TeBox
Teilnehmer
Hallo zusammen!
Habe mir bei meiner R100RT das Replacement-Kit einbauen lassen. Bin halt selber nicht der Chefschrauber (wie gefühlte 99 % im Forum). Mein Händler hat mir erklärt, dass ich die Sache nicht eintragen lassen muss. In dem Teilegutachten steht aber drin, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durchgeführt wird. Der TÜV-Mann war auch in der Werkstatt und hat die normale HU gemacht, weil die fällig war. Der hat aber nix gesagt, obwohl der bestimmt von dem Umbau wußte. Wer hat denn jetzt recht.
Ein Bekannter meint, würde ja doch keiner sehen und in der Leistungsklasse der Versicherung würde sich ja auch nichts ändern ?!?!
Mit (Früh-)Sommerlichen Grüßen!
Habe mir bei meiner R100RT das Replacement-Kit einbauen lassen. Bin halt selber nicht der Chefschrauber (wie gefühlte 99 % im Forum). Mein Händler hat mir erklärt, dass ich die Sache nicht eintragen lassen muss. In dem Teilegutachten steht aber drin, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durchgeführt wird. Der TÜV-Mann war auch in der Werkstatt und hat die normale HU gemacht, weil die fällig war. Der hat aber nix gesagt, obwohl der bestimmt von dem Umbau wußte. Wer hat denn jetzt recht.
Ein Bekannter meint, würde ja doch keiner sehen und in der Leistungsklasse der Versicherung würde sich ja auch nichts ändern ?!?!
Mit (Früh-)Sommerlichen Grüßen!

Ich bin übrigens begeistert von dem Umbau. Die DZ hatte ich schon vorher drin. Das Ding fährt jetzt so, als hätte man sie entdrosselt. Dreht sehr leicht von unten heraus hoch und läuft schön rund. Die typischen Fahreigenschaften hat sie natürlich beibehalten - nur halt ein wenig mehr "BUMMS" von unten heraus. 
Der Mann im blauen Kittel wies mich auf Pkt. 3 des Teilegutachtens hin. Da steht geschrieben, dass "Die Kombination mit weiteren Umbauten und Änderungen ..... eine Einzelabnahme gem. §19/21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich" macht. Wäre nichts zu machen. Dort wurde mir übrigens bestätigt, dass die DEKRA in den neuen Ländern diese Begutachtungen vornehmen darf. Nur eben bei uns nicht?!?!?
