nippon denso anlasser

Zu einem schwarzen Loch ist es ja nun noch nicht nicht gekommen, obwohl der
Eine oder Andere mangelndes sprachliches Ausdrucksvermögen vorgetäuscht hat:

etwa
MUC: geistiger Dünnpfiff,
HerrF: Schick den Mist zurück … geistiger Dünnpfiff,
derdicke: Cerebraldiaroeh (=Cerebraldiarrhoe).

Wie ging´s weiter? (Das fragen wir hier ja immer auch bei anderen Anbietern, etwa SH.)


Auf Frage @ werni883
Der Anlasser wurde fachmännisch untersucht. Er war/ist kaputt. Äußerlich war er unbeschädigt.
Dagegen schreibt der Verkäufer: " Der Anlasser ist durch eine eingedrückte Magnetschalterendkappe in
seiner Funktion eingeschränkt"; er habe ihn aber funktionstüchtig und geprüft versandt.

In der Korrespondenz hatte sich der Verkäufer (und Hersteller) drei Mal die Rücksendung des ND-Anlassers
"zur Überprüfung" erbeten und sich die Öffnung desselben verbeten; verbunden mit der ausdrücklichen Zusage,
sowohl die Garantie von 24 Monaten zu erfüllen wie auch die gesetzliche Gewähr zu leisten.


Da hat er unschön zuviel versprochen; er schreibt wenige Tage später (er ist wohl auch der Hersteller),
er nacherfülle nicht, "weil momentan kein vergleichbarer Anlasser Lieferbar ist"; was immer das heißen mag.


Da sieht´s mit Gewährleistung und Garantieerfüllung entgegen kurz zuvor gemachtem Versprechen also doch
nicht gut aus.
Das bleibt aber sicherlich nicht lange nicht so: "Momentan" hat er geschrieben.

Bislang hat er sich hier nicht selbst geäußert.

ffritzle
 
....obwohl der
Eine oder Andere mangelndes sprachliches Ausdrucksvermögen vorgetäuscht hat:

etwa
MUC: geistiger Dünnpfiff,
HerrF: Schick den Mist zurück … geistiger Dünnpfiff,
derdicke: Cerebraldiaroeh (=Cerebraldiarrhoe).


Das hat überhaupt nichts mit mangelndem Ausdrucksvermögen zu tun, sondern soll lediglich auf die von Dir getätigten Aussagen und Handlungen deuten. Zutreffend, wie ich finde. Wenn man (oder ich) es korrekt ausdrücken würde, wäre hier der Aufschrei groß, von wegen "..so kannst Du das aber nicht sagen....".

Wer sich ungeschickt anstellt, dies veröffentlicht, muss eben damit rechnen, Gegenwind zu bekommen. Und dies geschah von allen Beteiligten in sehr gemäßigtem Rahmen......
 
Nix momentan, wenn der Verkäufer schlau ist, ist er momentan schon viel weiter als Du denken kannst.


Kriegst Du so nicht mehr hin, hast Du falsch angefangen die Sache :oberl:
Ich als Verkäufer würde bei Dir nach der Nummer die Weichen auf Rückabwicklung des Geschäftes stellen, würde ich mir sogar was kosten lassen )(-:


Bei der Zeit die Du in diese Sache investierst, muss es Dir ja unheimlich Spass machen Leuten auf den Sack zu gehen.
Setze Deine Zeit und Deine eventuell vorhandenen Fähigkeiten doch für gute Zwecke ein, da gibt es ein großes Beschäftigungsfeld in vielen Sparten.
Nein, ich kenne den ND-Verkäufer nicht und bin somit auch nicht verwandt, verschwägert oder anderweitig verbandelt.
Das einzig gute an dem Fred ist, dass Du Dich hier selbst so gut es geht zum Volldeppen deklarierst )(-:
 
Lieber BOT und lieber HerrF,
ich bin auch unter dem Eindruck von BOTs nicht kostbaren Formulierungsübungen immer noch der Ansicht, dass wir (auch wir 8-Zahn-Anlasser-Q-Fahrer) uns nach wie vor über Waren und Gewährleistungsabwickelung objektiv, wahrheitsgemäß und beweissicher austauschen dürfen. Auch wenn da einige ihre Solidaritätskonflikte haben.
Gell?

Bis der ND-Anlasser eingeht, habe ich interrimsweise den 8-Zahn-Anlasser von Tiedemann (199 €) eingebaut. Er läuft trotz Minus-Temperatur, frischer 9,5-Kompression und 15er Öl tadellos durch; auch spurt er einwandfrei ein und aus.

Der ND-Lkw-Anlasser ist wohl ein John-Deere-Nippon-Denso-Anlasser.

Aus eher der Guzzi-Ecke stammt der googlebare Hinweis, dass der Massen-Kfz-Mitsubishi Electrics-Anlasser mit der Teilenummer MOT 81681 und MOT 93981 sich sowohl (linksdrehend) an die Guzzi und als auch (rechtsdrehend) an die 2-V-BMW, mit 8 und mit 9 Zähnen anpassen lasse (200 €).
Eine der Quellen ist eine bebilderte Reparaturanleitung und enthält übrigens die bebilderte Darstellung, wie man am besten den Anschlagring über den in der Nut sitzenden Federring bekommt (Seite 19/20): Das hatte ich in der DB-Bosch-Anleitung vermisst.

Friedliche Adventszeit
ffritzle/R90S

Edit:
Ekki hat geklärt, dass es nicht MOT, sondern M0T heißt.

ffritzle
 
Zuletzt bearbeitet:
Na Loser fallen mir hier im Fred genau zwei auf!
1.) Du ffritzle, weil Du nen kaputten Anlasser hast.
2.) Den Verkäufer, weil er Dich zum Kunden hatte!

Zu zwei hat deutlich mehr von meiner Anteilnahme!:pfeif:
 
Hallo,

Google findet bei der Suche nach den Teilenummern nichts, außer deinem Beitrag. Wo finde ich die Quellen, auf die du dich beziehst?

[] Aus eher der Guzzi-Ecke stammt der googlebare Hinweis, dass der Massen-Kfz-Mitsubishi Electrics-Anlasser mit der Teilenummer MOT 81681 und MOT 93981 sich sowohl (linksdrehend) an die Guzzi und als auch (rechtsdrehend) an die 2-V-BMW, mit 8 und mit 9 Zähnen anpassen lasse (200 €).
Eine der Quellen ist eine bebilderte Reparaturanleitung... []
 
...2.) Den Verkäufer, weil er Dich zum Kunden hatte!

Zu zwei hat deutlich mehr von meiner Anteilnahme!:pfeif:


das will ich auch sehr hoffen!!
Immer diese aufmüpfigen und lästigen Verbraucher! Dauernd wollen sie mangelfreie Sachen haben:---).

ffritzle

Edit:Du hast ja nicht Unrecht. Die Mangelverkäufer verdienen unsere Anteilnahme:
Nach dem Urteil des EuGH vom 16.6.2011 (Fall Weber und Putz) (gegen BGH v. 13.04.2011) können im Verbrauchsgüterkaufrecht dem Mangelverkäufer die Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Sache wie auch des Einbaus der neu gelieferten Sache zur Last fallen und auch die Kosten des Transports.

ffritzle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Google findet bei der Suche nach den Teilenummern nichts, außer deinem Beitrag. Wo finde ich die Quellen, auf die du dich beziehst?

ich bin mir nicht sicher, ob ich den link einstellen darf.
mein Hinweis ergibt aber genug stichworte, hab´s gerade nochmal versucht.

ffritzle
 
Google findet bei der Suche nach den Teilenummern nichts, außer deinem Beitrag. Wo finde ich die Quellen, auf die du dich beziehst?
Die Teilenummern gibt es so anscheinend auch nicht. Hier ist eine Vergleichsliste mit Boschanlassern:
http://bowwoweddie.files.wordpress.com/2010/04/bosch_stm1.pdf
Der M (Null) T 81681 und der M 0 T 83981 werden durch den Bosch 0 986 016 431 ersetzt.
Einen M 0 T 93981 gibt es anscheinend nicht und der Boschanlasser hat diese Anschlußmaße:
http://www.q11-shop.de/k/teile/bosch-anlasser-0-986-016-431-0986016431090-109569

Gruß
Günter
 
Mit den richtigen Nummern findet man auch die Anleitung.
Die Anpassung ist ja kinderleicht. Man muß nur ein neues Flanschgehäuse gießen, bearbeiten und ein passendes Ritzel fertigen :rolleyes:

und: Die welle braucht die richtige richtung der Züge: rechts oder links.

ffritzle
 
uns nach wie vor über Waren und Gewährleistungsabwickelung objektiv, wahrheitsgemäß und beweissicher austauschen ................

Fang doch endlich damit an.:---)

ich kann doch nicht alles wiederholen? guckst du #1 ff.

ffritzle
 
Zuletzt bearbeitet:
Edit:Du hast ja nicht Unrecht. Die Mangelverkäufer verdienen unsere Anteilnahme:
Nach dem Urteil des EuGH vom 16.6.2011 (Fall Weber und Putz) (gegen BGH v. 13.04.2011) können im Verbrauchsgüterkaufrecht dem Mangelverkäufer die Kosten des Ein- und Ausbaus der mangelhaften Sache wie auch des Einbaus der neu gelieferten Sache zur Last fallen und auch die Kosten des Transports. Der BGH hat nachträglich allerdings versucht, diese Ersatzkosten zu deckeln - ob das europarechtsfest ist, wird sich noch zeigen.

ffritzle

Gibts dazu nen Link, bzw. letztinstanzliche Entscheidung?

Weil das liest sich so, dass der Käufer eines defekten Teiles letztendlich nur das Teil bezahlen müssen und schraubermässig nix.

Was ist bei Einbaufehlern und Transportschäden?

Andreas
 
Gibts dazu nen Link, bzw. letztinstanzliche Entscheidung?

Weil das liest sich so, dass der Käufer eines defekten Teiles letztendlich nur das Teil bezahlen müssen und schraubermässig nix.

Was ist bei Einbaufehlern und Transportschäden?

Andreas

Andreas,

es gibt dazu auch einen gesetzestext: § 439 Abs. 2 BGB (III 3 ist unwirksam).

der verbrauchsgüterkäufer hat in den ersten 6 Monaten sowieso die vermutung zugute, dass ein mangel vorliegt.

Nach § 439 Abs. 4 BGB muss der Käufer die Sache erst dann zurückgeben, wenn er die mangelfreie Sache in Händen hat. Ich hatte den ND-Anlasser trotzdem schon vorher zurückgesandt (auf das ausdrückliche Garantie- und Gewährleistungsversprechen).

ffritzle
 
Was soll uns der ganze Quatsch denn nun sagen?
Halten wir doch einmal fest was passiert ist:
Du hast einen Anlasser gekauft.
Du hast beim Einbau gefroren.
Der Anlasserr tut nicht was er soll.
Du hast den Anlasser wieder ausgebaut, dabei gefroren.
Du hast mit dem Mangelverkäufer gesprochen.
Du hast den Anlasser zurückgeschickt.
Der Anlasser wird repariert, ausgetauscht, oder zurückabgewickelt.
Habe ich was vergessen?
Ach ja, Du hast hier nen Riesen Fass aufgemacht!
Was willst Du denn sonst noch? Wie viel tausend Geld willst Du den für Deine Genugtuung, oder wegen entgangener Lebensfreude?
Hast Du den Mangelverkäufer auch so mit Deinem Rechtswissen überhäuft? Wenn ja, dann würde mich nicht wundern, wenn der komisch wird.
Ich habe auch schon mal Scheisse geliefert, na und, ist mir zwar unangenehm, aber doch nicht zu ändern, erstens habe ich den Mist nicht selbst gebaut, zweitens weiß jeder vernünftig denkende Mensch, das wo Menschen arbeiten auch Fehler gemacht werden.
Dann gibt es Kunden die können damit umgehen und werden super gut bedient, bekommen ihren Ersatz und die Welt ist wieder in Ordnung. Dann gibt es so welche wie Dich, die müssen gleich die halbe Welt von ihrem Unglück in Kenntnis setzten und mich als Verkäufer vor aller Welt schlecht machen, die werden auch bedient so gut ich kann, ich will mir ja nix zu Schulden kommen lassen, aber im Kulanzfall..., was fürn Kulanzfall?

Getreu dem Motto, wie es in den Wald reinschallt, so schallt es auch wieder raus.
 
:fuenfe:
Volker,da bin ich ganz bei Dir.

Ich versteh das ganze Gejammer von ffritzle auch nicht mehr. :---)
 
Zuletzt bearbeitet:
:fuenfe:
Volker,da bin ich ganz bei Dir.

Ich versteh das ganze Gejammer von ffritzle auch nicht mehr. :---)

Ich schon.....:pfeif:

...............

was die polizei so macht, muss man nicht immer ernst nehmen.

mir passierte folgendes: nachts 0.50 uhr kontrolle. ich sagte zur polizistin, sie solle einen höflichen ton anschlagen. sie erwidert: "Sie riechen nach alkohol". ich war völlig nüchtern. das blasen habe ich verweigert. mitnahme aufs revier. was mir dort geschah, schildere ich hier aus beweisgründen nicht, jedenfalls hatte ich ärztlich protokolliert einen blutdruck von 240 (eigentlich ein medizinischer notfall) - aber für den rest habe ich einen zeugen. jedenfalls habe ich auch nachträglich nicht geblasen. ich habe die spielchen vor dem arzt freiwillig mitgemacht. der musste dann bescheinigen, dass alles unauffällig war - und kreuzt an: "...scheint nicht merkbar unter alkohol zu stehen". das hätte dann nicht einmal für den anfangsverdacht einer owi gereicht. trotzdem anzeige wegen der straftat der trunkenheit im verkehr und vorl. führerscheinbeschlagnahme. drei tage später ergebnis: < 0,1 %o, also unter der nachweisgrenze. Staatsanwalt bringt sofort den deckel zurück.
später bekomme ich von der StA die polizeiakte und traue meinen augen nicht: da standen dann ganz andere begründungen drin: ich hätte die polizisten fast umgefahren, sei nervös geworden und hätte 2 mal zu flüchten versucht.

über meine anzeige gegen die polizisten wegen verfolgung unschuldiger, körperverletzung im amt und beleidigung in 22 fällen (behördliche zielgerichtete falschbehauptung als beleidigung) ist noch nicht entschieden. vielleicht werde ich noch mit einer strafanzeige wegen verleumdung überzogen? wer weiß.

das ist unsere polizei auf der strasse. zur höflichkeit ermahnt und drei tage führerschein weg. ein lehrstück.

ffritzle
 
Jaja, es gibt wirklich angenehme Zeitgenossen!
Und vor allem: Ahnung haben die, was die alles wissen und können, da könnt man richtig neidisch werden!
Von der quasi überschäumenden Freundlichkeit wollen wir gar nicht erst reden!
 
Ach so.
Haste irgendwas nicht verarbeitet ...
looser gewesen?

friedliche adventszeit
ffritzle


Bin auch heilfroh, dass aus mir nur ein Looser geworden ist, nicht auszudenken welch ungemütliches Leben ich führen müsste, wäre ich so ein toller Hecht wie der Herr (vielleicht)Advokat.
 
Was soll uns der ganze Quatsch denn nun sagen?
Halten wir doch einmal fest was passiert ist:
Du hast einen Anlasser gekauft.
Du hast beim Einbau gefroren.
Der Anlasserr tut nicht was er soll.
Du hast den Anlasser wieder ausgebaut, dabei gefroren.
Du hast mit dem Mangelverkäufer gesprochen.
Du hast den Anlasser zurückgeschickt.
Der Anlasser wird repariert, ausgetauscht, oder zurückabgewickelt.
Habe ich was vergessen?
Ach ja, Du hast hier nen Riesen Fass aufgemacht!
Was willst Du denn sonst noch? Wie viel tausend Geld willst Du den für Deine Genugtuung, oder wegen entgangener Lebensfreude?
Hast Du den Mangelverkäufer auch so mit Deinem Rechtswissen überhäuft? Wenn ja, dann würde mich nicht wundern, wenn der komisch wird.
Ich habe auch schon mal Scheisse geliefert, na und, ist mir zwar unangenehm, aber doch nicht zu ändern, erstens habe ich den Mist nicht selbst gebaut, zweitens weiß jeder vernünftig denkende Mensch, das wo Menschen arbeiten auch Fehler gemacht werden.
Dann gibt es Kunden die können damit umgehen und werden super gut bedient, bekommen ihren Ersatz und die Welt ist wieder in Ordnung. Dann gibt es so welche wie Dich, die müssen gleich die halbe Welt von ihrem Unglück in Kenntnis setzten und mich als Verkäufer vor aller Welt schlecht machen, die werden auch bedient so gut ich kann, ich will mir ja nix zu Schulden kommen lassen, aber im Kulanzfall..., was fürn Kulanzfall?

Getreu dem Motto, wie es in den Wald reinschallt, so schallt es auch wieder raus.

Hinzu kommt noch, er hat die Hypothese gebildet, daß er für deutlich mehr Geld einen deutlich besseren Anlasser bekommt und sich damit Sicherheit erkaufen kann.
Selbige Hypothese war schon mit dem Einbau Makkulatur, am Anwendungsfall des Einzelbeispiels gescheitert, quasi als faktische Kritik an seiner Hypothesenbildung.
Was es natürlich nicht ist, aber dafür bräuchte man statistisches Grundverständnis und philosophische Gelassenheit....
(Die Wahrscheinlichkeit, erneut einen defekten Anlasser zu bekommen, ist ungleich kleiner, als beim ersten Mal, aber nicht Null)
 
Eigentlich ist mir das ja zu blöd, aber ich kann auch nicht aus meiner Haut...

... "Sie riechen nach alkohol". ich war völlig nüchtern. das blasen habe ich verweigert.
... ich habe die spielchen vor dem arzt freiwillig mitgemacht. der musste dann bescheinigen, dass alles unauffällig war - und kreuzt an: "...scheint nicht merkbar unter alkohol zu stehen". das hätte dann nicht einmal für den anfangsverdacht einer owi gereicht. trotzdem anzeige wegen der straftat der trunkenheit im verkehr und vorl. führerscheinbeschlagnahme. drei tage später ergebnis: < 0,1 %o, also unter der nachweisgrenze. Staatsanwalt bringt sofort den deckel zurück.
...

über meine anzeige gegen die polizisten wegen ... körperverletzung im amt ...


1. Für Alkoholgeruch in der Atemluft gibt es viele Ursachen ohne das man was getrunken hat.
- Unterzuckerter Diabetiker? Dann riecht man leicht nach Aceton, kaum zu unterscheiden.
- Frostschutz im Scheibenwaschwasser? Gerade genutzt und dann noch das Gebläse eingeschaltet?

2. Beim Arzt freiwillig mitgemacht? Prima, dann auch keine KV im Amt, denn die KV fand dann ja mit dem Einverständnis des Verletzten statt, wie übrigens bei jedem Eingriff eines Arztes im normalen Leben.

3. Zur Nachweisgrenze:

24.04.2007 AG Aachen
Zur Ermittlung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration kann der im Rahmen einer Rückrechnung zulässige stündliche Abbauwert von 0,1 Promille auch minutengenau auf 0,00166 Promille/Minute umgerechnet werden. Az. 41 Gs 1299/07

§ 24c StVG Alkoholverbot für Fahranfänger


(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Hier gilt die NULL-Promille-Grenze. Ach nee...
 


... Bislang hat er sich hier nicht selbst geäußert.

ffritzle

In Beitrag #61 hat sich dieser Käufer mit diesem Statement meiner Meinung nach geoutet, besser gesagt verraten, worum es ihm geht:
Da er sich vom Verküfer des Anlassers "nicht so behandelt fühlt, wie er sich das vielleicht gewünscht hätte", und da er anscheinend weiß, dass der Verkäufer hier in diesem Forum zumindest mitliest, versucht er anscheinend, über die Forumsgemeinde Druck auf den Verkäufer aufzubauen (wie gesagt mein Eindruck von der ganzen Sache)

ABER: die liebe Forumsgemeinde hat leider ihren eigenen Kopf bzw. ihren eigenen Willen, und lässt sich eben nicht so billig vor den Karren spannen (diese pösen Purchen, die :schimpf:)

Ironie an:
Und sie tut dem Käufer partout nicht den Gefallen, ihm in dieser Geschichte "beizustehen", um gegenüber dem ja sicher mit voller Absicht ungerecht und böse handelden Verkäufer seine Macht zu demonstrieren
Ironie aus


... tja, wie gesagt mein Eindruck des Ganzen, den ich von Anfang an schon hatte (und den ich jetzt doch mal loswerden musste ...)

Grüße an alle
Peter
 
Eines haben wir alle aber aus diesem Fred gelernt: :oberl:

Keiner der das hier gelesen hat wird einem, von mir nicht namentlich genannten, Forenuser auch nur das kleinste oder unbedeutenste Gebrauchtteil verkaufen. ;;-)
 
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