Reifenfreigabe die 100ste

Wenn Du einem Deinem Motorrad angemessenen Reifen fahren möchtest, nimmst Du den RoadAttack und lässt die eintragen.:oberl:

Ich bin ja auch am überlegen - kann mich mit 130 noch nicht so ganz anfreunden.....
Was ist grundsätzlich gegen den Go einzuwänden?

Habe mir die Frage gerade selbst beantwortet - dann könnte ich besser beim BT45 bleiben.

Danke für den Hinweis.

Gruss

Ingo
 
Zuletzt bearbeitet:
......Habe mir die Frage gerade selbst beantwortet - dann könnte ich besser beim BT45 bleiben.

Danke für den Hinweis.

Gruss

Ingo

Der BT45 heißt nun BT46 und ist tatsächlich noch etwas besser geworden.
Der Vorderreifen baut an den Flanken nicht mehr so zügig ab.

Ob der beim einen oder anderen Fahrzeug wohl als "neuer" Reifen eingetragen werden muss? :pfeif:

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Guido,

bezog sich jetzt eher auf die Performance. Ich fahr mal mit dem Datenblatt bei unserem TÜV Menschen vorbei - mal sehen was der dazu sagt.

Gruss

Ingo
 
Mein TÜV- Mann meinte, wenn ich seinem Arbeitgeber unbedingt Geld in den Rachen schmeissen wolle, würde er die Radialreifen eintragen, notwendig wäre das nicht.
Bei mir steht:
REIF.WW.Diagonal-OD.RADIALGÜRTELREIF.

:nixw::nixw::nixw:
 
Hi,

habe gerade mit Begeisterung festgestellt, dass bei mir nur die Reifengröße 3.25S19 und 4.00S18 eingetragen ist. Damit darf ich ja dann wohl die Michelin Road Classic ohne Eintrag fahren. :hurra:
 
Hi,

habe gerade mit Begeisterung festgestellt, dass bei mir nur die Reifengröße 3.25S19 und 4.00S18 eingetragen ist. Damit darf ich ja dann wohl die Michelin Road Classic ohne Eintrag fahren. :hurra:

Ist bei meiner 90/6 auch so ( allerdings H-Reifen) und ich sehe das auch so wie du.

Deshalb habe ich die auch schon länger drauf. Fahren sich sehr gut.

https://forum.2-ventiler.de/vbboard/showthread.php?102352-Michelin-Road-Classic&highlight=Michelin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen
Bei meiner 90S ist auch nur 3.25H19 und 4.00H18 mit Hinweis Bescheinigung de Hersteller beachten (o.ä) eingetragen. Nach Nachfage beim Tüvler muss 4.00 B18H (Michelin Road Classic) NATÜRLICH eingetragen werden:( Sein Hinweis: Wird natürlich zusätzlich eingetragen, 4.00H18 geht weiter Ziemliches durcheinander. Aber da lt meiner beiden Reifendealer Michelin eh nicht liefern kann, gibts jetzt BT46, geht auch.
 
Zu früh gefreut! :schimpf:

Habe mir gerade die Herstellerbescheinigung von Michelin für meine Q und dem Reifen herunter geladen. Der TÜV-Mensch hat wohl Recht, denn in der Bescheinigung von Michelin wird erklärt, dass nach der Montage der Reifen abgenommen und eingetragen werden muss, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist. ;(
 
Zu früh gefreut! :schimpf:

Habe mir gerade die Herstellerbescheinigung von Michelin für meine Q und dem Reifen herunter geladen. Der TÜV-Mensch hat wohl Recht, denn in der Bescheinigung von Michelin wird erklärt, dass nach der Montage der Reifen abgenommen und eingetragen werden muss, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist. ;(

Das Beurteilen diejenigen die davon monetär profitieren. Ich sehe das wie im Link erkennbar anders. Die Bescheinigung von Michelin dient lediglich dazu, das der TÜV ohne jegliche Tätigkeit eine Gebühr für die Eintragung erheben kann.

Wenn es die Bescheinigung nicht geben würde, wäre auch keine Eintragung erforderlich.
 
Luggi;[URL="tel:1309530" schrieb:
1309530[/URL]]Wenn Du einem Deinem Motorrad angemessenen Reifen fahren möchtest, nimmst Du den RoadAttack und lässt die eintragen.:oberl:


Hallo Matthias,

Ok, drauf sind sie - mit welchem Luftdruck fährst Du die?

Gruß und schönen Pfingstmontag,

Ingo
 
Ich habe auch nur 3.25H19 / 4.00H18 im Schein stehen.

Bin die letzten Jahre sehr gerne den nun ausgelaufenen Michelin Pilot Activ gefahren und wäre gerne bei der Marke geblieben. Aber nun extra eine Eintragung wegen dem " B" machen lassen für einen Reifen, den es in zwei Jahre vielleicht nicht mehr gibt ?

Meine Karriere als Kuhtreiber endet wohl so wie sie vor 4X Jahren angefangen hat : RB2/K112 !!
 
Servus zusammen,

nachdem gerade wieder mal die Diskussion entstanden ist,
welche Reifen wir fahren dürfen.

Im Schein der Monolever ist nur die Reifengröße eingetragen, kein Vermerk auf Radial, Diagonal oder B.
Da laut Betriebserlaubnis keine Reifen vorgeschrieben sind, darf ich
mir dann aussuchen was ich fahren will - Hauptsache die Eintragungen im Schein stimmen überein ?

Der TÜV-Prüfer (Motorrad-Spezialist) meint JA
Die Reifenfreigabe vom Hersteller und der Reifenhändler NEIN
Der Polizist von der Kradstaffel sagt: Häh was passt doch oder doch nicht ?

Braucht man dann die Reifenfreigabe überhaupt noch, würde bei einer Kontrolle doch nur verwirren ?

So langsam blickt doch keiner mehr durch

Gruß
Oswald
 
Im Schein der Monolever ist nur die Reifengröße eingetragen, kein Vermerk auf Radial, Diagonal oder B.
Hallo Oswald,

Reifengrößen ohne "R" in der Bezeichnung sind immer Diagonalreifen.
110/80-18 = Diagonal
110/80R18 = Radial

Nur wenn Du beides eingetragen hast, kannst Du wählen.

Gruß,
Florian
 
Zuletzt bearbeitet:
stimmt, so war das - war kompl. auf der Leitung

Danke

Aber interessant, dass weder TÜV noch Polizei es wussten bzw. verschiedene Meinungen hatten :D

Gut, dass ich die richtigen Reifen habe
 
Servus Gemeinde,


ich war kürzlich mit meiner R65 bei der Hauptuntersuchung (GTÜ). Vielmehr als nachzuschauen, ob die Lichter gehen, hat er nicht gemacht.

Ich habe den Blaukittel anschließend gefragt, wie jetzt das mit den fehlenden Reifenfreigaben geregelt ist, da meine Kiste zwar keine Reifenbindung hat, aber im Brief und Schein die mittlerweile nicht mehr erhältlichen Zollgrößen eingetragen sind.

Die Antwort war, dass da nichts eingetragen werden muss, da es Umrechnungstabellen von Zoll auf metrisch gibt. Mehr brauchen sie nicht…
Im Grunde also wie früher, nur dass ich mir jetzt die Ex-Reifenfreigaben bzw. jetzt Herstellererklärung genannten auch noch sparen kann.

Gruß,
Rudi
 
Servus Gemeinde,


ich war kürzlich mit meiner R65 bei der Hauptuntersuchung (GTÜ). Vielmehr als nachzuschauen, ob die Lichter gehen, hat er nicht gemacht.

Ich habe den Blaukittel anschließend gefragt, wie jetzt das mit den fehlenden Reifenfreigaben geregelt ist, da meine Kiste zwar keine Reifenbindung hat, aber im Brief und Schein die mittlerweile nicht mehr erhältlichen Zollgrößen eingetragen sind.

Die Antwort war, dass da nichts eingetragen werden muss, da es Umrechnungstabellen von Zoll auf metrisch gibt. Mehr brauchen sie nicht…
Im Grunde also wie früher, nur dass ich mir jetzt die Ex-Reifenfreigaben bzw. jetzt Herstellererklärung genannten auch noch sparen kann.

Gruß,
Rudi

Lass Dir die Auskunft schriftlich mit Stempel und Unterschrift geben.
 
Ich wette darauf , dass du das nicht bekommen wirst .

Dem Kittelträger fehlten vermutlich die Eier in der Hose , dir zu sagen , dass er keine 21er Abnahmen durchführen darf ….
 
Servus Gemeinde,


ich war kürzlich mit meiner R65 bei der Hauptuntersuchung (GTÜ). Vielmehr als nachzuschauen, ob die Lichter gehen, hat er nicht gemacht.

Ich habe den Blaukittel anschließend gefragt, wie jetzt das mit den fehlenden Reifenfreigaben geregelt ist, da meine Kiste zwar keine Reifenbindung hat, aber im Brief und Schein die mittlerweile nicht mehr erhältlichen Zollgrößen eingetragen sind.

Die Antwort war, dass da nichts eingetragen werden muss, da es Umrechnungstabellen von Zoll auf metrisch gibt. Mehr brauchen sie nicht…
Im Grunde also wie früher, nur dass ich mir jetzt die Ex-Reifenfreigaben bzw. jetzt Herstellererklärung genannten auch noch sparen kann.

Gruß,
Rudi


Das macht zwar mega Sinn und so hat es auch zu sein, aber das würde ich mir schriftlich geben lassen ..

Soweit ich weiß, gibt es diese affige, vollends bescheuerte und kostenpflichte Halsabschneider Regelung, dass absolut jede Änderung und sei es nur die Bezeichnung, eingetragen werden muss .. ansonsten ist nen 3.00 x 21 ein 90/90 x 21 .. das ist vollends klar .. aber so intelligent und Nutzerfreundlich ist Deutschland nicht .. ( nicht mehr .. )
 
Das kannst Du Dir ruhig schriftlich geben lassen, aber es stimmt halt trotzdem nicht. Fällig bist Du, wenn der Oberförster Dich kontrolliert. Sofern er sich auskennt, was leider immer häufiger der Fall ist.
Gruß
Hans
 
Das kannst Du Dir ruhig schriftlich geben lassen, aber es stimmt halt trotzdem nicht. Fällig bist Du, wenn der Oberförster Dich kontrolliert. Sofern er sich auskennt, was leider immer häufiger der Fall ist.
Gruß
Hans


Zumindest bei allerweltsthemen wie reifen .. von alten Motorrädern und technischen Änderungen an alten Fahrzeugen haben sie zum Glück jeden Tag weniger peil .. der gemeine Polizist ist in der Regel nach dem Baujahr der bikes geboren und kennt sie nicht mehr .. nur Joghurtbecher mit 17 digitalen Anschlüssen und klappen Brüllrohr :-)
 
Zumindest bei allerweltsthemen wie reifen .. von alten Motorrädern und technischen Änderungen an alten Fahrzeugen haben sie zum Glück jeden Tag weniger peil .. der gemeine Polizist ist in der Regel nach dem Baujahr der bikes geboren und kennt sie nicht mehr .. nur Joghurtbecher mit 17 digitalen Anschlüssen und klappen Brüllrohr :-)

Hallo,

darauf ist nicht mehr zu trauen. Im Sommer haben sie meine neu zugelassene und mit H Kennzeichen R69US auseinander genommen. Alle Anwesenden pol. Anwärter durften die Felgen/Nummerschildgröße prüfen. Der Nachwuchs wächst heran, bei den Baujahr sind die schon längst in Pension.

Gruß
Walter
 
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