Alternative zu Lenkschloss für TÜV

Dem Gesetzgeber ist der Diebstahlschutz eigentlich schnurz. Es geht darum die unbefugte Benutzung und damit Gefährdung zu verhindern.:oberl:
 
§38a der StVZO schreibt eine Einrichtung gegen unbefugte Benutzung vor.
Da in deinem Fall die Wiederherstellung des von BMW hergestellten Zustands nicht zumutbar erscheint, bräuchtest du eine Ausnahmegenehmigung für die "Sicherung durch loses Zubehör" -also z. B. ein Seilschloss.

Hi,
mal ne dumme Frage .... diese Ausnahmegenehmigung, wird die vom TüV Prüfer ausgestellt oder muss man da irgendein Amt bemühen?
Gruß, Michael
 
Hallo
Also bei mir hat in 40 Jahren Motorradfahren, noch kein Techniker weder bei der Einzeltypisierung von alten Puchmotorrädern, oder "Pickerl"Überprüfung- -so nennt sich das in Österreich -von Youngtimern das Lenkungsschloss überprüft.
Vielleicht kommen ausser den Vorschriften, noch zwischenmenschliche Komponenten dazu, oder dem Techniker gefällt der erste Eindruck des Motorradls nicht ganz so, und wird dann erst genau....
LG Alfred
 
Der Prüfer prüft. Und mit der entsprechenden Bescheinigung wird das beim KBA eingetragen.

Wenn dem so wäre ist das prima, denn mit meinen Prüfer kann man reden ;). Die Infos im WWW dazu sind durchaus widersprüchlich, es erscheint immer wieder ein Hinweiss, das da eine Ausnahmegenehmigung vom irgendeinem Amt erforderlich wäre - aber wenn die Zulassungstelle sich mit der Bescheinigung des Prüfers zufrieden gibt dürfte es keine Probleme geben.
 
Auf irgendwelche Info´s im Netz gebe ich schon lange nichts mehr. In der Realität sind es meißt anders aus. Frag Deinen Prüfer, der unterschreibt schließlich....;)
 
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