TeBox
Teilnehmer
Hallo zusammen!
Habe mir bei meiner R100RT das Replacement-Kit einbauen lassen. Bin halt selber nicht der Chefschrauber (wie gefühlte 99 % im Forum). Mein Händler hat mir erklärt, dass ich die Sache nicht eintragen lassen muss. In dem Teilegutachten steht aber drin, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durchgeführt wird. Der TÜV-Mann war auch in der Werkstatt und hat die normale HU gemacht, weil die fällig war. Der hat aber nix gesagt, obwohl der bestimmt von dem Umbau wußte. Wer hat denn jetzt recht.
Ein Bekannter meint, würde ja doch keiner sehen und in der Leistungsklasse der Versicherung würde sich ja auch nichts ändern ?!?!
Mit (Früh-)Sommerlichen Grüßen!
Habe mir bei meiner R100RT das Replacement-Kit einbauen lassen. Bin halt selber nicht der Chefschrauber (wie gefühlte 99 % im Forum). Mein Händler hat mir erklärt, dass ich die Sache nicht eintragen lassen muss. In dem Teilegutachten steht aber drin, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durchgeführt wird. Der TÜV-Mann war auch in der Werkstatt und hat die normale HU gemacht, weil die fällig war. Der hat aber nix gesagt, obwohl der bestimmt von dem Umbau wußte. Wer hat denn jetzt recht.
Ein Bekannter meint, würde ja doch keiner sehen und in der Leistungsklasse der Versicherung würde sich ja auch nichts ändern ?!?!
Mit (Früh-)Sommerlichen Grüßen!