Replacement Kit eintragen?

TeBox

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29. Juli 2013
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Ruhrgebiet
Hallo zusammen!

Habe mir bei meiner R100RT das Replacement-Kit einbauen lassen. Bin halt selber nicht der Chefschrauber (wie gefühlte 99 % im Forum). Mein Händler hat mir erklärt, dass ich die Sache nicht eintragen lassen muss. In dem Teilegutachten steht aber drin, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durchgeführt wird. Der TÜV-Mann war auch in der Werkstatt und hat die normale HU gemacht, weil die fällig war. Der hat aber nix gesagt, obwohl der bestimmt von dem Umbau wußte. Wer hat denn jetzt recht.

Ein Bekannter meint, würde ja doch keiner sehen und in der Leistungsklasse der Versicherung würde sich ja auch nichts ändern ?!?!

Mit (Früh-)Sommerlichen Grüßen!
 
Natürlich eintragen. Das Teil hat nur ein Teilegutachten, keine ABE, ausserdem ändert sich die Leistung und (relevant ab EZ 1.1.1989) auch das Abgasverhalten.
 
Öhhhhhmmmmmmmm,

ich hab mich jetzt garnicht damit beschäftigt, aber so wie sich das hier liest wurde in eine 1000er ein 1000er Kit eingebaut.

Wie wird denn da die Leistung oder Hubraum geändert?

Andreas
 
Hallo Andreas,

bei den 60PS 1000ern gibt es eine geringe Leistungssteigerung durch höhere Verdichtung des Repacement-Kits. Wenn ich mich recht erinnere wird er bei einer R100R/R100GS mit 64 PS eingetragen.

Da ein Teilegutachten dabei ist, ist das vom Aufwand ein Klacks (zumindest verglichen der Einzelabnahme von Zylindersätzen). Es sei denn es gibt noch andere Änderungen am Mopped z.B. einen anderen Auspuff und der Graukittel erinnert sich daran, dass er eine Gesamtabnahme mit Würdigung aller Umbauten durchführen muss. Dann wird´s möglicherweise Kompliziert.

Ansonsten ist m.E. der Replacement-Kit der bessere 1000er und den Serienteilen vorzuziehen (z.B. wg. der leichtern moderneren Kolben).

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen!

Vielen Dank für eure Antworten. Werde wohl in den nächsten Tagen den TÜV/DEKRA aufsuchen und die Geschichte eintragen lassen. :oberl: Ich bin übrigens begeistert von dem Umbau. Die DZ hatte ich schon vorher drin. Das Ding fährt jetzt so, als hätte man sie entdrosselt. Dreht sehr leicht von unten heraus hoch und läuft schön rund. Die typischen Fahreigenschaften hat sie natürlich beibehalten - nur halt ein wenig mehr "BUMMS" von unten heraus. :cool:

Dank noch mal an alle, die mir dazu geraten haben.
 
Moin,

Irrtum:
Das Kit hat ein Teilegutachten => Eintragung nach §19 => jede Prüforganisation.

Was du meinst wäre Einzelabnahme nach §21 => im Osten die DEKRA im Westen der TÜV.

Grüße Jörg.
 
Hallo zusammen!

Vielen Dank für eure Antworten. Werde wohl in den nächsten Tagen den TÜV/DEKRA aufsuchen und die Geschichte eintragen lassen. :oberl: Ich bin übrigens begeistert von dem Umbau. Die DZ hatte ich schon vorher drin. Das Ding fährt jetzt so, als hätte man sie entdrosselt. Dreht sehr leicht von unten heraus hoch und läuft schön rund. Die typischen Fahreigenschaften hat sie natürlich beibehalten - nur halt ein wenig mehr "BUMMS" von unten heraus. :cool:

Dank noch mal an alle, die mir dazu geraten haben.

Berichte hier bitte, wie es gelaufen ist mit Eintragung!

Im Replacementgutachten stehen nämlich unsere Monolevertypen NICHT drin! Nur die GS/RR
 
Hallo!

Habe heute mal mein Glück versucht und wollte mein RP eintragen lassen. Bin also erstmal zu DEKRA gefahren. Der Mann im blauen Kittel hat sich das Teilegutachten durchgelesen und war zunächst guter Dinge, dass das was werden könnte. Dann habe ich einen Fehler gemacht und ihm gesagt, dass er bei der Gelegenheit dann auch den Einbau meiner Wilders-Gabelfedern begutachten könnte.
Hätte ich nicht machen sollen: :---) Der Mann im blauen Kittel wies mich auf Pkt. 3 des Teilegutachtens hin. Da steht geschrieben, dass "Die Kombination mit weiteren Umbauten und Änderungen ..... eine Einzelabnahme gem. §19/21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich" macht. Wäre nichts zu machen. Dort wurde mir übrigens bestätigt, dass die DEKRA in den neuen Ländern diese Begutachtungen vornehmen darf. Nur eben bei uns nicht?!?!?

Ich also zum TÜV. Dort wurde mein Anliegen auch wohlwollend geprüft. Hier wies man mich auf Pkt. 1. (Verwendungsbereich) hin.Unter diesem Punkt sind die Motorradmodelle aufgeführt, für die das Teilegutachten gültig ist::oberl:

- unter "Typ" steht das Modell 247 E (in Fz.Schein 247)
- unter "Verkaufsbezeichnung" steht R 100 GS und R 100 R
- unter der ABE-Nr. stehen B791/1 und B 791/2 (in Fz-Schein A339/3*03

Da das Wetter so schön war, bin ich zu einem weiteren TÜV in der Nähe gefahren. Ich wollte mal sehen, ob die das auch bemerken. Was soll ich sagen - das gleiche Problem.

Bin dann etwas angenervtl nach Hause gefahren und habe bei Siebenrock angerufen. Dort erklärte man mir, dass es kein anderes Teilgutachten gäbe, weil die Motoren doch die Gleichen sind. Ist mir ja auch bekannt und habe ich dem TÜVler auch erklären wollen - war denen aber egal. Habe jetzt einen Termin bei dem Händler gemacht, der mir die Sachen eingebaut hat. Da soll immer ein TÜVler kommen, der sich mit Motorrädern auskennt und keine Probleme sieht.

Da bin ich mal gespannt!! Ich werde berichten, ob das geklappt hat
 
Das ist ja interessant:

Ich trage mich auch mit dem Gedanken, in meine RT einen Replacement-Kit einzubauen. Ich habe deshalb per Mail bei SR angefragt wie denn das mit der Eintragung sei, denn der Typ 247 (die Monolever-Straßenmodelle) sind ja nicht im Gutachten aufgeführt. Dort steht nur Typ 247 E (die GS bzw. R-R)

Folgende Antwort kam gestern:

"..vielen Dank für iher Anfrage. Das Ihre R100RT nicht im Gutachten aufgeführt ist macht überhaupt nichts aus.....
Es steht eine R100GS ...R100R und die Modelle sind alle gleich Typ 247E"

Bin mal gespannt, wie es bei Dir weitergeht.

Übrigens:
Der Unterschied 247 und 247 E wird hier auch sehr oft übergangen!

247 Monolever haben 32er Vergaser, die 247 E haben 40er Vergaser.

 
Zuletzt bearbeitet:
Dann habe ich einen Fehler gemacht und ihm gesagt, dass er bei der Gelegenheit dann auch den Einbau meiner Wilders-Gabelfedern begutachten könnte.
Hätte ich nicht machen sollen: :---) Der Mann im blauen Kittel wies mich auf Pkt. 3 des Teilegutachtens hin. Da steht geschrieben, dass "Die Kombination mit weiteren Umbauten und Änderungen ..... eine Einzelabnahme gem. §19/21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich" macht. Wäre nichts zu machen. Dort wurde mir übrigens bestätigt, dass die DEKRA in den neuen Ländern diese Begutachtungen vornehmen darf. Nur eben bei uns nicht?!?!?

Ich also zum TÜV. Dort wurde mein Anliegen auch wohlwollend geprüft. Hier wies man mich auf Pkt. 1. (Verwendungsbereich) hin.Unter diesem Punkt sind die Motorradmodelle aufgeführt, für die das Teilegutachten gültig ist::oberl:

- unter "Typ" steht das Modell 247 E (in Fz.Schein 247)
- unter "Verkaufsbezeichnung" steht R 100 GS und R 100 R
- unter der ABE-Nr. stehen B791/1 und B 791/2 (in Fz-Schein A339/3*03

Da das Wetter so schön war, bin ich zu einem weiteren TÜV in der Nähe gefahren. Ich wollte mal sehen, ob die das auch bemerken. Was soll ich sagen - das gleiche Problem.

Hallo,

wird immer alles schwieriger und komplizierter, aber:
  • Wenn "Dein" Fahrzeugtyp nicht im Gutachten aufgeführt ist, es es eh´schon ein Fall für eine "§21" Einzelabnahme.
  • Dass das Teilegutachten nur in Kombination mit dem Serienzustand gilt, erklärt sich dadurch, dass mehrere Änderungen am Fahrzeug sich wechselseitig beeinflussen können. Beispiel: Ein ABE Auspuff von SR macht mehr Krach als Serie ist aber noch im Limit. Ein Motorumbau mit Teilegutachten erzeugt kräftigeres Motorengeräusch, auch noch im Limit. Beides gemeinsam kann aber "zu laut" sein, daher ein Fall für Einzelabnahme. Früher wäre es wahrscheinlich auch kein Problem gewesen wenn es sich wie hier um Gabelfedern und einen Zylinderkit handelt, heute legen die Prüfer die Ermessenspielräume aber deutlich enger aus.
  • Die Befugnis zur "§21" Einzelabnahme hat, wenn ich mich recht erinnere, in den alten Bundesländern der TÜV in den neuen die Dekra und in Berlin beide. Beim TüV wiederum darf das nicht jeder, sondern nur besonders befugte aaS oder aaSmT Alles schön geregelt bei uns. Ich weiß gar nicht wie das in so Entwicklungsländern, wie den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Dänemark usw. ist, in denen es bislang keine bzw. nur freiwillige HU für Motorräder gab...

Grüße
Marcus
 
... und in diesem, unseren Lande wird Individualität immer mehr zur Illegalität. Selbst dann, wenn Du 95% der Vorschriften einhälst, hängen sie Dich wegen den 5%, die eventuell nicht ganz regelkonform sind, selbst wenn es mit Sachverstand ausgeführt wurde.

Und dann gibt es immer wieder das B-Verfahren, dass eben doch irgendeiner die Sache einträgt bzw. eintragen darf, das nennt sich dann Ermessensspielraum oder Regelauslegung oder ...

Ich hab meine 100er Zyl. (originale) mit einem Gutachen von 7rock eingetragen bekommen, war halt im Hinterhof.

Ich weiß, dass dieser Beitrag nicht unbedingt zur Sache beiträgt, aber das musste raus.

Gute Fahrt, und

LASS DICH NICHT ERWISCHEN

Holger
 
Äh, sorry. Verstehe ich das richtig. Ich ersetze die 1000ccmBMW durch einen 1000ccm Replacement-Kit von Siebenrock und muss das eintragen lassen?
Die etwas höhre Verdichtung macht doch vielleicht 2 PS aus. Liegt also noch innerhalb der Serienstreuung von +- 5%.

Manfred
 
Hallo,

in diesem Fall, wenn also eine 1000er zu einer 1000er modifiziert wird, hätte ich, ehrlich gesagt, keine Manschetten, ohne offizielle Eintragung herumzufahren. Wer bemerkt das im Falle des Falles? Würden da tatsächlich die Kolben ausgemessen, um der erhöhten Verdichtung auf die Spur zu kommen?

Möglicherweise passen die Replacement-Kolben in die Serienzylinder, sodass der Motor keine äußerlichen Kennzeichen trägt, die bei genauer Inspektion auffallen würden?

Allerdings hätte auch die Möglichkeit bestanden, der Monolever-R 100 RT Vergaser des Typs 94/40 zu spendieren, um sie motormäßig der R 100 GS etc. anzugleichen. Vielleicht hätte es dann mit der Eintragung geklappt, insbesondere, wenn diese Änderung zuvor mit dem a.a.S. abgestimmt worden wäre.

Beste Grüße, Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Möglicherweise passen die Replacement-Kolben in die Serienzylinder

Die passsen zwar rein die Kolben. Haben dann aber ein um 5/100 höheres Laufspiel.
Aber, wie ich schon mal geschrubbelt habe, könnte man sich einen Satz Kolben vom Kolben Wahl herstellen lassen. Die Kosten dann max. 600€.
Und die würden dann noch leichter sein.
Mnafred
 
Die passsen zwar rein die Kolben. Haben dann aber ein um 5/100 höheres Laufspiel.
Aber, wie ich schon mal geschrubbelt habe, könnte man sich einen Satz Kolben vom Kolben Wahl herstellen lassen. Die Kosten dann max. 600€.
Und die würden dann noch leichter sein.
Mnafred

Und wenn man einfach die hier nimmt?

Dann hat man sozusagen den Replacementkolben im Serienzylinder.

Wäre nur noch zu klären, ob B oder C Variante - wie erkennt man das eigentlich ?? Ist da in den Zylindern irgendwo B oder C eingeschlagen und wenn ja wo?
 
unten ist am Zylinderfuss Gilardoni und eine 5 in einem 12er Teilkreis erhaben eingegossen, ebenso die Zahl 368, oben besagte 10 und das BMW-Emblem
 
Zuletzt bearbeitet:
Gilardoni kenne ich bei BMW eigentlich nur von Zubehörzylindern wie z.B. dem Replacementkit o.ä. . Meistens sind ab Werk Kolbenschmidt-Zylinder verbaut.
Wurde da schonmal was ausgetauscht?
 
Dann musst Du wohl erst einen Kopf demontieren und nachsehen, was da auf dem Kolbenboden steht. Die Dinger sind gestempelt. Und anschließend bestellen, das dauert erfahrungsgemäß bei Israel dann maximal 2 Tage bis die Teile da sind.

Vor der Montage der Kolbenringe sicherheitshalber das Stoßspiel prüfen, da hat es in der Vergangenheit wohl einige üble Überraschungen gegeben.
 
Lieber Markus
In Belgien, dem Himmel auf Erden für Motorradschrauber, gibt es immer noch keinen TÜV, und das wird wohl auch erst mal so bleiben. Die Unfallzahlen sind im internatioalen Vergleich unauffällig, so dass die belgischen Behörden keinen Handlungsbedarf sehen. Und wenn der TÜV dann doch irgendwann kommt (EU Vereinheitlichung ...), dann sicher nur für Neumotorräder.
Für Umbauten gilt: Das Fahrtzeug muss nach wie vor der belgischen STVO genügen. Die beschreibt aber nur die Pflicht von Bremsen, Lampen, Kotfügeln u.ä.. Wenn du einen LKW-Diesel in einen Motorradrahmen kriegst, dann darfst du den hier auch fahren! Du musst nur der Versicherung formlos die neue Leistung mitteilen und gut ist!
Einen sonnigen Saisonstart und schöne Grüße aus Ostbelgien
Zoltán
 
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