BigBore Kit mit Tüv

So recht trau ich dem Frieden auch nicht. Obwohl die Aussage auf der Webseite ist schon eindeutig. Sogar mit TÜV Logo...
 
"TÜV-Gutachten" ist ein landläufiger Sammelbegriff für alles mögliche. ;)
Wenn es im von euch gedachten Sinn nützlich sein soll, müsste es ein "Teilegutachten gem. §19.3 StVZO" sein.
Aber unser kleiner Agent aus der Hauptstadt wird das zuverlässig in Erfahrung bringen. :D
 
Es gibt für den BBK kein TÜV-Gutachten !!! Es gibt zwar Papiere, die dem Prüfer die Abnahme möglicherweise erleichtern, aber nichts, dass eine einfache Eintragung ermöglicht. Definitiv nicht.

Heisst: es ist nach wie vor eine Einzelabnahme mit dem vollen Programm erforderlich.
 
Hallo
Ich hatte bei der Eintragung eine LeistungsMessung einer R100R von Siebenrock auf der stand " übertragbar _...." und einen freundlichen TÜVler. Der hat nur nach der Festigkeit vom Zach Fussrastenhalter gefragt.
BBK mit Zach wurde problemlos eingetragen
Gruß
Jochen
 
Antwort telefonisch soeben:

'Der 1070 er Satz hat kein Gutachten.'

Ich hab den Eindruck dass da manche nicht wissen wovon die Rede ist.
 
Antwort von Wunderlich ist da:




"der BB-Kit hat ein TÜV-Teilegutachten und wird nach § 19.3 eingetragen"



Haha.

Die Katze beißt sich in den Schwanz und "Paragrapheinundzwanzig" scheint das neue, unbedingt zu vermeidende Marketing-Unwort zu sein.

Die Abnahme nach §19.3 gibt's, (stark vereinfacht) wenn entweder eine ABE vorliegt oder ein Sachverständigengutachten nach §21. Gehe nicht über Los.
 
Haha.

Die Katze beißt sich in den Schwanz und "Paragrapheinundzwanzig" scheint das neue, unbedingt zu vermeidende Marketing-Unwort zu sein.

Die Abnahme nach §19.3 gibt's, (stark vereinfacht) wenn entweder eine ABE bzw. ein Teilegutachten vorliegt. Mit Sachverständigengutachten nach §21 gibts eine Abnahme nach §19.2. Gehe nicht über Los.

So ist es dann richtig.
 
Hallo Michael,

x-Gutachten + y-Gutachten = evtl. Eintragung ?(

Ich bin da bisher eher so legal, illegal, sch.. egal untewegs.

Kannst Du mich ein bischen aufklären, ich wär Dir dankbar.
Muss auch nicht hier sein.

Gruß Holger
 
Um beim konkreten Fall zu bleiben:
Der stärkste Serienmotor der 2V hatte bekanntermaßen 70 PS; die meisten, die hier zur Debatte stehen, sogar nur 60 PS.
Will man in einem solchen Fahrzeug jetzt 80 PS werkeln lassen, muss jemand sachverständig dazu nicken. Mit erfolgreichen Beispielen aus dem Motorsport und einem eigenen seriösen Ruf kann man einen aaS ggf. überzeugen, so etwas positiv zu beurteilen. Kein seriöser Sachverständiger wird so etwas aber leichtfertig tun. Wenn der Klient ein Vierteljahr später wegen der Geschichte im Rollstuhl sitzt, gibt es ganz sicher mehr als unangenehme Fragen...
Dieses Verfahren ist die berühmte Einzelabnahme nach §19.2 in Verbindung mit §21.

Will man so etwas in Serie verkaufen mit einfacher Legalisierung für den Kunden, braucht es ein Teilegutachten. Darin werden die Bauteile eindeutig beschrieben, die Prüfung der Montage ist dokumentiert und vor allem ist der Verwendungsbereich beschrieben (also geeignet für R...). Desweiteren sind Auflagen beschrieben wie zusätzliche Nachrüstung anderer Komponenten und Prüfung des Umbaus. Das wäre das Verfahren gem. §19.3.
Leider formuliert die StVZO für solche Änderungen zwei große Hürden:
- Das Abgasverhalten darf sich nicht verschlechtern
- Von der Veränderung darf keine Gefährdung ausgehen.
Der erste Punkt ist für Motorräder mit EZ vor 01.01.89 noch harmlos, weil bis dahin das Abgas überhaupt noch nicht geprüft wird.
Gravierender und für alle gültig ist der Punkt 2. Der Nachweis wäre möglich über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Fahrzeugherstellers. Dass die nicht zu bekommen ist, brauchen wir wohl nicht diskutieren.
Ein weiterer Weg wäre ein rechnerischer Nachweis. Da die Ursprungsfahrzeuge aus einer Zeit stammen, in der z. B. Rahmen noch nicht berechnet wurden, sondern entstanden sind auf Basis jahrzehntelanger Erfahrung, von Versuchen usw., fehlt aber die Referenz. Der Aufwand ist also enorm und teuer. Das Marktpotential ist dagegen sehr überschaubar.
Darum wird es so einen einfachen Weg für den BBK sicher nicht geben.
 
Moin,

und nachdem alle Aspekte ausführlich beleuchtet wurden, ist inzwischen auch der Hinweis auf das angebliche TÜV Gutachten von der im Eingangsbeitrag verlinkten Wunderlich Seite verschwunden.

Grüße Jörg.
 
Moin,

und nachdem alle Aspekte ausführlich beleuchtet wurden, ist inzwischen auch der Hinweis auf das angebliche TÜV Gutachten von der im Eingangsbeitrag verlinkten Wunderlich Seite verschwunden.

Grüße Jörg.


Sonst wäre ja auch im aktuellen Lieferumfang bestimmt ein derartiges Schreiben dabei; ist es aber nicht. :gfreu: :pfeif:
 
Es ist nicht auszuschließen, dass da ein paar Telefonate stattgefunden haben, von denen wir nichts wissen :D
 
Steck zwar nicht so ganz in der Materie aber hätte dazu eine Frage:
ich hab in meinem Schein der R 80 stehen das Sie 971 ccm hat und mit den Zylindern der R100 ausgestattet ist.

Was genau macht das Kit anders oder besser ... Sry für so eine banale Frage
 
Steck zwar nicht so ganz in der Materie aber hätte dazu eine Frage:
ich hab in meinem Schein der R 80 stehen das Sie 971 ccm hat und mit den Zylindern der R100 ausgestattet ist.

Was genau macht das Kit anders oder besser ... Sry für so eine banale Frage

servus,

da geht es um ca. 1070 cc...

viele Grüsse

wir lieben die sonne den wind und das meer und ab und zu geschlechtsverkehr :D
 
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