Dengelmeister
Teilnehmer
Moin Moin,
ein klares jein. Für die Standgeräuschmessung ist es richtig, bei der Fahrgeräuschmessung ist m. E. die einfache Aufaddierung so nicht korrekt.
Außerdem müssen hier zwei Fälle unterschieden werden:
1. Polizeikontrolle mit Serienauspuff: hier wird bei der Nahfeldmessung die 26 dB Addierung vorgenommen, wenn Werte eingehalten werden kein Problem.
2. Polizeikontrolle mit anderem Auspuff: Wenn der Auspuff nicht eingetragen ist haste erstmal ein Problem, egal ob die Werte eingehalten werden oder nicht. Könnte klappen, muss aber nicht.
Wenn Du die Hoskes eintragen lässt dann achte drauf, dass die alten Werte erhalten bleiben und dir jetzt nicht die neuen Werte nach den neuen Richtlinien eingetragen werden.
Gruß
Jogi
Hi Jogi,
das ist schon klar, denn bei der normalen P-Kontrolle ist´s ja immer ne Standgeräuschmessung. Und sicherlich sollte der Auspuff eingetragen sein um evtl. Komplikationen zu vermeiden.
Ich war zugegebenermaßen doch ziemlich überrascht das sie so laut sein darf, da ich das mit den 26dB vorher nicht wußte.
LG Hans