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Ersatz für Ladeleuchte ?

JoergMK

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13. Mai 2010
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2.151
Tach auch ...
Momentan befinde ich mich noch in der erweiterten Planungsphase :rolleyes: zur Cockpitumgestaltung. Mir fehlt aber leider noch ein unbedeutendes Detail nämlich die Ladeleuchte.
Vom hören sagen her muss es ja eine 3W Lampe sein , allerdings habe ich bisher noch nichts passendes als einzelne Einbauleuchte gefunden.
Hätte da vieleicht jemand einen Vorschlag oder Link ... ? )(-:
Zweite Frage vieleicht noch :
Ist Parklicht eigentlich Pflicht und wenn ja ab welchem Baujahr ?
 
Hei Namensvetter,
Mir fehlt aber leider noch ein unbedeutendes Detail nämlich die Ladeleuchte.
"Unbedeutend", jaja ... ;;-)
Vom hören sagen her muss es ja eine 3W Lampe sein , allerdings habe ich bisher noch nichts passendes als einzelne Einbauleuchte gefunden.
Du kannst stattdessen einen Widerstand mit 47 oder 56 Ohm und mindestens 3 Watt Belastbarkeit verwenden.
Hätte da vieleicht jemand einen Vorschlag oder Link ... ?
Um die Ladespannung zu überwachen, darf ich vielleicht (Vorsicht! Eigenwerbung!) auf das hier verweisen: http://forum.2-ventiler.de/vbboard/showthread.php?7988-LED-Voltmeter-Ladespannungs-%DCberwachung ... der eine und andere aus dem Forum fährt damit rum :D

vm-2led-duo.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Zweite Frage vieleicht noch :
Ist Parklicht eigentlich Pflicht und wenn ja ab welchem Baujahr ?

§17, Abs. (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Also - ja ist Pflicht.
 
Moin,

wie bei fast allen Gesetzen, kann man durch verschiedene Fundstellen alles beweisen, und auch das Gegenteil davon.

Nach §51c STVZO dürfen Parkleuchten angebracht werden. D.h. sie müssen nicht.
Nach EG Richtlinie sind sie vorgeschrieben.

:nixw:

Da Standlicht am Motorrad Schwachsinn ist (ich kann das Motorrad von der Straße schieben, ich kann das Motorrad nach Hause schieben, die Batterie ist bald leer, ich werde mein Motorrad niemals nachts im Wald stehen lassen....), plädiere ich für nicht erforderlich und habe auch keines.
 
Keine Pflicht:

2.1 Begrenzungsleuchten​
(Fundstelle: 93/92/EWG; StVZO § 51)​
Vorhandensein: nach EG-Rili vorgeschrieben,​
nach StVZO zulässig
Anzahl: eine, nach EG-Rili auch zwei
in der Breite: symmetrisch zur Längsmitte;
nach StVZO nur im Scheinwerfer
in der Höhe: 350...1200 mm; nach StVZO bis 1500 mm

Dirk :wink1:
 
§17, Abs. (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Also - ja ist Pflicht.

Tach auch ....
Also das ist doch ein ganz deutliches Jein ....
Dieser Gummiparagraph bezieht sich lediglich auf das Abstellen von Fahrzeugen. Intressanterweise auch von Fahrrädern. Nicht aber über die Pflicht von Lichttechnischer Ausrüstung und da soll es tatsächlich so etwas wie eine Baujahrregelung geben.
Im Prinzip ist eben das Problem ob eine Zündschlüsselstellung oder aber anderer Schalter , was ja eben nicht schlau ist weil Spielmöpse sind überall vorgeschrieben ist.

Danke für die Diodenanzeige allerdings habe ich mich bereits für ein Voltmeter entschieden. ;)
 
Um noch mal auf die LKL zu kommen.
Ich habe ein Acewell Instrument montiert und da ist die intergrierte Warnleuchte als LKL angeschlossen.

Weiß jemand ob die ´n Widerstand brauch oder nich.

Bei mir äußert sich ein Fehler so:
LKL leuchtet, bei höherer Dregzahl ( ab 3000 ) geht sie aus und bleibt es meist auch. Kann das an zu geringem Widerstang liegen ?
 
Hei,
Um noch mal auf die LKL zu kommen.
Ich habe ein Acewell Instrument montiert und da ist die intergrierte Warnleuchte als LKL angeschlossen.

Weiß jemand ob die ´n Widerstand brauch oder nich.

Bei mir äußert sich ein Fehler so:
LKL leuchtet, bei höherer Dregzahl ( ab 3000 ) geht sie aus und bleibt es meist auch. Kann das an zu geringem Widerstang liegen ?
Es liegt - allerwahrscheinlichst - am fehlenden Parallelwiderstand - Werte siehe mein Posting oben.

Die Ladekontrolleuchte (LKL - bzw. ein passend dimensionierter Widerstand) ist zur korrekten Funtion der Ladeanlage unserer Kühe zwingend erforderlich! Wer die LKL weglässt oder durch unterdimensionierte Kopien oder LEDs ersetzt, wird umgehend mit unzureichender Ladespannung bestraft :oberl:

Eher am zu hohen Innenwiderstand.
mmmm Innenwiderstand ... ? Welches Bauteil meinst Du, Detlev? )(-:
 
Zuletzt bearbeitet:
...Da Standlicht am Motorrad Schwachsinn ist...

Damit kann ich mich nicht ganz anfreunden.
Ich sehe wenigstens zwei Funktionen, die elementar sind.
1. Fällt Dir nachts während der Fahrt der Scheinwerfer aus, fungiert das Standlicht als Notbeleuchtung bis Du sicher zum Stehen kommst.
2. Bei einem ungeplanten Halt / einer Panne an einer belebten Straße hast Du wenigstens überhaupt eine Beleuchtung, die nicht relativ schnell die Batterie im Stand leert.
 
Nachts schlafe ich. :aetsch:

1. Stimmt du hast recht, das Standlicht ist auch bei Standlicht eingeschaltet, ich bezweifle aber, dass du mit dem Standlicht viel siehst, aber besser als nichts.
2. ok, einverstanden.
 
Damit kann ich mich nicht ganz anfreunden.
Ich sehe wenigstens zwei Funktionen, die elementar sind.
1. Fällt Dir nachts während der Fahrt der Scheinwerfer aus, fungiert das Standlicht als Notbeleuchtung bis Du sicher zum Stehen kommst.
2. Bei einem ungeplanten Halt / einer Panne an einer belebten Straße hast Du wenigstens überhaupt eine Beleuchtung, die nicht relativ schnell die Batterie im Stand leert.


Tach auch ...
Standlicht gehört zweifelsfrei zu den vorgeschriebenen Lichtern die dran sein müssen. Mir geht es eher um die Frage des Parklicht also einer Beleuchtung die bei abgezogenen Zündschlüssel in Funktion ist.
 
Moin Jörg,
in meinem Sprachgebrauch ist Standlicht und Parklicht das gleiche.
Ich weiss allerdings nicht, ob das richtig ist, ich habe eben ein wenig in der STVZO geblättert, macht aber keinen Spaß und hat mich auch nicht erhellt. :D

Aber egal wie das jetzt heisst, beides ist nicht vorgeschrieben.
 
Sowohl die ECE R77 wie der §51c der StVZO regeln wie Parkleuchten auszusehen haben und wie sie zu nutzen sind -sofern vorhanden. Ich kann aber nirgends einen Hinweis finden, dass ein Motorrad damit ausgerüstet sein muss.
 
Sowohl die ECE R77 wie der §51c der StVZO regeln wie Parkleuchten auszusehen haben und wie sie zu nutzen sind -sofern vorhanden. Ich kann aber nirgends einen Hinweis finden, dass ein Motorrad damit ausgerüstet sein muss.

Ich glaube auch fast das es nicht sein muß.
Oder es ist Baujahr abhängig,so wie die Sache mit dem Bremslicht.mmmm
Meine alten Motorräder haben weder das Einen noch das Andere,ausser die Maico MD 250 hat beides.?(
 
Tach zusammen,
ich klinke mich mal bezüglich LKL ein, bevor ich einen eigenen Fred zum gleichen Thema aufmache.
Verstanden habe ich soviel:
LKL oder Widerstand mit 47 Ohm, min. 3 W Leistung, damit die Lichtmaschine mit dem passenden Erregerstrom versorgt wird.

Frage: gilt das für alle Lichtmaschinen, egal ob z.B. R 100 RS Bj 79
oder R 100 GS von 93 ?
Wenn ich das weiter oben richtig verstanden habe, sollten auch bei einem Zubehörinstrument mit integrierter LKL ein Widerstand parallel zur LKL eingebaut werden. Das hieße ja, wenn ich mir z.B. was Teures von Motogadget leiste, dass ich das Instrument öffnen muss, um da den Widerstand einzubauen?? Kann doch nicht sein, oder?

Grüße
Dirk
 
Du darfst den Widerstand ruhig in die Leitung vorm Motogadget einbauen.
Das Teil wurde ja nicht explizit für die ollen BMW entwickelt sondern ist universell für alle möglichen Mopetten gedacht.
Darüber hinaus nicht vergessen, dass das Motogadget nur eine rote Kontrolleuchte besitzt, die sollte für den Öldruckschalter sein.
Auf die Ladekontrolleuchte könnte man beim Motogadget sogar verzichten, da ein digitales Voltmeter eingebaut ist. Auf den Erregerwiderstand darf man dabei aber nicht verzichten, aber der kann dabei unter der Limahaube verschwinden.
 
Hei,
ich klinke mich mal bezüglich LKL ein, bevor ich einen eigenen Fred zum gleichen Thema aufmache.
Der ist hier schon richtig - es ist eher die die StV(Z)O-Diskussion, die in in einen eigenen Thread gehen sollte ... mmmm

Verstanden habe ich soviel:
LKL oder Widerstand mit 47 Ohm, min. 3 W Leistung, damit die Lichtmaschine mit dem passenden Erregerstrom versorgt wird.

Frage: gilt das für alle Lichtmaschinen, egal ob z.B. R 100 RS Bj 79 oder R 100 GS von 93 ?
Kurz und knackig: Ja.
 
Du darfst den Widerstand ruhig in die Leitung vorm Motogadget einbauen.
Das Teil wurde ja nicht explizit für die ollen BMW entwickelt sondern ist universell für alle möglichen Mopetten gedacht.
Darüber hinaus nicht vergessen, dass das Motogadget nur eine rote Kontrolleuchte besitzt, die sollte für den Öldruckschalter sein.
Auf die Ladekontrolleuchte könnte man beim Motogadget sogar verzichten, da ein digitales Voltmeter eingebaut ist. Auf den Erregerwiderstand darf man dabei aber nicht verzichten, aber der kann dabei unter der Limahaube verschwinden.

Hallo Detlev,
jetzt haben wir schon wieder das Vergnügen...
erstmal muss ich ein kleines Missverständnis aus dem Weg räumen: das Motogadget-Instrument habe ich nur als Beispiel für eins von vielen Instrumenten genannt.
Nehmen wir also ein X-beliebieges Instrument mit integrierter LKL.
Was meinst du mit "in die Leitung vor dem Instrument"?
Der Widerstand muss doch parallel zu der integrierten LKL eingebaut werden.
Das kann doch eigentlich nur bedeuten: eine Seite des Widerstands an die +Leitung zum Instrument, andere Seite des Widerstands an den Draht zw. LKL und Regler, richtig?
...und nochmal kurz die Frage: gilt das mit dem Errergerwiderstand für alle Lichtmaschinen der 2V, egal welches Baujahr?

Übrigens, ich bin das ganze letzte Jahr mit einer 12 V Diode (Zubehör von Louis) als LKL rumgefahren und habe nie Probleme gehabt. Wie kann das sein?

Danke und Grüße
Dirk
 
Herzallerliebster Joerg H.,
wir haben einfach zeitgleich gepostet, du warst etwas schneller. Deinen Beitrag hatte ich noch nicht gelesen...

Danke
Dirk

Vielleicht darf ich Euren Disput dahin gehend kommentieren, dass alle 2-Ventiler von 69 bis 96 diese Erregung brauchen. Die früheren Baumuster hatten Gleichstrom-LiMas.
Dann können wir uns ja alle wieder abregen. :aetsch:
 
Hallo Dirk,


ne Leuchtdiode?
Dann war dort evtl. schon der Dicke Widerstand dran?

Das sind LEDs, im aktuellen Louis-Katalog auf S. 784.
In der Beschreibung steht: 12V-Anschluss, 20 mA.
das wären also nur 0,24 W bzw. 600 Ohm.
Ein Widerstand ist nicht dabei.
Ist doch eigentlich viel zu wenig für den Erregerstrom.
Gibt es vielleicht einen Unterschied zwischen LED und Leuchtdiode, oder sind das nur zwei Begriffe für das Gleiche?

Grüße
Dirk
 
Moin Moin,

LED und Leuchtdiode sind dasselbe. Bei Louis kriegst du m. W. die LEDs direkt mit eingebautet passendem Widerstand. Warum das bei dir funzt:nixw:. Der Vorwiderstand für ne LED ist m. W. deutlich höher als der Widerstand den die LKL braucht. Der Vorwiderstand verträgt auch nur (in der Regel) 1/4 Watt.

Wenn die LKL ersetzt werden soll muss m. W. zwischen D+ (blaues Kabel Diodenplatte) und Zündplus (grün-blaues Kabel) der Widerstand mit 47 Ohm und mindestens 3 Watt rein. Eine zusätzliche LED wird dann nur funktionieren, wenn diese an der D+ Seite anglötet wird, die andere Seite der LED, beispielsweise im Tacho integriert, müsste dann auf Zündungsplus liegen. D. h. es sind nur eingebaute Kontrollleuchten geeignet welche im Instrument auf Zündungsplus liegen. Das sind beispielsweise gerne die Öldruckleuchte oder Leerlaufkontrollleuchte oder die Motorwarnleuchte. Die Blinkkontrollleuchte und Fernlichtleuchte sind ungeeignet da diese intern auf Masse liegen.

Gruß

Jogi
 
Hallo Dirk,

Kann den Luise-Katalog nicht aufmachen :pfeif:

LED = Light Emitting Diode
auf Deutsch: Licht aussendende Diode = Leuchtdiode

Beides bezeichnet ein Bauteil, das auf die eine Seite den Strom durchlässt und dann leuchtet, auf die andere Seite den Stromfluss sperrt und nicht leuchtet.

Eine LED muss immer mit einem der sog. Vorwärtsspannung der Diode und der angelegten Spannung entsprechenden Vorwiderstand betrieben werden.
Somit wird verhindert, dass die zulässige Stromstärke an der LED (bei einfachen roten LEDs typisch ca. 20mA) nicht überschritten wird.

@Jogi:

das funktioniert bei der Fernlicht- und Blinkerkontrolle aber auch.
sind ungeeignet da diese intern auf Masse liegen.
Das spielt keine Rolle.
Um eine LED zum leuchten zu bringen muss eh immer positives und negatives Potential anliegen.
Wo man dann den Widerstand einbaut, in die Plus- oder Masseleitung, ist dem Strom so ziemlich egal.
Die Fernlichtkontrolle hat z.B. dauernde Verbindung zur Masse, dann wird der Vorwiderstand einfach in die Zuleitung vom Relais oder Schalter gelegt und schon leuchtet das.
Ungefähre Widerstandswerte für Standard LEDs sind folgende:
bei 12 Volt:
rot ca. 1 kOhm
gelb/orange und grün: 470 Ohm
Richtig ist in der Regel für "normale" LEDs ein Vorwiderstand mit 1/4 Watt Verlustleistung (bei 12 Volt).
Ich würde im Mopped aufgrund der nachfolgenden Aussage eher zu 1/2 Watt tendieren.
Lieber den Widerstand Ohmsch eine Nummer grösser wählen, da das Bordnetz ja auch mit der Ladespannung, die im Allgemeinen bei ca. 13,5 Volt liegt, auskommen muss.
Die genau 12 Volt haben wir ja nur bei eingeschalteter Zündung und stehendem Motor, newooohr?
Wählt man den Widerstand zu klein im Sinne der Ohms, dann kann man ein lustiges Farbenspiel der LED beobachten, allerdings nur einmal :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Traebbe,

ich behaupte immer noch das es mit einer LED im Tacho die nur einen positiven Eingang hat nicht funktioniert mit der LKL.

Die LKL wird zwischen Zündungsplus und D+ von der Diodenplatte angeschlossen, oder? Die im Tacho verbauten LEDs sind entweder intern auf Masse geschaltet und der positive Ausgang ist rausgeführt (z. B. bei Blinkkontrollleuchte) oder die LED im Tacho ist intern auf Zündungsplus geschaltet und nur der negative Ausgang rausgeführt (z. B. Leerlaufkontrolle).

Die LKL soll ja leuchten wenn seitens der LIMA weniger Strom geliefert wird als seitens der angeschlossenen Verbraucher verbraucht wird. D. h. du hast ein Potenzialgefälle von der Batterie (Zündungsplus) in Richtung der Lima (D+ Kabel). Hier soll die LKL leuchten, also muss der positive Eingang der LED mit der Batterie (also Zündungsplus) und der negative Eingang der LED mit dem Minuspol (oder dem geringeren Potential hier also D+) verbunden sein damit die LED leuchtet. Da die im Tacho verbauten LEDs nur einen Anschluss rausgeführt haben funktioniert das nur, wenn die LED intern auf Zündungsplus liegt.

Würde ich die LED die intern mit der Masse verbunden verwenden so würde diese leuchten wenn die Lima mehr Strom produziert als die Verbraucher verbrauchen.

Gruß

Jogi
 
Wenn die rote LED aber plusseitig vorverdrahtet ist, wie z.B. die Öldrucklampe bei Motogadget, dann gehts wiederum. Man muss dann halt nur außen den 47Öhmer anschließen.
Wie oben schon beschrieben: Unter den Limadeckel mit dem Teil, dann ist zum einen die Vorerregung gesichert, selbst ein Kabelbruch zum Lenker würde die nicht behindern, und zum zweiten kann man mit einem dünnen Kabel die LED im Cockpit versorgen.
Mir ist derzeit nur ein Tacho bekannt, bei dem die Limakontrolle incl. richtigem Widerstand vorgesehen ist, und das ist der schöne von Moto-Spezial. Eigentlich für Guzzis entwickelt und die haben bekanntlich die gleiche Lima wie die 2-V-BMW.
Obs den Tacho aber noch gibt?
 
Mehr Licht ... !

Hei Jungs,
ich behaupte immer noch das es mit einer LED im Tacho die nur einen positiven Eingang hat nicht funktioniert mit der LKL.
Und ich behaupte, dass diese Diskussion rein akademischen Wert hat. mmmm

Die traditionelle LKL leuchtet nämlich immer dann, wenn der Spannungsunterschied zwischen D+ und B+ "nennenswert" ist. Da eine Glühlampe keine "Richtung" hat (im Gegensatz zu einer LED), ist es der LKL egal, in welcher Richtung der Potentialunterschied auftritt.

Beim Ersatz durch eine LED in gleicher Beschaltung müsste man in der Tat aufpassen, wie herum man das Ding anschliesst - darum zerreisst Ihr Euch ja gerade die ... ehm, ja, die Tastatur.

Besser: gleich 2 antiparallel geschaltete LED nehmen.

Noch besser: mal über den Sinn und Zweck der LKL nachdenken. Das Teil ist darauf ausgelegt, mit geringstem Aufwand an Bauteilen maximalen Nutzen zu erzielen: die LiMA vorerregen, und gleichzeitig den Zustand der LiMA zu überwachen .. ja, Robert Bosch hatte sich was dabei gedacht!

Wenn man jetzt aber die Vorerregung durch durch den 47Ohm/5W-Widerstand erledigt, dann ist es vollkommen sinnfrei geworden, noch irgendeine LED in derselben alten Beschaltung anzuschliessen!

Stattdessen lieber an geeigneter Stelle eine "echte" Ladespannungsüberwachung einbauen (siehe weiter oben) und damit eine Warn-LED antreiben. Die warnt dann nämlich auch schon bei unzureichender Ladespannung der Batterie (Heizgriffe, Stadtverkehr) - und nicht nur bei Komplettausfall der LiMa.

Noch'n Bild zum Thema:

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