Reifenbindung kann ausgetragen werden!

Du schreibst immer wieder, daß in Deinem Fahrzeugschein (ZUB I) eine Fabrikatsbindung eingetragen ist.
Da nämlich: (also vor der gestrigen Änderung)
zz04.jpg
So etwas gibt es zwar, trifft aber auf Dein Motorrad oder Deine Motorräder nicht zu.
Das ist Deine Interpretation. Teile ich übrigens. Andere Stellen haben aber eine abweichende Interpretation...
In dem Schein steht lediglich, daß die "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis" zu beachten ist. Nun enthält die nationale Betriebserlaubnis Deiner Motorräder aber keine Reifenfabrikatsbindung. Demnach ist dieser Satz ohne Bedeutung, auch wenn er schon viel Ärger verursacht hat.
Dann lies noch mal meinen Bericht: Die Zulassungsstelle zieht sich die Fahrzeugdaten vom KBA, die dort angeblich vom Fahrzeughersteller hinterlegt wurden. Diese Daten sind die für die Zulassungsstelle maßgeblichen Daten für die Inbetriebnahme oder (bei mir) den Weiterbetrieb des Fahrzeuges. Alles andere interessiert die nicht (mehr).
Und damit bekommt der Satz alle Bedeutung, die ihn so nervig macht. Es ändert zwar auch nichts an der Sinnlosigkeit des Satzes, die sich schon daraus ergibt, dass gar kein Reifenfabrikat angegeben wird (natürlich nicht...). das zu beachten wäre.
Aber wenn ein Asphaltmatrose dem Moppettraser mal 'ne Logikharke zeigen will, dass du doch den Satz ergänzen lassen solltest, weil er könne ohne Angabe ja gar nicht prüfen, ob ich die Fabrikatsbindung einhalte, dann wird da letztlich nicht viel passieren, aber Aufwand und Nervigkeit kleben erstmal an Deinen Hacken wie ein abgenagtes Kaugummi...

Und ja, dies würde eine Änderung der Betriebserlaubnis durch die HIntertür bedeuten. Und ohne, dass das Unsereiner überhaupt mitbekommt.
(Der Konjunktiv ist mein Freund heute, da ich auf die Schnelle die Ausführungen nicht gegenchecken konnte.)
Meiner Meinung nach darf Dir die Prüfstelle die HU-Plakette nicht verweigern,
Ok, anscheinend hab' ich es zuvor unverständlich beschrieben: Die erste aufgesuchte TÜV-Station hätte die Plakette nicht verweigert. Sie hat angeraten, dass Gutachten zur Austragung machen zu lassen. Dieses Gutachten konnte die Station mangels Berechtigung nicht erstellen. Daher haben die es mir überlassen, ob ich die HU trotzdem bei ihnen mache und dann noch zum berechtigten TÜV fahre oder halt alles von einer Hand machen lassen will (und hab' ich halt so gemacht).
Weiß ja nicht ob Du Lust dazu hast. Aber ich würde versuchen, mir das Geld für das unnötige Gutachten zurück zu holen.
Ohne das Gutachten hätte es gestern die Austragung nicht gegeben!!!
Zumindest nicht aktuell in Köln.... Kutreiber und Nichtraucher haben ja kommentiert, dass anderswo die Angelegenheit anders gehandhabt wurde. Wobei ich nicht entnehmen konnte, ob die das neulich haben machen lassen oder ob es schon länger her ist.

Und nach den gestrigen Einlassungen dürfte das gar nicht so gemacht werden, weil die gezogenen Fahrzeugdaten quasi sakrosankt seien und eine sozusagen "freihändige" Abänderung die Hölle auf Erden holt...

Und bitteschön: Glaubst Du wirklich, dass der TÜV diese Gutachten, die richtig Kohle einbringen, als "unnötig" anerkennt? Nicht in diesem Leben...
Die größere Frechheit ist doch, dass (anscheinend) in den Daten vom KBA die Bindung drinsteht.
Und die allergrößte Frechheit scheint zu sein, dass laut dem Mitarbeiter seit 2024 oder 2025 generell keine Fabrikatsbindung für neue Moppetts mehr eingetragen wird. Aber die seit 2008(?) bestehende Bindung nicht rückgängig gemacht wird.
 
Ohne das Gutachten hätte es gestern die Austragung nicht gegeben!!!
Zumindest nicht aktuell in Köln.... Kutreiber und Nichtraucher haben ja kommentiert, dass anderswo die Angelegenheit anders gehandhabt wurde. Wobei ich nicht entnehmen konnte, ob die das neulich haben machen lassen oder ob es schon länger her ist.
Hi,

Juli 25 habe ich bei "meiner" Prüfstelle die Auspuffrohre (Siebenrock Hoske Nachbauten) begutachten lassen und darum gebeten, wo ich schon mal da bin, den strittigen Satz zu löschen. "Ist Unfug, kannst du dir sparen", war die Aussage, "ist ohne Bedeutung, die hat keine Reifenbindung".

In der Zulassungsstelle habe ich dennoch darum gebeten diesen Satz nicht in den neuen Schein* zu übernehmen.
Ein sehr kurzes Gespräch folgte und der Hinweis darauf dass der Satz nicht im Brief* stünde und ohne Begutachtung durch den TÜV, sondern von der Zulassungsstelle da rein gekommen sei, genügte.
Den alten Brief musst ich nicht vorzeigen, hatte ihn aber dabei.
(*Ich sag immer noch Schein und Brief, ist kürzer und jeder weiß was ich meine)

Gruß
Willy

SUNP0635.JPG
 
Hallo,

das Thema nervt maximal. Ich hatte letztlich Spass mit meiner dritten R100R. Die hat ja tatsächlich eine Reifenbindung. Der Fall war speziell. Das Motorrad hat etliche Eintragungen von "früher". Auch einige Reifen (aus der Zeit als es die UB der Reifenhersteller noch nicht gab) und auch andere Felgen. Der Reifenbindungs-Satz war irgendwann bei den früheren Reifen-Eintragungen schon rausgeflogen. Es standen aber noch der Reifenbauarten Mix drin (Diagonal vorn Bias hinten), zu dem es aktuell keine Reifenangebote gibt. Die Änderung war beim AaS schon unübersichtlich (Was muss gestrichen werden, was muss neu rein). Auf der Zulassungsstelle musste dann die Sachbearbeiterin 3x neue Papiere drucken. ZB1 und ZB2, die R100R war seit 1992 ununterbrochen zugelassen und hatte noch die "alten" Papiere (Brief und Schein).

Bei ersten Versuch habe ich bei der Prüfung der neuen Papiere gesehen, dass mein 1043cc Umbau fehlte. Hubraum, Leistung, Höchstgeschwindigkeit, alles Serienwerte nur unten im Text standen dann Mahle Zylinder drin. Also nochmal neu. Beim zweiten Korrekturlesen fiel dann auf dass der Reifenbindungs-Satz wieder drin stand. Der war ja vorher gar nicht mehr da, also konnte der AaS den auch nicht austragen. Sitrnrunzeln bei der Sachbearbeiterein, kurze Abstimmung mit ihren Kollegen. Beide Fehler sind wohl entstanden, weil die Sachbearbeiterin die "Standarddaten" zum Fahrzeug übernommen hat. An Ende war alles wieder gut.

Kann aber jedem nur empfehlen, bei Eintragungen von technischen Änderungen genau zu prüfen, ob das Eingetragene richtig ist. Ich hatte da schon häufiger Fehler.

Positiv: Elektronische Terminvereinbarung bei der Zulassungsststelle, Termin innerhalb weniger Tage, Wartezeit am Termin nahe null (keine 5 Minuten), nur 14,90 Euro Gebühren für die Eintragung und die neuen Fahrzeugpapiere. Und ich bekam ausreichend Zeit, die Eintragung direkt im Dialog mit der Sachbearbeiterin zu prüfen.

Bei meinen R100GS (sind auch mehrere) spare ich mir den Unfug und fahr weiter Diagonal/Diagonal.

Gruß
Marcus
 
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