Reifenbindung kann ausgetragen werden!

Im Prinzip muss dann damals ein Gutachten nach §21 stvzo gemacht worden sein.
Möglich wäre zB ein deutlich verändertes oder aus Ersatzteilen aufgebautes Fahrzeug, dann beim Erbauer.
Oder ein (Grau-)Import, dann wohl beim Importeur.

Folgen sind zB, dass bei Zubehörteile mit einer ABE diese hier normalerweise nicht gilt da die ABE sich auf den genehmigten Typ bezieht.
 
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