Reifenbindung kann ausgetragen werden!

Doch, die Herstellungsverfahren haben sich dramatisch verbessert.
Heute ist der schlechteste Reifen besser als der beste vor 30 Jahren.
Letztlich zählt der Stand der aktuellen Bewertung von denen, die das beurteilen sollen.
Herstellungsverfahren? Wer hat das geschrieben? Mit Aufbau war und ist "Aufbauart" gemeint.
 
Ich habe das Thema unseren Fachleuten vorgelegt.
Da die einiges zu tun haben, ist etwas Geduld nötig.
Und es gibt eine Antwort.
Anfangs hatte man die BB-Reifen tatsächlich der Diagonalbauart zugerechnet.
Heute werden sie als eine Sonderform der Gürtelreifen gesehen.

D.h.: Wer ein Motorrad mit nationaler BE fährt, muss Reifen dieser Bauart abnehmen lassen, wenn sie nicht in den Papieren stehen.
Nur die RxxR kennen BB-Reifen ab Werk (aber als Typen, die schon lange nicht mehr erhältlich sind).
Wer eine E-BE hat, ist mal wieder fein raus und darf BB statt R fahren (sofern alle anderen Spezifikationen passen).
 
Heute ist der schlechteste Reifen besser als der beste vor 30 Jahren.
. . . genau diesen Spruch machte ein TÜV Mensch als ich Reifen eingetragen haben wollte ! Als es dann soweit war wollte er davon niGS mehr wissen :schimpf: Ich habe für diese Leute einfach kein Verständnis mehr . werde auch nicht akzeptieren das sie meinen mehr Sachverstand als die Reifenhersteller zu haben !
 
... D.h.: Wer ein Motorrad mit nationaler BE fährt, muss Reifen dieser Bauart abnehmen lassen, wenn sie nicht in den Papieren stehen. ...

... Wer eine E-BE hat, ist mal wieder fein raus und darf BB statt R fahren (sofern alle anderen Spezifikationen passen). ...

Hallo Michael,

das ist für mich unlogisch!

Die Maschine mit der nationalen BE muss, obwohl die Größe und alles andere stimmt, den Reifen eintragen lassen, und der mit der E-BE wechselt auch die Bauart und muss das nicht!?

Kann ich nicht nachvollziehen.
 
Hallo
klärt mich mal auF was ist
nationale BE und was ist E-BE ?

Gottfried
 
Also nur so für mich zum Verständnis, meine beiden /5 haben wahrscheinlich eine nationale BE , eingetragen sind vorne 3.25 S 19 und hinten 4.00 S 18 und die Michelin Road Classic mit 3.25 B 19 und 4.00 B 18, die ich fahre, müssen da dann eingetragen werden?
 
Ja musst du eintragen lassen, gem. den Informationen vom Michael. Oder du lässt es auf eigenes Risiko drauf ankommen, ob sich jemand dran stört....

Zur EG BE:
Die EG Betriebserlaubnis für KFZ gab es für neue Fahrzeugtypen ab ca. Mitte der 1990er Jahre und löste die "Nationale Betriebserlaubnis" des KBA ab.

Die 2V Boxer haben alle die nationale Betriebserlaubnis vom KBA.

Ab ca. Mitte der 2010er Jahren war die EG Betriebserlaubnis dann für alle Neufahrzeuge verpflichtend. Es gibt mehrere Iterationen der Regelungen. Die aktuelle ist Verordnung (EU) 2018/858. Wenn man da als unbedarfter Laie reinklickt, versteht man, warum Kleinserienhersteller wie zuletzt BMW Alpina ihr Geschäft aufgeben und warum die EU so viele Beamte haben muss, um sowas ausarbeiten zu können. Aber vermutlich muss das bei unseren technologisch immer komplexer werdenden Fahrzeugen auch so sein. Im Nicht-EU-Raum wird manchmal behauptet, dass die EU damit den Zugang zu ihrem Markt erschwert.

Die Fahrzeuge mit EG-BE haben ein COC Dokument. Da stehen dann u.a. interessante Informationen drin, z.B. die ab Werk zugelassenen Rad/Reifen Kombinationen. Das Dokument sollte beim Kauf dabei sein. Neuausstellung ist möglich, lassen sich die Hersteller teilweise sehr teuer bezahlen.

Gruß
Marcus
 
Und es gibt eine Antwort.
Anfangs hatte man die BB-Reifen tatsächlich der Diagonalbauart zugerechnet.
Heute werden sie als eine Sonderform der Gürtelreifen gesehen.

D.h.: Wer ein Motorrad mit nationaler BE fährt, muss Reifen dieser Bauart abnehmen lassen, wenn sie nicht in den Papieren stehen.
Nur die RxxR kennen BB-Reifen ab Werk (aber als Typen, die schon lange nicht mehr erhältlich sind).
Wer eine E-BE hat, ist mal wieder fein raus und darf BB statt R fahren (sofern alle anderen Spezifikationen passen).
Da wären die konkreten Quellen hilfreich. Ansichten sind mir da nicht ausreichend. Wie kam es zu der Änderung der Ansicht und vor allem von wem mit welcher nachvollziehbaren Begründung? Die Karkasse ist vom Aufbau her ein Diagonalreifen.
 
Da stehen dann u.a. interessante Informationen drin, z.B. die ab Werk zugelassenen Rad/Reifen Kombinationen.
Hallo Marcus,
in vielen Fällen richtig, leider nicht immer. Bsp.: Unser Golf 2018, dem nur dir größte Reifengröße eingetragen ist. Nimmst du den gleichen Motor, aber eine Austattungsvariante drunter, werden wiederum nur eine Nummer kleiner eingetragen.

Hans
 
Und ich war heute Vormittag bei WÜDO in Dortmund zur Jubilarfeier, weil der TÜV Nord dort auch da war und Sondereintragungen anbot.
Er hätte mir die Michelin Road Classic 3.25 B 19 und 4.00 B 18 eingetragen, aber nur mit voller Hersteller- Reifenbezeichnung.
Ich habe die Sache abgebrochen, weil ich nur die Größenbezeichnung mit dem B eingetragen haben wollte, so wie es bei dem originalen Eintrag auch steht, nur in 3.25 S 19 und 4.00 S 18.
Der Prüfingenieur war ebenfalls der Meinung, daß eine ´72er BMW eine Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis hätte.
 
Servus,
Ich bin da bei Luggi. Der Gesetzgeber kennt diese Reifenangabe nicht. Er untertscheidet zwischen Radialreifen ( wird mit einem R gekennzeichnet) und einem Diagonalreifen (heute schlicht ohne R). Er kennt keine Gürtelreifen oder Reifen ohne Gürtel.
Nur weil ein Hersteller diese Reifengröße sich ausdenkt, ist es noch lange keine gesetzliche Änderung.

Bis lang konnte mir noch niemand den Paragraphen nennen, wo etwas anderes steht. Und der ist für mich bindend.
Der Michelin Road Classic ist dem Gesetzgeber nach immer noch ein Diagonalreifen und eben kein Radialer, der eintragungspflichtig ist.

Aber egal,sind geile Reifen, die funktionieren.

Gruß
Der Indianer
 
Ich frage mich nur immer, warum man auf Motorrädern mit EG-ABE beliebige Reifen fahren kann ohne dass man sich und hundert andere sofort tot fährt und warum dass anscheinend mit KBA-ABE so ist.

Solange mir das keiner schlüssig erklären kann, fahre ich was ich will.
So jetzt gehe ich Fahrrad E-Mofa fahren mit unoriginalen Reifen drauf, gut dass das Ding keine Zulassung hat. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
.......warum man auf Motorrädern mit EG-ABE beliebige Reifen fahren können.......
Auch nicht generell.
Man muss bei manchen Modellen selbst dort aufpassen, was der Motorradhersteller bindend (zum Ausschluß seiner Haftung) ins COC geschrieben hat.

Ansonsten hast Du mit Deiner Aussage aber recht. Besonders wenn man bedenkt, wie problemlos all die Jahre, bis vor wenigen Jahren dieses Verwirrspiel begann, die Freigaben der Reifenhersteller funktionierten.
Die Reifenhersteller fahren zig-tausende Testkilometer auf Test- und Rennstrecken unter allen möglichen Bedingungen. Ein guter Freund und ehemaliger WM-Motorradrennfahrer fährt solche Tests u.a. für unsere Propeller-Marke. Immer wieder spannend ihm zuzuhören.
Was hingegen die Probefahrt des zu bezahlenden Fachmanns auf dem TÜV-Gelände sowie seine abschließende Beurteilung zur Eintragung angeht, darüber wurde hier schon öfters geurteilt.
Und wie sehr selbst diese Fachmänner inzwischen durcheinander kommen....siehe letzter Satz in Beitrag #194 :rolleyes:

VG
Guido
 
Hallo Michael,

das ist für mich unlogisch!

Die Maschine mit der nationalen BE muss, obwohl die Größe und alles andere stimmt, den Reifen eintragen lassen, und der mit der E-BE wechselt auch die Bauart und muss das nicht!?

Kann ich nicht nachvollziehen.
Ich und meine Kollegen können das auch nicht verstehen.
Die Entscheider sitzen in den Behörden und haben oft die wenigste Ahnung von der Materie...
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Prüfingenieur war ebenfalls der Meinung, daß eine ´72er BMW eine Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis hätte.
War bei meiner GS auch der Fall. ich wurde von der Zulassungsstelle zum KBA und zu BMW und wieder zurück im Kreis verwiesen, bis mir der Kragen platzte.

Habe mir dann von BMW eine Herstellerbescheinigung geben lassen, dass eine 1989er BMW zwar eine Reifengrößenbindung (90/90-21 54T TL und 130/80-17 65T TL), aber KEINE Reifenfabrikatsbindung hat. Mit der Mail-Bescheinigung bin ich zur Zulassungsstelle und habe mir die Fabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis austragen lassen. Ging problemlos in 5 Minuten. BMW hat mir bestätigt, dass in der ABE für dieses Modell keine Reifenfabrikatsbindung enthalten ist, somit kann ich die o.a. Größen jedes beliebigen Herstellers auf den originalen Felgen fahren.

Das gleich für meine R60/6.

Das als Tipp.

P.S.: Habe ich auch für meine anderen Motorräder (nicht BMW, Moto Guzzi und Yamaha) ebenso durchgezogen. Ein Freund hat dies letzte Woche für seine Hondas machen lassen.

Gruss
Lupo

Ergänzung, weil ich danach gefragt wurde:
Ich war nicht beim TÜV, weil ich die GS gebraucht gekauft hatte und in der vorherigen Zulassungsbescheinigung stand der Satz der Fabrikatsbindung nicht drin. Also bin ich von einem Fehler der Zulassungsstelle ausgegangen. Die Zulassungsstelle teilte mir jedoch mit, dass in deren Datenbank, die vom KBA geführt wird, der Satz drinsteht, weshalb sie ihn bei der Ummeldung auf den neuen Besitzer/Eigentümer mit aufgenommen haben. So begann das Karussel zu drehen, denn sie verwiesen mich an das KBA, was mich wiederum an BMW verwiesen hat, der Rest steht oben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, die haben also unten dazugeschrieben, was vom kba "vorgegeben" war.
Ich hab gerade meine ST umgemeldet und auch vom alten Brief auf grüne Papiere gewechselt. Dabei wurden die metrischen Reifengrößen nicht übernommen, weil es dafür keine Felder gäbe. Unten könne man die auch nicht reinschreiben, da würde die gute Dame nur mit Beleg vom TÜV was reinschreiben.

Ich weiß inzwischen, dass bei der onlineabfrage der polizei ein entsprechender text dabei steht. Ich vermute, die Abfrage zeigt den KBA Datensatz. Ich glaube, ich muss da auch mal reklamieren.
 
Wenn die metrischen Größen im alten Brief vermerkt sind, sollten die Einträge doch wohl 1:1 übernommen werden können.
Die metrischen Größen wurden bei mir bei der "Umbriefung" im Feld 22 vermerkt, in 15.1 und 15.2 stehen ja schön die zölligen Größen.
 
Hmm, die haben also unten dazugeschrieben, was vom kba "vorgegeben" war.
Ich hab gerade meine ST umgemeldet und auch vom alten Brief auf grüne Papiere gewechselt. Dabei wurden die metrischen Reifengrößen nicht übernommen, weil es dafür keine Felder gäbe. Unten könne man die auch nicht reinschreiben, da würde die gute Dame nur mit Beleg vom TÜV was reinschreiben.

Ich weiß inzwischen, dass bei der onlineabfrage der polizei ein entsprechender text dabei steht. Ich vermute, die Abfrage zeigt den KBA Datensatz. Ich glaube, ich muss da auch mal reklamieren.
Hallo Andre,
die R 80ST war die ersten BMW welche ab Werk serienmäßig nur mit metrischen Niederquerschnittreifen der Größe 100/90-19 und 120/90-18 ausgerüstet war.
Wurde damals auch in den BMW Prospekten und der Motorradpresse pupliziert.
Aus Prospekt von II/82
002.JPG 003 - Kopie.JPG

Warum bei manchen die zölligen Größen ohne Genehmigung oder von Haus aus schon in den Papieren eingetragen sind ist
mir schleierhaft. ?(
Ich musste z.B den nur in zölliger Größe erhältlichen Hinterreifen 4.00-18 Conti TKC 70 eintragen lassen.

Oben noch ergänzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da wären die konkreten Quellen hilfreich. Ansichten sind mir da nicht ausreichend. Wie kam es zu der Änderung der Ansicht und vor allem von wem mit welcher nachvollziehbaren Begründung? Die Karkasse ist vom Aufbau her ein Diagonalreifen.
Michael hat Recht, Luggi. Findest Du hier:
UN-/ECE-Regelung Nr. 75 Luftreifen für Krafträder und Mopeds

Ist für Deutschland gültig durch gesetzliche Grundlage:
ECE-Regelung Nr. 75 (Anlageband zur Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 75) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Krafträder

1747601071552.png

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruss
Lupo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi.
@JIMCAT Bei mir stehen zöllige und metrische Größen im Brief. Ist ein ST von '82.

@kat das hatte ich eigentlich für 22 nachgefragt. Kannst du mir bitte (per PN) ein Bild vom Teil 1 schicken?
 
Hi.
@JIMCAT Bei mir stehen zöllige und metrische Größen im Brief. Ist ein ST von '82.

@kat das hatte ich eigentlich für 22 nachgefragt. Kannst du mir bitte (per PN) ein Bild vom Teil 1 schicken?
@Kutreiber Ich wollte auch einen Eintrag aus dem Feld 22 in meine neuen Papiere übertragen haben. Das hat die Zulassungsbehörde mit dem Hinweis verweigert, dass sie auf das Feld 22 nicht zugreifen könnten. daher hebe ich mir die Original-Unterlagen gut auf.
 
@Kutreiber Ich wollte auch einen Eintrag aus dem Feld 22 in meine neuen Papiere übertragen haben. Das hat die Zulassungsbehörde mit dem Hinweis verweigert, dass sie auf das Feld 22 nicht zugreifen könnten. daher hebe ich mir die Original-Unterlagen gut auf.
Mit Feld 22 muss man genau sein.

Brief Alt: Feld 22 ist eine zweite Reifengröße. Gibt es vergleichbar nicht mehr.
Bescheinigung Neu: Feld 22 ist das Feld unten drunter. Darauf können die zugreifen, denn es werden ja alle vorhandenen Eintragungen darin eingetippt.
 
Die StVZO § 36 (6) unterscheidet nur zwischen Diagonalreifen und Radialreifen. Die Bauart Bias Beltes ist ein Diagonalreifen. Ende Gelände.
 
Mit Feld 22 muss man genau sein.

Brief Alt: Feld 22 ist eine zweite Reifengröße. Gibt es vergleichbar nicht mehr.
Bescheinigung Neu: Feld 22 ist das Feld unten drunter. Darauf können die zugreifen, denn es werden ja alle vorhandenen Eintragungen darin eingetippt.
Ooops, sorry, mein Fehler. Ich war gedanklich beim "Brief" (alt) und (neu) Zulassungsbescheinigung Teil II und Feld 23 "Raum für interne Vermerke des Herstellers". Das findet sich in alten Briefen unter "34) Zusätzliche Bemerkungen zur Fahrzeugbeschreibung auf Seite 2". Da sind bei mir Eintragungen, die ich in den neuen Brief übertragen haben wollte.
 
Die StVZO § 36 (6) unterscheidet nur zwischen Diagonalreifen und Radialreifen. Die Bauart Bias Beltes ist ein Diagonalreifen. Ende Gelände.
Ich glaube, da hast Du Dich versehen:

(6) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass meine GS unterhalb einem zGG von 3,5 t liegt ;-))) Und EU-Recht schlägt nationales Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Macht nur so weiter, aber ohne mich. Mit dem Gewicht hat das doch nichts zu tun.
 
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