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R 100 R und Reifenfreigabe

Vorn BT45 Hinten BT46 ist nicht zulässig.
Bei der Reifengröße fehlt mir die Scheibe
im Federbein. Die Scheibe habe ich noch nie gesehen!

Gruß
Jo

Die Mischung zu beanstanden ist ja Quatsch.

Bei der Größe inzwischen leider ja. Wobei die Scheibe wohl nur für das Originalfederbein gelten dürfte.
 
Hallo,

Wollte noch zum Abschluss berichten, was bzw. dass alles geklappt hat mit den Eintragungen:

In der Vorabstimmung hatte mir der TÜV-Prüfer zugesagt,

--110’er und 130’er Kombination für Diagonalreifen
--110’er und 130’er Kombination für Radialreifen
--110’er und 140’er Kombination für Diagonalreifen

einzutragen, lediglich mit der Auflage, eine Reifenfreigabe des Herstellers mitzuführen, und die alte Markenbindung auf Metzeler ME33/ME55 sowie die „VB“-Spezifikation auszutragen.

Vorgeführt habe ich dann die frisch montierten Conti Roadattack 3, also 110’er und 130’er R(adial)-Reifen. Wie vereinbart hat das alles geklappt, es wurde ein Gutachten erstellt (42 Euro), und darauf basierend (nach Einwurf weiterer Münzen) eine neue Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung erteilt und eingetragen.

Damit bin ich für jetzt und für die Zukunft gewappnet, kann alle diese Kombinationen fahren ohne weitere Eintragungen, solange ich eine Reifenfreigabe des Herstellers habe. Die einzige praktische Limitation ergibt sich aus diesen Freigaben, die natürlich herstellerspezifisch sind, Bridgestone mit z.B. Michelin kombinieren ist da (verständlicherweise) nicht abgedeckt…aber damit kann man wohl locker leben, tpyischerweis kombiniert man ja sowieso im Rahmen der Empfehlungen.

@Jimcat: nach den ersten wenigen Kilometern mit den Conti kann ich Deiner Empfehlung nur zustimmen: der Roadattack 3 fährt sich wirklich klasse.

Grüße an alle
 
Hallo,
da ich auch neue Reifen auf meine R100R montieren lassen muss, hab ich mir jetzt "fast" alles hier im Forum dazu durchgelesen. Verstehe es aber noch nicht komplett.
Vor Jahren hatte ich den 130er Hinterreifen eintragen lassen, mit folgendem Text: Auch genehmigt: Fabrikat Metzeler vorn 110/80-18 58H TL ME33 OD. 110/80V18 TL ME33 und hinten 130/80-17 65H TL ME55A auf Serienfelgen in Verbindung mit Kunststoffscheibe im hinteren Federbein Dicke 3mm.

Seither habe ich Metzeler Lasertec gefahren, und war auch soweit damit zufrieden, vermutlich auch, weil ich noch nie einen besseren Reifen gefahren bin. Jetzt habe ich vorne noch einen fast neuen aus 2019 drauf und für hinten gibt es den Lasertec nicht mehr. Der "Nachfolger" Roadtec hat keine Freigabe für die R100R.
Der beste Reifen scheint wohl der Conti Road Attak 3 in radial zu sein...
den muss ich auf jeden Fall eintragen lassen.
Oder muss ich jeden Reifen eintragen lassen?
Bei Bridgestone habe ich eine Unbedenklichkeitserklärung gefunden, wonach ich, wenn ich es richtig verstehe, nicht eintragen lassen muss?
Könnt ihr dazu etwas sagen? Da ich sehr wenig fahre, wäre wohl der Bridgestone für mich auch ok. Wenn ich aber immer eintragen lassen muss, würde ich wohl auf den Conti gehen.
Vielen Dank für eure Antworten
Rainer
 

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Unbedenklichkeitserklärung sind nicht mehr gültig


https://nippon-classic.de/ratgeber/das-ende-der-unbedenklichkeitsbescheinigung-bei-motorradreifen/
 
Moin Rainer!

Den Conti Road Attack 3 musst du leider auch eintragen lassen, ich habe die Abnahme beim Ingenieur gerade letzten Dienstag hinter mir und die Eintragung in die Papiere sollte am kommenden Dienstag erfolgen.

Ich stelle auch hier gerne nochmal die Formulierung des Ingenieurs ein, und werde berichten, ob und wie die Eintragung geklappt hat, da bei uns in Hessen ja leider die leidige Bündelungsbehörde immer noch ein Wörtchen mit zu reden hat!

Grüße kimi
 

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in diesem Artikel steht zwar was über das Ende der Unbedenklichkeitsbescheinigungen, aber es wird auf das Verkehrsblatt 15-2019 verwiesen.
Hier Informationenaus der FAHRZEUGTECHNIK mit ADAC-Logo geht es in Punkt 1 aber hauptsächlich um Fahrzeuge mit EU-Typengenehmigung.
Die R100R Bj. 1994 hat aber eine allgemein Betriebserlaubnis.
Unter Punkt 3.3 steht dann:
Bei Motorrädern, die in den letzten ca. 20 Jahren homologiert wurden, finden Sie die Nummer der EG-Betriebserlaubnis in der Zeile K (rechte Datenspalte in Bild 4a) der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Diese Nummer muss übereinstimmen mit der Angabe in der Unbedenklichkeitserklärung (Bild 4b).

Genau das "BMW 247E B791/2" ist doch in dem Bridgestone Dokument angegeben? Oder verstehe ich das nicht richtig?

Gruß
Rainer
 
Hallo Kimi, deine Eintragung der Road Attak 3 hatte ich gesehen.
Ich würde, da ich "Wenig-Fahrer" bin auch auf etwas schlechtere Reifen gehen, wenn ich sie nicht eintragen lassen muss...bisher kam ich mit den Metzeler auf der R100R auch zurecht, und fahre meist meine R25/2 mit Block C :D
Gruß
Rainer
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Grunde bin ich ja eigentlich ein fast gar nicht Fahrer, bin aber bemüht das zu ändern! :pfeif:

Das mit dem Austragen ist glaube ich gar nicht so einfach und das einzige, was bei mir nicht geklappt hat!

Aber wenn dir die Reifenmarke nicht ganz so wichtig ist, montier einfach den 140 er hinten drauf, da musst du nix eintragen lassen, den Gedanken hatte ich auch, aber da ich den gekürzten Heckrahmen legalisieren wollte, habe ich die Reifen gleich in einem Aufwasch mitmachen lassen!

Grüße kimi
 
Hallo Rainer und Kimi,

ich darf dem Rainer widersprechen, bzw. hatte vielleicht einfach mehr Glück mit der Auswahl "meines TÜV-Ingenieurs". Schaut Euch noch mal genau an was ich oben schon geschrieben habe: die Uralt-Markenbindung wurde ausgetragen, ich habe nur noch Größen/Reifentypen eingetragen: im ersten Bild seht ihr die Eintragung 110'er / 140'er "MC", d.h. Diagonalreifen. Die alten Geschichten mit Reifentyp "VB" für hinten, und Markenbindung Metzeler, sind raus. Auf dem zweiten Bild (zweites Blatt) seht Ihr die Zusatzvereinbarung, nämlich den 130'er (MC, also Diagonal), und dann eben noch zusätzlich den 110'er mit dem 130'er als R-Reifen, also radial (also zB Conti Roadattack2 oder 3). Einzige Auflage: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers ist mitzuführen. Das ist ja die leichteste Übung.

Denke das ist alles sehr sinnvoll und gibt die Fliexibilität die man braucht, wenn neue Reifentypen auf den Markt kommen. Und technologisch sicher sinnvoll und unkritisch.

Wenn noch Fragen sind, bitte melden.

Lg

Resser

110_140MC.jpg110_130_MCundR.jpg
 
Hallo,
ja, bei mir ist der 140er auch Markengebunden eingetragen.

Ich hatte ja bereits mit Metzeler Kontakt, jetzt hab ich noch bei Conti und Bridgestone nachgefragt. Die schnellste Antwort kam von Bridgestone:
"es ist richtig, jede Reifenänderung gegenüber den eingetragenen Reifengrössen und -typen muss dokumentiert werden
Alle alten Bescheinigungen der Reifenindustrie wurden rückwirkend für ungültig erklärt"
und ein Infoschreiben war auch dabei, gut zusammengefasst erklärt.
Siehe Umbereifung für die künftig eine Prüfung (und Eintragung) erforderlich ist:
1. Ältere Fahrzeuge für die noch keine EU-Typengenehmigung vorliegt (sondern allgemeine Betriebserlaubnis....)

Wenn ich das nicht schaffe, die Markenbindung auszutragen, dann muss ich mich für Bridgestone oder Conti entscheiden....
Grüße
Rainer
 

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Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
Vorsicht mit der Eintragung des Road Attack 3! Habe ich im letzten Jahr auch gemacht, der beste Reifen ever! Aber er läuft aus, der Nachfolger Road Attack 4 wird eingeführt. Und „mein“ TÜVI hat nur die Road Attack 2&3 eingetragen. Für den 4er darf ich dann wieder los (oder zurück auf Diagonal:entsetzten:).
Habe GsD noch einen Satz gebunkert.

Also wenn CRA, dann den 4er eintragen lassen!:oberl: Aber es lohnt sich.
 
Am elegantesten ist es natürlich, nur die Reifendimension (als Diagonal– oder Radialreifen) eingetragen zu haben.

Hier in Berlin geht das:

Zulassung.jpg

Gruß,
Florian
 
Nachfolger Road Attack 4 wird eingeführt. Und „mein“ TÜVI hat nur die Road Attack 2&3 eingetragen. Für den 4er darf ich dann wieder los...

Tja, dumm gelaufen, bzw. bei mir lief das anders

ich war auch scharf auf die Contis, besonders diesen 150/65R18. Gekauft habe ich mir ein Paar RA2, schon ne weile her. Mein aaS hat mir aber nur -Continental Road Attack- eingetragen keine Zahl. Ich hab auch extra noch gefragt ob das gleich seien muss, dies wurde verneint. Also wenn ich beim Conti bleibe und fahre in 10 Jahren vorn den RA6 und hinten den RA7 dann juckt das keine S....

Aber es kam anders, ich wurde mit der Walze nicht warm. Also habe ich mir einen Telefontermin mit meinem aaS geben lassen, und ganz leise angefragt wie das mit Mischbereifung aussieht. Ich wollte auf 140 zurück, und den gibt es von Conti nicht. Da das Gespräch positiv verlief habe ich mir den Metzeler Roadtec Z8 besorgt. Nun habe ich vorn -Continental Road Attack- und hinten Metzeler Roadtec Z Interact- stehen.

Aber es geht noch besser, mein aaS hat mir das so geschrieben das ich mit diesen beiden Reifen 4 Kombinationsmöglichkeiten habe. Mehrfach; zu 15. 1/2: AUCH GEN. VO xxxxxxxx AUF AKRONT FELGE 3.00x18, HI. xxxxxxxx AUF SAN REMO FELGE 4.25x18.

Wenn der aaS nur ein bisschen Ahnung von Motorrädern hat, dann geht das. Ich bin der Meinung; er muss hauptsächlich Bock haben seinen Job zu machen, und das zur Zufriedenheit des Kunden.

gruss peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann ich bestätigen. So steht es bei meiner Monolever-RT in den Papieren:

ZU 15.1 U. 15.2: AUCH GENEHM. VORN 100/90 R18 M/C 56V IN VERB. M. HINTEN 130/80 R18 M/C 66V, BEIDE CONTIROADATTACK 3
 
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