Wenn ich eine zugelassene Rückleuchte entsprechend den Vorschriften an mein Mopped montiere (Sichtbarkeit aus verschiedenen Blickwinkeln, Beleuchtung des Kennzeichens) und an diesem Rücklicht auch nachträglich nichts
verändere (
), brauche ich dieses auch nicht einzutragen.
An dem Frontscheinwerfer verändern wir aber schon etwas gegenüber seiner ursprünglichen Bauform (nämlich der Betrieb mit einer H4 Lampe).
Ich hatte an meiner G/S einmal meine Rückleuchte modifiziert.
Der Hintergrund war der, dass dort eine einsame 21/5 Watt-Lampe ihren Dienst versah, und der kleine 5-Watt Faden die Beleuchtung meines Rücklichtes und gleichzeitig auch des Kennzeichens übernehmen mußte.
Brannte dieser Faden durch, war mein Mopped, abgesehen vom Katzenauge, nach hinten zappenduster (ist mir einmal Nachts auf der Autobahn passiert, und das war wirklich nicht lustig).
Also habe ich mir 2 Bajonett-Sockel besorgt und diese symmetrisch in den Reflektor hineingesetzt, damit dort zukünftig 2 Lampen, redundant, die Beleuchtung nach hinten absichern konnten.
Als ich bei der nächsten HU den Prüfer dies erzählte, fand er die Idee gut, sagte mir aber auch, dass ich damit streng genommen die Lampe unzulässig modifiziert hätte und die Betriebserlaubnis damit erloschen wäre.
Aber wenn ich ihm dies nicht erzählen würde, merkt er es bestimmt nicht und hat am Ende die neue Plakette erteilt.
Schönen Gruß
Christian