Moin moin,
Die E-Prüfung sagt nur Was über die Zulässigkeit aus. Wenn die als vordere bzw. hintere Blinker E-geprüft sind, dann dürfen die auch an Maschinen nach StVZO verbaut werden, wenn die alten Abstände eingehalten werden.
Anders sieht es aus, wenn man die Beleuchtung nach EG-Recht Umbauten, was hier durch die 3in1-Blinker erfolgt ist. Hierdurch muss eine Abnahme mit Eintrag erfolgen und auch die übrigen, beleuchtungsrelevanten Änderungen sind erforderlich. Hierzu gehören z. B. Kontrollleuchten für Fernlicht und Blinker.
Gruß
Jogi