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Reifenfreigabe die 100ste

meister pumpe

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Hünfelden bei Limburg
moin
Thema Reifenfreigabe ist ja schon 1 mio mal durchgekaut .

Leider habe ich jetzt eine Frage die im Umfeld völlig kontrovers diskutiert wird und auch vom TüV merkwürdige Aussagen kommen und ich nichts stichhaltiges gefunden habe .
Und dann geht es auch noch um einen 4V .
Ich hoffe aber auf die Allmacht des Forums , bin da ja noch nie enttäuscht worden .

R 1100 GS BJ 94 , steht im KFZ Schein Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten

Welchen Reifen darf ich fahren ?? Woe bekomme ich das raus ?
Aussage von einem Tüv Prüfer !!
die Reifen die es damals zugelassen waren , gibt es heute nicht mehr , deshalb muss quasi jeder neue Reifen abgenommen und eingetragen werden .
Und , noch verrückter . Wenn man einen anderen Reifen aufzieht , wird dieser Reifen wieder ausgetragen und der Nächste eingetragen .

Aktuell montiert Metzeler Tourance next .
 
.... steht im KFZ Schein Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten ...

Vermutlich nicht Fzg-Schein, sondern Zulassungsbescheinigung, oder?

Hat das Motorrad denn ursprünglich ein Fabrikatsbindung eingetragen? Diese wäre z.B. im Fahrzeugbrief (nicht Zulassungsbescheinigung) zu finden. Wenn Du den Fzg.brief noch hast, und da nichts drin steht, geh mit dem Brief und den Zulassungsbescheinigungen zur Zulassungsstelle und lass den Mumpitz austragen. Andernfalls kannst Du anhand der Herstellerfreigaben alle Dir genehmen Reifen eintragen lassen.

Der TÜV hat auf jeden Fall Einblick in die Freigaben lt. Betriebserlaubnis.
 
Alternativ die EWG Übereinstimmungsbescheinigung. Gibt es beim Hersteller, gegen Cash!
 
Wenn keine Reifenbindung eingetragen ist, kannst Du alle Reifen aufziehen, die in Dimension und Eigenschaft (Diagonal / Radial beachten) den in den Papieren stehenden entsprechen.
Du darfst sogar M&S-Enduroreifen aufziehen, welche nicht dem Speedindex entsprechen. Dafür musst Du dann aber einen Aufkleber mit "M&S 160 km/h" (bekommst Du beim Reifenhändler) im sichtbaren Bereich des Cockpits anbringen.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

+

https://www.motorradonline.de/ratgeber/m-s-reifenvorschrift-motorrad-revidiert/

VG
Guido

PS: Warten wir mal ab, was Fachmann MM dazu meint. Er fährt ja ebenfalls so eine GS.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus,

ich habe für meine 11er GS die Auskunft vom TÜV bekommen:

"da die vorgeschriebenen Reifen alle nicht mehr lieferbar bzw. veraltet sind - dürfen Reifen gleicher Größe/Traglast etc. montiert werden, vorausgesetzt es gibt eine Freigabe vom Hersteller - Eintragung nur bei andern Größen"

+

inoffiziell:

"Mach dir kein Kopf - schaut doch nie einer in einer 25 Jahre alten ABE
welche Reifen damals vorgeschrieben waren" :D
Anders vielleicht wenn es im Schein explizit eingetragen ist.

Irgendwo müsste ich noch eine Kopie der ABE / Reifenbindung haben

Gruß
Oswald
 
Hallo,

schon mehrmals habe ich mit den Service-Centern von Heidenau und Metzeler (Pirelli, München) telefoniert.

Man trifft dort auf kompetente und hilfsbereite Ansprechpartner, die auch über die neuesten Verordnungen bescheid wissen.

Mir wurde jedenfalls immer geholfen.

Gruß, Wolfram
 

Hi,

da steht eigentlich alles drin und das ist bindend.

Kurz zusammengefasst:

Ist das Mopped nach deutschem Recht zugelassen, musst du jeden Reifen, der anders als in der Zulassung angegeben ist, eintragen lassen.

Ist das Mopped nach EU-Recht zugelassen, gibt es keine Reifenbindung mehr, es müssen lediglich Bauart, Größe, Geschwindigkeitsindex und Traglast stimmen.
 
Noch ein Zitat aus der "Nachbarskneipe": (16.11.2020)

"Bei der R1100GS waren der Bridgestone Battlewing 501/502, der Continental TKC80 Twinduro, der Metzeler Tourance (ohne Zusatz und auch der EXP) von der Reifenfreigabe ab Werk erfasst. Wohl dem, der noch den alten Brief hat (auch falls er schon entwertet wurde) da steht's nämlich drauf. Diese Reifen dürfen nach wie vor einfach so gefahren werden, man muss auch nichts mitführen, da von der Betriebserlaubnis erfasst."

VG
Guido
 
Moin,

ich hänge mich mal dran - bei mir ist nur die Reifengröße eingetragen - 110/80V18 - 140/80VB17

Wie ist da der aktuelle Stand nach der Revision der Reifenfreigaben?

Meine mich erinnern zu können - der freundliche TÜV Mensch hatte 2014 in weiser Vorausahnung etwas vergessen zu übertragen.......

Erstzulassung 1996

Gruss

Ingo
 
Hallo Ingo,

versuche diesen Eintragungs-Status zu behalten. Denn optimaler geht es kaum!

Wenn nirgendwo im Schein ein Nebensatz "Herstellervorgaben beachten" auftaucht, hast Du freie Reifenwahl, solange Bauart und Dimension gleich bleibt.

So deute ich das zumindest! ;)
Um welches Motorrad handelt es sich bei Dir?

VG
Guido
 
Sorry, ich habe da "auch" nur gefährliches Halbwissen, war daher heute bei der DEKRA. Die Bezeichnung 140/80 VB17 beschreibt den Karkassenaufbau der damaligen Reifen. Diese Bauart gibt es heute nicht mehr! Michelin Road Classic 140/80 B 17 ist also eine andere Bauart, daher eintragungspflichtig! Die Eintragung läuft nach 19/3 und muß angeblich nicht weiter in die Zulassungspapiere eingetragen werden, man bekommt eine Bescheinigung. Anders, wenn man gern 130 Reifen fahren möchte: Das wäre eine bauartbedingte Änderung, teurer und in die Papiere einzutragen (noch teurer). Bin z.Z. ziemlich genervt, da mein Michelin Pilot vorn neuwertig ist und dem ganzen Reifenwahnsinn warscheinlich zum Opfer fällt!
Gruß Michael
 
bei mir ist nur die Reifengröße eingetragen - 110/80V18 - 140/80VB17
Das bedeutet, dass Du verpflichtet bist, "bias belted"-Hinterreifen zu fahren (das ist die Bedeutung des VB in der Reifenkennung).

Da dürfte die Auswahl nicht so groß sein...

Gruß,
Florian
 
Sorry, ich habe da "auch" nur gefährliches Halbwissen, war daher heute bei der DEKRA. Die Bezeichnung 140/80 VB17 beschreibt den Karkassenaufbau der damaligen Reifen. .....

@ Mike

Hmmm... stand jetzt bei Dir der Hersteller dabei oder nicht? Dann wird es ja richtig ätzend . Beim Conti Go steht dahinter 18 M/C 58 V TL

Da würde ich es jetzt echt mal drauf ankommen lassen - ist doch absoluter Schwachsinn, dann müsste man sich ja wirklich alle paar Jahre neue Reifen eintragen lassen. Da stehen ja immer andere Kürzel dahinter.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Das bedeutet, dass Du verpflichtet bist, "bias belted"-Hinterreifen zu fahren (das ist die Bedeutung des VB in der Reifenkennung).

Da dürfte die Auswahl nicht so groß sein...

Gruß,
Florian

Ok - ich bin jetzt mal etwas in die Tiefe gegangen - so wie es aussieht ist es Wurst was nicht drin steht für unsere älteren Damen - dann wird in der Datenbank nachgesehen. Theoretisch hätte ich dann auch mit meinem BT45 nicht mehr durch den TÜV kommen dürfen.

Bridgestone 140/80-17 69V TL

Oder bin ich jetzt falsch?

Gruss

Ingo
 
Hallo Matthias,

danke für den klarstellenden Link. Wenn ich das dort Geschriebene richtig interpretiere, dann ist das eingetragene "B" in der Reifenkennung im Falle einer EU-Typgenehmigung vernachlässigbar, im Falle einer nationalen Typgenehmigung aber nicht. ?(

Oh weia!
Florian
 
Hallo Matthias,

danke für den klarstellenden Link. Wenn ich das dort Geschriebene richtig interpretiere, dann ist das eingetragene "B" in der Reifenkennung im Falle einer EU-Typgenehmigung vernachlässigbar, im Falle einer nationalen Typgenehmigung aber nicht. ?(

Oh weia!
Florian

Ja so sieht es aus. ;)
Mit einem aktuelleren Fahrzeug bist Du bzgl. dem Reifenthema besser dran.

Das Reifenthema sollten sie mal so, wie auch das Thema Streckensperrungen, bei den 4-Rädrigen durchziehen. Da würde aber die Hütte brennen. :oberl:

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:

Ich zum Glück ebenfalls nicht. :D

Als wären die neuen "Gulmen" zwischenzeitlich nicht schon teuer genug. Falls man die im Frühjahr bestellten Reifen überhaupt vor dem Winter angeliefert & montiert bekommt.
Nee, anschließend darf man auch noch den Behörden-Marathon inkl. Bearbeitungsgebühr hinter sich bringen. Nur weil im Papierfetzen eine alte ABE-Zulassung vermerkt ist. X(

Darf man eigentlich sein Motorrad mit zu wenig Restprofil trotzdem durch eine Fußgängerzone schieben? :&&&: :aetsch:

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ist diese Aussage zum Conti Go zu interpretieren?

Gruss

Ingo
 

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