Gesetzeslage Lenkerenden-Blinker Schweiz

Ich habe ein die günstigen von Louis verbaut. Die sind effektiv nur nach vorne geprüft. Deshalb habe ich auch hintere Blinker verbaut.
Ob die original Hella in beide Richtungen geprüft sind, weiss ich nicht.
 
Okey, das ist mir klar. Aber WO steht, dass Lenkerendblinker, die von hinten sichtbar sind, nicht zugelassen sind?
Yep, die gleiche Frage wollte ich auch gerade stellen.

Im Anhang 10, Abschnitt 5 der VTS steht wunderbar zweideutig: "Die Richtungsblinker sind gemäss den nachstehenden Abbildungen anzuordnen, unter Einhaltung der darin angegebenen horizontalen Sichtwinkel."

Man könnte das in der Tat (auch in der französischen Version) so auslegen, dass der Sichtwinkel nicht kleiner, aber auch nicht grösser sein darf - aber solange der Lenkerendblinker diese Winkel einhält, sehe ich keinen Grund, ihn nicht einzutragen.
 
Zurück
Oben Unten