Reifenbindung kann ausgetragen werden!

Finde ich auch, alle Achtung.
Habe auch die Austragung hinter mir, allerdings nur in Reifengröße 140 hinten, wie es schon immer war.
Geht also doch was, wenn der Prüfer will.
Den muss man nur finden.

Ich hatte mir auch Mühe gegeben, es dem Prüfer leicht bzw. für ihn nachvollzieh- und erklärbar zu machen. Ich habe meinem Änderungswunsch auch einen Stapel an Serviceinformationen der verschiedenen Hersteller beigelegt, welche 110/130er- sowie 110/140er-Kombinationen aufführen.

Herzliche Grüsse und entspannten Jahresendspurt,

Andreas
 
Moin, moin in die Runde,

wie ich bereits in einem anderen Thread geschrieben hatte, war ich am vergangenen Freitag mit meiner R100GS PD Classic beim TÜV in Kiel und habe die Reifenbindung gem. ABE austragen lassen.

Ich hatte großes Glück an einen Prüfer zu geraten, der ein Faible für ältere Motorräder hatte. Er machte sich die Mühe, die Reifenbindung gem. ABE für mein Motorrad zu recherchieren, um diese dann aufzuheben. Der Vorgang hat ca. 20 Minuten gedauert und 80€ gekostet.

Jetzt spare ich mir zukünftig unnötige Diskussionen mit der Rennleitung im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle bzw. einem unkundigen TÜV-Prüfer im Rahmen einer Hauptuntersuchung.

VG Toni
 
Moin, moin in die Runde,

wie ich bereits in einem anderen Thread geschrieben hatte, war ich am vergangenen Freitag mit meiner R100GS PD Classic beim TÜV in Kiel und habe die Reifenbindung gem. ABE austragen lassen.

VG Toni
Hallo Toni

sind bzw. waren bei der PD Classic tatsächlich Reifenbindungen eingetragen?
Oder nur der berüchtigte Satz "gemäß Herstellerangaben" im Fahrzeugschein?

Ich frage als Fahrer einer frühen Paris Dakar, dessen GS bereits ab Werk von so nem Blödsinn befreit war.

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Guido,
es war für meine BMW eine „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis“ in dem Fahrzeugschein eingetragen. Das ist nicht sehr aussagekräftig und führt wie schon oben erwähnt zu unnötigen Diskussionen mit diversen Stellen.
Des Weiteren wollte ich Rechtssicherheit im Falle eines Falles haben. Also ab zum TÜV.
Der Prüfer sprach von einem interessanten Fall. Er musste die ABE bzgl. der Reifenbindung mehrfach lesen bis er am Ende die Einschränkungen nachvollziehen konnte. Über die genauen Details wollte er sich dann aber nicht auslassen. Nach einer kurzen Sichtprüfung der BMW wurde der o. a. Text gestrichen. Mehr wollte ich auch nicht.

VG Toni
 
Hallo Toni,

das kann ich verstehen. Du wolltest Sicherheit und Klarstellung.
Dieser allgemeine Satz (Textbaustein) wanderte jedoch meist erst über neuere Fahrzeugscheine bei einem Besitzerwechsel in die Papiere.
Normalerweise waren die 2V-GSen nämlich außen vor.
Michael (MM) hatte irgendwann mal erwähnt, dass es angeblich gaaaanz späte 2V GSen gab, die betroffen sein sollen.
Ob und ab welchem Bj. weiß ich nicht. :nixw:

Also 2V GS-Fahrer, lasst euch nicht verunsichern und werft nicht euer sauer verdientes Geld unnötig den "Behörden & Vereinen" hinterher.

VG
Guido
 
)(-:Darauf habe ich auch gewartet und hoffe im nächsten Jahr damit Erfolg zu haben.
Gruß aus der feuchten Wetterau
Hubert
 
Irgendwie check ich das immer noch nicht:
Für Meine 100GS durfte ich verwenden: 90/90-21 54H und 130/80-17 65 H hinten; ich glaube nach Reifenherstellerfreigabe auch 130/80 R 17;
Und immer steht drin: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten - da gibt´s aber wohl nix mer aktuelles nach 35 Jahren

? Muss ich jetzt jeden Reifen separat eintragen lassen? Diese Diskussion hat begonnen: Reifenbindung ausgtragbar .... ?

Zudem hab´ ich irgendwo gelesen, dass weiterhin nur mit "Orginalzustand Fahrwerk" austragbar sei; d.h. anderes, besseres Federbein - und das Spiel geht wieder weiter?

@ Peter: Hast Du was belastbares beim TÜV rauskriegen können?

Grüße Andreas

P.S.: Laut Mopedreifen.de scheinen alle Reifenpaarungen ein Vorsprechen beim freundlichen Blaukittel zu bedingen
 
Hi,

ich fahre zu einer Prüfstelle wenn die nächste HU fällig ist und frage dort. Brauche ich den Reifen früher, dann fahre ich halt früher, vor dem Kauf hin und frage wie sie es den gern hätten. Allerdings zu einer der anderen Organisationen....
Das stöbern im Internet und in den Foren ist da nicht wirklich zielführend.

Gruß
Willy
 
Und immer steht drin: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten
Dieser Satz ist mal mit einer Ummeldung, einem Besitzerwechsel oder durch sonstige Ein- und Umtragungen durch die ZulassunGSbehörde in Deine Papiere getippt worden. ;)
Ist ein bescheuerter Textbaustein, den die ZulassunGSbehörden ohne Sinn und Verstand pauschal in neuere Papiere übernehmen. Ist denen völlig egal ob dieser Textbaustein niemals Bestandteil der Originalpapiere war und auch, dass gar keine Fabrikatsbindung durch den Hersteller besteht.

Die R100 GS hat keine Reifenfabrikatsbindung. :oberl:
Punkt & Ende!

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie check ich das immer noch nicht:
Für Meine 100GS durfte ich verwenden: 90/90-21 54H und 130/80-17 65 H hinten; ich glaube nach Reifenherstellerfreigabe auch 130/80 R 17;
Und immer steht drin: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten - da gibt´s aber wohl nix mer aktuelles nach 35 Jahren

? Muss ich jetzt jeden Reifen separat eintragen lassen? Diese Diskussion hat begonnen: Reifenbindung ausgtragbar .... ?

Zudem hab´ ich irgendwo gelesen, dass weiterhin nur mit "Orginalzustand Fahrwerk" austragbar sei; d.h. anderes, besseres Federbein - und das Spiel geht wieder weiter?

@ Peter: Hast Du was belastbares beim TÜV rauskriegen können?

Grüße Andreas

P.S.: Laut Mopedreifen.de scheinen alle Reifenpaarungen ein Vorsprechen beim freundlichen Blaukittel zu bedingen
Schau mal oben #71.
 
Hallo Toni,

das kann ich verstehen. Du wolltest Sicherheit und Klarstellung.
Dieser allgemeine Satz (Textbaustein) wanderte jedoch meist erst über neuere Fahrzeugscheine bei einem Besitzerwechsel in die Papiere.
Normalerweise waren die 2V-GSen nämlich außen vor.
Michael (MM) hatte irgendwann mal erwähnt, dass es angeblich gaaaanz späte 2V GSen gab, die betroffen sein sollen.
Ob und ab welchem Bj. weiß ich nicht. :nixw:

Also 2V GS-Fahrer, lasst euch nicht verunsichern und werft nicht euer sauer verdientes Geld unnötig den "Behörden & Vereinen" hinterher.

VG
Guido
Jou Guido,
Hat mir mein damaliger BMW Händler auch erzählt. Grund war das minimal leisere Abrollen der Reifen. Nur so konnten die Geräuchvorschriften noch eingehalten werden.🙄
 
OK; also keine Reifenfabrikatsbindung;

Ich mache weiter:
Ich habe montiert Avon Trialrider 130/80 R 17 65 H; seit vielen Jahren war dies so; 5x HU - nie hat jemand was gemeckert / gesagt; Avon hat hierzu eine Freigabe gegeben;

Leider stehen Radial hinten nicht im Schein d.h., damit bin ich illegal unterwegs?
Hat jemand von Euch vorne Diagonal & hinten Radial eingetragen und kann mir das ggfs. zur Verfügung stellen? Im Handbuch ist leider auch nur beide male Diagonal aufgeführt

Andreas
 
Ich habe montiert Avon Trialrider 130/80 R 17 65 H; seit vielen Jahren war dies so; 5x HU - nie hat jemand was gemeckert / gesagt;
Hilft dir nicht, bei einer Kontrolle bist du fällg

Leider stehen Radial hinten nicht im Schein d.h., damit bin ich illegal unterwegs?
So lange kein "R" drin steht, vermutlich

Hat jemand von Euch vorne Diagonal & hinten Radial eingetragen und kann mir das ggfs. zur Verfügung stellen?
Hilft dir ebenfalls nicht, denn dir fehlt das Gutachten. Wie schon an vielen Stellen Geschrieben: Gehe zu einer Prüfstelle und spreche mit den Leuten.

Hans
 
Wenn ich das richtig verstehe gilt die Fabrikatsbindung Michelin im Schein meiner GS II nur für die Kombi Radial/Diagonal.
Ansonsten kann ich den Hersteller unter Einhaltung der Größe frei wählen.
IMG_2037.jpeg
 
Wasserrohr EZ 1991 - nix PD

Andreas
Dann darfst du alle Sorten Diagonalreifen verbauen, die mindestens die Spezifikation einhalten, also
90/90-21 54H oder 58H oder 54S oder ...
und
130/80-17 65H oder s. o.

Sobald du die Option Gürtelreifen hinten nutzen willst, gilt die Auflage der Betriebsgenehmigung.
D. h. du müsstest dir einen aktuellen Reifen eintragen lassen.
Das ist aber aus heutiger Sicht (>30 Jahre Reifenweiterentwicklung) natürlich Unfug.
Also den aaS suchen, der die Bindung austrägt - und am besten gleich R-Reifen auch für vorne genehmigt.
 
>>...und am besten gleich R-Reifen auch für vorne genehmigt.<<
gibt's für vorne in 90/90-21 auch Radialreifen? Wo? Wer? Leider habe ich noch keine gesehen.
Danke
Eckhard
 
>>...und am besten gleich R-Reifen auch für vorne genehmigt.<<
gibt's für vorne in 90/90-21 auch Radialreifen? Wo? Wer? Leider habe ich noch keine gesehen.
Danke
Eckhard
ich glaube ich habe noch keinen 90/90R21 gesehen!
Und beide diaginal: Da ist es echt mit der Auswahl mau, da man auch den Geschwindigkeitsindex H berücksichtigen muss; Mit T (bis 190 km/h) gäbe es deutlich mehr - auch wenn immernoch überschaubar;

Entweder jeden Mist eintragen lassen - oder es wird eng;

Andreas
 
Sobald du die Option Gürtelreifen hinten nutzen willst, gilt die Auflage der Betriebsgenehmigung.
D. h. du müsstest dir einen aktuellen Reifen eintragen lassen.
Das ist aber aus heutiger Sicht (>30 Jahre Reifenweiterentwicklung) natürlich Unfug.
Also den aaS suchen, der die Bindung austrägt - und am besten gleich R-Reifen auch für vorne genehmigt.
Und alle 5.. 8 Jahre verschwinden die (eingetragenen) Reifen vom Markt und werden durch Nummerierung X+1 ersetzt

Andreas
 
Und beide diaginal: Da ist es echt mit der Auswahl mau, da man auch den Geschwindigkeitsindex H berücksichtigen muss; Mit T (bis 190 km/h) gäbe es deutlich mehr - auch wenn immernoch überschaubar;
Eine serienmäßige R100GS hat Geschwindigkeitsindex T eingetragen, nicht H.

Gruß

Werner
 
Bei mir sind definitiv H-Reifen gefordert;
ich habe auch im Replacement-Kit Gutachten nix gefunden, dass von T auf H umgeschrieben werden muss; (wäre eine mögliche Erklärung gewesen)
Da ich nicht Erstbesitzer bin (hab die Mühle aber schon 30 Jahre) weiß ich nicht, wie das zustande gekommen ist

Andreas
 
Bei mir sind definitiv H-Reifen gefordert;
ich habe auch im Replacement-Kit Gutachten nix gefunden, dass von T auf H umgeschrieben werden muss; (wäre eine mögliche Erklärung gewesen)
Da ich nicht Erstbesitzer bin (hab die Mühle aber schon 30 Jahre) weiß ich nicht, wie das zustande gekommen ist

Andreas
In der Fahrzeug-BE steht "T".
Wenn es keine leistungsteigernden Umbauten gibt/gab, lässt sich das per einfachem Gutachten korrigieren.
PS: gem. §15 FZV
 
Zuletzt bearbeitet:
.. Replacement-Kit - Max. Geschwindigkeit lt. Gutachten: 185 km/h - somit "T-fähig" (und das dürfte übertrieben sein)

A.
 
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