Reifenbindung kann ausgetragen werden!

Hallo,

hatte diese Woche auch so ein Erlebnis. War mit einer R100GS beim TÜV Süd, weil die so nett waren und bei drei meiner R100R (gegen einiges an Geld) Fabrikatbindung auszugtragen und alle möglichen Bauarten einzutragen. Und den dämlichen V-Speedindex gegen einen H zu ersetzen.

Ist eine kleinere Prüfstelle, der Motorrad AaS war nicht da.

Die R100GS ist ja ein "Spezialfall", weil bei jüngeren Baujahren eine Reifenbindung für die Mischung Diagonal vorn und Radial hinten existiert, die Standard Bereifung in Diagonal/Diagonal hat ja bei der GS keine Reifenbindung (@hg_filder: Aus dem Grund ist das Austragen des "Reifenbindungs Satzes" bei einer R100GS ohne Gutachten m.M. fachlich falsch). Im Fall meiner R100GS kommt erschwerend dazu, dass ein Vorbesitzer einen weiteren Reifen hat nachträglich eintragen hat lassen. Der steht jetzt explizit in der ZB drin, allerdings mit "A.GEN." das heißt "auch genehmigt" also "wahlweise". Montiert waren K60 Scout also Diagonal/Diagonal. Nach kurzem Blick in die ZB kam dann schon Ungemach: "Oh je, die hat ja eine Reifenbindung". Ich war natürlich mit altem KFZ Brief und Auszug der ABE gerüstet. Kurzer Blick darauf: Nein kann er so nicht akzeptieren, er muss die ABE an seinem System prüfen. OK, das wurde es dann beschwerlich. Nachdem er ewig klickte und schon die Reifengrößen nicht fand, durfte ich über die Schulter schauen und habe dann angemerkt dass er die ABE der normalen 247 Modelle auf hatte, nicht der 247E. Dann die richtige aufgemacht, aber die ist ja ewig kompliziert zu lesen, weil sie mehrere Fahrzeugtypen umfasst (R65GS, R80/100GS, R80/100R). Nach einigem Hin und Her hat er dann die HU verweigert. Ich muss dazu sagen, die Atmosphäre war von beiden Seiten freundlich und sachlich, aber der Prüfer war schlicht unsicher, hat hat sich mehrfach über den Unfug mit der Reifenbindung beschwert und seine Sorge geäußert, dass er bei Abnahme der HU nachträglich eine auf den Deckel bekommt, wenn das doch falsch war. Er hat mir dann aber sogar einen Ad Hoc Termin bei einem AaS in der Hauptstelle beschafft. Bei dem war ich dann. Der hat dann nach kurzer Prüfung der ABE und meiner Papiere meine Einschätzung bestätigt (keine Reifenbindung bei Diagonal/Diagonal), dann gefragt ob das nicht doch autragen lassen will, weil ich damit ja Probleme bei Kontrollen vermeiden könnte. Nein will ich nicht! Aus Prinzip nicht. Ich lasse doch keine Reifenbindung austragen, die gar nicht zutrifft. Dann hat er die HU abgenommen. Danach noch ein bisschen Small Talk. Er kannte die spezielle Problematik bei den BMWs mit werksseitig schon sehr wenig Freigang zwischen Reifen und Schwingarm. Er hat die 6mm erwähnt, die Micheal hier im Forum auch mal genannt hat, die aber die R100R R100GS teilweise mit Serienreifendimensionen deutlich unterschreitet.

Fazit: Das wird noch lustig die nächsten Jahre mit der tollen Reifenbindungsthematik.

Btw.: Bezüglich der obigen Diskussion Speed Index = Vmax + 10 Km/h. Hier eingetragen Vmax 189 Km/h (Fallert Motor) mit SI T (190 Km/h) Reifen. Das mit dem Aufschlag ist vermutlich eher Wunschdenken. Was es gibt und ich mal bei einem Auto lernen musste: Bei Vmax > 240 Km/h gibt es einen gestaffelten "Lastabschlag" beim LI (Load Index) von bis zu 15%.

Gruß
Marcus

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Eben und wenn er keine vorgeschriebenen Reifen findet, muss er mir glauben, dass die Heidenau K60 in der ABE drin stehen.
… bzw. nicht unzulässig sind.

Es ist natürlich immer ratsam, zur HU eine Freigabe der montierten Reifen mitzuführen, auch wenn mein Prüfer noch nie danach fragte.

Gruß
Carsten
 
(@hg_filder: Aus dem Grund ist das Austragen des "Reifenbindungs Satzes" bei einer R100GS ohne Gutachten m.M. fachlich falsch).
Im Falle der GS benötigst du das Gutachten, im obigen Fall der R65LS aber nicht.


Der hat dann nach kurzer Prüfung der ABE und meiner Papiere meine Einschätzung bestätigt (keine Reifenbindung bei Diagonal/Diagonal), dann gefragt ob das nicht doch autragen lassen will, weil ich damit ja Probleme bei Kontrollen vermeiden könnte. Nein will ich nicht! Aus Prinzip nicht. Ich lasse doch keine Reifenbindung austragen, die gar nicht zutrifft.

Damit hast du dir ein Eigentor geschossen, ich hätte es sofort angenommen (wobei das die Zulassungsstelle macht): Egal, ob du Recht hast, du wirst damit immer dir Ärger einhandeln. Was nicht drin steht, kann nicht kontrolliert werden. Im schlimmsten Fall verweigert man die die Weiterfahrt, bis es geklärt ist. Brauch ich nicht und vermeide so was.

Hans
 
Die Menschen am Tresen der Zulassungsstelle wissen es nicht besser, das sind Sachbearbeiter die auf Anweisung handeln. Der Satz ist fest im Computer hinterlegt.

Letztes Jahr konnte selbst die Dienststellenleitung nicht diesen Satz und die Aufschreibung der zweiten Reifengröße klären. Dafür musste ich woanders nachfragen.

Das Dilemma: in den neuen Papieren kann so einfach nicht mehr alles aus den alten übertragen werden, die Felder gibt es nicht mehr. Da drum herum schiffen die Ämter und der TÜV macht seine eigenen Dinge.
 
und was war das Ergebnis?
Du schreibst nur was er gemacht hat. Und haste ne frische HU bekommen oder hat er sie verweigert weil er in seinen Papieren nix gefunden hat?
Bei der ersten Station gab's keine Plakette; wobei die nicht rundheraus verweigert wurde: Sie empfahlen halt, die Austragung zu machen; sie haben aber nicht die Berechtigung, das zu bescheinigen. Zu dem Zeitpunkt war ich halt noch so verdattert wg. dieser dämlichen "Reifenfabrikatsbindung" im Schein und mir war nicht bewusst, dass es auch im R45-Schein steht. Also bin ich zu einer anderen Station mit Super-Ing. gefahren und habe HU & Bescheinigung dort machen lassen.

Anders ausgedrückt: Die erste Station hätte die HU gemacht. Und ich hätte mir die zusätzlichen 80 Euro erstmal sparen können. Das Licht ist mir aber erst hinterher aufgegangen...
 
Nein, der TÜV Prüfer.
Wenn er die Fabrikatsbindung prüfen will muss er die Fabrikate nachschlagen und muss die nennen können.
Haben die ersten ja (verzweifelt;-) versucht; und natürlich nichts gefunden, weil wir sind uns alle einig, dass für meine Modelle nie eine Fabrikatsbindung bestanden hat.
Nochmal: Der Satz hat bei deinen Kühen keine Bewandtnis und der erste Prüfer hätte den TÜV nicht verweigern dürfen.
Haben sie nicht; Erläuterung: #365
Für den jungen Prüfer habe ich wenig Verständnis. Er muss das nicht kennen, richtig. Er muss jedoch eine ABE abrufen und lesen können. Wenn in der ABE keine Bindung steht, dann gibt es auch keine.
Die Prüfer bestimmen nicht darüber, ob eine Bindung besteht. Für die ist bestimmend, was im Schein (eigentlich Zulassungsbescheinigung Teil I) steht.
Keine Ahnung, was für eine DB der TÜV verwendet und ob jede Station darauf zugreifen kann oder ob es mehrere Versionen gibt. Jedenfalls sind die auch ziemlich verunsichert, denn generell ist das Thema bauliche Veränderungen und Eintragungen auch für die zum Minenfeld geworden. Es ist schon bezeichnend, dass nicht mehr jeder Prüfer die Reifensachen machen darf.
Den Mist hat das Amt verzapft (und ich Schussel hab's nicht geschnallt...).
 
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