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R100T mit /5-Zigarren?

FloriP

Teilnehmer
Seit
28. Aug. 2016
Beiträge
17
Ort
Saarbrücken
Hallo,
ich möchte mir meine mittlerweile schon etwas gammlige R100T wieder schön machen. Optisch soll es so weit möglich in Richtung /5 gehen.
Die Frage ist nun, ob sich die Auspuff-Zigarren der /5-Modelle mit dem 1000ccm-Motor vertragen?
Die R100T hat den 65PS-Motor, den auch die R100S bis 1977 hatte:
42er Einlassventil, 40er Auslassventil, 38er Krümmer mit einem Interferenzrohr, 40er BING-Vergaser.
(Mit 44er Einlassventil und 40er Krümmern hatte die R100S ab 1978 und die R100RS dann angeblich 70PS.)
Bei den Auspufftöpfen würde ich ggf. auf die Edelstahl-Zigarren von KEIHAN zurückgreifen wollen.
Hat jemand mit dieser Kombination Erfahrung?
Grüße, Florian
 
Wenn meine endlich über den TÜV ist, habe ich die Keihan in zylindrischer Ausführung hier rum fliegen.
Falls du hier aus der Nähe kommst, kannst du die ja mal ausprobieren.
 
Hallo Walter,
... jetzt, wo Du fragst. Ich meinte mich zwar zu erinnern, dass die /5-Zigarren von etlichen Händlern auch für die Nachfolgemodellreihen angepriesen werden; beim Nachrecherchieren im Netz musste ich jetzt aber feststellen, dass da wohl der Wunsch der Vater des Gedankens war.
Es stellt sich so also auch noch die Frage, ob diese Kombination überhaupt eintragungsfähig ist?

Hallo Werner,
vielen Dank für das großzügige Angebot)(-:. Damit hätte ich nicht gerechnet. Leider ist die R100T mittlerweile schon nicht mehr fahrfähig. Zudem wohne ich in Saarbrücken.

Grüße, Florian
 
Hallo,

beim Wiederaufbau meiner /5 hatte ich verchromte Zigarren von Motor-Israel verwendet. Waren auch nach 10 Jahren noch ansehnlich. Beulen bekommen alle :D. In Verbindung mit gelochtem Rundluftfilter war es mir dann zu laut, wieder den Rundluftfilter entfernt, zumal der /5 Motor mechanisch leise ist. Mittlerweile habe ich den Hoskeersatz Vattier verbaut. Ist bei dem Baujahr kein Problem.

Gruß
Walter
 
Hallo Michael,
schön, dass Du Dich auch zu Wort gemeldet hast. Neben den Auspufftöpfen und dem Tank ist der Scheinwerfer mit dem integrierten Kombiinstrument ja ausschlaggebend für die typische /5-Optik, die ich auch für meine R100T anstrebe. Nachdem Du im Forum offensichtlich der absolute Instrumenten-Spezialist, möchte ich die Gelegenheit gleich für einige Fragen nutzen.
Meine R100T hat ein HAG mit der Übersetzung 33/11 und entsprechend einen Tacho mit einer Wegdrehzahl von W=691 eingebaut. Dies entspricht genau Deinem Beispiel im Datenbank-Beitrag „Die Wegdrehzahl – Zusammenhang zwischen Antrieb und Tachoanzeige“.
Einen Tacho mit entsprechender Wegdrehzahl gab es für die /5-Modellreihe leider nicht. Von der R60/5 gibt es den Tacho mit W=715 und von der R75/5 mit W=660. Wenn ich Deinen Datenbank-Beitrag richtig verstanden und richtig gerechnet habe, würde das bei der genannten Beispielrechnung bedeuten, dass der R60/5-Tacho statt den tatsächlichen 121,6 km/h nur 116,2 km/h, während der R75/5-Tacho 125,9 km/h anzeigen würde. Nachdem ein Tacho ja nie einen zu niedrigen Wert anzeigen darf, wäre der R75/5-Tacho mit W=660 m.E. mit einer Voreilung von 4,3 km/h wohl in Ordnung. Allerdings lassen sich Tachos wohl in einem gewissen Umfang justieren. Könnte man einen Tacho mit W=715 passend bekommen?
In diesem Fall würde sich die Möglichkeit ergeben einen entsprechenden Tacho von einer GS zu nehmen, der dann zudem noch einen praktischen Tageskilometerzähler hätte. Bei meiner Fahrweise könnte ich auch problemlos auf den eingebauten Drehzahlmesser verzichten. Bei einem /5-Instrument müsste ich diesen wohl ohnehin stilllegen. Da die R100T bereits über einen elektronischen Drehzahlmesser und die Simplex-Steuerkette verfügt, müsste ich sonst auf den kompletten Duplex-Steuerkettenantrieb umrüsten, da es ja nur ein Duplex-Kettenrad mit integriertem Drehzahlmesser-Antrieb gibt. Beim GS-Tacho bleibt allerdings die Frage nach dem Wohin mit den Kontrollleuchten.
Gibt es noch weitere Lösungen für einen passenden 100mm Tacho?
Grüße, Florian
 
... Könnte man einen Tacho mit W=715 passend bekommen? ...

Die Wegstreckenanzeige ist durch das fixe Getriebe im Instrument vorgegeben und daher leicht falsch; auch das ließe sich mit mehr Aufwand auf W691 umbauen.
Die Geschwindigkeitsanzeige dem W691 anzupassen ist jedenfalls kein Problem.
 
Ich habe mittlerweile mal bei Siebenrock nachgefragt. Die dort angebotenen verchromten /5-Zigarren haben wohl eine ABE für sämtliche Modelle der Modellreihen /5, /6 und /7. Allerdings passen sie nur zu Krümmeranlagen mit 38mm Durchmesser.
Nun möchte ich ggf. ja die Edelstahl-Zigarren von KEIHAN montieren. Könnte mir jemand sagen für welche Modellreihen diese zugelassen sind?
Grüße, Florian
 
Ich habe mittlerweile mal bei Siebenrock nachgefragt. Die dort angebotenen verchromten /5-Zigarren haben wohl eine ABE für sämtliche Modelle der Modellreihen /5, /6 und /7. Allerdings passen sie nur zu Krümmeranlagen mit 38mm Durchmesser.
Nun möchte ich ggf. ja die Edelstahl-Zigarren von KEIHAN montieren. Könnte mir jemand sagen für welche Modellreihen diese zugelassen sind?
Grüße, Florian

Hallo,

die Krümmer sind immer 38mm, 40mm gab es nur kurz bei einer 100S. Diese hat dann auch andere Köpfe. Der Verkäufer weiß alles um die legale Zulassung.

Gruß
Walter
 
Hallo liebe Gemeinde,
mittlerweile habe ich mich ja bei ein paar deutschen Händlern bzgl. der ABE für die KEIHAN-Zigarren umgehört. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben die KEIHAN /5-Auspufftöpfe keinerlei ABE - noch nicht mal für die /5-Modelle. Lediglich die Auspufftöpfe für die /6- und /7-Modell haben eine ABE einschließlich der /5-Modelle.
Es würde mich sehr freuen, wenn jemand, der die KEIHAN-Zigarren hat, mir sagen könnte welche Unterlagen es dazu gibt.
Grüße, Florian
 
Mittlerweile habe ich auch direkt bei der Firma KEIHAN in England bzgl. irgendwelcher Zulassungsnummern oder -unterlagen nachgefragt. Von dort erhielt ich aber leider keine direkte Antwort, sondern meine Anfrage wurde wohl lediglich an Reiner Winter von der Firma Boxup weitergeleitet. Der konnte sich nur wiederholen: Für die KEIHAN /5-Zigarren gibt es keinerlei Zulassungsnummern oder -unterlagen (siehe oben).
Wurden alle entsprechenden Auspufftöpfe also per Einzelabnahme eingetragen?
Grüße, Florian
 
Hallo,

mit der "Richtlinie 70/157/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen" wurde ein Zulassungsverfahren für Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen erstmalig in der EWG eingeführt. Daher ist aus meiner Sichtweise keine Zulassung der Zigarren für die /5 notwendig weil die Zulassung der /5 Fahrzeuge vor dem Termin lag. Nach der Richtlinie müßen alle Auspuffanlagen 18 Monate später eine Zulassung haben, wenn das Fahrzeug eine EU Zulassung hat.
Demnach ist ein anbringen der Kaihan Auspuffanlage an einer R100T unzulässig. Eintragungsfähig sind daher nur die Anlagen von Siebenrock.

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
O.k. - das würde also bedeuten, für die /5-Modellreihe wird zur Eintragung der KEIHAN-Zigarren keine ABE benötigt. Um diese Auspufftöpfe an späteren Modellreihen zu verwenden, bleibt nur der Weg der Einzelabnahme.
Es wäre schön, wenn sich jemand melden würde, dem das für eine R100T oder ein anderes 1000ccm-Modell mit Baujahr ab 1979 gelungen ist.
Grüße, Florian
 
Hallo,
vielen Dank für Deinen Tipp zum etwaigen Bezug von KEIHAN-Schalldämpfern, Walter.
Gestern bin ich auf meiner Internetrecherche nach passenden Edelstahl-'Zigarren' für meine R100T auf die Internetseite von Norbert Dalmühle gestoßen. Dort fand ich unter BMW-Auspuffanlagen das Angebot:
"- Zigarrenform /5 lang, Nachbauschalldämpfer, auch Edelstahl, klassisch und guter Ton auch für andere bis 100RS 1979".
Auf Nachfrage ergab sich dann leider nur, dass Herr Dalmühle vermutet, dass Leistung und Drehmoment gegenüber den Serienschalldämpfern der /6- und /7-Reihe - wenn überhaupt spürbar - geringfügig schlechter sein könnten. Zudem stellte sich heraus, dass auch diese Edelstahl-Auspufftöpfe (vermutlich Fabrikat KEIHAN) keine ABE haben. Der Anbieter geht lediglich davon aus, dass sie "bei verständnisvollem TÜV-Prüfer ggf. mit Geräuschmessung eintragbar" sind. Bedauerlicherweise also nichts Neues.
Welche Bedingungen muss ein Schalldämpfer für ein Motorrad mit Baujahr und Erstzulassung 1979 denn erfüllen, um eintragungsfähig zu sein?
Um mit den KEIHAN-'Zigarren' nicht die Katze im Sack zu kaufen und diese dann unnütz herumliegen zu haben, wäre es sehr hilfreich, wenn sich jemand melden würde, dem die entsprechende Eintragung für eine 1000er BMW bereits gelungen ist und der mir ggf. zur Unterstützung eine entsprechende Briefkopie zur Verfügung stellen könnte.
Grüße, Florian
 
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