TFL an R 100RT

Die Lösung mit dem TFL in der Begrenzungs- bzw. Parkleuchte gefällt mir am besten, zumal ich in DK wohne, TÜV bestand hier aus einer Sichtprüfung, kleine 50m-Probefahrt und Kontrolle der FgstNr. Und die RT braucht nicht mehr hin, so lange die Kiste nicht verkauft wird... Also ist mir sowas wie Typzulassung, E-Nummern, Betriebserlaubnis egal, hab also freie Hand...

Ich hab mich da noch nie so richtig mit beschäftigt, bis vor kurzem fuhr man hier in DK mit Abblendlicht herum (teilweise mit reduzierter Spannung), hier schon seit Jahren Pflicht. Ist erst seit neuestem ein Thema (EU-Diktat), mit dem Effekt, dass man hier jetzt auch Autos mit TFL antrifft, aber keiner daran denkt, dass Rückleuchten dann nicht mitleuchten. Und das gibt bei schlechter Sicht durch Regen oder Schnee Probleme. Schon unendlich viele Autos gesehen, die hinten völlig verdunkelt waren, und dass bei Wolkenbrüchen u.Ä., vorgeschrittener Dämmerung, sogar Nebel und Dunkelheit - sollte verboten werden! Na, Seitensprung.

Was hat das mit dem Dimmen auf sich? Werden gedimmt, wenn man das "normale" Licht einschaltet? Und wie ist es mit Anschluss, da wurden die Klemmen 53 und 58 erwähnt, welche denn jetzt?

Und es wurde nach den den Leuchtmitteln in den Lüftungsöffnungen gefragt, da kam aber nie Antwort.

Mir schwebt vor, ein schmales Leuchtband in die Standlichtöffnung einzubauen, evt. irgendwas aus Epoxy oder GFK formen, um an die Verkleidung anzupassen. Oder eben in die Lüftungsöffnungen (fehlen dann ja konkrete Tipps). Dazu LED Rück- und Bremsleuchte zur Stromersparnis. LED Blinker geben wohl Probleme, so weit ich verstanden hab?

Meine alte R75/5 hab ich noch anschieben können, geht aber wohl nicht so gut mit einer R80RT Mono (schon mal der Verkleidung wegen), und da ich jeden Morgen und Abend mit einer Fähre muss, hab ich viele Startvorgänge im Verhältnis zu den KM, die ich fahre - und die Karren wollen ja wohl notorisch nicht die Batterie geladen halten? Bei Leerlauf leuchtet bei mir auch die Ladekontrollampe, aber das ist wohl ein anderes Thema. Oder auch normal?
 
Moin zusammen,

ich habe das Thema wie folgt montiert. Gute Erkennbarkeit und mit Dimm-Funktion. Einfache Montage und gutes Licht. Sind von AEG - über Amazon erworben.

Hartwig
 

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Hallo Henning,

in D gelten für Fahrzeuge sehr detailliert ausgeführte Vorschriften für Bau und Betrieb von lichttechnischen Einrichtungen.
Wenn du dich in DK davon frei fühlst (wobei ich bezweifle, dass es tatsächlich so ist), kannst du ja kreativ werden.
Wegen der oben genannten Einschränkungen für die mehrheitlich in D ansässigen User wirst du eher keine konkreten Vorschläge bekommen...
 
Hallo Henning,

in D gelten für Fahrzeuge sehr detailliert ausgeführte Vorschriften für Bau und Betrieb von lichttechnischen Einrichtungen.
Wenn du dich in DK davon frei fühlst (wobei ich bezweifle, dass es tatsächlich so ist), kannst du ja kreativ werden.
Wegen der oben genannten Einschränkungen für die mehrheitlich in D ansässigen User wirst du eher keine konkreten Vorschläge bekommen...


Schon (weiß ich auch, hab auch mal in D gewohnt und Fahrzeuge gehabt), aber um eine Prüfnummer auf einer Streuscheibe z.B. schert sich hier kein Mensch - und laut Aussage eine TÜV-Prüfers, mit dem ich neulich sprach, kommt's auch in D darauf an, den richtigen Prüfer zu finden, der besagte meinte er würde es durchgehen lassen, so lange es der Verkehrssicherheit zuträglich ist, also keinen stört, richtig geschaltet ist, nicht blendet und die Sichtbarkeit erhöht.

Gibt hier im Forum ja genug Vorschläge, die nicht so ganz Regelkonform sind, wenn man sich das hier mal so alles durchliest. Von meiner Sicht aus absolut vertretbar, aber weil eben nicht die richtige Nummer draufsteht, verboten. Man kann ja in verschiedenen Richtungen übertreiben...

Kann mich jetzt nicht gerade erinnern, ob ich die Hauptuntersuchung meiner R80RT hier in DK schon beschrieben hab, ging aber so vor sich: FgstNr geprüft, 50 m gefahren, an der Vordergabel und Hinterrad gerüttelt, Licht getestet, das war's. Und so lange die Mühle nicht verkauft wird, oder über ein Jahr stillgelegt, muss sie nicht mehr hin. Vielleicht etwas zu lax gehandhabt, aber so Rigoros, wie in D, wo man riskiert, dass die Prüfnummern, jedes einzelnen Bauteils durchgecheckt wird, muss es ja nun auch nicht sein. Und auch noch so rigide Regeln können interpretiert werden (siehe Aussage des Prüfers).

Davon mal abgesehen steht in meinem "Fahrzeugbrief" (Registrierungsattest), dass ich 971 kubik hab und 44 kW. Stimmt ja auch nicht so ganz... Aber eröffnet die Möglichkeit ein PowerKit zu montieren, ohne den ganzen Behörden-Schnickschnack durchzumüssen. denn hier darf man bis zu 20 % tunen, ohne die Zulassung ändern zu müssen. Allerdings haben es all die neumodischen Dieselfahrer mit den 20 % wohl nicht so eng gesehen, wenn man mal sieht wieviel die Diesel hier fast alle rußen... Wie gesagt, teilweise etwas zu lax gehandhabt.

Gruss
Henning
 
Zuletzt bearbeitet:
... und ich würde gerne wissen, wie Bernd/BlueThunder das mit den Lüftungsöffnungen geregelt hat... Hab von SMD/LED nicht viel Ahnung, und kann auch nicht ganz durchschauen ob das Eigenbau ist, oder ob da (geprüfte, zugelassene, gesetzeskonforme) Leuchten montiert sind... Das mit dem TFL im Standlicht ist wohl gestorben, da nicht zulassungsfähig (in Deutschland)?

Henning
 
Diese Frage interessierte mich ebenfalls brennend, sodass ich Bernd per PN befrug und er mir ausführlichst Auskunft erteilte.

Ich denke, er wird sich hierzu direkt äußern, doch in dürren Worten - und in der Hoffnung, er möge meinen Vorgriff verzeihen: Die Leuchten sind an den vorhandenen Befestigungspunkten für die Zusatzscheinwerfer montiert.

Was mich von der Umsetzung bislang abhielt, sind genau die Bedenken, die ich aus Deinem Post lese: Ich könnte mir vorstellen, dass Graukittel und Grünröcke sich daran stören, dass die Kennung »RL« gemäß ECE-R87 nicht so ohne Weiteres zu lesen ist.

Andererseits fahre ich sowieso eine in dieser Form nicht genehmigungsfähige, da selbst gestrickte Positionsleuchte spazieren...:pfeif:

Beste Grüße, Uwe
 
Diese Frage interessierte mich ebenfalls brennend, sodass ich Bernd per PN befrug und er mir ausführlichst Auskunft erteilte.

Ich denke, er wird sich hierzu direkt äußern, doch in dürren Worten - und in der Hoffnung, er möge meinen Vorgriff verzeihen: Die Leuchten sind an den vorhandenen Befestigungspunkten für die Zusatzscheinwerfer montiert. Bisher ist ja nur "guck mal was ich hab", aber keine Erklärung wie, von ihm gekommen. Keine Ahnung, ob da evt. Urheberrechte verletzt werden könnten (ich versteh Deine Zurückhaltung etwas in der Richtung), sonst könntest Du vielleicht einen Tipp oder zwei geben?

Was mich von der Umsetzung bislang abhielt, sind genau die Bedenken, die ich aus Deinem Post lese: Ich könnte mir vorstellen, dass Graukittel und Grünröcke sich daran stören, dass die Kennung »RL« gemäß ECE-R87 nicht so ohne Weiteres zu lesen ist. In der Richtung brauch ich mir ja nicht so die Gedanken zu machen, sowas wird hier in DK ja sehr (viel zu) lax gehandhabt. Sieht man schon daran, wie viele abenteuerliche Xenon-Umbauten an diversen Nordschleiferennern herumkutschiert werden, natürlich mit geschwärzten Rücklichtern, die hervorragend das Nachtleben vor der Disco erhellen können. Tiefer, schneller, breiter aber kein stück heller, wenn's zum Stück kommt, ich begreif nicht, dass die Typen sich sowas kaufen und einbauen, und dann einen Lichtkegel haben, der 10 m vor's Auto reicht. Und verboten ist's auch noch. Aber hier (jedenfalls in der Provinz) sieht man mal alle zwei Monate einen Streifenwagen, wenn überhaupt.

Andererseits fahre ich sowieso eine in dieser Form nicht genehmigungsfähige, da selbst gestrickte Positionsleuchte spazieren...

Beste Grüße, Uwe

Beste Grüsse zurück
Henning
 
Hallo Henning,

meine Zurückhaltung resultiert - natürlich - zunächst mal aus dem Bespekt Bernd/BlueThunder gegenüber, andererseits aber eben auch daher, dass ich es selbst noch nicht in dieser Art ungesetzt habe und daher auch keine praktischen Tipps dazu geben kann.

Beste Grüße, Uwe
 
... und ich würde gerne wissen, wie Bernd/BlueThunder das mit den Lüftungsöffnungen geregelt hat.
Henning


Diese Frage interessierte mich ebenfalls brennend, sodass ich Bernd per PN befrug und er mir ausführlichst Auskunft erteilte.

Ich denke, er wird sich hierzu direkt äußern, doch in dürren Worten - und in der Hoffnung, er möge meinen Vorgriff verzeihen: Die Leuchten sind an den vorhandenen Befestigungspunkten für die Zusatzscheinwerfer montiert.


Beste Grüße, Uwe



Bisher ist ja nur "guck mal was ich hab", aber keine Erklärung wie, von ihm gekommen. Keine Ahnung, ob da evt. Urheberrechte verletzt werden könnten (ich versteh Deine Zurückhaltung etwas in der Richtung), sonst könntest Du vielleicht einen Tipp oder zwei geben?

Beste Grüsse zurück
Henning

Ich würde mal auf einem orientalischen Markt nach Öllämpchen suchen. Mit etwas Glück findest du dort eine, aus der, wenn sie ordentlich gerieben wird, ein Flaschengeist erscheint, der dir sofort(!) alle Wünsche erfüllt...mmmm

Neben Uwe wurde ich per PN freundlich und ohne erkennbaren Neid ("guck mal was ich hab") von diversen RT - Fahrern angeschrieben. Alle haben nicht auf den Moment gewartet, in dem ich mich in einen für mich nun uninteressant gewordenen Fred (ich habe meine persönliche Lösung gefunden!) begebe und mich offenbare. :---)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde mal auf einem orientalischen Markt nach Öllämpchen suchen. Mit etwas Glück findest du dort eine, aus der, wenn sie ordentlich gerieben wird, ein Flaschengeist erscheint, der dir sofort(!) alle Wünsche erfüllt...mmmm

Neben Uwe wurde ich per PN freundlich und ohne erkennbaren Neid ("guck mal was ich hab") von diversen RT - Fahrern angeschrieben. Alle haben nicht auf den Moment gewartet, in dem ich mich in einen für mich nun uninteressant gewordenen Fred (ich habe meine persönliche Lösung gefunden!) begebe und mich offenbare. :---)

Sorry,

aber was soll das denn jetzt?
Sind die Befindlichkeiten auf das Wetter zurückzuführen?
Unser Forum lebt davon, dass wir offen unser Wissen teilen.
 
Sorry,

aber was soll das denn jetzt?
Sind die Befindlichkeiten auf das Wetter zurückzuführen?
Unser Forum lebt davon, dass wir offen unser Wissen teilen.

Sorry zurück!

Wie Du meinem Beitrag entnehmen konntest, habe ich mein Wissen zu diesem Thema mehrfach geteilt. Wenn der TÜV nichts zu meckern hat, werde ich mein Wissen für alle zugänglich in die DB stellen.

Mich verwundert allerdings die Art der Fragestellung etwas. Was soll das, indirekt angesprochen zu werden und sich dann auch noch zu mockieren, dass auf die indirekte Frage nicht sogleich geantwortet wird???
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Forum,

der Tread ist ganz schön groß geworden. Wie ich sehen konnte gab es noch mehr die nicht ganz schlüssig waren , wie und wohin. :do:

Ich habe mein Tagfahrlicht jetzt an der Maschine. Nach lagen suchen habe ich Runde Schwarze mit leicht dunklen Gläsern bekommen.

Natürlich mit ABE und RL usw.

Es sind Tagfahrleuchten und Positionsleuchten. Das Verkabeln und Anschließen ging dann doch nicht so schnell, weil es ja für ein Auto gemacht war.

Die Lampen sind jetzt bei Standlicht ( wegen Licht hinten und Vorne ) komplett an und bei Fahrlicht gedämmt. :D Zum Anschließen musste ich ein" Y Kabel " machen ,da es nur ein Steckplatz für das Fahrlicht gab. Die Spannung des Fahrlichtes dimmt die Lampen herunter.

Masse und Zündungsplus kam ebenfalls aus der Lampe.

Es ist schon ein großer Unterschied mit den Lampen. ich meine das gesehen werden.
Ich habe die Lampen auf die Sturzbügel gesetzt. Ist halt eine RT.)(-:

Beim suchen in Bilder bei Googel sind mir Polizeimotorräder aufgefallen, die auf den Bügeln Hörner / Hupen hatten. Auch in Schwarz.
Ich versuche noch Bilder mit hochzuladen.:nixw: Ist das Erstemal.

Andreas Tagfahrlicht RT (1.1).jpgTagfahrlicht RT (2.1).jpgTagfahrlicht RT (3.1).jpg
 
Schön gemacht, nur leider nicht den Vorschriften entsprechend :oberl:

Tagfahrlichter (wenn 2 am Motorrad) dürfen einen maximalen Abstand von 42 cm zueinander haben. Deine sind zu weit auseinander!
 
Schön gemacht, nur leider nicht den Vorschriften entsprechend :oberl:

Tagfahrlichter (wenn 2 am Motorrad) dürfen einen maximalen Abstand von 42 cm zueinander haben. Deine sind zu weit auseinander!

Hallo Hans,

wo steht denn das? Eine Recherche im WWW förderte als einziges Dokument, das zu Fragen der Geometrie des Anbaus Stellung bezieht, dieses hier des TÜV Nord zu Tage. Hier steht nichts von solch einer Vorschrift, allerdings wird auch nur der Anbau einer einzelnen Leuchte dokumentiert.

Beste Grüße, Uwe
 
In der ECE-R53.
Allerdings ist der max. Abstand 240 mm. :oberl:

Hallo Michael, wo steht denn das? In besagter ECE-R53 steht doch meines Wissens folgender Passus:

6.13.4.1.4. Bei zwei Tagfahrleuchten darf der Abstand zwischen den beiden leuchtenden Flächen nicht
größer als 420 mm sein.
6.13.4.1.5. Der Höchstabstand gilt nicht, wenn die Tagfahrleuchten
a) mit einem einem anderen Scheinwerfer zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut
sind oder
b) in der Projektion der Vordersilhouette des Kraftrades oder in einer rechtwinkligen, senkrecht
zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehenden Ebene liegen.



So gesehen ist es offenbar auch Erlaubt, die TFL mit mehr als 42 cm Abstand voneinander zu montieren, wenn Punkt "b" erfüllt ist.

Oder siehst Du das anders?
 
Die Lampen sind jetzt bei Standlicht ( wegen Licht hinten und Vorne ) komplett an und bei Fahrlicht gedämmt. :D Zum Anschließen musste ich ein" Y Kabel " machen ,da es nur ein Steckplatz für das Fahrlicht gab. Die Spannung des Fahrlichtes dimmt die Lampen herunter.

So wie es aussieht, läuft das TFL bei dir über den Lichtschalter. Müssen die Lampen nicht schon an sein, wenn der Motor läuft bzw. die Zündung an ist?
 

6.13.4.1.5. Der Höchstabstand gilt nicht, wenn die Tagfahrleuchten
a) mit einem einem anderen Scheinwerfer zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut
sind oder
b) in der Projektion der Vordersilhouette des Kraftrades oder in einer rechtwinkligen, senkrecht
zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehenden Ebene liegen.



So gesehen ist es offenbar auch Erlaubt, die TFL mit mehr als 42 cm Abstand voneinander zu montieren, wenn Punkt "b" erfüllt ist.

Oder siehst Du das anders?

Hallo Hans,

ja, das sehe ich genauso! Allerdings liest sich Satz b) mehr als holprig. Vermutlich muss es »auf eine rechtwinklige, senkrecht zur Längsmittelebene liegende Ebene« anstatt »in einer...« heißen. Ansonsten verstehe ich die Geschichte mit der Ebene überhaupt nicht ?(.

In anderen Worten bedeutet Satz b), dass das TFL-Paar so angebracht werden müssen, dass es die Silhouette, die sich von vorne betrachtet ergibt, nirgends überragt; falls doch, ist ein Abstand von maximal 420 mm zulässig.

Beste Grüße, Uwe
 
Hallole,

ohne den ganzen Fred gelesen zu haben mal eine Anmerkung die mir schon ne Weile auf dem Herzen liegt:
fuhr neulich auf einer "geraden" Landstraße.
Sah im Rückspiegel zwei Lichter - der Größe nach ein Auto oder Traktor weit (mehrere hundert Meter) hinter mir.
Als ich direkt danach zum Überholen ansetzte sah ich beim obligatorischen Schulterblick dass mich grad ein Kollege auf BMW Zimmer-Küche-Bad mit TFL überholte :entsetzten:.
Pffff.... die winzigen Leuchten können ganz schön in die Irre führen.
Könnte auch schiefgehen. Abstand täuscht eine große Entfernung vor...
Um nicht zu sagen - das finde ich eher schlecht!
Gerade da heutzutage JEDER Blechkasten mit Licht fährt (war da nicht mal was mit Umweltschutz und erhöhtem Verbrauch?).
 
Hallo Michael, wo steht denn das? In besagter ECE-R53 steht doch meines Wissens folgender Passus:

6.13.4.1.4. Bei zwei Tagfahrleuchten darf der Abstand zwischen den beiden leuchtenden Flächen nicht
größer als 420 mm sein.
6.13.4.1.5. Der Höchstabstand gilt nicht, wenn die Tagfahrleuchten
a) mit einem einem anderen Scheinwerfer zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut
sind oder
b) in der Projektion der Vordersilhouette des Kraftrades oder in einer rechtwinkligen, senkrecht
zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehenden Ebene liegen.



So gesehen ist es offenbar auch Erlaubt, die TFL mit mehr als 42 cm Abstand voneinander zu montieren, wenn Punkt "b" erfüllt ist.

Oder siehst Du das anders?


Du hast Recht.
Ich bin einer Version der R53 aufgesessen, wo sich der Übersetzer vertippt hat (da steht tatsächlich 240). 420 mm ist aktuell korrekt.

Aber dem Erlebnis von Thomas Rechnung tragend halte ich es auch für gefährlich, wenn der Abstand zu groß wird.

Wenn dann noch einer mit drei Leuchten fährt, glaubt man sich auf einer DB-Strecke...
 
Hallo,

ich finde es ja interessant, was da für ein Regelungswahnsinn betrieben wird. Bei meinem Auto (BMW) leuchten beim Tagfahrlicht die Rückleuchten mit. Etwas runtergedimmt aber immerhin. Das hat BMW mal einige Jahre so gebaut, inklusive einiger seitlicher gelbe LED im Hautscheinwerfer analog den Ami-Positionsleuchten. Serienmäßig, ab Werk mit Zulassung.

Das Tagfahrlicht auf den Rückleuchten find ich praktisch. Ich fahre täglich auf dem Arbeitsweg durch ein etliche kurze Unterführungen. Wenn das Licht auf Automatik steht, schalten sich jedesmal die Xenon-Brenner für ein paar Sekunden ein und dann gleich wieder aus. Dieses Gefunzel find ich nervig. Also hab ich die Lichtautomatik aus und fahre (bewußt regelungswidrig) nur mit dem Tagfahrlicht durch. Nur mit einem TFL an der Front wäre das blöd. Wenn es hinten auch leuchtet ist das für mich vertretbar, auch wenn nicht korrekt ist. Wobei mir das hinten leuchtende TFL auch schon mal eine Polizeikontrolle beschert hat. Allerdings mit Anhänger hintendran. Denn das hintere TFL ist nicht auf die Anhängerleuchten durchgeschaltet, weil die kein gedimmtes TFL kennen. Die Polizeistreife dachte dann die Beleuchtung am Anhänger funktioniert nicht. Als ich dann das Fahrlicht manuell eingeschaltet habe, war alles wunderbar.

Ob sich bei diesem Wirrwarr auch beim Motorrad die Prüforganisation und die Rennleitung wirklich auskennen?

Grüße
Marcus
 
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