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H4 LED Ersatz

Da bin ich anderer Meinung.
In der Typgenehmigung eines Fahrzeugs stehen auch solche Dinge wie die Teile der lichttechnischen Ausstattung. Daher ist ein anderes Teil nicht per se zulässig.
Hier als Beispiel ein Auszug von der BE der R75/5:

Anhang anzeigen 341491

Und das müsste ja dann bedeuten, das jedes andere Rücklicht in irgendeiner Form eingetragen werden müsste! Somit gibt es auch KEINE geprüften Scheinwerfer, Rückleuchten oder Zusatzscheinwerfer, die ohne Abnahme durch einen Sachverständigen im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden dürfen. Außer es gibt für ein Fahrzeug eine direkte Freigabe ?(
 
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Wenn ich eine zugelassene Rückleuchte entsprechend den Vorschriften an mein Mopped montiere (Sichtbarkeit aus verschiedenen Blickwinkeln, Beleuchtung des Kennzeichens) und an diesem Rücklicht auch nachträglich nichts verändere (:oberl:), brauche ich dieses auch nicht einzutragen.

An dem Frontscheinwerfer verändern wir aber schon etwas gegenüber seiner ursprünglichen Bauform (nämlich der Betrieb mit einer H4 Lampe).

Ich hatte an meiner G/S einmal meine Rückleuchte modifiziert.
Der Hintergrund war der, dass dort eine einsame 21/5 Watt-Lampe ihren Dienst versah, und der kleine 5-Watt Faden die Beleuchtung meines Rücklichtes und gleichzeitig auch des Kennzeichens übernehmen mußte.

Brannte dieser Faden durch, war mein Mopped, abgesehen vom Katzenauge, nach hinten zappenduster (ist mir einmal Nachts auf der Autobahn passiert, und das war wirklich nicht lustig).

Also habe ich mir 2 Bajonett-Sockel besorgt und diese symmetrisch in den Reflektor hineingesetzt, damit dort zukünftig 2 Lampen, redundant, die Beleuchtung nach hinten absichern konnten.

Als ich bei der nächsten HU den Prüfer dies erzählte, fand er die Idee gut, sagte mir aber auch, dass ich damit streng genommen die Lampe unzulässig modifiziert hätte und die Betriebserlaubnis damit erloschen wäre.
Aber wenn ich ihm dies nicht erzählen würde, merkt er es bestimmt nicht und hat am Ende die neue Plakette erteilt.


Schönen Gruß

Christian
 
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Wenn ich eine zugelassene Rückleuchte entsprechend den Vorschriften an mein Mopped montiere (Sichtbarkeit aus verschiedenen Blickwinkeln, Beleuchtung des Kennzeichens) und an diesem Rücklicht auch nachträglich nichts verändere (:oberl:), brauche ich dieses auch nicht einzutragen.

An dem Frontscheinwerfer verändern wir aber schon etwas gegenüber seiner ursprünglichen Bauform (nämlich der Betrieb mit einer H4 Lampe).

Ich hatte an meiner G/S einmal meine Rückleuchte modifiziert.
Der Hintergrund war der, dass dort eine einsame 21/5 Watt-Lampe ihren Dienst versah, und der kleine 5-Watt Faden die Beleuchtung meines Rücklichtes und gleichzeitig auch des Kennzeichens übernehmen mußte.

Brannte dieser Faden durch, war mein Mopped, abgesehen vom Katzenauge, nach hinten zappenduster (ist mir einmal Nachts auf der Autobahn passiert, und das war wirklich nicht lustig).

Also habe ich mir 2 Bajonett-Sockel besorgt und diese symmetrisch in den Reflektor hineingesetzt, damit dort zukünftig 2 Lampen, redundant, die Beleuchtung nach hinten absichern konnten.

Als ich bei der nächsten HU den Prüfer dies erzählte, fand er die Idee gut, sagte mir aber auch, dass ich damit streng genommen die Lampe unzulässig modifiziert hätte und die Betriebserlaubnis damit erloschen wäre.
Aber wenn ich ihm dies nicht erzählen würde, merkt er es bestimmt nicht und hat am Ende die neue Plakette erteilt.


Schönen Gruß

Christian

Da liegst du dann aber falsch. Wenn es so ist, wie Michael das oben geschrieben hat, ist ja nicht nur der Scheinwerfer mit einer Bestimmten Prüfnummer für genau dieses Fahrzeug versehen, sondern auch das Rücklicht. Nicht nur das, auch die Bauhöhen sind ja angegeben, also müsste ja selbst eine Positionsänderung dieser Bauteil von einem Prüfer abgenommen werden. In meinem Beispiel ging es ja zuletzt nicht um das Leuchtmittel, sondern um den Tausch eines Ganzen Scheinwerfers als Beispiel. Als beide hätten normales H4 Licht.
 
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@Kenny Biber, das mit dem Modifizierten Rücklicht ist mir klar, das Bauteil ist ja als eine Einheit geprüft worden, also mit der Serienmäßig Glühlampe. Und bei der Idee den Scheinwerfereinsatz als ganzes zu tauschen, ist ja dieser eigentlich auch als eine Einheit mit H4 aber eben jetzt auch LED geprüft worden....muss kein Mensch verstehen, wenn sowas nicht ohne Abnahme erlaut ist...die ganzen alten Importfahrzeug aus Amerika oder England brauchen noch nichtmal Prüfzeichen auf den Bauteilen, und hierbei soll es trotz Prüfung so kompliziert sein?
 
Was ich da geschrieben habe, ist juristische Theorie.
In der Praxis wird das deutlich lockerer gehandhabt.
Zum einen werden die wenigsten Prüfer überhaupt erkennen, wenn solche Veränderungen durchgeführt wurden und außerdem ist es gut, wenn Zulässigkeit an sich, ordentlicher Verbau und Funktion gegeben sind.
Ausgeggangen sind wir aber von LED im Scheinwerfer.
Und das weiß jeder, dass es das 1969 noch nicht gab.
 
Was ich da geschrieben habe, ist juristische Theorie.
In der Praxis wird das deutlich lockerer gehandhabt.
Zum einen werden die wenigsten Prüfer überhaupt erkennen, wenn solche Veränderungen durchgeführt wurden und außerdem ist es gut, wenn Zulässigkeit an sich, ordentlicher Verbau und Funktion gegeben sind.

Korrekt, darum habe ich ja auch "müsste" geschrieben. Selber habe ich das auch noch nicht erlebt das ein Rücklicht oder Scheinwerfer aus dem Zubehör eingetragen werden müsste! Da würde höchstens geschaut, ob irgendwelche Prüfzeichen drauf sind.

Das ist hier jetzt etwas aus dem Ruder gelaufen...aber ich habe das doch richtig verstanden, das jegliche änderungen eigentlich eingetragen werden müssten, oder???
 
Ausgeggangen sind wir aber von LED im Scheinwerfer.
Und das weiß jeder, dass es das 1969 noch nicht gab.

Sorry....aber immerhin in einem Scheinwerfer der für besagte LED Zugelassen wurde. Das man eigentlich nicht ohne Technische Abnahme diesen Scheinwerfer an andere Fahrzeuge verwenden darf, habe ich jetzt verstanden :oberl:
Danke für diese Aufschlussreich Diskussion!
 
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Christian, es gilt das Wikipedia-Prinzip: Selbst ist der Mann!

Eine Textvorlage hast Du ja jetzt, und sollte es ernst werden, wird eine Teile-Anfrage hier sicher zum Erfolg führen. Ich z.B. könnte einen unberührten Reflektor zur Verfügung stellen.

Gruß,
Florian

So, jetzt können wir ran, habe heute Antwort von Osram bekommen:

"
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit verbundene Vertrauen in unsere Produkte.

Bitte schicken Sie den neuen Original - Scheinwerfer mit der korrekten Scheinwerfer- Genehmigungsnummer und Halterung an:

Os.....
An ...
8...
z.H. S...
A....


Den Scheinwerfer benötigen wir in der Regel 8 bis 10 Wochen. Sollte in der Zeit keine TÜV Abnahme stattfinden, wird der Scheinwerfer weiterhin benötigt, bis der TÜV bei uns im Haus war.

Sie erreichen mich unter 0......., für weitere Rückfragen und dem aktuellen Stand.


Bleiben Sie up to date auf unserer Webseite, unserer Kompatibilitätsliste und den Social Media Kanälen von OSRAM Automotive.

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Best regards / Mit freundlichen Grüßen

"

Also, wer hat Teile die er dafür leihen würde?
 
Hi,
da bin ich mal gespannt, was da raus kommt.

Warte immer noch auf den geprüften Scheinwerfereinsatz, damit ich auch mit Philips weiterkomme.
 
So, jetzt können wir ran, habe heute Antwort von Osram bekommen:

"
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit verbundene Vertrauen in unsere Produkte.

Bitte schicken Sie den neuen Original - Scheinwerfer mit der korrekten Scheinwerfer- Genehmigungsnummer und Halterung an:

Os.....
An ...
8...
z.H. S...
A....


Den Scheinwerfer benötigen wir in der Regel 8 bis 10 Wochen. Sollte in der Zeit keine TÜV Abnahme stattfinden, wird der Scheinwerfer weiterhin benötigt, bis der TÜV bei uns im Haus war.

Sie erreichen mich unter 0......., für weitere Rückfragen und dem aktuellen Stand.


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Also, wer hat Teile die er dafür leihen würde?
Hallo Christian,

klasse – es geht voran! :D

Wie schon oben angedeutet, kann ich einen neuen Reflektor zur Verfügung stellen. Sage mir die Adresse, dann macht sich der Reflektor umgehend auf den Weg.

Gruß und Dank,
Florian
 
Hallo zusammen,

was meint Osram mit:
Bitte schicken Sie den neuen Original - Scheinwerfer mit der korrekten Scheinwerfer- Genehmigungsnummer und Halterung an:
Halterung ??
Die Scheinwerferhalter der R100R; Mystic, Scheinwerfertopf oder was ??

Grüße Gerd
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

was meint Osram mit:
Bitte schicken Sie den neuen Original - Scheinwerfer mit der korrekten Scheinwerfer- Genehmigungsnummer und Halterung an:
Halterung ??
Die Scheinwerferhalter der R100R; Mystic oder was ??

Grüße Gerd
Vermutung: Einsatz und das Drumherum, nicht die Befestigung an der Gabel.
 
Warum der Einsatz einer Mystic? Ich dachte ihr wollt eine Freigabe für die alten R80/R100 Modelle? Und wenn dann der Komplette Einsatz, also Reflektor und Streuscheibe! Ich gehe mal stark davon aus das sowohl Philips als auch Osram entsprechende Versuchsaufbauten haben, in dem die Scheinwerfer fixiert werden können.
 
Warum der Einsatz einer Mystic? Ich dachte ihr wollt eine Freigabe für die alten R80/R100 Modelle? Und wenn dann der Komplette Einsatz, also Reflektor und Streuscheibe! Ich gehe mal stark davon aus das sowohl Philips als auch Osram entsprechende Versuchsaufbauten haben, in dem die Scheinwerfer fixiert werden können.

Streuscheibe und Reflektor sind wohl alle gleich (die großen).
Um die sollte es doch gehen?
 
Hallo zusammen,

( Streuscheibe und Reflektor sind wohl alle gleich (die großen).
Um die sollte es doch gehen?)

Eben :bitte:

Grüße Gerd
 
Meines Wissen sind die E Nummern gleich.

Wie ist denn nun der Stand der Dinge?
Florian hat seinen neuen Reflektor angeboten.
Wie sieht es mit der Streuscheibe aus?
Läuft da was oder Stillstand?

Manfred
 
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Meibes Wissen sind die E Nummern gleich.

Wie ist denn nun der Stand der Dinge?
Florian hat seinen neuen Reflektor angeboten.
Wie sieht es mit der Streuscheibe aus?
Läuft da was oder Stillstand?

Manfred


Hallo Manfred,
Florian hat letzte Woche angeboten, dass er seinen Scheinwerfer zur Verfügung stellt. Auch er geht noch einem Job nach und hat sicherlich auch noch andere Themen - also nicht drängeln, sondern den Menschen Zeit geben.

Hans
 
Hallo zusammen,

( Streuscheibe und Reflektor sind wohl alle gleich (die großen).
Um die sollte es doch gehen?)

Eben :bitte:

Grüße Gerd

Nicht die größe, sondern die E-Nummer ist wichtig. Was nützt es, wenn z.b. ein 180 mm Scheinwerfer geprüft wurde, aber die wenigsten BMWs diesen verbaut haben. Genau so uninteressant würde ich es finden, einen Scheinwerfer prüfen zu lassen, der als Ersatzteil nicht mehr gefertigt wird oder x mal soviel kosten wie beispielsweise der englische.
 
Hallo Hans,
ich drängel nicht. Wollte nur Wissen wie der Stand der Dinge ist.
Und der sieht so aus:
quote_icon.png
Zitat von Blue QQ

quote_icon.png
Zitat von Florian

quote_icon.png
Zitat von Blue QQ
Hallo Florian,

Du hast geschrieben das Du den Reflektor stellst. Ist die Streuscheibe auch gestellt oder fehlt die?

Gruß Manfred



Hallo Manfred,

ich habe tatsächlich nur den nackten Reflektor auf Lager. Der ist allerdings nagelneu.

Gruß,
Florian




wir brauchen also noch eine nagelneue Streuscheibe? Und den Dichtring?

Die Scheibe wird für 60€ +Porto angeboten.

Wenn wir eine Sammlung veranstalten wo freiwillig ein Euro gezahlt werrden darf müsste es doch möglich sein 60 Leute zusammen zu kriegen.
Was meinst Du?
Manfred
Magst Du mich bitte kurz über die Situation ins Bild setzen?
Hat sich Osram/Philips gemeldet?
Wenn ja, bei wem und welchen Inhalts?

Ich weiß bisher von nichts…

Florian

Stand der Dinge: Es fehlt die Streuscheibe.
Manfred
 
Manfred, halt mal bisschen die Füße still.
Ich habe ein kpl. Einsatz hier (s. "Biete"), den ich auch z. V. stellen kann.
Meine Recherchen im ETK haben ergeben:
Der Reflektor und die Streuscheibe sind Gleichteil für alle
/6
/7
Mono Straße
RxxR + Mystik
K75
K100.

Jetzt muss mir einer sagen, wohin damit.
 
Ich schreibe mal den Christian an, um den Stand der Dinge zu erfahren und gebe den dann nach Rücksprache hier bekannt.

Manfred: Wie kommst Du dazu, hier öffentlich aus PNs von mir an Dich zu zitieren, ohne das vorher mit mir abzusprechen?

Ich bitte doch um die Einhaltung der elementarsten digitalen Höflichkeitsregeln! :oberl:

Erstaunt,
Florian
 
Ich habe Osram nochmal angeschrieben.
Streuscheibe und Reflektor müßen ja neu sein, mal sehen, was sie zu einem gut erhaltenen Gehäuse sagen.
Könnte das alles sammeln und dort hinschicken, wenn sie fertig sind, geht alles an die Eigentümer zurück.
 
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