• Hinweis: Die Zustellung von Mail-Benachrichtigungen zu Microsoft-Diensten (Outlook.com, Hotmail, Live ) und United Internet ist zeitweise gestört. Die Ursache liegt außerhalb unserer Forums-Systeme. Unser Hosting-Provider arbeitet an der Behebung.

Reifenbindung kann ausgetragen werden!

frankenboxer

Gewerbetreibender
Grüner Status
Seit
10. Dez. 2007
Beiträge
3.263
Ort
Poppenhausen, OT Kützberg
Bin gerade in der Nachbarkneipe (GS-Forum) auf ein interessantes Video gestossen!

Dauert zwar fast 'ne deiviertel Stunde, aber die Aussage vom TÜV Süd ist, dass die Reifenbindung bei Fahrzeugen mit nationaler BE ausgetragen und die Reifendimensionen relativ problemlos ergänzt werden können!

Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
 
habe in den vergangenen Jahren bei diversen prä EU Motorrädern durch den TüV Südwest die Reifenbindung austragen und / oder alternative Reifengrößen (ebenfalls ohne Fabrikatsbindung) eintragen lassen. Gut, das das immer noch möglich ist.
 
Habe ich vor kurzer Zeit gemacht, war aber anfangs nicht einfach.
Mehrere TÜVs und GTÜs trauten sich nicht, großes Palaver, und immer weite Wege gafahren.
Habe dann einen Prüfer gefunden, der es gemacht hat.
Musste nur die Moppeds vorführen, um den Platz zwischen Reifen und Schwinge "begutachten" zu lassen.
Dann noch bei der Zulassungsstelle "ohne Reifenbindung" eintragen lassen.
Beide Moppeds , EZ 93 und EZ 2000, waren mit deutscher Zulassung und Reifenmarke und Typ als Eintrag.
Wer es machen will, sollte keine Zeit verlieren, weil nach Meinung der Prüfer in 2025 wieder eine Änderung ansteht und eine Änderung dann nur mit technischem Gutachten möglich sein soll.
Aber auch da gibt es unterschiedliche Angaben.
 
Hallo Mitstreiter,

da bei vielen die Reifen mit prä-2020er-DOT (bei denen noch die freie Nutzung auf Basis einer Reifenfreigabe möglich ist) getauscht werden müssen, wird dies vermutlich bei vielen von uns demnächst ein Thema werden.

In diesem Beitrag (#11) hat mein Vornamensvetter dies schon mal erfolgreich für eine R100R durchexerziert.

Für meine R100R liegen die Unterlagen gerade bei der bei uns zuständigen DEKRA und ich erwarte in den nächsten paar Tagen eine Antwort. Ich habe mir einige Mühe bei der Zusammenstellung der Papiere gemacht, so dass ich eigentlich mit einer positiven Antwort rechne. Wenn dies so sein sollte, stelle ich bei Interesse diesen auf meine R100R bezogenen Unterlagensatz bei Interesse auch gern als Kopiervorlage für Eure Kontaktaufnahme mit einem Prüfer zur Verfügung.

Gruss & Dank, Andreas
 
schon interessant - habe den Bericht auch gelesen/gesehen.
Ende Oktober wurde mir vom TÜV Süd die Austragung der Reifenbindung (4V GS) noch kategorisch abgelehnt, wenn dann sei nur
die Eintragung §19-2 STVZO eines alternativen Reifens mit Fahrversuch, je nach Reifen bzw. Wortlaut der Reifenfreigabe/Bestätigung des Herstellers
auch nur mit Hochgeschwindigkeitsfahrt möglich
Wohlgemerkt - keine Veränderung der Reifengröße und Bauart - reichlich Platz etc.

Über die Probleme bei der Neuzulassung/HU mit meiner 2V GS (die eigentlich gar keine Reifenbindung hat) will ich gar nicht sprechen?

Andere Prüforganisationen waren da ein wenig unbürokratischer, aber auch nur mit Eintragung §19-2 STVZO - leider im Herbst keine Termine frei.

Irgendwie drängt sich mir auf, dass da selbst bei den Prüforganisationen keiner mehr weiß was Sache ist - oder nur Geld verdienen will ??

Ich versuchs im Frühling mit der Aussage (leider finde ich das nirgends schriftlich) des Oberprüfers vom TÜV Süd noch mal und hoffe, dass an den Gerüchten von neuen (noch komplizierteren ) Reglungen nicht dran ist
Wollte der BVDM da nicht noch verhandeln ?

Gerne nehme ich Tipps per PN über Prüfer in Südbayern an, die damit Erfahrung haben
Grüße
Oswald
 
Habe mir das Video mal angesehen - viele Wenn und Aber. Das schlimmste ist, dass in dem Video gesagt wurde, dass es seiner Meinung nach KEINE generelle Freigabe von Diagonal nach Radial geben wird (um Minute 29:30). D.h. alle Paralever zwar die Fabrikatsbindung Austragungsfähig ist, ein Radialreifen dennoch weiterhin immer neu eingetragen werden muss. Nix gewonnen (zumindest bei den GS-Fahrern).

Hans
 
Habe mir das Video mal angesehen - viele Wenn und Aber. Das schlimmste ist, dass in dem Video gesagt wurde, dass es seiner Meinung nach KEINE generelle Freigabe von Diagonal nach Radial geben wird (um Minute 29:30). D.h. alle Paralever zwar die Fabrikatsbindung Austragungsfähig ist, ein Radialreifen dennoch weiterhin immer neu eingetragen werden muss. Nix gewonnen (zumindest bei den GS-Fahrern).

Hans
Meinen ursprünglichen Plan, die 2V GS unbürokratisch auf Radialreifen (die eigentlich schon mal eingetragen waren) umzurüsten, habe ich schon aufgegeben, habe aber zumindest gehofft, weiterhin auf meiner 4V GS moderne Reifen meiner Wahl zu fahren, ohne immer wieder neue eintragen zu müssen (ohne Hochgeschwindigkeitsprüfung).
Technisch wurden meine Pläne von den Prüfern zwar abgenickt und für o.k. befunden - nur eintragen/austragen traut sich wohl keiner
 
....KEINE generelle Freigabe von Diagonal nach Radial geben wird (um Minute 29:30). D.h. alle Paralever zwar die Fabrikatsbindung Austragungsfähig ist, ein Radialreifen dennoch weiterhin immer neu eingetragen werden muss. Nix gewonnen (zumindest bei den GS-Fahrern). ..
Weil es derzeit ohnehin nur radiale Hinterreifen gibt, wäre damit doch eh nicht soo viel gewonnen. Bei TKC70 (Conti möge ihn uns noch lange erhalten) hält der diagonale Hinterreifen etwa so lange, wie wie der radiale Anakee 2.
 
Das schlimmste ist, dass in dem Video gesagt wurde, dass es seiner Meinung nach KEINE generelle Freigabe von Diagonal nach Radial geben wird (um Minute 29:30). D.h. alle Paralever zwar die Fabrikatsbindung Austragungsfähig ist, ein Radialreifen dennoch weiterhin immer neu eingetragen werden muss. Nix gewonnen (zumindest bei den GS-Fahrern).

Hans
Die GS hat ja keine Reifenfabrikatsbindung für die Diagonalreifen, somit kann man zumindest bei Bauweise Diagonal fahren, was der Markt hergibt ohne dass man was tun muss. Schlimmer ist es m.M. bei RxxR . Die hat eine Fabrikatsbindung und von der Bauweise Mischbereifung (von Diagonal, hinten "VB" Bias Belted). Da kann man dann möglicherweise die Fabrikatsbindung austragen lassen, hat dann aber die Bauweisen nach wie vor in den Papieren stehen. Und meines Wissens gibt es keinen Reifenhersteller, der eine Kombination aus Diagonal vorn und Bias Belted hinten im Programm hat. Ganz toll. Aber mir ist das jetzt eh egal. Fahre meine Reifen weiter und schaue was passiert.

Gruß
Marcus
 
Warum ist da eigentlich bei Motorrädern so ein Bohei mit den Reifen und beim Auto nicht.

Oder ist das beim Auto auch so und ich merk das bloß nicht.
 
Bei PKWs gabs das auch mal - wurde aber EU-weit abgeschafft.
Bei modernen Motorrädern mit 200 PS und mehr habe ich Verständnis für eine Einschränkung.
Wenn der Fahrzeughersteller ausgiebige Tests mit zwei Reifentypen durchgeführt hat, ist verständlich,
dass da nicht alles der gleichen Größe frei ist.
Bei unseren Alteisen mit max. 70 PS waren die seinerzeit verfügbaren Reifen alle schlechter als alles, was man heute kaufen kann.
Die Staatsbeamten haben aber genau entgegen der Erwartung entschieden. Warum, ist Fachleuten unklar.
 
Wenn der Fahrzeughersteller ausgiebige Tests mit zwei Reifentypen durchgeführt hat, ist verständlich,
dass da nicht alles der gleichen Größe frei ist.
Das sehe ich anders, meiner Meinung nach hat der Hersteller das Fahrzeug so zu bauen, dass es mit allen Reifen einer Größe, Speedindex, Traglast....funktionieren muss.
Kann er das nicht nachweise, gibt es keine Zulassung.

Gibt es denn ein Auto, bei dem in den Papieren steht, du darfst nur den und den Reifen vom Hersteller xy fahren?
 
Das sehe ich anders, meiner Meinung nach hat der Hersteller das Fahrzeug so zu bauen, dass es mit allen Reifen einer Größe, Speedindex, Traglast....funktionieren muss.
Kann er das nicht nachweise, gibt es keine Zulassung.

Gibt es denn ein Auto, bei dem in den Papieren steht, du darfst nur den und den Reifen vom Hersteller xy fahren?
Alle Bugattis. Michelin produziert dafür spezielle Reifen, die sogar mit den Felgen verklebt werden.
 
...

Gibt es denn ein Auto, bei dem in den Papieren steht, du darfst nur den und den Reifen vom Hersteller xy fahren?
Ja. ich weis zumindest von einem V8 oder V12- amischlitten, der nur mit einer extra entwickelten Pelle fahren darf.
Der Besitzer und Fahrer dieser Kiste war schwerstens bedient, als ihm der Reifenhöker klarmachte, dass dieser zugelassene Reifen derzeit nicht produziert würde.
 
Bis Anfang '24 hab ich alle greifbaren Service Infos, z. B. für 'ne /7, ausgedruckt und bei der HU vorgelegt. Es wurden dann alle, in den Infos enthaltenen, Reifendimensionen in 's Gutachten eingetragen. Zusätzlich sinngemäß: "Reifen nur von einem Hersteller, Diagonal-, Diagonal-Gürtel- (B) und Radialreifen zulässig".
Dann kam Anfang 2024 die Änderung: Bei Fahrzeugen mit nationaler BE wird nur noch der zum Zeitpunkt der HU montierte Reifen mit Dimension, Bauart und Hersteller eingetragen! Fahrzeuge, bei denen bereits die Papiere geändert waren, hatten Bestandsschutz.
Wenn ich die Aussage vom Oberprüfer richtig interpretiere, ist genau das wieder möglich, was ich bis Anfang 2024 eingetragen bekommen habe.
Somit scheint ja alles okay zu sein.
Werde auf jeden Fall nächste Woche meinen TÜVler (Motorradfahrer) drauf ansprechen.
 
Gab es doch mal mit den Michelin TRX-Reifen
Da braucht es genau genommen keine Bindung im Fahrzeugschein, da "passen" ja konstruktiv auf die speziellen Felgen nur die TRX Schlappen.
Heute sind TRX - Reifen ein äußerst exklusiver Spass (wenn man die wg. "Originalzustand" behalten will/muss).

Bei neueren Motorrädern und Autos mit EG BE ist das alles viel entspannter. Den Bohei gibt es nur bei den alten Fahrzeugen beim nationaler Zulassung. Was ist da technisch eigentlich der Unterschied? Keiner. Den "geeigneten" Prüfer vom Michael findet man immer seltener. Ich wurde vor Jahren schon mal von einem aaS abgewimmelt wg. Reifenbindung R100R.

Gruß
Marcus
 
Den formalen Unterschied findest Du in der Antwort auf diese Anfrage. Diese Rechthaberei unserer Behörden ist unser eigentliches Problem.
Ich glaube, das Kernproblem ist, dass sich die Behörden eher als Obrigkeit und nicht als Dienstleister der Bürger betrachten.
Gründe hierfür liegen wahrscheinlich schon vor der wilhelminischen Zeit und sind unausrottbar wie die Sektsteuer.
:D
Belege hierfür gibt es reichlich; s. z.B. "extra 3", oder der "Hammer der Woche" im Länderspiegel
 
Zurück
Oben Unten