Reifenfreigaben gelten plötzlich nicht mehr

Warum man überhaupt von der Herstellerkompetenz abrückte. Die wissen doch was und wie.

Der Blaukittel fährt gerade mal den Hof Rauf&Runter. . .


Stephan
 
Reifenbindung gibt es nur für die Paralever Modelle.

Da fahre ich die eingetragenen Reifengrößen und lass es im Weiteren drauf ankommen.

Einspruch

Für ne 88er bzw. 89er GS gibt es keine Reifenbindung. Bei meiner stand noch nie,
Reifenbindung nach Hersteller beachten.

Man muss allerdings höllisch aufpassen das dieser Satz nicht mal in die Papiere rutscht wenn man etwas anderes eintragen oder umschreiben lässt.Das wird gerne von den Zulassungsstellen standartmäßig mit reingeschreiben.
Wurde bei meiner GS sowie bei der 90S mal gemacht und ich musste ziemlich nachtreten bis die das wieder entfernt hatten.
 



Das ist ein sehr seltsames schreiben das du da hast. Teilweise gab es diese Reifen ja 88 noch gar nicht.Zumindest in der Schlauchlos Variante.Das war damals nämlich ziemliches Neuland,Reifentechnisch.
Da bei mir der Satz nicht steht, gilt das auch nicht m.M.
Damals war Serie der Metzeler Sahara druff und der ist nur in der USA Variante erwähnt.Passt also au ned.
Für mich ist das nicht schlüssig. Ich weis das es ab 90 oder 91 eine Reifenbindung gab die war auch im Schein aufgeführt.Für die älteren aber nicht.
Da passt was garnicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Einspruch zu den Einsprüchen und nur damit hier nichts Falsches steht:

Die R100GS hat keine Reifenfabrikatsbindung. In keinem Baujahr.
Bis ~1992 steht gar nichts zum Reifentyp in den Papieren. Später ein verwirrender Eintrag, der mich auch schon mal auf Abwege gebracht hat. Aber hier um Forum hab ich gelernt, dass das keine Reifenfabrikatsbindung ist.
Ich mach nachher mal Fotos damit klar ist, was ich meine. Es gilt das, was in den Fahrzugpapieren bzw. der zu dem Fahrzeug gehörenden ABE steht. Und da gibt es unterschiedliche Versionen. Nicht das, was BMW auf einer Website veröffentlicht.

Reifenfabrikatbindung hat die R100R. Blöderweise einer seltenen Bauweise für das Hinterrad, für das es in der erforderlichen 140er Dimension derzeit nichts am Markt gibt.

Grüße
Marcus
 
BMW schreibt:

„Für ältere BMW Motorräder, die keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung haben, gibt es in vielen Fällen eine Reifenfabrikatsbindung. Ist zum Beispiel im alten Fahrzeugschein im Feld 33 (Bemerkungen) ein Reifentyp eingetragen, so müssen diese Reifen weiterhin verwendet werden. Haben diese Motorräder, zum Beispiel durch eine Ummeldung, nicht mehr den alten Fahrzeugschein, sondern bereits die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht im Feld 22 meist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis“ beachten. In diesen Fällen empfehlen wir den alten Fahrzeugschein oder eine Kopie aufzubewahren, da aus diesen die vorgeschriebenen Reifenfabrikate hervorgehen“

Ich habe keinen alten Fahrzeugschein. Da dies nach BMW das einzige Papier ist aus dem ich als Nutzer die Reifenbindung ersehen kann, halte ich mich an die eingetragenen Dimensionen, mehr nicht.
 
R100GS 1989 (ABE 791/1)
-> Keinerlei Fabrikatsbindung. Man darf jeden Reifen in der angegebenen Größe und mit angegebenem Speed-Index (der darf auch höher sein) montieren. Wenn es ein Diagonalreifen ist. Bauart VB und R (Bias Belted und Radial) dürfen nicht gefahren werden, bzw. benötigen eine Einzelabnahme.

40723727mg.png


R100GS 1994 (ABE 791/2)
-> Ziffer 20 und 21 wie oben.
-> Ziffer 22 und 23 sind alternative Bereifungen (oder "vorn, mitte und hinten") Hier sind nur die beiden angegebenen Michelin zulässig. Unterschied: Die Bauart des Hinterrades ist hier ein R (Radial).

40723728ly.png


Die ABE des Fahrzeugs steht in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs drin und ist für die Prüforganisationen und soweit ich weiß auch für die Behörden abrufbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Michael,

ich habe meine 96er R 100 Mystic auf GS umgebaut mit 21 Zoll Felge vorne und Serienfelge hinten. Vielleicht kennst Du das Moped und mich noch. Das Vorderrad und die Reifengrösse (90/90-21) ist eingetragen - kein Hersteller.
Kann ich jetzt beliebige Reifen natürlich in den entsprechenden Grössen fahren?
Bei der R100R ist ja ein 140er hinten eingetragen.

Am liebsten wäre mir hinten auch ein 130er wie die Serienbereifung der GS.
Ist dann der 130er noch einzutragen?

Ralf
 

Anhänge

  • BMW_2020_re.jpg
    BMW_2020_re.jpg
    226,4 KB · Aufrufe: 73
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Michael,

ich habe meine 96er R 100 Mystic auf GS umgebaut mit 21 Zoll Felge vorne und Serienfelge hinten. Vielleicht kennst Du das Moped und mich noch. Das Vorderrad und die Reifengrösse (90/90-21) ist eingetragen - kein Hersteller.
Kann ich jetzt beliebige Reifen natürlich in den entsprechenden Grössen fahren?
Bei der R100R ist ja ein 140er hinten eingetragen.

Am liebsten wäre mir hinten auch ein 130er wie die Serienbereifung der GS.

Ralf

Es hilft sicher nicht nachzudenken, sondern "ganz eng" zu lesen was in den Papieren steht.
Du darft genau die Reifenbezeichnung fahren, die eingetragen ist - in der Kombi mit dem eingetragenen Pendant vorne bzw. hinten. Speedindex und Traglast müssen auch zu den Fzg-Daten passen.

Alles andere musst du absprechen/eintragen lassen.
 
wenn dem so wäre, müsste ich ja irgendeinen 90/90-21 Reifen fahren und dazu einen 140er Macadam oder ME33 ?!
 
wenn dem so wäre, müsste ich ja irgendeinen 90/90-21 Reifen fahren und dazu einen 140er Macadam oder ME33 ?!

Steht das da den Papieren zu deiner vo/hi-Kombi?
Oder hast du das interpretiert ....?



EDIT: Wir reden hier ja gerade über Reifenbindung in Originalkonfigurationen. Sehe gerade dass du den Hocker komplett umgebaut hast mit anderer Felge etc. Das musst du doch eh eintragen lassen, dann auch mit entsprechender Bereifung, die wohl nicht mehr Serie sein wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
... das ist ja das blöde, bei der Eintragung des VR mit der Bereifungsgrösse ohne Reifenbindung wurde auch von mir das Hinterrad vergessen.

Wenn ich das jetzt so interpretiere, müsste ich zu irgendeinem VR mit 90/90 -21 einen 140er ME33 nehmen.

Ralf
 

Kannst Du bitte diese Falschdarstellung sein lassen? Entscheidend ist, was in Deinen Papieren steht. BMW Bereifungsempfehlungen im Internet sind unverbindlich. Weder der TÜV noch der Sheriff guckt im Internet nach. Ich wurde jedenfalls bisher nur nach den Fahrzeugpapieren gefragt. Darin stehen nur die Abmessungen.

BMW schreibt:

.... Ist zum Beispiel im alten Fahrzeugschein im Feld 33 (Bemerkungen) ein Reifentyp eingetragen, so müssen diese Reifen weiterhin verwendet werden. ....“

Ich habe keinen alten Fahrzeugschein. Da dies nach BMW das einzige Papier ist aus dem ich als Nutzer die Reifenbindung ersehen kann, halte ich mich an die eingetragenen Dimensionen, mehr nicht.

Umso weniger ist zu verstehen, warum Du bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Bereifungsempfehlungen wie eine Reifenbindung präsentierst. Wenn Du darauf reingefallen bist, ist das kein Grund hier Verunsicherung zu schüren.

Das Feld 33 ist übrigens LEER.

Fz-Schein R80GS ohne VIN 1008.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst Du bitte diese Falschdarstellung sein lassen? Entscheidend ist, was in Deinen Papieren steht. BMW Bereifungsempfehlungen im Internet sind unverbindlich. Weder der TÜV noch der Sheriff guckt im Internet nach. Ich wurde jedenfalls bisher nur nach den Fahrzeugpapieren gefragt. Darin stehen nur die Abmessungen.



Umso weniger ist zu verstehen, warum Du bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Bereifungsempfehlungen wie eine Reifenbindung präsentierst. Wenn Du darauf reingefallen bist, ist das kein Grund hier Verunsicherung zu schüren.

Das Feld 33 ist übrigens LEER.

Anhang anzeigen 277734

Weißt du was „ist zum Beispiel“ genau bedeutet?

Wenn Du bisher nicht gefragt wurdest, ist das subjektiv.

Die DEKRA und auch der TÜV hier im Norden greift regelmäßig auf entsprechende Datenbänke zu! (Nicht nur bei Reifen, sondern auch bei SLS usw.)

Die aufgeführten „Empfehlungen“ entsprechen den Reifenbindungen, so jedenfalls die mir vorliegende Information der BMW Niederlassung Hamburg.
 
Hallo Michael,

ich habe meine 96er R 100 Mystic auf GS umgebaut mit 21 Zoll Felge vorne und Serienfelge hinten. Vielleicht kennst Du das Moped und mich noch. Das Vorderrad und die Reifengrösse (90/90-21) ist eingetragen - kein Hersteller.
Kann ich jetzt beliebige Reifen natürlich in den entsprechenden Grössen fahren?
Bei der R100R ist ja ein 140er hinten eingetragen.

Am liebsten wäre mir hinten auch ein 130er wie die Serienbereifung der GS.
Ist dann der 130er noch einzutragen?

Ralf


Umbauen ist beim BMW-System wegen des Baukastenprinzips ja sehr einfach. Aber bei Abnahmeprüfungen muss man sehen, was passiert.
Ich gehe mal davon aus, dass dein Fahrzeug von der Beschreibung in den Papieren nach wie vor eine Mystic ist.
Wenn der Prüfer nur die Vorderraddimension im Feld 15.1 geändert hat, gelten für hinten die Mystic-Daten, also die Metzeler.
Da wirst du noch mal hin müssen, damit das sauber wird.
 
Kannst Du bitte diese Falschdarstellung sein lassen? Entscheidend ist, was in Deinen Papieren steht. BMW Bereifungsempfehlungen im Internet sind unverbindlich. Weder der TÜV noch der Sheriff guckt im Internet nach.

Also bei uns guckt der TÜV ins Internet ob er ein entsprechendes Dokument findet. Ich habe den Eindruck, die wollen etwas eintragen und nicht eine Eintragung verhindern.

Der letzte Ingenieur mit dem ich zu tun hatte war begeisterter 2-Ventiler GS-Fahrer.
 
BMW schreibt:
....„Ist zum Beispiel im alten Fahrzeugschein im Feld 33 (Bemerkungen) ein Reifentyp eingetragen, so müssen diese Reifen weiterhin verwendet werden.

Feld 33 ist, wie gezeigt, leer.

...Die aufgeführten „Empfehlungen“ entsprechen den Reifenbindungen, so jedenfalls die mir vorliegende Information der BMW Niederlassung Hamburg.

Irgendwann muss man entscheiden, was man glauben möchte. ))):
 
...
Die aufgeführten „Empfehlungen“ entsprechen den Reifenbindungen, so jedenfalls die mir vorliegende Information der BMW Niederlassung Hamburg.

Bis einschl. Modelljahr 1990 gibt es bei den 2V keine Fabrikatsbindung !
Jeder, der etwas anderes verbreitet, hat keine Ahnung, egal welchen Job oder welche Aufgabe er hat.

Du schreibst das hier, weil es dir jemand erzählt hat, der es wissen sollte.
Der nächste liest es und verbreitet es weiter. Dadurch wird die Botschaft aber nicht richtiger. Fatalerweise ist sie aber in der Welt; so geschieht das gerade mit vielen Infos, die viel wichtiger sind, als ein paar olle Reifen für ein olles Moped...
 
Also bei uns guckt der TÜV ins Internet ob er ein entsprechendes Dokument findet. Ich habe den Eindruck, die wollen etwas eintragen und nicht eine Eintragung verhindern.

Ja klar, ist doch einfach verdientes Geld!

Praktisch wenn man eine Serviceinformation als Grundlage hat.

Mich würde aber schon interessieren, ob die so dreist sind und die Leute abzocken, indem Reifen eintragen bei denen gar keine Eintragung erforderlich ist :evil: An der GS z.B..

Bei mir wird es dieses Jahr spannend: 5 Fahrzeuge müssen zur HU, und der langjährige Prüfer, der mich und meine Fahrzeuge alle kennt, hat mir letztes Jahr gesagt, dass er ab 2021 nur noch sporadisch arbeitet (war ein Freiberufler bei einer freien Prüforganisation).

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Feld 33 ist, wie gezeigt, leer.



Irgendwann muss man entscheiden, was man glauben möchte. ))):

In dem einen, von Dir gezeigten Fall ist das Feld leer. Herzlichen Glückwunsch.:applaus:

Daraus lässt sich aber nicht schließen, das es immer leer ist oder meine Information falsch ist, weil du einen Schein mit einem leeren Feld 33 zeigst.
 
Hallo Matthias,

ich hatte weiter vorn auch zwei GS Briefe ohne Reifenfabrikatsbindung gezeigt. Soll ich noch ein paar fotografieren? Der Michael hat seinem DB - Dokument auch bestätigt, dass die GS keine Reifenfabrikatsbindung hat und der dürfte Zugriff auf die Fahrzeug ABEs haben.

Ich denke wir sollten die leute die weniger tief in der Materie sind nicht unnötig verwirren. Die Paralever R100GS hatte und hat keine Reifenfabrikatsbindung! Jedenfalls nicht bis 1994 neuere habe ich nicht.

Grüße
Marcus
 
Dann mach mit dem den Termin! ;)

Ja werde das habe ich vor. letztes Jahr hatten wir noch sinniert. Ich habe noch ein (inzwischen) Youngtimer - Auto aus 1999 das ich als Jahreswagen kaufte und das immer von ihm geprüft wurde. Er wurde in dem Herstellungsjahr des Autos nochmal Vater. Sein Sohn ist inzwischen erwachsen und er steht vor dem Ruhestand. Wenn mir der nicht alle zwei Jahre zugeredet hätte, dass man sowas nicht verkauft, hätte ich die Karre glaube ich mittlerweile abgegeben.
Da merkt man, wie man alt wird....

Grüße
Marcus
 
Hallo Matthias,

ich hatte weiter vorn auch zwei GS Briefe ohne Reifenfabrikatsbindung gezeigt. Soll ich noch ein paar fotografieren? Der Michael hat seinem DB - Dokument auch bestätigt, dass die GS keine Reifenfabrikatsbindung hat und der dürfte Zugriff auf die Fahrzeug ABEs haben.

Ich denke wir sollten die leute die weniger tief in der Materie sind nicht unnötig verwirren. Die Paralever R100GS hatte und hat keine Reifenfabrikatsbindung! Jedenfalls nicht bis 1994 neuere habe ich nicht.

Grüße
Marcus

Ich habe die ABE für meine GS (EZ 03.90) noch nie und nirgends zu Gesicht bekommen. Einzig die Dokumente, die BMW hinterlegt und die entsprechenden Auskünfte von BMW Hamburg habe ich. Michael sagt bis 90 keine Reifenbindung, Du sagst jetzt gar nicht?

Grundsätzlich sehe ich bei der Verwendung der eingetragenen Reifendimensionen keine Probleme, egal welcher Hersteller. Bei der R100R ist das Thema bedeutender da es Freigaben in Bezug auf eine andere Reifengröße gibt/gab.

An Bine‘s PhöniGS, eine R80R mit GS Gabel, ist hinten ein 130iger eingetragen.
 
Michael hat auch im DB Dokument geschrieben, dass die GS ab 1991 keine Reifenfabrikatsbindung hat. Man ist nur auf die werksseitige Bauweise festgelegt (Diagonal).

Moderne Radialreifen darf man ohne Eintragung nicht fahren. Aber ein Heidenau Scout, Conti TKC80 ist z.B. jederzeit ohne Eintragung möglich.

Grüße
Marcus
 
Zurück
Oben Unten