Standlicht vorne

Geb ich dir. :D

Beispiel R80G/S:
In der Fahrzeug-ABE steht u. a.
"Begrenzungsleuchte Prüfzeichen A E5 729 oder andere bauartgeprüfte Begrenzungsleuchte in gleicher Anbaulage
Anzahl: 1
Ort der Anbringung: im Scheinwerfer".

oder

"Rückspiegel ...
Anzahl: 2 ..."

Unzulässige Veränderungen dieser beschriebenen Ausrüstung bedeuten Erlöschen der Betriebserlaubnis. :oberl:

Moin Michael,

und das genau glaube ich nicht! Sonst dürfte kein Fahrzeug gegenüber dem Original verändert werden oder man müsste jeden Scheiß eintragen oder austragen. Zum Erlöschen der Betriebserlaubnis verweise ich mal ganz spontan auf §19 StVZO, nur das ist m. E. ausschlaggebend:

§19 Absatz 2:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzegs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Punkt 1 trifft selten zu, bei mir zumindest nicht. Punkt 3 Auspuff, ist klar und hier gibt es schon die dollsten Dinger. Bleibt Punkt 2, Gefährdung anderer. Wenn ich mir vorne auf den Koflügel ne laufende Kettensäge installiere dürfte z. B. dieser Punkt erfüllt sein. Meiner Auffassung nach geht Gesetz über ABE. Wenn das Gesetz nur einen Rückspiegel fordert, dann kann zwar die Fahrzeug-ABE zwei beinhalten aber durch Abbau eines Spiegels erlischt nicht die Betriebserlaubnis. Kannst ja mal deinen Prüfer fragen ob er dir den linken Spiegel austragen würde, ich machs nicht, mein Prüfer würde die Jungs mit den engen weißen Jacken rufen. :D

    Gruß

    Jogi
 
gott, was habe ich nur hier losgetreten. spannung liegt mit 14,5 v schon im oberen bereich (sh-regler). die h4 birne hält normal so 3-4 jahre bei meiner km-leistung. hinten ist ein led-rücklicht verbaut.

ich dachte immer die birne schüttelt es tot in der alten fassung der r100 lampe. aber in der funzel von luise gehen 2 kabel in eine siliconfassung und schwingungstechnisch müsste da jetzt ruhe sein.

grüße
claus
 
Hallo Claus,

seit gummigedämpfter Lagerung des Scheinwerfers halten meine Birnen (H4 und Standlicht) gut.

Eine LED fürs Standlicht halte ich für sehr gut. Die Sichtbarkeit ist - wohl aufgrund der Lichtfarbe in Supergardienenüberweiß - erheblich besser. Sowohl im Alleinbetrieb als auch mit eingeschaltetem Fahrlicht mit H4 Birne. Beim Rücklicht habe ich einen LED-Einsatz mit Glühbirnengewinde nur kurz ausprobiert und bin wieder zur Birne zurück.
 
macht led nicht so nen weissen pickel im reflektor ? ein glühfaden strahlt in alle richtungen ab und verteil das licht doch besser im reflektor - oder ?

gruß
claus
 
Moin!

Von Punkt zwei könnte eine Gefährdung ausgehen, das du zB Fahrzeuge auf der Überholspur, nicht erkennen kannst.
Heißt du scherst aus, und siehtst das Fahrzeug links von dir nicht.
Somit bist du eine Gefährdung für andere....
So könnte man es auslegen, der Schulterblick sollte obligatorisch sein.
 
Bei EZ ab 01.01.90 sind zwei Rückspiegel auf jeden Fall vorgeschrieben.

Richtig, aber die sind laut StVZO vorgeschrieben und nicht weil die in irgendeiner ABE stehen. Was bedeutet das aber für eine 1981er BMW? Laut Gesetz muss sie nur einen Spiegel haben, und zwar links. In der ABE stehen aber zwei. Erlischt dann die ABE wenn der rechte Spiegel abgebaut wird? Ich sage nein.
Nach deinem vorherigen Post müsste der fehlende Spiegel eingetragen werden, nach meiner Auslegung nicht.

Auch das Argument mit dem Überholen zählt nicht. Der Spiegel gefährdet ja nicht, sondern der Fahrer hat seine Sorgfaltspflicht verletzt.


Gruß

Jogi
 
Es geht ja weniger um die optimale Ausleuchtung der Umgebung.
Das Standlicht soll ja die Erkennbarkeit des stehenden Fahrzeugs gewährleisten.
Hab' auch Led drin und finde es besser sichtbar.
 
Danke fürs Einstellen der Bilder! Das LED Standlicht ist über den gesamten Reflektor erheblich heller. Gleichwohl blendet es nicht so stark wie z.B. ein grelles Tagfahrlicht.
 
Ein eigenes Tagfahrlicht brauch ich nicht,da immer mit Abblendlicht und sogar Fernlicht am Tag unterwegs.
Die Standlicht LED ist von Kristall-4W Ba9s.Hat aber keine Strassenzulassung. ;)

PS; Bei den oben eingestellten Fotos ist nur das Standlicht eingeschaltet.

Hier die Standlicht LED
009.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Musste gerade meine H4 Frontscheinwerferbirne wechseln, da Abblendlicht defekt war- Standlichtbirne war noch o.k.. Ich habe die G/S jetzt 7 Jahre und bisher nur diesen Defekt. Wie lange die schon drin ist weiss ich nicht. Thema Standlicht...also ich habe es nicht gemerkt, das die Frontscheinwerferbirne hin war, als ich noch damit gefahren bin. Muss unterwegs kaputt gegangen sein. Da hilft es schon, das die 5W Funzel dann die Karre nach vorne ein wenig beleuchtet. Besser als nichts. Zum Parken habe ich die nie genutzt.
Bei LED Beleuchtung im Fahrlicht lass ich die Finger weg, denn wenn was passiert, heisst es dann Fahren ohne Betriebserlaubnis. Versicherungen finden dann immer etwas, um nicht zahlen zu müssen.
 
Musste gerade meine H4 Frontscheinwerferbirne wechseln, da Abblendlicht defekt war- Standlichtbirne war noch o.k.. Ich habe die G/S jetzt 7 Jahre und bisher nur diesen Defekt. Wie lange die schon drin ist weiss ich nicht. Thema Standlicht...also ich habe es nicht gemerkt, das die Frontscheinwerferbirne hin war, als ich noch damit gefahren bin. Muss unterwegs kaputt gegangen sein. Da hilft es schon, das die 5W Funzel dann die Karre nach vorne ein wenig beleuchtet. Besser als nichts. Zum Parken habe ich die nie genutzt.
Bei LED Beleuchtung im Fahrlicht lass ich die Finger weg, denn wenn was passiert, heisst es dann Fahren ohne Betriebserlaubnis. Versicherungen finden dann immer etwas, um nicht zahlen zu müssen.

Na, jetzt aber mal nicht übertreiben. Dann ist meine BE schon seit Jahren erloschen. Wenn ich alles so machen würde, wie es der Gesetzgeber verlangt, dann....
Gruß
Pit
 
Moin!

Na, jetzt aber mal nicht übertreiben. Dann ist meine BE schon seit Jahren erloschen. Wenn ich alles so machen würde, wie es der Gesetzgeber verlangt, dann....
Gruß
Pit


Stimmt...
Geschreie gibts dann, wenn sich die Versicherung quer stellt, und die wollen bestimmt nicht zahlen bzw. dir noch einen Teil anhängen...
Habe in meiner RS Verkleidung bzw. in dem RT Gespann und im PKW als Glassockel, diese hier drin:

http://www.amazon.de/T4W-Philips-Blue-Vision-Standlicht/dp/B001MWZWHG

Die sind mit Zulassung.
Licht ist heller als die herkömliche Lampe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin!




Stimmt...
Geschreie gibts dann, wenn sich die Versicherung quer stellt, und die wollen bestimmt nicht zahlen bzw. dir noch einen Teil anhängen...
Habe in meiner RS Verkleidung bzw. in dem RT Gespann und im PKW als Glassockel, diese hier drin:

http://www.amazon.de/T4W-Philips-Blue-Vision-Standlicht/dp/B001MWZWHG

Die sind mit Zulassung.
Licht ist heller als die herkömliche Lampe.

Hallo Christian,
und dann fährst du am Tag mit dem Standlicht? Ich fahre am Tag/Nacht immer mit dem Abblendlicht. Es kann mir keiner erzählen, dass das ein Dosenfahrer nicht sieht.
Warum soll ich mir dann ein helleres Standlicht einbauen?
Gruß
Pit
 
Moin!

Um noch mehr Licht zu haben, um gesehen zu werden!
Denn genau das ist das Problem!
Du wirst als Motorradfahrer oft übersehen!
 
Ja gut, aber man sieht doch besser das Abblend, als das Standlicht. Sofern ich nur damit fahre. (m. d. Standlicht)
Und morgens hab ich noch den Nebelscheinwerfer dazu an.
Gruß
Pit
 
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