Echt? Wie fährt sich das denn?...noch NIE das Lenkradschloss betätigen
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Echt? Wie fährt sich das denn?...noch NIE das Lenkradschloss betätigen
§38a der StVZO schreibt eine Einrichtung gegen unbefugte Benutzung vor.
Da in deinem Fall die Wiederherstellung des von BMW hergestellten Zustands nicht zumutbar erscheint, bräuchtest du eine Ausnahmegenehmigung für die "Sicherung durch loses Zubehör" -also z. B. ein Seilschloss.
Hi,
mal ne dumme Frage .... diese Ausnahmegenehmigung, wird die vom TüV Prüfer ausgestellt oder muss man da irgendein Amt bemühen?
Gruß, Michael
Der Prüfer prüft. Und mit der entsprechenden Bescheinigung wird das beim KBA eingetragen.
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