber bei den Dosen nur achsweise, man darf auf derselben Achse nur entweder Diagonal- oder Radialreifen haben, darf aber auf Vorder- und Hinterachse untersvchiedliche Bauformen fahren. Da machts dann aber auch wieder Sinn, fährt sich nämlich völlig unmöglich.

:---)

§36 StVZO schrieb:
Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug.
:oberl:

Ich kann auch nix dafür ;)
 
Mensch Leute, jetzt hab ich tasächlich beinahe alles durchgelesen hier.
So ein durcheinander hier.

Wenn die Michelin eingetragen sind (T66) dann steht da nicht 130/80-17 sondern 130/80R17. Die gabs eben nur mit R!
Deshalb Mischbereifung und deshalb auch nur mit Freigabe.

Unsere GS hat keinerlei Bindung. Wurde mir von BMW-Motorrad per E-Mail mal bestätigt.
Die Seite Bereifungsmöglichkeiten hatte ich da auch falsch verstanden. (Deswegen gibt es auch für das Beispiel bei dem beide Diagonalreifen sind keinen Download)

So nun noch einmal. Wenn die Reifen vorne 90/90-21 und der hintere 130/80-17 mit den passenden Geschwindigkeitsindex und Traglast (gleich oder höher wie im Schein) sind, dann darfst du da drauf machen was du willst.
Vorne Horuschimareifen und hinten Highttectyredingsbums. Kein Problem. Hatte selbst mal in der Übergangsphase einen Metzler Lasertec mit einem Heidenau K60 kombiniert.

Anders wenn hinten nur als Radialreifen (130/80R17) wie beim TR91 erhältlich (oder bei Michelin), da benötigst du eine Freigabe. Die es früher für den TR91 nicht gab und anscheinend jetzt gibt.

Vorteil Radial: hält länger
Nachteil Radial: Wechselmöglichkeit nur im Satz! (hab ich grad)
 
So ich hol den Stressthread mal grade aus seinem Grabe. Hab alles gelesen, inkl. des ADAC Links und bin dennoch verunsichert. In meinem Schein steht unter 15.1. 90/90-21 54T und unter 15.2 130/80-17 65T ohne Zusätze bei 22. Ich interpretiere das jetzt als ein, ich darf alles fahren, was die Dimension hat. Richtig?

Unter 22 steht bei mir nebenbei erwähnt auch nur Quatsch:
21055898wr.jpg
 
Du darfst montieren was du möchtest, solange es grössenmässig so auf dem Reifen steht, auch unterschiedliche Hersteller Mischen. Geschwindigkeit und Tragfähigkeit dürfen "besser" sein.

Wenn der Reifen "langsamer" ist als die Karre muss auf dem Reifen M+S stehen und ein entsprechender Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.

Falls du Diagonal + Radialreifen mischen möchtest bedürfte es allerdings einer separaten Freigabe.

Was in #41 geschrieben steht ist unrichtig. Laut Stvzo dürfen -ohne separate Freigabe- Diagonal und Radialreifen überhaupt nicht gemischt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nice, allerdings ist das mit dem Speedindex evtl etwas doof, oder? Also wenn da bei mir T drinsteht, muss der Reifen auch T=190 km/h bringen bzw. leisten? Dann kann man ja keinen gescheiten Grobstoller aufziehen...
 
Hab nochmal editiert.

Auf dem "langsameren" Reifen muss dann ein M+S stehen und im Sichtbereich des Fahrers ein entsprechender Aufkleber angebracht werden.

Der TKC 80 verfügt afaik über das M+S und bei anderen Herstellers gab/gibt es Schreiben, dass der entsprechende Grobstoller M+S Eigenschaften besitzt.
 
Hallo Nase,
es gibt auch Eintragungen, die die Nutzung von Geländerreifen ohne M+S mit geringerem Speedindex erlauben:
KLICK

Das muss dann aber wahrscheinlich extra eingetragen sein. :nixw:
 
Servus,

habe letzlich eine diskussion zweier 12GS-Fahrer mitverfolgt, die mit Grobstollern nasch Italien wollten:

Die meinten, das die unten erwähnte Regelung (u.a. ) nicht für Italien gelte. Dort dürfe man keine Reifen fahren, die "langsamer" sind, als das Moped.
Für die 12er Fraktion wars das dann demnach mit dem Schotterpistenurlaub im Ausland, wenn sie nicht einen Stoller finden, der über 200 geht...

Ob das stimmt weiß ich nicht. Gegoogelt hab ichs auch noch nicht, weil es mich ehrlich gesagt auch nicht wirklich interessiert :D

Aber nur mal so als Hinweis: Wenn man mit so ner Kombi durch Welt will, muß man sich womöglich noch mit anderen Regelungen auseinandersetzen, als den altdeutschen...



Hab nochmal editiert.

Auf dem "langsameren" Reifen muss dann ein M+S stehen und im Sichtbereich des Fahrers ein entsprechender Aufkleber angebracht werden.

Der TKC 80 verfügt afaik über das M+S und bei anderen Herstellers gab/gibt es Schreiben, dass der entsprechende Grobstoller M+S Eigenschaften besitzt.

Geil! Das isses. Muss ich nur an die Aufkleber denken! Perfekt! Danke
 
Stimmt,

das mit den langsameren Reifen gilt überall aber wohl seit neuestem nicht mehr im tempolimitierten Italien.

Die hab ich glatt vergessen.
 
Das hat ja nix mit den Grobstollern zu tun.
Und eiins will ich hier fest haten. Aus den Gründen warum die Kollegen im Süden das so eingeführt haben ist das genau richtig.
Da sind einfach zu viele im Sommer über mit den Lamellenwinterreifen gefahren.
Kann jeder gerne mal testen wie da der Unterschied im Kurvengeschlängel und vor allem beim Bremsweg ist.

Bis jetzt ist nicht ein Fall bekannt, bei dem ein Motorradfahrer zwecks der M&S Bereifung angesprochen oder gar gestreft wurde (zumindest mir).

Und T sollte doch wirklich kein Problem sein. Wer groberes als den TKC80 braucht fährt doch eh nicht auf der Straße. :oberl:
 
Hallo
Ich war heute mit meiner Lila Kuh zur HU.
Der Prüfer, der wohl nicht viel älter war als mein 1993er R100GS, fragte irgendwann nach der Reifenfreigabe, weil doch dieser Satz im Schein steht, daß die Reifenbindung laut ABE zu beachten sei.
Ich habe Metzeler Enduro 3 drauf und erklärte ihm, daß das die gleichen Reifen wären, mit denen das Moped damals ab Werk ausgeliefert wurde.
Er verschwand dann für 10min in seinem Büro und maulte mich danach an, weil er wohl in der ABE nachgelesen hatte und Enduro 3 da wohl nicht stand und er dann von Metzeler die Freigabe herausgesucht hat.
Jetzt steht im Prüfbericht ich müsse die Freigabe mitführen.
Auf meinen Einwand, daß das doch die Erstaustattung sei, wieso ich da eine Reifenfreigabe bräuchte, pampte er wieder, „wer hat ihnen das denn erzählt“.
Naja, ich fahre halt seit 1984 BMW, da bekommt man schonmal was mit.

War zwar unkompliziert, ist aber jedenfalls eine merkwürdige Anekdote.

Ich frage mich jetzt, was da schiefgegangen ist.

Was genau steht denn in ABE 791/2 zum Reifenfabrikat?
Da komme ich ja leider nicht dran.

In der BMW Reifenliste finde ich den Enduro3.
Ist durch den Seitenumbruch von Seite 85 auf 86 zwar etwas schwierig zu erkennen, aber er steht da.
Das ist aber auch keine Liste, die ich mitführen möchte.

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich jetzt, was da schiefgegangen ist.

Leseschwäche des Prüfers in Verbindung mit der neuen Unsitte, generell "Reifenfreigabe des Herstellers beachten" in die Papiere zu malen.

In den Papieren deiner '93er dürfte dasselbe drinstehen wie in denen meiner '92er. Und da gibt's nun mal für Diagonalreifen keine Reifenbindung. Die gibt's für Radialreifen (aber das betrifft dich ja nicht). Die Ziffer 20/21 ist unabhängig von Ziffer 22/23 zu lesen (da steht ein "oder").

Eine Reifenfreigabe (was für ein seltsames Wort, eigentlich müsste das Reifen-Einschränkung heissen) kann man nur beachten, wenn's eine gibt.
 
Die Kühe von 91 in der schicken blau-lila Lackierung hatten sogar das Profil des Enduro 3 auf dem Tank.

Leider ist der Originalaufkleber nicht mehr vorhanden, aber ich bin mir nicht sicher ob das bei dem Typen geholfen hätte.

Der alte Brief ist auch nicht mehr vorhanden, im Schein stehen 90/90-21 54T und 130/80-17 65T, montiert habe ich Enduro 3 in den genannten Dimensionen, mit höherem Geschwindigkeitindex H und TL Tubeles.
So wie ich ihn verstanden habe es geht hier tatsächlich nur um das Reifenfabrikat.

Also nochmal die konkrete Frage an die, die die Möglichkeit haben und sich die Mühe machen wollen in die ABE B791/2 zu sehen:

Was genau steht da zu den Reifen drin?

Vielen Dank!
 
[...]

Jetzt steht im Prüfbericht ich müsse die Freigabe mitführen.
[...]


Das finde ich doch perfekt - wenn mir das einer eintragen würde, wäre ich happy.

[...]
Der alte Brief ist auch nicht mehr vorhanden, im Schein stehen 90/90-21 54T und 130/80-17 65T, montiert habe ich Enduro 3 in den genannten Dimensionen, mit höherem Geschwindigkeitindex H und TL Tubeles.
So wie ich ihn verstanden habe es geht hier tatsächlich nur um das Reifenfabrikat.

Also nochmal die konkrete Frage an die, die die Möglichkeit haben und sich die Mühe machen wollen in die ABE B791/2 zu sehen:

Was genau steht da zu den Reifen drin?

Vielen Dank!

Im alten Brief/Schein steht folgendes drin für die GS ab BJ91:

(20/21): 90/90-21 54T und 130/80-17 65T
und
(22/23): 90/90-21 54T und 130/80R17 65T
Zusatzhinweis: 22/23 NUR: MICHELIN T66TL BZW: T66XTL M.ABE AUS.GEN.WW.VORDERER DIAGONAL. IN VERBIND.M.HINTERERN RADIAL-REIF.

Also nix Metzler im Brief

Hans
 
Das finde ich doch perfekt - wenn mir das einer eintragen würde, wäre ich happy.



Im alten Brief/Schein steht folgendes drin für die GS ab BJ91:

(20/21): 90/90-21 54T und 130/80-17 65T
und
(22/23): 90/90-21 54T und 130/80R17 65T
Zusatzhinweis: 22/23 NUR: MICHELIN T66TL BZW: T66XTL M.ABE AUS.GEN.WW.VORDERER DIAGONAL. IN VERBIND.M.HINTERERN RADIAL-REIF.

Also nix Metzler im Brief

Hans

Hallo Hans

Ich denk,Du hast da nen Tippfehler bzw die gleiche Grösse bei (22/23) wiederholt

Bei mir steht bei 22 / 23 : 90/90-21 53H und 130/80 R17 65H
Mit dem Michelin Hinweis

Gruß Jochen
 

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Hallo Hans

Ich denk,Du hast da nen Tippfehler bzw die gleiche Grösse bei (22/23) wiederholt

Bei mir steht bei 22 / 23 : 90/90-21 53H und 130/80 R17 65H
Mit dem Michelin Hinweis

Gruß Jochen

Nö, das "R" für Radial am Hinterreifen ist der Unterschied

[...]
Im alten Brief/Schein steht folgendes drin für die GS ab BJ91:

(20/21): 90/90-21 54T und 130/80-17 65T
und
(22/23): 90/90-21 54T und 130/80R17 65T
Zusatzhinweis: 22/23 NUR: MICHELIN T66TL BZW: T66XTL M.ABE AUS.GEN.WW.VORDERER DIAGONAL. IN VERBIND.M.HINTERERN RADIAL-REIF.

Also nix Metzler im Brief

Hans
 
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