Erfahrungen mit trucklite LED-Scheinwerfer

Bei der RT ist der Scheinwerfer mit dem Geweih verschraubt und dieses mit dem Rahmen. Also nix an bewegter Masse um die Lenkachse und so...:oberl:

Hallo Hans,

korrekt! Allerdings gebe ich zu, dass ich mir wohl auch als Nicht-RT-Fahrer keinen allzu dicken Kopp um irgendwelche bewegten Massen machen würde. Im Vergleich zu Gabel, Bremsanlage, Vorderrad, Lenker etc. machen die 3,1 kg des TruckLite den Kohl wohl nicht allzu fett.

Beste Grüße, Uwe
 
OK, Uwe

Allerdings wiegt er keine 3.1kg, das ist allenfalls Versandgewicht oder so. Meine Küchenwaage zeigt 1.4kg.

Franz
 
Hi Franz,
danke für deinen Update in Sachen Behörden! Ich halte die Behörden in unser beiden Ländern für... sagen wir mal vermutlich recht ähnlich in der mentalen Elastizität, von daher ist das schon gut zu wissen. Und so war auch meine Hoffnung, da sich ja schießlich das Strahlbild objektiv messen läßt - und eben hinten drauf die richtige Beschriftung ist.
Ein "Sichtfenster für Behördengebrauch" werde ich mir in voreilendem Untertanengehorsam dennoch keins in das Lampengehäuse schneiden.

Hi Uwe,
hey - warum sagt mir denn kein Mensch, daß es für die TL's mittlerweile einen Montagering gibt? Ich hab ja mit der Optik ebenfalls leicht gehadert. Dann hat Tante L ja doch noch was Sinnvolles aufgetrieben und im Angebot, was ich zuvor nirgends gesehen hatte.

Edit: wegen der Temperatur des Scheinwerfers würde ich mir keine Gedanken machen. Zumindest V1 (und V2 wird sich diesbezüglich wohl kaum unterscheiden) wird kaum warm am "Kühlkörper".
 
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Hallo Hans,

korrekt! Allerdings gebe ich zu, dass ich mir wohl auch als Nicht-RT-Fahrer keinen allzu dicken Kopp um irgendwelche bewegten Massen machen würde. Im Vergleich zu Gabel, Bremsanlage, Vorderrad, Lenker etc. machen die 3,1 kg des TruckLite den Kohl wohl nicht allzu fett.

Beste Grüße, Uwe
Naja - für die Fraktion der "Jäger des überzähligen Gramms" ist so ein LED-Einsatz aber eh nix. Für mich wog halt besseres Licht schwerer :D.
 
Hi Franz,
das Konkurrenzprodukt bei Tante L ist mit 1132 bzw. 1770 Lumen angegeben. Viel Erfolg Dir beim Rausleiern einer Bescheinigung für den TL...!

Edit: Suche nach "truck-lite 7 lumen" ergab u.a. diesen Link hier. Also, irgendeiner der Händler wird was dazu haben.

News:

Ich habe soeben als Antwort auf meine Anfrage einen Telefonanruf (!) vom bernischen Strassenverkehrsamt erhalten.

Das mit dem Linksverkehrs-Pfeil wäre nicht so schlimm, da sich ja das Lichtmuster einfach prüfen lässt. Es gäbe ab und zu unzulängliche oder falsche ECE Deklarationen.

Aber: sofern der Scheinwerfer einen Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen abgibt, ist zwingend eine Leuchtweitenregelung gefordert.

Leider finde ich nirgends eine Angabe über den Lichtstrom der Trucklite. Sofern aber die Daten vom Hersteller oder Lieferanten schriftlich bestätigt sind und unter 2000 Lumen liegen, könnte man den SW in Betrieb nehmen und das Dokument mitführen.

Es gibt in der Schweiz auch ein Prüfzentrum, welches diese Daten überprüfen könnte:

https://www.dtc-ag.ch/dienstleistun...ogationspruefung/leuchtweitenregulierung.html

Franz
 
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Danke Gerd

Ich bin auch zum Schluss gekommen, dass es um die 1300 Lumen sein werden.

Möglicherweise mache ich mir einfach zu viele Gedanken. Eine Alterserscheinung?

Danke auch für den Hinweis betr. Temperatur. Ich werds versuchen im Originalgehäuse der R80R.

Habe gerade einen Adapterring aus Sperrholz gesägt um die Passung zu prüfen und werde jetzt schauen, ein entsprechendes Teil aus Alu zu fertigen. Darin werde ich den SW mit Sikaflex reinkleben.

Franz
 
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Hmm, das ganze Thema wurde ja hier im letzten Frühjahr schon mal durchgearbeitet:

http://forum.2-ventiler.de/vbboard/...sen-für-Motorräder/page7&highlight=truck+lite

In Post #61 gibt's das nötigen PDF's (im LUMEN OUTPUT JAN 2017 SIGNED _ TL docx.pdf ist 27290C drin)

Hier der direkte Link zum Dokument: http://forum.2-ventiler.de/vbboard/attachment.php?attachmentid=176219&d=1491294229

Warum hab ich das nicht früher gefunden, ich hab doch gesucht! Sorry an Alle!

Lichtausbeute beträgt also beim Abblendlicht 1100 Lumen, mit Scheinwerfer 1900 Lumen.

Alles klar jetzt!
Franz

/Edit: in Post #29 des obgenannten Threads ist auch ganz klein und unauffällig der Kennzeichnungsfehler aufgeführt. Ist wirklich ein tolles, sehr kompetentes Forum hier!
 
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Ich wusste auch, dass es in der vorzüglichen Datenbank enthalten ist. Habe es dann auch dort auch gefunden.
Datenbank trucklite Zulassungsdokumente :bitte:

Ich habe unterdessen auch das Homologationsdokument für die 7" ECE Ausführung 27290C/27291C erhalten und habe es hier raufgeladen.

Da es sich um ein öffentliches Dokument handelt, braucht man imho niemanden um Bewilligung zu fragen um das Dokument hier anzubieten.

@Admin: kann das auch in die DB aufgenommen werden?

### Dokument liegt in der DB, Hans ###

Franz
 
[...]
Da es sich um ein öffentliches Dokument handelt, braucht man imho niemanden um Bewilligung zu fragen um das Dokument hier anzubieten.

@Admin: kann das auch in die DB aufgenommen werden?

Franz

Hallo,
wenn es sich um ein öffentliches Dokument handelt, bitte den Link angeben. Wir werden dann sehen, ob wir es in die DB nehmen oder den Link eintragen.

Ohne direkte Genehmigung, im Dokument oder auf der Webseite, ist das Veröffentlichen nicht erlaubt.

Hans
 
Moin,

das Dokument ist hier öffentlich zugänglich:

http://www.rrconcept.com/documents/TRUCKLITE TL27290C et 27291C-R10-12950-00-00-APP-02.pdf

Soweit ich das nach der Durchsicht und den vorher hier im Thread gezeigten Fotos sehe, hat der Scheinwerfer exakt die in dem Dokument genannten und von den Luxemburgern als ECE-konform abgesegneten Kennzeichnungen.

Die Scheibe ist offensichtlich ein Gleichteil und trägt eine Doppelkennzeichnung für Rechts- und Linksverkehr (vgl. Ansicht A auf S.18 des Dokuments), also auch beide Zulassungsnummern (vgl. S. 18 unten neben dem Schriftfeld). Die äußere Unterscheidung erfolgt nur über den Stempel auf dem Gehäuse, vgl. S.15 des Zulassungsdokuments.

Grüße
Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für den Link.

Das ist in meinen Augen nicht öffentlich (d.h. im Sinne einer öffentlichen Organisation), sondern auf der HP eines Anbieters. Ich habe das Dokument mal entfernt.
Es wäre sinnvoll, wenn Trucklight selber das Dokument auf Ihrer Webseite veröffentlichen würde,

Hans

Nachtrag: Ich habe mal das Dokument mit dem in der DB verglichen (dafür haben wir die Rechte): Sie sind, bis auf die nachgelagerten Zeichnungen, identisch. Werde ich intern besprechen.

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Hans,

die Zeichnungen sind Bestandteil der Zulassung, das Datenbankdokument ist also unvollständig.

Trucklite hat die Zulassung bezahlt, also schreibt sie an und bittet um Genehmigung zur Veröffentlichung. Vermutlich werden Sie zustimmen, könnte ja dem Umsatz dienlich sein.

Grüße
Hans
 
Moin Hans,

die Zeichnungen sind Bestandteil der Zulassung, das Datenbankdokument ist also unvollständig.

Trucklite hat die Zulassung bezahlt, also schreibt sie an und bittet um Genehmigung zur Veröffentlichung. Vermutlich werden Sie zustimmen, könnte ja dem Umsatz dienlich sein.

Grüße
Hans

Das ist der Grund, warum wir ungern solche Dokumente in der DB haben - ein nicht zu vernachlässigender Aufwand.

Hans
 
Hallo,

habe gestern mal das Leuchtbild des TruckLite gegen die Wand projiziert und betrachtet. Selbiges eines H4-Scheinwerfers für Rechtsverkehr hat links eine bis zum Mittelpunkt horizontal verlaufende Begrenzung, ab der Mitte steigt es nach rechts in einer Geraden an.

Anders beim TruckLite: Die Hell-Dunkel-Grenze ist praktisch eine Horizontale. Ab der Mitte ist rechts ein deutlich schwächerer Lichtkeil oberhalb der Hell-Dunkel-Linie.

Wie wirkt sich das beim Fahren aus? Könnte es sein, dass der rechte Straßenrand schwächer ausgeleuchtet wird als beim H4?

Beste Grüße, Uwe
 
Danke für den Link.

Das ist in meinen Augen nicht öffentlich (d.h. im Sinne einer öffentlichen Organisation), sondern auf der HP eines Anbieters. Ich habe das Dokument mal entfernt.
Es wäre sinnvoll, wenn Trucklight selber das Dokument auf Ihrer Webseite veröffentlichen würde,

Hans

Nachtrag: Ich habe mal das Dokument mit dem in der DB verglichen (dafür haben wir die Rechte): Sie sind, bis auf die nachgelagerten Zeichnungen, identisch. Werde ich intern besprechen.

Hans

Was? In der DB habe ich KEIN Homologationsdokument für 27290C gefunden, nur für 27490C!

Ich halte mich nun raus. Wenn solch ein Dokument nicht öffentlich sein soll, verstehe ich die Welt wirklich nicht mehr.

Gruss
Franz
 
Was? In der DB habe ich KEIN Homologationsdokument für 27290C gefunden, nur für 27490C!

Ich halte mich nun raus. Wenn solch ein Dokument nicht öffentlich sein soll, verstehe ich die Welt wirklich nicht mehr.

Gruss
Franz

Hi,
dank dir für den Hinweis - wird nochmal kontrolliert.

Zum Dokument: Dies gehört eigentlich der Firma, die dies in Auftrag gibt (und vermutlich auch bezahlt). Richtigerweise sollte das auf der HP der Firma sein - was aber einige nicht machen - , dann könnten wir immer darauf verweisen.

Hans
 
Hi,
dank dir für den Hinweis - wird nochmal kontrolliert.

Zum Dokument: Dies gehört eigentlich der Firma, die dies in Auftrag gibt (und vermutlich auch bezahlt). Richtigerweise sollte das auf der HP der Firma sein - was aber einige nicht machen - , dann könnten wir immer darauf verweisen.

Hans

Nicht einverstanden, Hans

Dir Firma bezahlt für die Homologation, nicht fürs Dokument. Das Dokument beweist, dass die Homologation erfolgt ist, das ist quasi die öffentliche Beglaubigung. Also muss es öffentlich sein.

Aber da ich kein Jurist bin, halte ich mich nun definitv raus!

Danke jedenfalls fürs gute Forum, die Administratorenarbeit und die DB
Franz
 
Nicht einverstanden, Hans

Dir Firma bezahlt für die Homologation, nicht fürs Dokument. Das Dokument beweist, dass die Homologation erfolgt ist, das ist quasi die öffentliche Beglaubigung. Also muss es öffentlich sein.

Aber da ich kein Jurist bin, halte ich mich nun definitv raus!

Danke jedenfalls fürs gute Forum, die Administratorenarbeit und die DB
Franz

Dann stell mal dazu einen Link, wo das Dokument öffentlich ausliegt.

Hans
 
Hallo,

habe gestern mal das Leuchtbild des TruckLite gegen die Wand projiziert und betrachtet. Selbiges eines H4-Scheinwerfers für Rechtsverkehr hat links eine bis zum Mittelpunkt horizontal verlaufende Begrenzung, ab der Mitte steigt es nach rechts in einer Geraden an.

Anders beim TruckLite: Die Hell-Dunkel-Grenze ist praktisch eine Horizontale. Ab der Mitte ist rechts ein deutlich schwächerer Lichtkeil oberhalb der Hell-Dunkel-Linie.

Wie wirkt sich das beim Fahren aus? Könnte es sein, dass der rechte Straßenrand schwächer ausgeleuchtet wird als beim H4?

Beste Grüße, Uwe
So, und jetzt mal wieder weg von den $:oberl:§: Uwe, das wäre allerdings merkwürdig, und spricht eher für einen LHT-(Linksverkehr)-Scheinwerfer.

Oder verstehe ich das mist und Deine Worte bedeuten: es ist rechts zwar ein Lichtkeil oberhalb der Horizontalen (und links ist kein solcher Lichtkeil), dieser ist jedoch schwächer als das Lichtfeld unterhalb der Horizontalen.
 
Die Firma bezahlt für die Homologation, nicht fürs Dokument.
Dann doch noch mal ein kleiner Exkurs: Das Dokument ist Bestandteil der Homologation, wird also auch vom Auftraggeber bezahlt und dient ihm als Nachweis, dass sein Produkt den geltenden Gesetzen und Regelungen entspricht.

Das Dokument beweist, dass die Homologation erfolgt ist,
Soweit noch richtig.

das ist quasi die öffentliche Beglaubigung. Also muss es öffentlich sein.
Nicht mehr richtig. Die Homologation und die damit verbundenen Handlungen und Dokumente sind nicht öffentlich, es liegt im Ermessen des Auftraggebers, ob er diese öffentlich macht. Öffentlich ist nur die Kennzeichnung des Produkts mit der eingekreisten E-Nummer und den Prüfnummern nach der erfolgten Homologation.

Aber da ich kein Jurist bin, halte ich mich nun definitv raus!
Ich bin auch kein Jurist, habe aber seit Mitte der 1990er gelegentlich beruflich damit zu tun. Falls einer der hier mitlesenden Juristen oder aaS feststellen sollte, daß ich in den Absätzen oben irgendwas falsch oder unzureichend dargestellt haben sollte, möge er das bitte korrigieren.


@Gerd: Ich hatte Uwe so verstanden, das nur der Teilfernlichtkeil nicht so ausgeprägt ist wie bei einem konventionellen H4-Scheinwerfer.

Grüße
Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Sinne von hansen_reloaded:
Das Dokument beweist, dass die Homologation erfolgt ist, das ist quasi die öffentliche Beglaubigung.
Wenn Du stattdessen geschrieben hättest ...
Das Dokument beweist, dass die Homologation erfolgt ist, das ist quasi die Beglaubigung.
... dann wäre das inhaltlich korrekt. Es ist lediglich das Wort "öffentlich", das sich da eingeschlichen hat und fehl am Platze ist.

Im selben Sinne: Die Tatsache, dass ein Hersteller ein Zertifikat oder sonstiges Dokument auf seiner Website zum Download bereitstellt, gibt noch niemandem das Recht, dieses Zertifikat oder Dokument auf einer anderen Website einzustellen - dafür sind Links da.

Wir erleben das Gleiche ja regelmässig z.B. mit Fotos, die von Webseiten runtergeladen und dann hier wieder hochgeladen erden, obwohl man die viel einfacher verlinken könnte (auf das dahinter liegende Problem, dass "Grafik von einer URL laden und im Forum speichern" per default aktiviert ist, hatte ich schon hingewiesen, es wurde aber "lassen wir so" bevorzugt ... ;;-))
 
... Die Homologation und die damit verbundenen Handlungen und Dokumente sind nicht öffentlich, es liegt im Ermessen des Auftraggebers, ob er diese öffentlich macht. ...

Die Darstellung ist korrekt -und gilt genau so für Teilegutachten.
Das Teilegutachten muss der Hersteller/Händler dem Kunden beim Erwerb des Produkts mit aushändigen oder zugänglich machen, den Nachweis der Baumusterprüfung nicht.
 
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