Der Prüfingenieur war ebenfalls der Meinung, daß eine ´72er BMW eine Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis hätte.
War bei meiner GS auch der Fall. ich wurde von der Zulassungsstelle zum KBA und zu BMW und wieder zurück im Kreis verwiesen, bis mir der Kragen platzte.
Habe mir dann von BMW eine Herstellerbescheinigung geben lassen, dass eine 1989er BMW zwar eine Reifengrößenbindung (90/90-21 54T TL und 130/80-17 65T TL), aber KEINE Reifenfabrikatsbindung hat. Mit der Mail-Bescheinigung bin ich zur Zulassungsstelle und habe mir die Fabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis austragen lassen. Ging problemlos in 5 Minuten. BMW hat mir bestätigt, dass in der ABE für dieses Modell keine Reifenfabrikatsbindung enthalten ist, somit kann ich die o.a. Größen jedes beliebigen Herstellers auf den originalen Felgen fahren.
Das gleich für meine R60/6.
Das als Tipp.
P.S.: Habe ich auch für meine anderen Motorräder (nicht BMW, Moto Guzzi und Yamaha) ebenso durchgezogen. Ein Freund hat dies letzte Woche für seine Hondas machen lassen.
Gruss
Lupo
Ergänzung, weil ich danach gefragt wurde:
Ich war nicht beim TÜV, weil ich die GS gebraucht gekauft hatte und in der vorherigen Zulassungsbescheinigung stand der Satz der Fabrikatsbindung nicht drin. Also bin ich von einem Fehler der Zulassungsstelle ausgegangen. Die Zulassungsstelle teilte mir jedoch mit, dass in deren Datenbank, die vom KBA geführt wird, der Satz drinsteht, weshalb sie ihn bei der Ummeldung auf den neuen Besitzer/Eigentümer mit aufgenommen haben. So begann das Karussel zu drehen, denn sie verwiesen mich an das KBA, was mich wiederum an BMW verwiesen hat, der Rest steht oben.