Reifenbindung kann ausgetragen werden!

Sodele, lieber 2 V Freunde, bei mir steht jetzt auch die HU an meiner R 100 S an. Bei mir ist nur die Reifengröße und der ominöse -nichtssagende Satz eingetragen. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann nichts veranlassen muss, es ist ja gerade kein Hersteller eingetragen, sondern nur die Reifengröße? Danke schon im Voraus!BMW R 100 S.jpg
 
Sodele, lieber 2 V Freunde, bei mir steht jetzt auch die HU an meiner R 100 S an. Bei mir ist nur die Reifengröße und der ominöse -nichtssagende Satz eingetragen. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann nichts veranlassen muss, es ist ja gerade kein Hersteller eingetragen, sondern nur die Reifengröße? Danke schon im Voraus!Anhang anzeigen 375813

Und hast Du passende Reifen in Zoll?

Ich habe morgen Besuch beim Graukittel.
Der Satz ist Quatsch und kommt raus, aber auch bei meiner R65 sind die Größen in Zoll angegeben und schwups habe ich Pech gehabt mit den aufgezogenen BT46, da diese ja metrisch sind.
Also wird morgen gemessen und berechnet ob der Reifen passt, auch wenn bis 12/2025 die Freigabe von Bridgestone ausreichend war.
 
Richtig.
Wobei aktuell für andere Fahrzeuge das "M+S" ja nicht mehr taugt, sondern nur noch das Schneeflockensymbol.
Ob der §36 da für Motorräder angepasst wird, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis.
Nach Auskunft des sehr freundlichen Polizeibeamten am BMW- Stand der IMOT in München, reicht die Kennzeichnung M+S auf den Reifen, zusammen mit dem Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtbereich, absolut aus.

Gruß aus PAF
Gerd
 
Hallo Steffen,

da liegst du falsch. Die Frist ist am 31.12.2024 abgelaufen, und das auch nur, wenn das Herstellungsdatum der Reifen vor 2019 war.
Womit liege ich falsch?
Ah, jetzte sehe ich es, vertippt, meinte natürlich 12/2024.

Und ausgerechnet jetzt tröppelt die Gute am Gummibalg, das schaffe ich heute und auch morgen früh nicht mehr.
Muss also so gehen.
 
Hallo zusammen,

ich war bereits Anfang des Monats mit meiner R 80 ST, EZ83 beim TÜV wo man mir die montierten metrischen Reifengrößen 100/90 B19 vorne und 120/90 B18 hinten im Rahmen eines Gutachtens zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach § 21 abgenommen hat. Dabei hatte ich Brief, Schein und die Herstellerfreigabe. Das ganze ging zügig und ohne Probleme. Ein Lob zum Zustand des Motorrads gabs obendrein. Damit ging's nach Worms auf die Zulassung und die metrischen Reifen wurden in Ergänzung zu den zölligen im Schein eingetragen. Wie bekannt gibt es bei diesem Baujahr keine Reifenfabrikatsbindung und in der Folge mußte auch nichts ausgetragen werden. Die Gesamtkosten mit Abnahme und Eintragung liegen unter 70 Euro. Der Zeitaufwand für das Vorführen und Eintragen aber bleibt. Nun habe ich wieder eine gültige Betriebserlaubnis, das zählt!

Allen Anderen hier danke ich für die Unterstützung und die kompetenten Ratschläge. Gruß as Rhoi'hesse, Thomas


Zellertal1.jpg
 
Hallo Thomas, musste das B für Belt (Gürtel) bei den Michelin auch eingetragen werden?
Das ist eine eigene (aussterbende) Bauart und daher auch eintragspflichtig.

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Ja, das ist aber noch der Stand M+S.
Aber Reifen mit der Schneeflocke wird es für Zweiräder wohl nicht geben.
§36 StVZO wurde Mitte 2017 dahingehend überarbeitet, dass künftig das "M+S" für Winterreifen nicht mehr ausreichend ist, sondern das Schneeflockensymbol erforderlich ist. Motorräder hat man dabei "vergessen". Deshalb wurde §36 Mitte 2021 nochmals überarbeitet und um Absatz 11 ergänzt, der für Motorräder wieder das "M+S"-Symbol für Winterreifen zulässt.
 

Hallo Fachwissen,

in diesem Kfz-Schein sind doch nur die Größen eingetragen, weder ein B noch ein R in der Bezeichnung. Die B-Reifen gibt es in dieser Größe, die R-Reifen meines Wissens nach nicht. Von meinem Verständnis her dürfte dieses Motorrad also auch B-Reifen ohne irgendwelche zusätzliche Eintragungen fahren dürfen!?
 
Moin,

bei einem Freund hat der Tüvler das B bemängelt weil es nicht in der Zulassung steht.
Ich bin gespannt, dieses Jahr müssen aber nur MZ und Suzuki hin. Die MZ hat nur die Größe eingetragen und die Suzuki den Satz mit Reifenbindung nach BA.
In der Spalte K steht "H674*Nachtrag 1"
Die Reifen die ich drauf haben passen von der Größe her aber stehen nicht auf dem Zettel mit möglichen Reifen, den ich im Internet gefunden habe. Bin da aber ganz entspannt. Viel ärgerlicher ist dass ich auf einem Auto M&S habe, die ich nun gar nicht mehr fahren darf, weil sie keine Winterreifen mehr und daher auch mit Geschwindigkeitsaufkleber nicht mehr zugelassen sind.

Gruß
Willy
 
Ja, bei allen Fahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung. Anderslautende Meinungen werden auch durch Wiederholung nicht richtiger.
Ich wiederhole mich da in meiner Rechtsauffassung (keine Meinung) sehr gerne, siehe bitte letzter Absatz.

Das heißt solange Größe und vorgeschriebener Geschwindigkeitsindex eingehalten werden, kann auch bei den hier genannten Fällen die Bauart B ohne weitere Eintragung verwendet werden.
 
Das heißt solange Größe und vorgeschriebener Geschwindigkeitsindex eingehalten werden, kann auch bei den hier genannten Fällen die Bauart B ohne weitere Eintragung verwendet werden.
Nein. Der im letzten Absatz des BMDV-Merkblatts als Bezug genannte Fall 1 mit den Unterpunkten 1a bis 1c gilt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung. Unsere alten 2-Ventiler haben keine EU-Typgenehmigung, sondern nationale ABEs, für die gilt der Fall 2.
 
Zuletzt bearbeitet:
.Ja, bei allen Fahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung. Anderslautende Meinungen werden auch durch Wiederholung nicht richtiger.

Ich wiederhole mich da in meiner Rechtsauffassung (keine Meinung) sehr gerne, siehe bitte letzter Absatz.

Dieser letzte Absatz beginnt mit "Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele ...". In Fall 1 geht's um Fahrzeuge MIT EU-Typgenemigung; und nur auf diese bezieht sich die Aussage bzgl. der Nichtnotwendigkeit der Eintragung z.B. eines Bauart "B"- statt eines normalen Diagonalreifens bei ansonsten identischen Parametern.

Die Aussage von hansen_reloaded ist also korrekt. Die folgende nicht, da unsere 2V's i.d.R. unter Fall 2 "ohne EU-Typgenehmigung" fallen.

Das heißt solange Größe und vorgeschriebener Geschwindigkeitsindex eingehalten werden, kann auch bei den hier genannten Fällen die Bauart B ohne weitere Eintragung verwendet werden.

War ja klar; wieder zu langsam.
 
Ich wiederhole mich da in meiner Rechtsauffassung (keine Meinung) sehr gerne, siehe bitte letzter Absatz.

Das heißt solange Größe und vorgeschriebener Geschwindigkeitsindex eingehalten werden, kann auch bei den hier genannten Fällen die Bauart B ohne weitere Eintragung verwendet werden.
Hallo zusammen, das gilt aber nur für die Fahrzeuge mit einer EU - Typgenehmigung, also nicht für die älteren Motorräder.

Gruß, Thomas
 
Erschreckend empfinde ich die Aussage in Fall 2: "...oder veränderte Fahrzeuge"
Wenn ich mir hier die Menge an Veränderungen, die einer 21er Abnahme bedürfen, so ansehe betrifft das sehr viele.
 
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