Reifenbindung kann ausgetragen werden!

Hallo,

hatte diese Woche auch so ein Erlebnis. War mit einer R100GS beim TÜV Süd, weil die so nett waren und bei drei meiner R100R (gegen einiges an Geld) Fabrikatbindung auszugtragen und alle möglichen Bauarten einzutragen. Und den dämlichen V-Speedindex gegen einen H zu ersetzen.

Ist eine kleinere Prüfstelle, der Motorrad AaS war nicht da.

Die R100GS ist ja ein "Spezialfall", weil bei jüngeren Baujahren eine Reifenbindung für die Mischung Diagonal vorn und Radial hinten existiert, die Standard Bereifung in Diagonal/Diagonal hat ja bei der GS keine Reifenbindung (@hg_filder: Aus dem Grund ist das Austragen des "Reifenbindungs Satzes" bei einer R100GS ohne Gutachten m.M. fachlich falsch). Im Fall meiner R100GS kommt erschwerend dazu, dass ein Vorbesitzer einen weiteren Reifen hat nachträglich eintragen hat lassen. Der steht jetzt explizit in der ZB drin, allerdings mit "A.GEN." das heißt "auch genehmigt" also "wahlweise". Montiert waren K60 Scout also Diagonal/Diagonal. Nach kurzem Blick in die ZB kam dann schon Ungemach: "Oh je, die hat ja eine Reifenbindung". Ich war natürlich mit altem KFZ Brief und Auszug der ABE gerüstet. Kurzer Blick darauf: Nein kann er so nicht akzeptieren, er muss die ABE an seinem System prüfen. OK, das wurde es dann beschwerlich. Nachdem er ewig klickte und schon die Reifengrößen nicht fand, durfte ich über die Schulter schauen und habe dann angemerkt dass er die ABE der normalen 247 Modelle auf hatte, nicht der 247E. Dann die richtige aufgemacht, aber die ist ja ewig kompliziert zu lesen, weil sie mehrere Fahrzeugtypen umfasst (R65GS, R80/100GS, R80/100R). Nach einigem Hin und Her hat er dann die HU verweigert. Ich muss dazu sagen, die Atmosphäre war von beiden Seiten freundlich und sachlich, aber der Prüfer war schlicht unsicher, hat hat sich mehrfach über den Unfug mit der Reifenbindung beschwert und seine Sorge geäußert, dass er bei Abnahme der HU nachträglich eine auf den Deckel bekommt, wenn das doch falsch war. Er hat mir dann aber sogar einen Ad Hoc Termin bei einem AaS in der Hauptstelle beschafft. Bei dem war ich dann. Der hat dann nach kurzer Prüfung der ABE und meiner Papiere meine Einschätzung bestätigt (keine Reifenbindung bei Diagonal/Diagonal), dann gefragt ob das nicht doch autragen lassen will, weil ich damit ja Probleme bei Kontrollen vermeiden könnte. Nein will ich nicht! Aus Prinzip nicht. Ich lasse doch keine Reifenbindung austragen, die gar nicht zutrifft. Dann hat er die HU abgenommen. Danach noch ein bisschen Small Talk. Er kannte die spezielle Problematik bei den BMWs mit werksseitig schon sehr wenig Freigang zwischen Reifen und Schwingarm. Er hat die 6mm erwähnt, die Micheal hier im Forum auch mal genannt hat, die aber die R100R R100GS teilweise mit Serienreifendimensionen deutlich unterschreitet.

Fazit: Das wird noch lustig die nächsten Jahre mit der tollen Reifenbindungsthematik.

Btw.: Bezüglich der obigen Diskussion Speed Index = Vmax + 10 Km/h. Hier eingetragen Vmax 189 Km/h (Fallert Motor) mit SI T (190 Km/h) Reifen. Das mit dem Aufschlag ist vermutlich eher Wunschdenken. Was es gibt und ich mal bei einem Auto lernen musste: Bei Vmax > 240 Km/h gibt es einen gestaffelten "Lastabschlag" beim LI (Load Index) von bis zu 15%.

Gruß
Marcus

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Eben und wenn er keine vorgeschriebenen Reifen findet, muss er mir glauben, dass die Heidenau K60 in der ABE drin stehen.
… bzw. nicht unzulässig sind.

Es ist natürlich immer ratsam, zur HU eine Freigabe der montierten Reifen mitzuführen, auch wenn mein Prüfer noch nie danach fragte.

Gruß
Carsten
 
(@hg_filder: Aus dem Grund ist das Austragen des "Reifenbindungs Satzes" bei einer R100GS ohne Gutachten m.M. fachlich falsch).
Im Falle der GS benötigst du das Gutachten, im obigen Fall der R65LS aber nicht.


Der hat dann nach kurzer Prüfung der ABE und meiner Papiere meine Einschätzung bestätigt (keine Reifenbindung bei Diagonal/Diagonal), dann gefragt ob das nicht doch autragen lassen will, weil ich damit ja Probleme bei Kontrollen vermeiden könnte. Nein will ich nicht! Aus Prinzip nicht. Ich lasse doch keine Reifenbindung austragen, die gar nicht zutrifft.

Damit hast du dir ein Eigentor geschossen, ich hätte es sofort angenommen (wobei das die Zulassungsstelle macht): Egal, ob du Recht hast, du wirst damit immer dir Ärger einhandeln. Was nicht drin steht, kann nicht kontrolliert werden. Im schlimmsten Fall verweigert man die die Weiterfahrt, bis es geklärt ist. Brauch ich nicht und vermeide so was.

Hans
 
Die Menschen am Tresen der Zulassungsstelle wissen es nicht besser, das sind Sachbearbeiter die auf Anweisung handeln. Der Satz ist fest im Computer hinterlegt.

Letztes Jahr konnte selbst die Dienststellenleitung nicht diesen Satz und die Aufschreibung der zweiten Reifengröße klären. Dafür musste ich woanders nachfragen.

Das Dilemma: in den neuen Papieren kann so einfach nicht mehr alles aus den alten übertragen werden, die Felder gibt es nicht mehr. Da drum herum schiffen die Ämter und der TÜV macht seine eigenen Dinge.
 
und was war das Ergebnis?
Du schreibst nur was er gemacht hat. Und haste ne frische HU bekommen oder hat er sie verweigert weil er in seinen Papieren nix gefunden hat?
Bei der ersten Station gab's keine Plakette; wobei die nicht rundheraus verweigert wurde: Sie empfahlen halt, die Austragung zu machen; sie haben aber nicht die Berechtigung, das zu bescheinigen. Zu dem Zeitpunkt war ich halt noch so verdattert wg. dieser dämlichen "Reifenfabrikatsbindung" im Schein und mir war nicht bewusst, dass es auch im R45-Schein steht. Also bin ich zu einer anderen Station mit Super-Ing. gefahren und habe HU & Bescheinigung dort machen lassen.

Anders ausgedrückt: Die erste Station hätte die HU gemacht. Und ich hätte mir die zusätzlichen 80 Euro erstmal sparen können. Das Licht ist mir aber erst hinterher aufgegangen...
 
Nein, der TÜV Prüfer.
Wenn er die Fabrikatsbindung prüfen will muss er die Fabrikate nachschlagen und muss die nennen können.
Haben die ersten ja (verzweifelt;-) versucht; und natürlich nichts gefunden, weil wir sind uns alle einig, dass für meine Modelle nie eine Fabrikatsbindung bestanden hat.
Nochmal: Der Satz hat bei deinen Kühen keine Bewandtnis und der erste Prüfer hätte den TÜV nicht verweigern dürfen.
Haben sie nicht; Erläuterung: #365
Für den jungen Prüfer habe ich wenig Verständnis. Er muss das nicht kennen, richtig. Er muss jedoch eine ABE abrufen und lesen können. Wenn in der ABE keine Bindung steht, dann gibt es auch keine.
Die Prüfer bestimmen nicht darüber, ob eine Bindung besteht. Für die ist bestimmend, was im Schein (eigentlich Zulassungsbescheinigung Teil I) steht.
Keine Ahnung, was für eine DB der TÜV verwendet und ob jede Station darauf zugreifen kann oder ob es mehrere Versionen gibt. Jedenfalls sind die auch ziemlich verunsichert, denn generell ist das Thema bauliche Veränderungen und Eintragungen auch für die zum Minenfeld geworden. Es ist schon bezeichnend, dass nicht mehr jeder Prüfer die Reifensachen machen darf.
Den Mist hat das Amt verzapft (und ich Schussel hab's nicht geschnallt...).
 
Hingehen, alten Brief zeigen - dann sollte es ohne Probleme gehen. Ggf. max. 10 Euro. Bei jeder Kontrolle dann weniger ein Problem. Bei mir hatte die Dame auch gesagt, dass das so sein soll. Mit etwas freundlichem Nachdruck (ich hatte ja den alten Brief gerade erst mit dabei) kam eine weitere Kollegin und informierte sie mit den Worten "Blödsinn, einfach raus nehmen".
Jo, danke; hat auch Kutreiber in #352 angedeutet; genau das werde ich machen (versuchen;)).
 
Die Prüfer bestimmen nicht darüber, ob eine Bindung besteht. Für die ist bestimmend, was im Schein (eigentlich Zulassungsbescheinigung Teil I) steht.
Der erste Satz stimmt, der Zweite ist falsch.

Es steht eben lange nicht mehr alles in Teil 1, vor allem die modernen CoC Papiere enthalten zugelassene Bauteile. Der Prüfer MUSS diese Papiere nachschlagen. Eine ABE ist dabei eine ABE, es gibt genau die eine mit der Nummer.

Ja, die Zulassung hat mist gebaut, da dieser Satz als Hinweis geschrieben wurde, weil es eine Bindung geben könnte.
Der prüfer, der dann die ABE nicht lesen kann und der aas, der 80 Euro für die Austragung will weil der eigene Verein die ABE nicht lesen kann hat größeren Mist gebaut. Ich bekomme bei der r100 auch weiterhin TÜV mit dem satz. Jeder prüfer hat das nachgeschaut und festgestellt, dass die ABE keine Bindung hat. Durch den Satz ist keine Reifenbindung entstanden.

Tatsächlich führen diese Sätze und fehlende Reifendimensionen immer häufiger zu Problemen, das steht mal fest. Es liegt aber eben auch immer mehr an den Prüfern, die das alte Zeug nicht lesen können und deshalb nix tun. Das ist die einzige erkennbare Begründung in #365, es ist keine rechtliche Begründung!

Ich will dich nicht ankacken @r210, es geht um die Relevanz des Satzes. Und das ist eben nur ein Hinweis auf die ABE und keine bindende Eintragung.
 
Anders ausgedrückt: Die erste Station hätte die HU gemacht. Und ich hätte mir die zusätzlichen 80 Euro erstmal sparen können. Das Licht ist mir aber erst hinterher aufgegangen...
Verstehe ich das richtig und die haben dann 2x die Prüfgebühr für die HU bei dir kassiert? Das würde ich dann aber nicht auf sich beruhen lassen. Bei mir war der beschriebene Fall ja ähnlich, aber die erste Prüfstelle hat nach Sichtung der ZBI die Durchführung der HU verweigert als ich noch nichts bezahlt hatte. Dann hat der mich eben zur Hauptstelle mit AaS geschickt, der dann die normale HU durchgeführt hat. Und nein, ich lass da bei meinen Motorrädern nichts austragen, was keine Relevanz hat. Ich habe das bei drei R100R durch (die hat ja eine Reifenbindung, da muss man handeln). Da hat der TÜV Süd bei jeder 130 Euro abkassiert (nur die Begutachtung, ohne HU/AU) plus Rennerei und Gebühren für die Zulassungsstelle. Ich bin doch nicht bescheuert und lass das "freiwillig" in Fällen eintragen, in denen das nicht erforderlich ist. Ich habe den Verdacht, dass hinter diesen ganzen Unfug indirekt doch eher Ziel steckt Einnahmen bei den Prüforganisationen zu generieren als Aspekte der Verkehrssicherheit.

Gruß
Marcus
 
Ja, die Zulassung hat mist gebaut, da dieser Satz als Hinweis geschrieben wurde, weil es eine Bindung geben könnte.
Der prüfer, der dann die ABE nicht lesen kann und der aas, der 80 Euro für die Austragung will weil der eigene Verein die ABE nicht lesen kann hat größeren Mist gebaut. Ich bekomme bei der r100 auch weiterhin TÜV mit dem satz. Jeder prüfer hat das nachgeschaut und festgestellt, dass die ABE keine Bindung hat. Durch den Satz ist keine Reifenbindung entstanden.

Tatsächlich führen diese Sätze und fehlende Reifendimensionen immer häufiger zu Problemen, das steht mal fest. Es liegt aber eben auch immer mehr an den Prüfern, die das alte Zeug nicht lesen können und deshalb nix tun. Das ist die einzige erkennbare Begründung in #365, es ist keine rechtliche Begründung!

Das stimmt so exakt. Oder es ist so wie bei der GS, bei der es tatsächlich bei den Jüngeren Baujahren eine Reifenbindung gibt, aber diese eben nur für die "wahlweise" Reifenkombination Diagonal/Radial und nicht für die Standardbereifung Diagonal/Diagonal.

Das Problem ist dass die "Datenbank" wo die reinschauen, keine Datenbank ist sondern eine Sammlung gescannter PDFs der ABE - Dokumente. Alles Stand letztes Jahrtausend aus der Fahrzeuggenehmigung. Ein fürchterlicher Zettelkram der wie gesagt teilweise höchst unübersichtlich unterschiedliche Fahrzeugausführungen mit unterschiedlichen Daten in einem ABE Dokument zusammenfasst.
 
Verstehe ich das richtig
Sorry, nö ;)
Ich verweise noch einmal auf #349 und #365.

Ich habe den Verdacht, dass hinter diesen ganzen Unfug indirekt doch eher Ziel steckt Einnahmen bei den Prüforganisationen zu generieren als Aspekte der Verkehrssicherheit.
Ok, soll nicht in eine politische Erörterung ausfasern, aber das ist doch offensichtlich: Auch in DE gibt es ein Produkthaftungsgesetz, kein Vergleich mit den USA, aber gibt es. Und plötzlich haben die Herstellerbescheinigungen keine Bedeutung mehr?
Da sollte also dann ein Prüfer in einer Prüfstunde das validieren, wozu die Hersteller wochen- oder monatelange Testreihen durchführten. Womit? Mit seinem gefühligen Hintern? Offensichtlicher Mumpitz...
Was war früher also die erste Prüferfrage: Haben Sie eine Herstellerbescheinigung? Ja nee, is' klar: Die angeblich wertlose Herstellerbescheinigung war nämlich die einzig greifbare Datenangabe für den Prüfer damals. Ok, jetzt haben die sich irgendwelche Datenbank(en) angelegt.

Also irgendwo hatte ein TÜV-Controller einen Einfall. Bedauerlich nur, dass die Fachleute übergangen wurden oder "freiwillig" den Mund hielten. Und die zuständigen politischen Gremien köderte man mit der angeblich höheren Verkehrssicherheit. Und da ist die versalzene Suppe, die wir seitdem hinunterwürgen dürfen...
 
Ich werde mich auch nicht wg. diesem Quatsch rumstreiten ;)

Der erste Satz stimmt, der Zweite ist falsch.
Es steht eben lange nicht mehr alles in Teil 1, vor allem die modernen CoC Papiere enthalten zugelassene Bauteile. Der Prüfer MUSS diese Papiere nachschlagen. Eine ABE ist dabei eine ABE, es gibt genau die eine mit der Nummer.
Das ist aber keine Begründung, dass der 2. Satz nicht zuträfe...
Ok, möglicherweise muss ein Prüfer heutzutage "Trüffelschweinqualitäten" besitzen und jegliche und abseitige Information zutagefördern. Möglicherweise steht einem Ingenieur aber auch mehr der Sinn nach Metallware statt Software...
Wie erwähnt sehe ich die Prüfer hier nicht in der Rolle der Datenausgräber. Aber dass ein Amt willkürlich Textbausteine anklickt, halte ich weiterhin für den größeren Klops...
 
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