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BMW R100S Scambler - nach und nach wird alles überarbeitet

Doch , strenggenommen schon. E ist für Fahrzeuge nach EU-Recht. Somit nicht für diese BMW. Ergo müssen sie eingetragen werden. Allerdings wird dies wohl auch nicht mehr praktiziert, weil es sonst überhand nimmt.
 
Wie breits beschrieben, die Blinker sind eingetragen.

Ich habe hinten die 3 in 1 Blinker. Rücklicht, Bremslicht Blinker. Eleganter lässt sich das eh kaum lösen. Also halte ich NUR VORNE BLINKER bei mir eh für total überlüssig. Cool wäre es aber das ist mir erstmal total egal. Wichtig ist Auspuff, Luftfilter, KZH.

Dienstag... ich bin gespannt.
 
Moin moin,


Die E-Prüfung sagt nur Was über die Zulässigkeit aus. Wenn die als vordere bzw. hintere Blinker E-geprüft sind, dann dürfen die auch an Maschinen nach StVZO verbaut werden, wenn die alten Abstände eingehalten werden.
Anders sieht es aus, wenn man die Beleuchtung nach EG-Recht Umbauten, was hier durch die 3in1-Blinker erfolgt ist. Hierdurch muss eine Abnahme mit Eintrag erfolgen und auch die übrigen, beleuchtungsrelevanten Änderungen sind erforderlich. Hierzu gehören z. B. Kontrollleuchten für Fernlicht und Blinker.

Gruß

Jogi
 
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