Heute beim TÜV

Wenn ich an den "Am Zippen" denke, werde ich missmutig. Was ich da alles erlebt habe....X( ;(.
Und zum Schluss dann der komische Schreibtisch Typ im Büro, da wo man die Papiere wieder in Empfang nahm :evil:

Gruß
Willy

Hallo Willy
ja "Am Zippen" ich glaube damals war das die einzige TÜV-Station.
Ich war ja eigentlich immer nahe am Originalzustand der Maschinen,
so gut wie keine Eintragungen. Einzigste an das ich mich
erinnere war der Kickstarter der Kawasaki H1 der rastete nur mit einem Trick ein, das hat den Prüfer aber nicht interessiert.
Gottfried
 
Hallo Willy
ja "Am Zippen" ich glaube damals war das die einzige TÜV-Station.
Ich war ja eigentlich immer nahe am Originalzustand der Maschinen,
so gut wie keine Eintragungen. Einzigste an das ich mich
erinnere war der Kickstarter der Kawasaki H1 der rastete nur mit einem Trick ein, das hat den Prüfer aber nicht interessiert.
Gottfried

Ja, Wambel kam später.

Wie mir berichtet wurde ist Zippen mittlerweile dicht, so auch die Prüfstelle in Unna, waren wohl überlastet ;).
Unna war der Hammer, kein Auto auf dem Hof, ein einziger Kittelträger saß da herum und raunzte mich an dass ich auch für eine Frage einen Termin abmachen müsste. Das andere Drama, betreffend die 800ccm Eintragung, habe ich ja hier im Forum schon mal berichtet.


Habe angeregt durch die Beiträge hier grad mal geschaut, wird wieder teuer dieses Jahr bei der GTÜ :schock:, vor zwei Jahren habe ich knapp 410€ da gelassen.

Willy
 
Hallo,

ich bin Euch noch die in meinem Beitrag #2051 angekündigte Auskunft schuldig.

Nachdem meine Kontaktperson bei der DEKRA im ersten Telefongespräch die Zulässigkeit der M+S-Reifen bei unpassender Geschwindigkeitsklasse verneint hat, habe ich heute die Auskunft erhalten, dass dies mit dem entsprechenden Aufkleber im Sichtbereich zulässig ist.

Hat nun zwar länger als angekündigt gedauert, aber immerhin noch in diesem Monat, dank Schaltjahr. :D

@Bernd (WIG-Schweißer): konntest Du den TÜV-Prüfer inzwischen auf den neuesten Stand bringen?
 
Zuletzt bearbeitet:
... Bei mir ist gerade Landunter, komme momentan zu nix.
Werde mir aber auf alle Fälle einen anderen TÜVman
suchen!

Warum denn? Auch ein TÜV-Mann kann noch etwas dazulernen!

...

Hallo Bernd,

habe mir gerade noch einmal Deinen Beitrag #2033 durchgelesen.

Nach meinem Kenntnisstand musst Du Dir die Reifen nicht eintragen lassen, wenn alle anderen Parameter identisch sind. Also Dimension und Reifenbauart, falls die überhaupt vorgeschrieben ist.

Also einfach montieren und fahren (mit dem Aufkleber für die zulässige Geschwindigkeit).

Damit Du bei der nächsten HU keine Überraschungen erlebst, kannst Du ja sicherheitshalber noch einmal beim TÜV vorsprechen, bewaffnet mit den entsprechenden Ausdrucken.
 
Hallo,
gestern hat mich das Thema 'Reifengröße' dann doch eingeholt...
Vor zwei Jahren hatten die Prüfer das Thema entspannt "übersehen". Nun der Winter-Q ein Paar neue Brückensteine in neumodischer Größe gegönnt.

Die Technik wurde ohne Beanstandung abgehakt. Aber als Reifengröße steht halt was Anderes im Schein. Da ich schon damit rechnete, dass der Paradieszustand nicht von Dauer sein würde, also das mitgelieferte Gutachten gezückt.
Womit ich nicht rechnete, dass nicht mehr jeder Kittel Eintragungen machen darf. Nein, da muss ein zertifizierter Eintrager her, "Siegelkleber" reicht nicht. Aber gestern materialisierte sich kein einziger Eintrager, ergo neuer Versuch nächsten Montag...
Der Inschenöör entschuldigte sich vielmals für den Blödsinn, den sie jetzt durchziehen müssen, bleibt trotzdem nervig.
 
Hallo,
Thema abgehakt; nach einer schweißtreibend-aufwendigen und gründlichen Prüfung (Studium der Bridgestone-Unterlagen, Räder/Reifen mit Smartphone abfotografiert) hat der Eintrager die Eintragung eingetragen.

Bezeichnend die Kostennote v. 62,7ocken: Satte 25% mehr als die ebenfalls fällige HU. Die wiederum ist 5€ teurer ausgefallen als vor 2 Jahren, aber trotzdem im Vergleich ein Schnäppchen, weil wenigstens sinnhaft.
Das Handbuch des Klüngelns hat mal wieder recht: je teurer ein bestimmter Prüfvorgang, desto sinnloser dessen Begründung....

Wird ein kostbares Jahr: noch 2 Moppetts stehen im kommenden Quartal an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
Thema abgehakt; nach einer schweißtreibend-aufwendigen und gründlichen Prüfung (Studium der Bridgestone-Unterlagen, Räder/Reifen mit Smartphone abfotografiert) hat der Eintrager die Eintragung eingetragen.
...

Da ja immer gerne wieder auf uns Prüfer geschimpft wird, muss ich mal was petzen.
Bei einer der letzten regelmäßigen Sitzungen von Behörden und Prüforganisationen auf höchster Ebene waren es die Behördenvertreter, die qua Macht den ein oder anderen Unfug beim Thema Motorräder und Reifen durchgedrückt haben. "Mein" Vertreter in diesem Gremium hat uns das kopfschüttelnd erläutert.
 
Da ja immer gerne wieder auf uns Prüfer geschimpft wird, muss ich mal was petzen.
Ggf. missverständlich von mir ausgedrückt; ich hatte ja zuvor geschrieben, dass sich der erste Prüfer regelrecht entschuldigte für das sinnlose Gehampel. Die *wissen* selbst, dass die Reifenbäcker ausführliche Tests durchführen, bevor ihre Produkte in den Verkauf gehen (Produkthaftungsgesetz, auch wenn das in DE nicht so scharf ist wie etwa in den USA). Was genau soll also ein Prüfer machen, um die Sicherheit eines Reifens auf einer konkreten Maschine zu prüfen, was der Hersteller nicht schon durchgeführt hat.

Bei einer der letzten regelmäßigen Sitzungen von Behörden und Prüforganisationen auf höchster Ebene waren es die Behördenvertreter, die qua Macht den ein oder anderen Unfug beim Thema Motorräder und Reifen durchgedrückt haben. "Mein" Vetreter in diesem Gremium hat uns das kopfschüttelnd erläutert.
Gibt's da konkrete Namen? Ich möchte gerne so einen Honk auf Schadenersatz verklagen.... (schon gut; aber die Fantasie ist halt frei...:D)

Bezug Reifen: Das ist klar eine Maßnahme zur kontinuierlichen und regelmäßigen Einnahmegenerierung für den TÜV. Wie käme ein Behördenvertreter von sich aus auf diese Idee?
 
Ggf. missverständlich von mir ausgedrückt; ich hatte ja zuvor geschrieben, dass sich der erste Prüfer regelrecht entschuldigte für das sinnlose Gehampel. Die *wissen* selbst, dass die Reifenbäcker ausführliche Tests durchführen, bevor ihre Produkte in den Verkauf gehen (Produkthaftungsgesetz, auch wenn das in DE nicht so scharf ist wie etwa in den USA). Was genau soll also ein Prüfer machen, um die Sicherheit eines Reifens auf einer konkreten Maschine zu prüfen, was der Hersteller nicht schon durchgeführt hat.


Gibt's da konkrete Namen? Ich möchte gerne so einen Honk auf Schadenersatz verklagen.... (schon gut; aber die Fantasie ist halt frei...:D)

Bezug Reifen: Das ist klar eine Maßnahme zur kontinuierlichen und regelmäßigen Einnahmegenerierung für den TÜV. Wie käme ein Behördenvertreter von sich aus auf diese Idee?


Beim letzten Satz fehlt der Ironie smiley.

Gruß Holger
 
Bezug Reifen: Das ist klar eine Maßnahme zur kontinuierlichen und regelmäßigen Einnahmegenerierung für den TÜV. Wie käme ein Behördenvertreter von sich aus auf diese Idee?

Mittlerweile salonfähiger Lobbyismus :applaus:
Eine schmutzige Hand wäscht die andere.
 
Beim letzten Satz fehlt der Ironie smiley.

Gruß Holger
öhm, nö... (;))

Ok, allen ist bewusst, und selbst die Prüfer sagen es wenig verklausuliert, dass die Motorrad-Reifengrößenverordnung keinen sachlich-fachlichen Grund, nämlich die Verkehrssicherheit von Motorrädern, besitzt. Also muss diese Verordnung auf einer anderen Agenda beruhen.
BOT-Dietmar versteht, was im Rheinland mit Klüngeln gemeint ist. Ich verwende das andere "K-Wort" nur nicht, damit niemand in Versuchung gerät, eine justiziable Tatsachenbehauptung stricken zu wollen.

MM-Michael hat eingeworfen, dass die Verordnung auf einer Initiative der Exekutive beruht. Nun gibt es dort sicher auch den ein oder anderen Motorradfahrer. Aber die denken sich hoffentlich nicht wirklich so einen Quatsch aus. Und ob die Übrigen wussten, dass bei Reifen mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichte, während andere Änderungen Eintragungen nach sich zogen, halte ich eher für unwahrscheinlich.

Außerdem ist klüngeln auch kein Selbstzweck, will sagen, eher selten stellt sich jemand einfach so die Frage "mit wem und mit welchem Thema könnte ich mal eine besondere Beziehung herstellen"...

Klar kann ich Michaels Info nicht widerlegen. Aber ich denke eher, dass jemand aus der TÜV-Verwaltung sich mal dachte, dass Reifen doch ein recht sicherheitsrelevantes Bauteil darstellen und dass dessen Prüfung doch gerade die klassische Existenzberechtigung des "Technischer Überwachungs-Verein" darstellt und wieso da einfach eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichen kann, zumal die Jungs & Mädels da auch noch oft & regelmäßig da bei müssen...
Und dann hat man mal geschaut, ob man nicht einen Verwaltungsmenschen dafür begeistern kann. Immerhin geht es ja um SICHERHEIT!1ELF!!! nich' wahr, das stellt im Land der Versicherungen ja einen besonderen Wert dar, woll....

Wie erwähnt, bin ich vor zwei Jahren (da gab es die Verordnung bereits) mit Prüfers Wohlwollen noch am Kelch vorbeigeglitten. Offenbar sind die TÜV-Stationen danach "verdonnert" worden, die Verordnung jetzt endlich auch wirklich mal umzusetzen.
D.h. die Prüfer sind jetzt "Ausführungsbüttel" (aber selbst nicht glücklich damit). Auch mit dem davor Gesagten will keinem "Kittel", der tagtäglich manchmal ganz seltsame Sachen ansehen muss, ans Bein pinkeln.
Auch dieser Fisch stinkt nämlich eindeutig vom Kopf her.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese Sichtweise kann man sicher auch nicht von der Hand weisen.
Es gibt ja zahlreiche Prüforganisationen; auch der TÜV ist kein einheitliches Gebilde, sondern es gibt mehrere Gesellschaften. Da werden natürlich auch unterschiedliche Interessen verfolgt.
Die Entscheidung, die bei besagter Sitzung fiel, hat u. a. zur Folge, dass für Fahrzeuge mit EU-Erlaubnis weitreichende Freiheiten gegenüber bisher gelten, während es alle mit nationaler BE schwerer haben.
Und genau da endet mein Verständnis, weil die ersteren bis über 300 km/h schnell sind. Die, die man gängelt, haben aber viel weniger Leistung.
Das sind Entscheidungen gegen besseres Wissen.
 
Stimmt, ansich gibt es gar nicht "den TÜV"... aber neue Einnahmequellen nehmen alle gerne mit... ;)

Die Entscheidung, die bei besagter Sitzung fiel, hat u. a. zur Folge, dass für Fahrzeuge mit EU-Erlaubnis weitreichende Freiheiten gegenüber bisher gelten, während es alle mit nationaler BE schwerer haben.
Und genau da endet mein Verständnis, weil die ersteren bis über 300 km/h schnell sind. Die, die man gängelt, haben aber viel weniger Leistung.
Das sind Entscheidungen gegen besseres Wissen.
Auf den ersten Blick eine freundliche Entscheidung bzgl. der EU-Erlaubnis; vermutlich dem Willen geschuldet, eine EU-einheitliche Regelung zu bekommen (und nein, "wir" (DE) sind gar nicht das alleinig richtige Maß aller Dinge, auch nicht im technischen Bereich...).
Meine Frage wäre da, warum nicht die nationale BE automatisch der EU-BE angeglichen wird, wie das bei vielen EU-Gesetzen auch gemacht wird.
Da scheint mir ein selbst ernannter "Besserwisser" durchgesetzt zu haben, die nationale Regelung beizubehalten, weil man sich nicht einfach von der EU die liebgewonnenen nationalen Standards "kaputt" machen lassen wollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant ist das schon was so an Lichtorgeln mit EG-ABE rumfährt wofür es mit deutscher ABE Punkte in Flensburg gäbe…
 
.... Meine Frage wäre da, warum nicht die nationale BE automatisch der EU-BE angeglichen wird, ...

Dafür fehlt schlicht die Grundlage, weil es zu Zeiten nationaler BEs eben keine vergleichbare EG-Betriebserlaubnisse gab. Einerseits ein klarer Fall von Pech gehabt, andererseits erlaubt die nationale BE ja Veränderungen, die bei Maschinen mit EG-BE nicht zulässig sind.
 
Dafür fehlt schlicht die Grundlage, weil es zu Zeiten nationaler BEs eben keine vergleichbare EG-Betriebserlaubnisse gab.
Formal natürlich korrekt. Aber könnte man nicht übereinkommen, wenn beide BE-Arten ein gleichartiges Teil oder Fahrzeug beschreiben, dann hat automatisch die EG-BE Vorrang? Das scheint mir mehr eine Willensfrage zu sein, und nicht nur des politischen Willens, um noch einmal den Bezug zu Reifengrößen herzustellen...

Einerseits ein klarer Fall von Pech gehabt, andererseits erlaubt die nationale BE ja Veränderungen, die bei Maschinen mit EG-BE nicht zulässig sind.
Klar, "Kirschenpickerei" wäre das Beste, gehört aber seit der Vertreibung aus dem Paradies nicht mehr zum Standardangebot.... :D

Diese Reifengrößenregelung ist doch rein national? Ich meine, kein anderes EU-Land hat Vergleichbares.
Gut, eine EG-BE ist hierbei vielleicht gar nicht wünschenswert, wer weiß, was da dann darin stünde...
 
Falls du LKWs meinst, so entsprechen die meisten auffälligen auch nicht der EG...


Nein, ich meine beispielsweise die animierten Blinker an diversen Dosen.

Beim Golf 1 mit großen Rückleuchten durfte/darf man nichtmal die irgendwie vorgesehene Verbindung zwischen serienmässigen Bremslichtern und leeren Stecksockeln abklemmen …und so die Bremslichter verstärken . ( Ich hoffe ich habe das korrekt beschrieben.)
 
Nein, ich meine beispielsweise die animierten Blinker an diversen Dosen.

Beim Golf 1 mit großen Rückleuchten durfte/darf man nichtmal die irgendwie vorgesehene Verbindung zwischen serienmässigen Bremslichtern und leeren Stecksockeln abklemmen …und so die Bremslichter verstärken . ( Ich hoffe ich habe das korrekt beschrieben.)

Hab ich ehrlich gesagt nicht verstanden.
Aber Leuchten können auch zu hell sein ...
 
Bei meinem Auto (EZ1980) ging eine Scheinwerferverstellung nicht, schwerer Mangel, keine Plakette. Aber da man sich mittlerweile kennt hatte ich Gelegenheit vor Ort mal einen Blick zu werfen und siehe da, ein Unterdruckschlauch abgerutscht, diesen aufgesteckt und die Verstellung arbeitete wieder, Plakette ohne Mängel zugeteilt.

Dann hatte ich aus einer Laune heraus die EU Lampen durch Doppelscheinwerfer ersetzt, wie die Wagen in den USA fahren. Diese besitzen keine Verstellmöglichkeit, also Schalter ausgebaut und kein Mensch fragt nach einer Verstellung.

Was dran ist muss funktionieren, was nicht dran ist halt nicht.

Willy
 
Nein, ich meine beispielsweise die animierten Blinker an diversen Dosen.

Beim Golf 1 mit großen Rückleuchten durfte/darf man nichtmal die irgendwie vorgesehene Verbindung zwischen serienmässigen Bremslichtern und leeren Stecksockeln abklemmen …und so die Bremslichter verstärken . ( Ich hoffe ich habe das korrekt beschrieben.)


Das ist auch gut so, denn das waren Nebelrückscheinwerfer. Die waren auch original nie elektrisch verbunden. Jedoch konnte durch Entfernen eines eingegossenen Stegs, der ohne Probleme rausgebrochen werden konnte, diese nachrüsten (oder die teuren Umbauten von VAG kaufen, in denen der Steg fehlte).

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Dann hatte ich aus einer Laune heraus die EU Lampen durch Doppelscheinwerfer ersetzt, wie die Wagen in den USA fahren. Diese besitzen keine Verstellmöglichkeit, also Schalter ausgebaut und kein Mensch fragt nach einer Verstellung.

Was dran ist muss funktionieren, was nicht dran ist halt nicht.

Willy

Ganz so einfach ist es nicht.
Bei Erstzulassung vor 1.1.1990 (bei dir 1980) hast du recht,
danach müssen die Scheinwerfer aber höhenverstellbar sein.
 
Hatte am T2 Bus einen Nebelscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer.
Schön helles und breites Licht.

Moin,
dein damaliger Nebelscheinwerfer ist aber kein Rückfahrscheinwerfer. Rückfahrscheinwerfer 45lm/5 Watt.
Woher ich das weiß. An meinen Armarok ist ein so armseeliges funzeliges Rückfahrlicht werksseitig montiert, so das ich nachgerüstet habe damit ich bei Dunkelheit rückwärtig vernünftig sehen kann.
Eigentlich hätte deiner bei einer HU Prüfung beanstandet werden müssen. Glück gehabt.
So wie ich mit meinem damaligen Golf 1, wo ich die Nebelschlussleuchten mit dem Bremslicht verbunden hatte, (die originalen Bremslichter waren deaktiviert). Nie eine Beanstandfung.
 
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